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aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:

Kein Strom aus der Steckdose

Wie ein roter Faden ziehen sich durch die diesjährige Mannheimer Tagung der aba-Fachvereinigung Pensionskassen die Themen Kommunikation und Information. Der hier gestiegene Bedarf, teilweise von entsprechenden gesetzlichen Informationspflichten begleitet, wird in der einen oder anderen Form in fast allen Vorträgen angesprochen. Doch auch zum BRSG gab es bemerkenswerte Einzelheiten zum BRSG. Für LEITERbAV berichtet Günter Hainz.

 

 

Mannheim, 21. September 2017: Einen Tag vor der erstmalig abgehaltenen aba-Aufsichtsrechtstagung findet die turnusgemäße aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen statt, auch diese unter der Leitung von Joachim Schwind – Chef der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe und ganz im Zeichen von Kommunikation und Information stehend. Dies ist sicher auch eine Folge der immer weiter zunehmenden Komplexität der bAV. Und schon in seiner Begrüßung der Tagungsteilnehmer geht Schwind auf die mit der reinen Beitragszusage (rBZ) des BRSG verbundene Herausforderung zur Kommunikation ein.

 

 

Stiller: Kommunikation ist Key

 

Klaus-Peter Stiller, BAVC.

Dies wird danach insbesondere von Klaus-Peter Stiller, Hauptgeschäftsführer und Vorstand des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie, vertieft. Für Stiller ist eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung der rBZ die Information der Tarifvertragsparteien und die Vermittlung der durch die neuen Möglichkeiten eröffneten Renditechancen und -risiken: „Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg!ˮ Den Tarifvertragsparteien ist vom Gesetzgeber die Aufgabe zugewiesen, für die (relative) Sicherheit der neuen reinen Beitragszusage zu sorgen. Geeignete Glättungsmechanismen zur Verhinderung allzu großer Leistungsschwankungen und zur Sicherstellung einer gewissen Gerechtigkeit zwischen den Generationen würden dazu erforderlich sein, aber wegen der langen Anlagezeiträume praktisch wohl keine allzu große Rolle spielen.

 

Insbesondere den Gewerkschaften misst Stiller eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung der rBZ zu – wegen ihrer Erfahrung und ihrer besonderen Glaubwürdigkeit bei der Kommunikation mit Arbeitnehmern. Es werde dennoch erforderlich sein, die Darstellung der teilweise komplizierten Details zu vereinfachen. Mit einer schnellen Einführung der rBZ sei allerdings in keinem Fall zu rechnen, da wegen ihrer finanziellen Auswirkungen eine Verknüpfung mit den Tarifrunden zu erwarten sei.

 

 

Aden: explizite statt implizite Puffer

 

Helmut Aden, BVV.

Die eher technische Seite der rBZ wird von Helmut Aden, Vorstand des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes, dargestellt. Die Leistungsplangestaltung und die Finanzierung unterschieden sich aus aktuarieller Sicht nicht prinzipiell von bereits bisher verbreiteten Verfahren, insbesondere dem der fondsgebundenen Pensionszusage. Allerdings könnten bei der Verrentung weniger vorsichtige Rechnungsgrundlagen verwendet werden, die zu höheren (dafür natürlich nicht garantierten) Leistungen führten. Die bisher in der BoLZ vorhandenen impliziten Puffer in Form einer Buchwertbewertung der Kapitalanlagen und der Anwendung vorsichtiger Rechnungsannahmen bei der Bewertung der Verpflichtungen würden ersetzt durch explizite Puffer, deren Verwendung unter Berücksichtigung von Gleichbehandlungsgesichtspunkten geeignet geregelt werden müsse.

 

Entscheidend für die Leistungshöhe seien letztlich aber die Höhe der erreichten Kapitalerträge und die anfallenden Abzüge für Kosten, so Aktuar Aden weiter. Sein Fazit: „Die BoLZ ist zwar ein Diesel, aber bei der Beitragszusage kommt der Strom auch nicht aus der Steckdose“.

 

 

Flecken: Nachweis über den Zweck der Zuschüsse

 

Hans Ludwig Flecken, BMAS.

Hans Ludwig Flecken, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, äußert sich zur künftigen Entwicklung der bAV und zur Rolle des BRSG als Baustein innerhalb des Gesamtkonzepts des BMAS zur Altersversorgung. Bis zum Jahr 2045 soll demnach das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversorgung 46 Prozent nicht unterschreiten, das Beitragsniveau 25 Prozent nicht überschreiten; eine Differenz soll durch einen „Demografiezuschuss aus Steuermitteln“ geschlossen werden.

 

Durch das BRSG solle – immer noch auf freiwilliger Basis – die weitere Verbreitung der bAV gefördert werden. Neben der Einführung der rBZ dienten dazu u.a. das Optionsmodell (automatische Entgeltumwandlung), für Geringverdiener die Förderung nach Paragraf 100 EStG und die Verdoppelung des steuerlichen Grenzbetrags nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (nicht jedoch für die Sozialversicherungsbeitragsfreiheit, die auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beschränkt bleibt). Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen könnten sich grundsätzlich durch Bezug auf die einschlägigen Tarifverträge auch ohne Tarifbindung beteiligen.

 

Die Entgeltumwandlung werde gefördert durch den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags, beschränkt auf die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Mit Beispielrechnungen illustriert Flecken einige Aspekte der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses im schwierigen Entgeltbereich der Beitragsbemessungsgrenzen.

 

Die Möglichkeit, ggf. bereits bisher gezahlte Arbeitgeberzuschüsse auf die neue Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Zuschüssen anzurechnen, werde wesentlich von der Dokumentation des Zwecks der bisherigen Zuschüsse abhängen. Der Arbeitgeber werde nachweisen müssen, dass die bereits bisher gezahlten Zuschüsse der Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer dienen. Eine derartige Dokumentation könne aber auch noch bis zum Beginn der gesetzlichen Zuschusspflicht nachgeholt werden.

 

Im Moment sieht es danach aus, dass – neben dem großen Thema der reinen Beitragszusage – der obligatorische Zuschuss zur Entgeltumwandlung die meisten Fragen bei der Umsetzung aufwirft. Sofern die Kommunikation mit den Tarifvertragsparteien, den Arbeitnehmern und den nicht tarifgebundenen Arbeitgebern funktioniert, erwartet das BMAS eine Sogwirkung des BRSG-Maßnahmenpakets, welches im Rahmen des Alterssicherungsberichts im Jahr 2020 evaluiert werden soll. Sofern die Wirkung dann aber als nicht ausreichend angesehen wird, könnten Maßnahmen wie etwa die sogenannte „Deutschland-Rente“ folgen, so Flecken weiter.

 

 

In Kürze: Röhle, Summonte, Wray, Herrmann – Apps, ESG, EIOPA, Escape-Klausel

 

Christian Roehle, Hoechster Pensionskasse.

Christian Röhle stellt in seinem Vortrag das Kommunikationskonzept der Hoechster Pensionskasse vor. Den gestiegenen Informationserwartungen sowohl der Versicherten als auch der Trägerunternehmen wird ergänzend zu den traditionellen schriftlichen, telefonischen und persönlichen Kontaktmöglichkeiten nun mit rund um die Uhr verfügbaren automatisierten elektronischen Lösungen (Website, Webinar, Online-Portale, App u.a.) begegnet, die weitgehend nach Wunsch gewählt werden können.

 

Angela Summonte von der BNP Paribas Securities Services berichtet über Implementierungsstrategien von ESG-Konzepten in der Kapitalanlage, d.h. die Einbeziehung von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten in das Reporting und die Kapitalanlage für die einzelnen Asset-Klassen.

 

Justin Wray stellt aus Sicht der EIOPA die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene und die Verbreitung von DC-Plänen in verschiedenen Ländern dar. Zu den Vorteilen und auch den noch bestehenden Schwierigkeiten des europäischen Zugangs zur Altersversorgung zähle insbesondere die Transparenz, sowohl der Versorgungseinrichtungen als auch die der Leistungen für die „Sparer“. Die Regelung von diversen Informationspflichten spielt übrigens auch eine wichtige Rolle in der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 gilt.

 

Marco Herrmann, BVV.

Abgeschlossen wird die Tagung mit einem Bericht von Marco Herrmann (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes) über die aktuelle Rechtsprechung, unter anderem zu neueren Urteilen im Zusammenhang mit Pensionskassenzusagen hinsichtlich der Einstandspflicht des Arbeitgebers und zur sog. Escape-Klausel für die Rentenanpassungsprüfung.

 

Fazit des Autors: Zur Planung des Ruhestands ist eine ausreichende Information der Arbeitnehmer über ihre zu erwartenden Betriebsrenten sicherlich erforderlich. Dennoch drängt sich insbesondere bei manchen gesetzlichen Regelungen die Frage auf, ob dabei die Kosten der zahlreichen Informationspflichten v.a. für kleinere Unternehmen nicht aus dem Blick geraten sind. Hier sind sicherlich auch die Anbieter von Kommunikationslösungen gefordert. Insgesamt zeigen sich die Pensionskassen aber schon aufgrund der in vielen Jahrzehnten erprobten Gestaltung attraktiver Tarife gut vorbereitet für die Umsetzung der neuen Beitragszusage.

 

Die Berichterstattung zur aba-Tagung der Mathematischen Sachverständigen findet sich zwischenzeitlich hier.

 

 

Guenter Hainz, H2B.

Der Autor ist Aktuar und Geschäftsführer der H2B Aktuare GmbH in München.

 

Von ihm bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

 

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Alle für eine
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV):
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III):
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023

aba-Tagung Mathematische Sachverständige:
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021

Versorgungsausgleich:
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV):
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020

Neulich in Erfurt:
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020

aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019

aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (III):
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (II):
Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019

Die aba neulich in Königswinter (IV):
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (III):
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (II):
Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018

Die aba in Königswinter (I):
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018

BGH zum Versorgungsausgleich:
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018

BMF-Schreiben vom 30. November 2017:
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017

aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017

Neues BMF-Schreiben:
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017

BGH zum Versorgungsausgleich:
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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