Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Kinderspiel.

 

 

Die Welt (22. Oktober): „Das 100-Milliarden-Ölfeld entlarvt Norwegens Doppelmoral beim Klima.“

 

Der hierzulande schon fast sagenhafte norwegische Staatsfonds (mit dem die Norweger via Anlage in ausländische Real Assets in der Tat alles strategisch richtig machen, was man in ihrer Lage strategisch richtig machen kann) gilt in Deutschland auch bezüglich seiner so wunderbaren Nachhaltigkeit oft als ein Vorbild.

 

Allerdings weist die Welt hier dankenswerterweise auf ein zwar banales, aber auch in der Fachöffentlichkeit viel zu oft übersehenes Detail hin: dass die Mittel, mit denen der Fonds gespeist wird, aus einer Industrie stammen, die vom gegenwärtigen Zeitgeist (dem ja auch der Fonds recht eng folgt) als alles andere als nachhaltig eingestuft wird, im Gegenteil.

 

Abseits dessen sollte man ohnehin nicht den Fehler machen, zu glauben, das norwegische Model ließe sich ohne weiteres auf Deutschland übertragen. Die beschauliche, erdölreiche 4-Millionen-Gemeinde in der nordwestlichen Peripherie Europas mit eigener Währung und ohne EU-Mitgliedschaft ist mit Blick auf Governance und Geostrategie in einer ungleich kommoderen Lage als der dichtbesiedelte, 83-Millionen schwere, hochindustrialisierte (gleichwohl industriepolitisch naive), im Zentrum Europas und näher an den vor-europäischen Krisenherden gelegene, demographisch vergreisende und hohem Migrationsdruck auch aus der Dritten Welt ausgesetzte Koloss namens Deutschland.

 

Ein Land wie Norwegen im Alltag zu govern, solide zu steuern und nachhaltig zukunftsfest zu machen ist das reinste Kinderspiel im Vergleich zu den Zwängen, Drücken, Herausforderungen, zu der gesamten strategischen Gemengelage, denen unser Land im frühen 21. Jahrhundert ausgesetzt ist. Einfache Lösungen drängen sich hierzulande – auch infolge hausgemachter Probleme – in praktisch keinem Politikfeld mehr auf (wiewohl sie leider immer wieder gefordert werden – Beispiel-Stichwort Enteignungen der Immobilienkonzerne, um die Wohnungskrise zu lösen).

 

 

Deutscher Bundestag (23. Oktober): „Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen.“

 

Erst vor drei Wochen hatte Kassandra über einen Antrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag berichtet, mit dem diese angesichts der Zweifel des BFH an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen gem. §§ 233a, 238 AO den gesetzlichen Zinssatz hierfür auf nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des BGB, mindestens aber 0,1 Prozent, senken wollte.

 

Für den Antrag stimmten im Finanzausschuss seinerzeit nur die Fraktionen von FDP und AfD, alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

 

Nun hat die Fraktion der AfD nachgelegt. Auch sie wollte den Zinssatz senken und den Basiszinssatz nach Paragraf 247 BGB zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der EZB orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden sollte dieser Zinssatz durch einen „sachgerechten Aufschlag“ von drei Prozentpunkten. Somit würde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, „sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

 

Doch wieder gilt: Njet!

 

Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. Anders als bei dem FDP-Antrag stimmte hier nur die AfD-Fraktion selbst dem Gesetzentwurf zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

 

Wie der Bundestag berichtet, nannte die CDU/CSU-Fraktion den AfD-Gesetzentwurf „handwerklich unvollständig und falsch“. Es handele sich um einen „politisch motivierten Schaufensterantrag“. Allgemein stieß eine Senkung es Zinssatzes auf Zustimmung bei der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings wolle man erst eine Gerichtsentscheidung zu dem Thema abwarten – offenbar die aus Karlsruhe. Die SPD-Fraktion schloss sich der Bewertung des Koalitionspartners an und erklärte, den Entwurf aus politischen und fachlichen Gründen abzulehnen. Für die FDP-Fraktion ist die AfD-Fraktion mit ihrem Entwurf „zu kurz gesprungen“. Ähnlich äußerten sich auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AFD-Fraktion bezeichnete die Hinweise auf das noch ausstehende Urteil als „politisches Possenspiel“.

 

Ergebnis: Es bleibt dabei, dass ein von der Finanzverwaltung genutzter Zinssatz von sechs Prozent beizeiten gleich zweimal in Karlsruhe auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden muss. Und in der Tat kann man es kritisch finden, wenn Politik erst Urteile des Verfassungsgerichtes braucht, um zu handeln, zu gestalten oder Fehler zu korrigieren – etwas, dass wir auch auf dem Pensions-Parkett viel zu oft sehen.

 

Der Antrag der AfD (der das Datum 5. November 2018 trägt und damit rund ein halbes Jahr älter zu sein scheint als derjenige der FDP, aber offenbar jetzt erst behandelt wurde) findet sich oben verlinkt bzw. hier.

 

 

Deutscher Bundestag (24. Oktober): „Stabil und zukunftsfest – Den Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit machen.“

 

Nochmal Deutscher Bundestag. Diesmal Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion beantragt, dass der Finanzmarkt strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit gemacht werden soll. Das brächte zweifachen Nutzen:

 

Die fossilen Energieträger bleiben im Boden und Finanzkapital fließt in zukunftsträchtige Technologien, anstatt einem erheblichen Bewertungsrisiko ausgeliefert zu sein.“

 

Zu den Forderungen der grünen Fraktion gehört, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden – was vermutlich gar keine echte Neuerung wäre.

 

Außerdem soll eine Liste von Ausschlusskriterien etabliert werden, in der festgelegt wird, was unter keinen Umständen als nachhaltig gewertet werden könne. Als Beispiele werden Atomkraft und fossile Energien genannt. Für alle Anlageportfolios des Bundes soll das Divestment aus fossilen Energien sichergestellt werden, so der Antrag weiter.

 

Am Rande geht es auch hier um die bAV, auch hier mittelbar: Die Grünen fordern erneut ihren staatlichen Bürgerfonds für die zusätzliche Altersvorsorge als Basisprodukt, dessen Anlageportfolio sich an umfassenden und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien ausrichten soll – eine Idee, die nicht zuletzt über ihren „Morgen-machen-wir-wieder-alles-anders“-Charakter einen deutlichen Hemmnis-Baustein für jeden Verantwortlichen darstellt, der in Unternehmen oder Tarifparteien langfristige Strukturen der Altersvorsorge aufzubauen plant.

 

Die nun folgenden Meldungen erhielten normalerweise eigene redaktionelle Slots auf LEITERbAV. Doch angesichts der enormen Nachrichtendichte in diesen Wochen werden sie heute in dieser Presseschau dokumentiert.

 

 

Pensions-Akademie (9. Oktober): „Eine nachhaltige bAV hat viele Perspektiven.“

 

Oben war die Rede von der schädlichen, aber andauernden „Morgen-machen-wir-wieder-alles-anders“-Problematik in der deutschen Rentenpolitik. Einer der Protagonisten ist der hessische Finanzminister Thomas Schäfer, der jüngst erneut mit seinem Konzept der sog. Deutschland-Rente auf Tour war – eine Idee, die nicht nur Kassandra für völlig insuffizient, gar für schädlich hält für das Land, das sie im Namen trägt.

 

Seine Station diesmal: die Herbsttagung der Pensions-Akademie e.V., die am 11. September in Frankfurt stattgefunden hat, wo er das Konzept, das seit 2018 unbehandelt im Bundesrat liegt, – erneut – erläuterte.

 

Übrigens: Über den gegenwärtigen Stand der Derivate-Investments, mit der sein Land Hessen unter seiner Ägide roundabout ein paar Hundert Millionen an Steuergeldern in den Sand setzen dürfte, sprach der Finanzexperte Schäfer auf der Tagung nicht.

 

Doch zum Glück war Schäfer nicht der einzige Redner auf der wieder breit aufgestellten Tagung der Akademie. Es sprachen daneben unter anderen:

 

  • Frank Vogel und Jürgen Scharfenorth, Gründer der Pensions-Akademie, über deren neuen ESG-Award. Mit dieser Auszeichnung soll das Bewusstsein für eine nachhaltige Kapitalanlage von EbAV weiter gestärkt werden. Bewerbungen für die Auszeichnung können deutsche EbAV noch bis Ende Dezember einreichen. Im Januar wird eine unabhängige Jury den Gewinner auswählen, der bei der Auftaktveranstaltung der Pensions-Akademie im Februar 2020 verkündet werden soll. Mehr Informationen hier.

  • Ralf Bräuer von Spängler IQAM Invest, der prognostizierte, dass angesichts der Entwicklungen bei KI Portfoliomanager sich künftig nur noch auf die Daten von Maschinen verlassen werden anstatt auf die Analysen von internen Research-Teams.

 

Willis Towers Watson (22. Oktober): „Reine Beitragszusage: breite Umsetzung erst ab 2021 zu erwarten.“

 

Das erste SPM ist zwar endlich unter Dach und Fach, doch Skepsis bleibt gleichwohl.

 

Das zumindest legt eine Umfrage nahe, die Willis Towers Watson auf seiner neulichen, turnusgemäßen bAV-Tagung am 16. Oktober in Frankfurt durchgeführt hat.

 

Erst nach 2021 werde man solche Modelle in der Breite sehen, sagten 51 Prozent der Befragten, darunter zahlreiche Unternehmensvertreter. SPM werden sich gar nicht in der Breite durchsetzen, meinte sogar ein gutes Drittel (38 Prozent).

 

Der Consultant verweist darauf, dass sich das Parkett vor zwei Jahren noch optimistischer bezüglich der reinen Beitragszusage gezeigt hatte. Auf der WTW-Konferenz 2017 hatte ein Drittel der Teilnehmer Sozialpartnermodelle in der Breite schon für das Jahr 2019 erwartet; 58 Prozent für nach 2019. „Warum soll ich heut‘ nicht klüger sein als gestern?“ wird sich zwischenzeitlich so mancher Befragte offenbar gesagt haben.

 

Fazit: Die Bedenken gegenüber dem SPM sind vielfältig und kommen nicht von ungefähr. Ob der Durchbruch, den Talanx und Zurich hier via der Deutschen Betriebsrente mit der ver.di jüngst erzielt haben, also marktweite Wirkung entfaltet, wird man abwarten müssen – kann sein, ist aber alles andere als ausgemacht.

 

Übrigens befragte WTW seine Gäste auch zu staatlich organisierten privaten Altersvorsorgemodellen, wie etwa Deutschland-Rente oder Extrarente. Zurückhaltung auch hier. Solche Modelle könnten die bAV allenfalls ergänzen (47 Prozent), aber nicht ersetzen (48 Prozent). Diese Werte hält Kassandra gar noch für bemerkenswert optimistisch (wahr ist aber auch: Staatslösungen sind aus Arbeitgebersicht wegen ihres kompletten, simplen pay-and-forget-Charakters verführerisch – und gefährlich zugleich).

 

Tagungs-Key-Noter Prof. Bernd Raffelhüschen betonte in seinem Vortrag dagegen ganz nach dem Geschmack Kassandras:

 

Altersvorsorge-Kapital gehört in die bAV oder in die Hände der Einzelpersonen, aber nicht in politische Hände.“

 

 

Mercer (22. Oktober): „Altersvorsorge: Deutschland bei den Faktoren Angemessenheit und Integrität gut platziert.“

 

Der Consultant vergleicht einmal im Jahr die Welt unter dem Gesichtspunkt der Altersvorsorge: Turnusgemäß hat Mercer vorgestern seinen elften Melbourne Mercer Global Pension Index (MMGPI) für 2019 vorgelegt, der die Altersvorsorgesysteme in mittlerweile 37 ausgesuchten Ländern (entsprechend fast 2/3 der Weltbevölkerung) vergleicht.

 

Fazit: Im Gesamtranking sind mit der Niederlande, Dänemark und Australien die seit Jahren üblichen Verdächtigen auf den ersten Plätzen (nur manchmal drängelt sich Finnland dazwischen). Deutschland belegt mit Rang 13 ebenfalls einen für das Land schon typischen Platz, um den es stets pendelt (VJ 12.).

In der Gesamtbewertung liegt Deutschland bei 66.1 Punkten (2018: 66.8 Punkte). Beim Faktor Integrität erreicht Deutschland 76.4 Punkte, beim Sub-Index Angemessenheit 78.3 Punkte (im Vorjahr war Deutschland hier übrigens Erster).

 

Beim Sub-Index Nachhaltigkeit liegt Deutschland mit 44.9 Punkten unter dem Durchschnitt. Dieser Sub-Index untersucht anhand mehrerer Indikatoren, ob das gegenwärtige Rentensystem in Zukunft aufrechterhalten werden kann. Eben hier empfiehlt Mercer auch zu handeln – wichtig sei vor allem die flächendeckende Verbreitung der bAV vornehmlich im Niedriglohnsektor und bspw. durch Sozialpartnermodelle sowie durch flexible und individualisierbare Lösungen. Daneben empfiehlt Mercer für Deutschland:

 

Ergänzung des umlagefinanzierten Systems durch kapitalgedeckte Modelle.

Anhebung der Mindestrenten für Niedriglohn-Rentner.

Weitere Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer.

Verbesserung der Kommunikation an die Leistungsempfänger.

Erhöhung der Teilnahmequoten in der bAV.

 

Übrigens: Das in deutschen Medien zuweilen als vorbildlich gehandelte Vorsorgesystem Österreichs erreicht bei Mercer nur Platz 25. Danach folgen fast nur noch Schwellenländer, allerdings auch die Industriestaaten Italien, Japan und Süd-Korea, die wie Österreich seit Jahren sehr schwach abschneiden.

 

Kassandra bei der Arbeit.
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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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