Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra


Unregelmäßig freitags
heute ausnahmsweise am Montag – bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.

 

Heute: Allianz all in? Und alles in den Wind?

 


FAZ (7. August):
„Rechtsstreit mit HedgeFonds – Allianz-Chef: ‚Es war eine schreckliche Woche.‘“

 

Zunächst einmal: Bei der einen Woche wird es nicht bleiben. Die Angelegenheit ist schon über ein Jahr alt, gewinnt gerade an Dynamik, und man muss keine Kassandra sein, um zu ahnen, dass sie nicht heute und morgen erledigt sein wird. Von außen ist sie allerdings schwer zu beurteilen; und nachvollziehbar ist, dass die Allianz sich hier bedeckt hält, was bleibt ihr auch übrig?

 

Besehen wir uns also das, was wir aus Medienberichten, u.a. dem der FAZ, wissen: Mindestens drei Kläger des US-Pensionswesens aus dem öffentlichen Dienst bzw. dem Gewerkschaftsumfeld, darunter die New Yorker Verkehrsbetriebe („Metropolitan Transportation Authority Defined Benefit Pension Plan“). Gewerkschaften und ÖD also; das macht es für die Allianz kaum einfacher. Streitwert ca. 6 Mrd. USD. Und jetzt nimmt die Sache weiter Fahrt auf, nachdem sich neben der SEC nun auch das US-Justizministerium ihrer annimmt.

 

Betroffen sind mehrere „Structured Alpha Fonds“ der AGI, Anzahl unklar, was die Abschätzung maximal möglicher Größenordnungen schwierig macht. Jedenfalls ist von Verlusten der Anleger von bis zu 97% die Rede – dazu später mehr.

 

Die zugehörige AdHoc der Allianz vom 1. August ist übrigens angesichts der in Rede stehenden Schwierigkeiten von bemerkenswerter Schlankheit. Mehr Details als in den üblichen Medienberichten finden sich dort nicht. Etwas ergiebiger jedoch der Halbjahresbericht 2021 der Allianz SE, die Münchner schreiben (gerafft):

 

Seit Juli 2020 wurden bei US-Bundesgerichten und einzelnen Gerichten amerikanischer Einzelstaaten mehrere Klagen gegen die Allianz Global Investors U.S. und, in einzelnen Klagen, gegen verbundene Unternehmen, einschließlich der Allianz SE und der Allianz Asset Management GmbH eingereicht. Die Klagen stehen im Zusammenhang mit Verlusten, die Investoren in AllianzGI U.S. Structured Alpha Fonds während der COVID-19-bedingten Marktturbulenzen erlitten haben. Zu den Klägern zählen institutionelle und Einzelpersonen, wobei die Klagen zum Teil als Sammelklage ausgestaltet sind. Zudem hat ein von Investoren beklagter Investmentberater der AllianzGI U.S. den Streit verkündet. Die Kläger in den derzeit anhängigen 25 Verfahren haben Verluste von rund sechs Milliarden US-Dollar behauptet.“

 

Ergo: Mehrere beklagte Konzernsparten, besagte 6 Mrd. Streitwert und immerhin bereits 25 Verfahren. Das ist ja schonmal was.

 

Etwas ausführlicher als online berichtet die FAZ in ihrer Printausgabe vom vergangenen Samstag. Allianz-CEO Oliver Bäte ist im Gespräch mit den Redakteuren offenbar sichtlich bemüht, mit vielen Worten möglichst nichts zu sagen – was angesichts der laufenden Verfahren kein Wunder ist. Interessante Aussagen von ihm finden sich in dem Beitrag gleichwohl, zumindest wenn man genauer hinsieht. So sagt Bäte mit Blick auf die Problematik „Wir hören zu, und wir versuchen daraus zu lernen.“

 

Zuhören, lernen wollen, sich also ganz im Sinne des modernen Zeitgeistes demütig geben. Doch mit Verlaub, was Bäte sagt, ist eine typische Standard-Null-Aussage aus dem Werkzeugkasten der Krisen-PR für Anfänger. Man kann diesen Satz Bätes als Reaktion auf den Streitwert von 6 Mrd. USD durchaus etwas nonchalant, geradezu schwächlich finden, jedenfalls nicht kämpferisch oder zumindest entschlossen (ganz abgesehen davon, dass der New Yorker Richter für das Zuhören sowieso schon sorgen wird). Die FAZ-Redakteure bewerten dieses Statement Bätes übrigens ganz anders als Kassandra, nämlich reichlich wohlwollend, und schreiben, dass er gar nicht versuche, den Vorgang in irgendeiner Weise herunterzuspielen, im Gegenteil).

 

Wichtiger ist nach Meinung Kassandras an der wohl ganz bewusst flachen Aussage, mit der Bäte eigentlich ja gar nichts sagen wollte, jedoch etwas ganz anderes, nämlich dass die Gegenseite den Satzteil „wir versuchen daraus zu lernen“ als kleinen Mosaikstein eines Schuldeingeständnisses nutzen könnte. Wenn die Allianz vor Gericht darlegen will, dass sie jederzeit getreu der versprochenen Investmentstrategie und im Einklang mit den Anlagerichtlinien der Pensionsfonds gehandelt habe und diese darüber aufgeklärt waren – welche Verteidigungsstrategie sollte es sonst auch geben – dann muss man fürchten, dass Aussagen der Art, man werde aus der Sache lernen, den Münchnern noch auf die Füße fallen könnten. Wenn man schon gar nichts sagen will, dann sollte man auch wirklich gar nichts sagen.

 

 

Sie könnten einen Schimpansen im New Yorker Zoo mit dem Stock Picking betrauen, der würde einen solchen Loss nicht erzielen können.“

 

 

Da sind wir schon beim nächsten Punkt: Die Verantwortlichen in den Boards der US-Pensionsfonds dürften selber unter gewaltigem Druck stehen. Entweder haben sie der AGI freie Hand gegeben, dann dürfte sie das ihren eigenen Kopf kosten – und die Allianz kommt vielleicht mit einem Imageschaden davon. Oder sie haben das nicht, dann bleibt ihnen – gerade denen aus dem öffentlichen Sektor – gar nichts anderes übrig, als die Sache mit harten Bandagen bis zur Neige durchzufechten. Dass sie sich bei den Größenordnungen auf einen Vergleich einlassen (falls sie es überhaupt dürfen), darauf sollte man in München lieber nicht hoffen.

 

Die nächste Frage betrifft die AGI-Fonds selbst. Details sind schwer zu finden. Der Name klingt jedenfalls nach Portable Alpha. Wenn dem so ist, dann ist aber zumindest Kassandra rätselhaft, wie man mit einer solchen Strategie 97% Verlust einfahren soll. Das muss man schließlich erstmal schaffen. Sie könnten einen Schimpansen im New Yorker Zoo mit dem Stock Picking betrauen, der würde einen solchen Loss nicht erzielen können. Schließlich sind im Frühjahr 21 die großen Märkte bei weitem nicht um 97% gefallen, und außerdem gehört zu Portable Alpha ja stets auch eine Short-Komponente, die erstmal profitiert haben müsste.

 

Die Pathogenese der Verluste in der kolportierten Größenordnung ist also unklar. Man kann hier nur mutmaßen, und dann tun wir das doch mal:

 

Nun, könnte es vielleicht so gewesen sein, dass die AGI-Fondsmanager, als im Frühjahr 21 die Einbrüche mit großer Dynamik einsetzten, von einer länger laufenden Baisse ausgingen (wie ja eigentlich fast jeder damals, Kassandra auch) und dann – München war ja weit weg – mit bestem Übermut und schlechtestem Timing mit Derivaten radikal short gegangen sind, also quasi all in? Bei der ersten Aufwärtsbewegung dann von einer Bullenfalle ausgingen (wie ja eigentlich fast jeder damals, Kassandra auch) und nochmal nachlegten? Bei jedem Margin Call nachschossen, als gäbe es kein Morgen? Und dann von der überraschenden Turbo-Hausse völlig zerlegt worden sind? Wie sonst und mit welchen Assets außer Short-Derivaten konnte man damals auf 97% Minus kommen? Zugegebenerweise ist das reine Spekulation. Aber wenn dem so war (und wie soll es bitte sonst gewesen sein?), dann wird es spannend werden, ob dies im Einklang mit den Kundenvorgaben bzw. der dem Kunden dargelegten Anlagestrategie war oder ob das Management eigenmächtig gehandelt hat. Wie gesagt, auch für die Board Member in den Pensionsfonds dürfte es um viel gehen.1)

 

Außerdem drängt sich die Frage auf, ob mit dem bisher Berichteten alle Karten auf dem Tisch liegen bzw. das Ende der Fahnenstange überhaupt erreicht ist. Das betrifft nicht nur die Schadenhöhe, sondern vor allem die Zahl möglicher Kläger. Aus vergleichbaren Fällen in den USA – und zwar aus allen Lebensbereichen, man denke nur an die Monsanto- oder die MeToo-Klagen – weiß man, dass bei spektakulären Fällen die Zahl der Kläger meist schnell zunimmt; und die AGI dürfte schließlich mehr als nur eine Handvoll Pensions-Kunden in den USA betreuen (übrigens kann auch die Zahl der Beklagten bei solchen Fällen schnell steigen – Investments Consultants, Broker und Vermittler, andere Fonds-Anbieter mit ähnlichen Konzepten …).

 

Das weiß man wohl auch in München, und das ist ja schließlich auch kein Geheimnis. Die Allianz schreibt wohlweislich in ihrem Halbjahresbericht: „Es ist nicht auszuschließen, dass neben den bereits anhängigen Verfahren weitere Klagen von Fonds-Investoren oder Drittklägern erhoben werden.“

 

Nun, für den Fall, dass es weitere Investoren gibt (und das ist wahrscheinlich, sonst hätte die Allianz das Risiko ja nicht erwähnt), diese mglw. Verluste in ähnlichen Prozent-Größenordnungen erlitten haben und nun Pensionsfonds von Gewerkschaften und öffentlichem Dienst den Weg bereiten, dann müsste es schon mit dem Teufel zugehen, würde sich die Riege der Kläger nicht beizeiten vergrößern – und damit der Streitwert auch. Sollen denn die Board Member der einen Pensionsfonds tatenlos zusehen, während die der anderen sich ihre Milliarden zurückholen?

 

Fazit: Die Causa könnte sich für die Allianz noch als durchaus „nachhaltig“ herausstellen, nur nicht im üblichen Sinne – sondern eher mit Blick auf den eigenen Aktienkurs. Beispiel Bayer AG, deren Kurs sich bis heute nicht erholt hat von der Monsanto-Klagewelle, die pünktlich dann neue Wucht erhielt, als Monsanto als vermutlich eines der meist umstrittenen Unternehmen der Welt in deutsche Hände kam. Um die Beißhemmung der US-Justiz gerade gegenüber deutschen Unternehmen steht es bekanntlich ohnehin nicht zum besten. Daher ist Kassandras Ausgangsfazit das Eingangsfazit: Bei der einen Woche wird es nicht bleiben.

 

 

Rechtslupe (4. August): „Die Pensionskasse zur betrieblichen Altersversorgung – und die Haftung des Arbeitgebers.“

 

LbAV bemüht sich, die Entscheidungen des Erfurter Dritten Senats weitestgehend redaktionell zu covern. Doch nicht immer gelingt das. Hier eine Entscheidung vom 13. Juli betreffend eine mögliche Gesamtschuld von Versorgungsträger und Arbeitgeber. Leitsatz des Dritten Senats:

 

§ 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG und die darin angeordnete Einstandspflicht des Arbeitgebers führt im Regelfall nicht zu einer Gesamtschuld iSv. §§ 421 ff. BGB zwischen dem externen Versorgungsträger und dem die bAV zusagenden Arbeitgeber.

 

 

Die Rechtslupe analysiert das Urteil, dass sich außerdem bereits auf den Seiten das BAG findet.

 

 

Bild.de (5. August): „Dieser Kniefall gefährdet die Demokratie!“

 

LEITERbAV hat sich verschiedentlich bereits irritiert darob gezeigt, dass ein CDU-Bundestagsabgeordneter – ohne nur eine Sekunde Erfahrung als Richter zu haben – praktisch nahtlos Präsident des obersten deutschen Gerichts wird (eines der ersten Urteile seines Lebens fällte er übrigens zu bAV).

 

Nun hat sein Erster Senat ein Urteil zur Finanzierung des ÖR-Rundfunks gefällt, das für Aufsehen, gar für Ärger bei so manch Spitzenpolitiker und auch zu schlechter Presse geführt hat.

 

Die BILD-Zeitung – nach dem Großeinstieg des US-Finanzinvestors Kohlberg Kravis Roberts (KKR) bei Springer schon länger zur Tradition einer für die Bundesregierung deutlich ungemütlicheren Berichterstattung zurückgekehrt, ähnliches gilt für die WELT – schlägt hier schon ganz andere Töne an als LEITERbAV. Das beginnt mit der Überschrift, zieht sich durch den ganzen Text und kritisiert nicht nur Urteil und Gericht (nicht zum ersten Mal übrigens), sondern auch die Qualität des – O-Ton BILD – „außer staatliche Kontrolle geratenen Staatsfunks“ (oder auch des „teuersten Staatsfunks der Welt“, so sinngemäß weiland schon die FAZ).

 

Für unser Parkett besonders interessant ist ein Teilsatz aus dem empörten Kommentar der BILD: „…dessen Investitionen ins Programm prozentual jedes Jahr sinken.“

 

Nun, besieht man sich zuweilen das Programm von ZDF, WDR & Co und das intellektuelle Niveau, muss man geringere Geldflüsse dorthin nicht unbedingt als schlechte Entwicklung sehen. Wichtiger aber: Wir auf dem Pensions-Parkett wissen alle, warum der Anteil des Programms an dem großen Geldstrom sinkt und welches die wirklich zu finanzierende, drängende Aufgabe ist (in deren komplexer Thematik sich die gut versorgten ÖRR-Redakteure übrigens fachlich zuweilen durchaus alles andere als sattelfest zeigen).

 

 

Campus Institut (im Juli und August): Hochwasser Juli 2021 – Spendenaufruf für Schulen und Kitas in den Katastrophengebieten.“

 

LEITERbAV hat zwei Sitze: einen in Berlin, einen im rheinischen Euskirchen. Ergo war der Chronist selbst – wenn auch im halbwegs handhabbaren Ausmaß – von dem jüngsten Hochwasser betroffen, kennt die Problematik also aus eigener Anschauung.

 

Noch stärker als Euskirchen betroffen war der Landkreis Ahrweiler. Hier nun eine diesbezügliche Spendenaktion des Campus Instituts, das den Wiederaufbau von Bildungseinrichtungen in der Region direkt fördern will. Mit dabei auch Protagonisten des Pensions-Parketts, vorneweg Henriette Meissner von der Stuttgarter, die langjährige Dozentin des Instituts ist.

 

 

Manager Magazin (25. Juli): Tagung der US-Notenbank – Die Geldschwemme vermindern – traut sich die Fed?“

 

Ja, die FED redet schon wieder vom Tapering. Kennt man. Kennt man aber auch die Gesamtumstände von Lage und Perspektive der FED und ebenso der EZB, und die sind ja kein Geheimnis, dann weiss man, dass – wenn überhaupt – die exponentielle M0-Ausdehnung höchstens kosmetisch abgeschwächt werden könnte. Ein echtes Tapering in absehbarer Zeit – wer soll denn daran glauben?

 

Was haben Junkies, Spielsüchtige, Alkoholiker, Kleptomanen und Notenbanker des frühen 21. Jahrhunderts gemeinsam? Richtig, alle paar Monate sagen sie: „Demnächst höre ich auf“.

 

Ein bekannter deutscher Rockmusiker bewertete solche Bekundungen vor 40 Jahren auf den Punkt: „Alles in den Wind.“ Das entsprechend zur heutigen Headline anregende Kulturstück – an das sich allerdings wohl die allerwenigsten in der Leserschaft erinnern können – findet sich hier.

 

Fußnote 1) Diese Ausführungen haben nur Gültigkeit, wenn sich die kolportierten 97%-Verluste auf die Gesamtperformance der jeweiligen Fonds beziehen und nicht nur auf einzelne kleinere Komponenten, bspw. den Derivate-Anteil. Allerdings ist Letzteres nicht wirklich naheliegend – denn sollte dem so sein, hätte die Allianz das dann sicher entsprechend kommuniziert (besser: unbedingt sofort kommunizieren müssen, allein schon aus aktienrechtlichen Gründen), um Missverständnisse in Bezug auf den Terminus „97%“ zu vermeiden. Außerdem wäre dann die Gesamtsumme an Verlusten von 6 Mrd. USD schwer zu erreichen, und drittens erscheint es unwahrscheinlich, dass Investoren klagen, wenn innerhalb eines Fonds mit verschiedenen Asset-Klassen eine davon stark underperformed, während die Gesamtperformance des Fonds im vertretbaren Rahmen bleibt.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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