Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.

 

Heute: Viel Lärm um nichts.

 

 

Deutscher Bundestag (3. März): „Gesetzliche Rentenversicherung stärken, verlässliche Alterssicherung für alle sicherstellen.“

 

Deutscher Bundestag (14. April): „Eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern – Selbstbestimmte freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen.“

 

Deutscher Bundestag (4. März): „Freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rente ausbauen, anstatt die gescheiterte Riester-Rente weiter zu fördern.“

 

Sucht man die beiden am stärksten widerstreitenden Antipoden in der zeitgenössischen deutschen Politik, landet man schnell bei Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Mehr Gegensatz geht nicht (wobei die Grünen das Doppelte, zuweilen das Dreifache des Wählerzuspruchs auf sich vereinen können).

 

Nun haben jedoch die beiden Parteien, die also gegensätzlicher nicht sein könnten, im Bundestag Anträge eingebracht, die unterm Strich in zumindest die gleiche Richtung zielen bzw. sich bemerkenswert ergänzen; und der Dritte im Bunde ist hier Die Linke:

 

Die Grünen fordern u.a., die gesetzliche Rente zu stärken. Diese sei mit Abstand die stärkste Säule im Drei-Säulen-Modell. Ihre Legitimität hänge aber u.a. davon ab, dass langjährig Versicherte idR eine Rente oberhalb der Grundsicherung erwarten können. Oberste Priorität sei, dass die gesetzliche Rente den größtmöglichen Anteil zur Sicherung des Lebensstandards beiträgt. Kapitalgedeckte Altersvorsorge halten die Grünen für unterlegen, u.a. weil diese, solange freiwillig, Langlebigkeitsrisiken anzöge, außerdem sei die Verbreitung zu gering.

 

Sie fordern deshalb u.a.eine Bürgerversicherung sowie eine Verpflichtung der Arbeitgeber, bAV anzubieten und mitzufinanzieren.

 

Auch die AfD-Fraktion zielt auf die gesetzliche Rente. Sie will freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglichen. Die AfD bemängelt, dass für sozialversicherungspflichtig Beschäftigten freiwillige Beiträge nur sehr eingeschränkt möglich seien.

 

Die Linke fordert analoges, will außerdem das Recht schaffen, dass bisher im Kapitaldeckungsverfahren angespartes Kapital freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rente überführt werden kann.

 

Eine gegenwärtige Chance auf Annahme haben alle drei Anträge nicht (bei den Grünen, vielleicht auch bei den Linken, dürfte das künftig anders aussehen), zeigt aber, wie überschaubar die Kräfte sind, die in der deutschen politischen Landschaft solidarisch und konsequent zur kapitalgedeckten Altersvorsorge und damit auch zur bAV stehen – uneingeschränkt vermutlich nur die FDP und Teile der Union.

 

Freiwillige Zusatzbeiträge in die GRV: Diese Überlegungen der AfD und der Linken sind brisant. Denn erstens sind sie bereits Realität, und zwar in Teilen der deutschen Metallindustrie, und zweites bestens geeignet, dass Arbeitgeber besonders in diesen Krisenzeiten das verführerische Geschenk des totalen Pay and forget (das einhergeht mit einem Race to the Bottom) irgendwann nur allzu dankend annehmen.

 

Übrigens hat es die Longial unternommen, hier betreffend das Wahlkampfthema „Rente“ eine Übersicht der Kernpunkte der Parteien zur Verfügung zu stellen.

 

 

FAZ (21. April): „Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Corona-Aufbaufonds ab.“

 

Kassandra hatte in der Kar-Woche das Thema aufgegriffen:

 

Das BVerfG hatte kurz vor Ostern dem Bundespräsidenten in ungewöhnlich formaler und damit scharfer Form verboten, das Bundesgesetz zu dem 750 Mrd. Euro schweren EU-Corona-Hilfsfonds zu unterschreiben. Einen „kleinen Paukenschlag“ nannte das die Kröte seinerzeit.

 

Dass Karlsruhe das „Projekt Euro-Rettung“ oder besser „Projekt Euroland-Insolvenzverschleppung“ nicht im Alleingang stoppen kann, ist klar. Doch deutete kurz vor Ostern alles darauf hin, dass nach dem Voßkuhlschen Machtwort zu QE vom Mai 2020 das höchste deutsche Gericht nun erneut die Gelegenheit nutzen würde, systematische Korrekturen an dem Projekt zu befehlen (wie hier stetig dargelegt und wie Andreas Voßkuhle es vor knapp einem Jahr partiell tatsächlich unternommen hat).

 

Und nun? Much Ado about nothing, würde ein englischer Dichter sagen. Kaum anzunehmen, dass sich im Hauptverfahren noch etwas ändert.

 

Dabei geht es bei dem EU-Corona-Hilfsfonds nicht nur um sagenhafte Größenordnungen, sondern darüber hinaus um eine wegweisende Weichenstellung:

 

Schon bei der 1. Lesung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes am 25. Februar 2021 sagte Finanzminister Olaf Scholz unter dem Beifall von SPD und Grünen: „Es ist der Weg in die Fiskalunion, und es ist ein guter Weg für Europas Zukunft.“ Bei der 2./3. Lesung, so berichtet es der CDU-MdB Klaus-Peter Willsch weiter, wiederholte Staatsminister Michael Roth, dass es nicht um den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft geht, sondern um die Schaffung einer „Fiskalunion“.

 

Übrigens hat das Gericht sich mit seinem kleinen Sturm im Wasserglas nicht zuletzt selbst schwer beschädigt, ist doch seine Durchsetzungsfähigkeit ohnehin bereits ramponiert – da nämlich das Voßkuhlsche Urteil von Bundesregierung, Bundesbank und EZB offenkundig schlicht ignoriert wird). Nach der wahrhaft Shakespearschen Posse um die verbotene Unterschrift Steinmeiers dürfte das Respekt vor den Entscheidungen des BVerfG damit weiter schwinden.

 

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