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Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra

Regelmäßig freitags – heute ausnahmsweise am Montag – bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.

Heute: Im Schatten der Allianz – die Büchse der Pandora und der Master of Disaster.

 

 

Süddeutsche Zeitung (1. Februar): „Allianz senkt Garantien für Privatrente.“

 

VJ.de (4. Februar): „Achtung Fake-News.“

 

Erste Fakten, wie sie die SZ in einem (zwischenzeitlich korrigierten) Artikel und anschließend das Versicherungsjournal dargelegt haben:

 

Betroffen sind 750.000 Kunden, die garantierte Renten bei der Allianz Leben haben, welche sich am Ende der Anwartschaftsphase befinden; Auszahlung ab März 2021. Dort senken die Stuttgarter via Treuhänder den Rechnungszins von 1,75 auf 1,25%, das sind 29 Prozent. Die garantierte Rente sinkt damit um 9%.

 

Im VJ erfährt man darüber hinaus, dass auch „Tarife der Allianz Pensionskasse, die Beitragszusage mit Mindestleistung des Allianz Pensionsfonds sowie die entsprechenden Tarife innerhalb der Metall-Rente (Riester, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und des Versorgungswerks der Presse“ erfasst seien, also die bAV massiv mitbetroffen ist. Das hat die Allianz Leben gegenüber LbAV bestätigt.

 

Wenn es aber um Tarife geht, die im März in die Leistungsphase eintreten und für die ergo keine Prämien mehr bezahlt werden, handelt es sich bei den Kürzungen der Allianz also um etwas, das auf diesem Parkett üblicherweise als Eingriff in den Past Service bezeichnet wird. Das hat also nichts gemein mit den Eingriffen in den Future Service, den man aus Dutzenden Fällen aus der Welt der regulierten Pensionskassen kennt und der dort mittlerweile fast zum guten Ton des Risikomanagements gehört.

 

Past Service dagegen, das kennt man bisher eigentlich nur aus derzeit drei Fällen, alle aus der Sphäre der regulierten Pensionskassen.

 

Von außen ist die Sachlage nicht einfach zu beurteilen, aber klar ist, dass sich ein Bündel miteinander verwobener Anschlussfragen stellt, vorneweg die der Arbeitgeberhaftung. Zu trennen ist natürlich stets zwischen Versicherungsvertrag (VU vs. AG/VN) und der arbeitsrechtlichen Zusage (AG vs. AN); und nur bei letzterer greift die 3-Stufen-Theorie – die sich wiederum für die wirtschaftliche Lage des VU nicht interessiert, sondern nur für die des AG (hier also nicht greifen sollte).

 

Die Allianz sieht in der Frage der Einstandspflicht offenbar kein ernsthaftes Problem. Sprecher Franz Billinger erklärte gegenüber LEITERbAV nicht nur, dass das garantierte Kapital bei Rentenbeginn schließlich unverändert in bedingungsgemäß vereinbarter Höhe zur Verfügung stehe, sondern dass (O-Ton):

 

„… bei der Finanzierung der bAV ihrer Arbeitnehmer Arbeitgeber besonderen Wert auf die Übereinstimmung zwischen ihrer arbeitsrechtlichen Versorgungsverpflichtung und der Verpflichtung des Versicherers aus dem Versicherungsvertrag legen. Wichtig ist daher, dass die Regelungen zum Rentenfaktor Inhalt der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage geworden sind. Standardgemäß ist in arbeitsrechtlichen Versorgungszusagen ein entsprechender dynamischer Verweis auf die Versicherungsunterlagen enthalten.“

 

Mustertexte der Allianz für Versorgungszusagen enthielten entsprechende dynamische Verweise auf die Versicherungsunterlagen – die AVB, Policen, Standmitteilungen, Versorgungsbescheinigungen und sonstige Vertragsinformationen. Dort würden das Verfahren und die Voraussetzungen einer etwaigen Anpassung des Rentenfaktors beschrieben, so Billinger weiter, und „durch den Verweis werden die Regelungen zum Rentenfaktor Inhalt der arbeitsrechtlichen Versorgungszusage“.

 

Verweisung also. Doch mit Verweis auf den Verweis stellen sich weitere Fragen. Gibt es Fälle, in denen die Verweisung nicht in der Zusage vereinbart worden ist? Und wenn doch, wird sie überhaupt vor Gericht halten? Das wird man vermutlich erst erfahren, sollten künftige Betriebsrentner gegen ihre Ex-Arbeitgeber klagen – was angesichts des bevorstehenden Rentenbeginns schon bald der Fall sein könnte. Dann wird es für die Arbeitgeber u.U. nicht nur teuer, sondern auch komplex.

 

Und könnten auch rückgedeckte U-Kassen bzw. Rückdeckungsversicherungen von den Allianz-Kürzungen erfasst sein? Dann wird die Gemengelage noch komplexer.

 

Nicht zuletzt noch die Frage der Beraterhaftung: Die Treuhänderregelung steht mittlerweile im Gesetz, kann aber zugunsten der Versicherten abbedungen werden. Manche Versicherer sollen das – anders als die Allianz – getan haben; feste Rentenfaktoren also. Dann müssten sich Makler von Arbeitgebern möglicherweise Fragen gefallen lassen.

 

Am Ende dürfte vieles von Durchführungsweg und Art der Zusage (BZML vs. BOLZ) sowie deren Formulierung abhängen – und vielleicht auch vom Dritten Senat. Bleiben wird vermutlich die neuerliche Verstärkung einer betrüblichen bAV-Grundbotschaft an die Arbeitgeber: Auch DC bringt keine echte Sicherheit.

 

Wirklich sicher ist Stand heute nur eines, und das ist offenkundig: Der Nullzins treibt die Entwicklung unerbittlich voran und EbAV wie Anbieter weiter vor sicher her. Und das, was die Allianz im Markt tut, hat stets und immer und überall einen Vorreiter-Effekt für andere Versicherer. Wenn der blaue Riese nun nicht nur bei dem Run off seiner Pensionskasse, sondern auch bei Eingriffen in den Past Service vorangeht, könnte das den Dammbruch bedeuten – so dass andere im Schatten der Allianz folgen werden. Denn warum sollten sie besser dastehen und weniger Druck verspüren als die blaue Bilanzmaschine? Eher ist c.p. das Gegenteil der Fall, ist doch bekannt, dass die Allianz im Asset Management auch infolge ihrer Bilanzstärke recht früh und stark auf die Zinslage reagiert und im Rahmen des Möglichen ihre SAA auf Rendietorientierung getrimmt hat. Möglicherweise tritt als Anreiz der Maßnahme hinzu, dass man mit solchen Eingriffen auch Druck aus der ZZR-Sache nehmen kann.

 

Insofern könnte sie in Stuttgart geöffnet worden sein, die Büchse der Pandora.

 

 

Handelsblatt (1. Februar): „Womöglich noch ein Jahrzehnt keine steigenden Zinsen.“

 

Wo wir schon beim Thema Zins als Master of Disaster sind: Ein Jahrzehnt, prognostiziert hier ein Metzler-Chef, werde sich hier nichts zum Besseren wenden. Der Aussage ist grundsätzlich zuzustimmen, Kassandra hält dies aber gleichwohl für eine eher optimistische Einschätzung.

 

Gründe:

 

Erstens: Derzeit ist gar keine Möglichkeit eines Zinsanstieges absehbar, einen solchen lässt die schwierige geopolitische, volkswirtschaftliche und fiskalische Lage zumindest Eurolandes gar nicht zu (ein uraltes kassandrisches Zins-Axiom).

 

Zweitens und in Zusammenhang damit: Staaten, Finanz- und Realwirtschaft sind nach ca. einem Dutzend Jahren des billigen Geldes längst dermaßen drogenabhängig, dass ein kalter Entzug kaum bzw. wenn überhaupt, nur in allerkleinsten Mini-Schritten möglich wäre. Kassandras zweites Zins-Axiom: Für jedes Jahr der Politik des billigen Geldes brauchen die Strukturen in Staat, Stadt und Land deren zweie, um sich hiervon wieder zu entwöhnen. Diese Frist beginnt wohlgemerkt an dem Tag zu laufen, an dem die Zinsen wieder steigen – und selbst dieser ist (s.o.) nicht absehbar.

 

Drittens (und wie auch in dem HB-Artikel vermerkt): Wäre all das nicht genug, treten seit einem Jahr noch Corona und die Lockdowns hinzu – mit der Wirkung der bruchartigen, sprunghaften Beschleuniger der geschilderten Problematik.

 

Viertens: Nicht vernachlässigen sollte man auch ganz abstrakt die individuelle Lage der jeweils politisch Verantwortlichen. Eine jede Abkehr von einer Niedrigzinspolitik, notwendig gepaart mit haushälterischer Disziplin, ist immer eine schwere Rosskur für die betreffende Volkswirtschaft (die Älteren erinnern sich an Paul A. Volcker oder an das UK Margaret Thatchers, die dies vor vier Jahrzehnten mit großer Härte durchzogen). Dies gälte in der gegenwärtigen, außergewöhnlichen Extremlage umso mehr. Das ist aber nicht jedermanns Sache, und jeder Politiker, der künftig neu in ein relevantes Amt gewählt wird, dürfe sich fragen, warum ausgerechnet er mit einer Abkehr vom Niedrigzins die bittere Suppe der Katharsis auslöffeln soll, welche die Politiker-Generation vor ihm dem Lande eingebrockt hat. Dann lieber weiter so, wird sich ein jeder sagen.

 

Fazit: Ein Jahrzehnt weiterer Niedrigzins ist eine standesgemäße Prognose, der man sich ohne weiteres anschließen kann. Kassandra geht jedoch weiter und prognostiziert: Die allermeisten derjenigen, die diese Zeilen hier und heute lesen, werden in ihrem Berufsleben, vielleicht sogar in ihrem Leben, keine Zinsen mehr sehen, wie wir sie vor dem Jahr 2007 hatten.

 

Fälle wie die bei der Allianz dafür schon.

 

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