Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV.

Heute: Von Grünwäscherei, Personalengpass im Pensionswesen und CumEx-Mutationen.

 

BVI (10. September): „Nachhaltige Fonds knacken Marke von 100 Milliarden Euro.“

 

ESG in aller Munde und in aller Regulierung. 100-Mrd-Marke geknackt, vermeldet nun der deutsche Fondsverband. Das klingt gut – auch wenn wir hier im Vergleich zu den mehreren Bio. Euro an Assets in Fonds immer noch von einem kleinen Bruchteil reden müssen.

 

En detail: Im ersten Halbjahr 2020 verzeichneten nachhaltige Fonds Nettozuflüsse von 7,2 Milliarden Euro. Davon steuerten allein nachhaltige Publikumsfonds 7,7 Milliarden Euro bei. Teil der Wahrheit ist also auch, dass es bei Spezialfonds erstmals netto kleine Abflüsse gegeben hat. Damit teilen sich Publikums- und Spezialfonds das nachhaltige 100-Mrd.-Volumen nahezu 1:1.

 

Der BVI lässt die Gelegenheit nicht ungenutzt, bei der Regulatorik zu mahnen. „Nachhaltigkeitsregulierung muss klare Standards schaffen und Grünwäscherei unterbinden,“ fordert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Ein stures Festhalten am Fahrplan der Offenlegungsverordnung könne es nicht geben.

 

Richter weiter: „Die Marktakteure in manchen EU-Mitgliedstaaten scheinen zu glauben, dass sie sich mit den Aufsehern auf einen comply or explain-Ansatz verständigen und Anlegern Informationen nur häppchenweise zur Verfügung stellen können. Das ist nicht unser Rechtsverständnis, es verhindert ein Level Playing Field innerhalb der EU und es verwirrt die Anleger.“ Damit würde letztlich Vertrauen verspielt. Um europaweit einheitliche Standards zu etablieren, fordert der BVI, den Start der Offenlegungsverordnung auf Anfang 2022 zu verschieben, auch um einen Gleichlauf mit dem Inkrafttreten weiterer Taxonomie-Informationspflichten zu ermöglichen und den Vertrieb der Produkte nicht zu behindern. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich ähnlich geäußert.

 

Während der regulatorische Trend zu Nachhaltigkeit also ungebrochen ist (und auch die Bundesregierung recht erfolgreich als Emittentin auf den Zug aufgesprungen ist, den sie selbst regulatorisch schiebt) scheint das Bild bei institutionellen Investoren zwar ebenfalls sehr dynamisch, aber nicht in dieser Absolutheit. Das zeigen nicht nur die kleinen Abflüsse bei Spezialfonds, sondern auch weitere Untersuchungen. So ermittelte der Mercer European Asset Allocation Survey 2020, dass bei institutionellen Pensions-Investoren in Westeuropa das Bewusstsein für Investitionsrisiken im Zusammenhang mit ESG massiv anzieht und bereits 89% von ihnen ESG-Risiken berücksichtigen. Aber: Nur 54% der Befragten berücksichtigen explizit Klima-Risiken, 46% nicht. Und von diesen haben wiederum 93% auch nicht vor, dass innerhalb der nächsten 12 Monate zu tun.

 

Andererseits sind gerade ESG-konforme Anlagen geschätzt als Renditetreiber, besonders im Bereich der Alternatives und der Infrastruktur.

 

Wie dem auch sei: Dass ESG, namentlich Governance mehr als nur ein Wort ist, hat jüngst der Fall Wirecard nicht nur für die Aktionäre, sondern auch für die Bondholder eindrucksvoll dargelegt.

 

 

VJ.de (11. September): „bAV: ‚Kampf um die guten Leute nimmt weiter an Fahrt auf.‘“

 

Im Interview mit dem Versicherungsjournal erläutern Markus Reinhard und Thorsten Wittmann – Vorstände der SV Sparkassenversicherung Holding AG – die Schwierigkeiten, in der bAV kompetentes Personal zu finden, Zitat:

 

Grundsätzlich kann man feststellen, dass der Markt hinsichtlich tiefem bAV-Know-how bereits abgegrast ist. […] Die Kunst wird darin liegen, das verfügbare Personal so effizient und gewinnbringend wie möglich einzusetzen. Das kann nur durch Weiterentwicklung und Digitalisierung gelingen.“

 

Das überrascht nicht – und lässt sich auf der LbAV-Stellenbörse live beobachten. Ohnehin ist das Pensionswesen einer der dynamischsten Sektoren im institutionellen Bereich, wie auch jüngst eine Kommalpha-Studie in anderem Zusammenhang gezeigt hat. Und solche Dynamik, gepaart mit ständig zunehmender Komplexität von Materie und Aufgaben, schlägt auf den HR-Markt schnell durch.

 

 

Technische Hochschule Köln (10. September): „Professur für Altersvorsorge und Lebensversicherung.“

 

Wo wir schon beim Thema HR sind: Die TH Köln bzw. deren Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, bestens gelegen in der Kölner Südstadt, sucht einen Professor für Altersvorsorge und Lebensversicherung (W2, unbefristet). Das umfasst die Lehre in den Bachelor und Masterstudiengängen des Instituts für Versicherungswesen (ivwKöln) ebenso wie Forschung innerhalb der FaRis-Forschungsgruppe (Finanzielles und aktuarielles Risikomanagement).

 

Die Stelle ist auch auf LbAV HR Services ausgeschrieben.

 

 

Panorama (3. September): „Cum-Ex-Skandal: Bankier suchte Hilfe bei Scholz.“

 

Alles, was mit dem BMF und seinem Amtsinhaber zu tun hat, hat auch mit der bAV zu tun. Hier jedenfalls ein bemerkenswert schonungsloser Bericht des ARD-Magazins „Panorama“, der in scharfer Form den Umgang mit CumEx durch Hamburger Finanzbehörden und Politik beleuchtet – und ein äußerst schlechtes Licht auf den Ex-HH-Bürgermeister, gegenwärtigen Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz wirft und für diesen zur wahren Unzeit kommt.

 

Und CumEx ist ja keine Kleinigkeit, gilt immerhin nicht zu unrecht vielen als ein Steuerraub gigantischen Ausmaßes (s.u.).

 

Unvergessen, dass auch zwei altgediente Recken aus der bAV infolge einer möglichen Verwicklung in derartige Geschäfte sich von dem Parkett komplett zurückgezogen haben – ein Schicksal, das Scholz allerdings wohl kaum zu teilen beabsichtigen dürfte.

 

Übrigens: Wer glaubt, dass das Thema CumEx bzw. CumCum ein abgeschlossenes sei, ein Thema der Vergangenheit, der könnte sichtlich falsch liegen. Wie der deutsche Bundestag berichtet, sind Erstattungen nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch CumEx und CumCum nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich. So erklärte Prof. Christoph Spengel (Uni Mannheim) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Mittwoch, diese Geschäfte seien seit Jahrzehnten trotz Umstellung des Verfahrens des Kapitalertragsteuerabzugs bis heute am Markt durch gängige Gestaltungsmodelle anzutreffen.

 

Dem deutschen Staat entgehen jährlich Milliarden Euro an Kapitalertragsteuern beziehungsweise Kapitalertragsteuern werden erstattet, obwohl sie nicht vereinnahmt worden sind“, erklärte Spengel. Er bezeichnete dies als „unerträglichen Zustand“ und forderte, CumEx und CumCum endlich zu unterbinden. Es wurden in den Stellungnahmen aber auch andere Auffassungen deutlich, wie der Bundestag weiter vermeldet.

 

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der Opposition. Die Fraktion Die Linke verlangt Maßnahmen, um Skandale wie CumEx künftig zu verhindern. Dafür sei der Mechanismus zur Einbehaltung und Erstattung von Kapitalertragsteuer zu modernisieren und ein lückenloser datenbankgestützter Abgleich von Erstattungsanträgen mit tatsächlichen Steuerzahlungen einzuführen (19/16836).

 

Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/5765) die Bundesregierung auf, alle Geschäftsmodelle zu bekämpfen, bei denen der Ertrag allein in einem angestrebten Steuervorteil besteht. Auch neue CumEx-ähnliche Fälle müssten vermieden werden. Sämtliche früheren CumEx-Fälle sollten aufgedeckt und verfolgt werden. Mit einem europaweiten Schaden von geschätzt 55 Milliarden Euro sei CumEx- und CumCum „der größte Raubzug der Geschichte“, schreibt die Fraktion (nicht zum ersten Mal) in ihrem Antrag.

 

Nach Ansicht von RA Alexander Heist, von der „Bürgerbewegung Finanzwende“ beauftragt, erscheint es auch heute noch möglich, „dass so gut wie keine Kapitalertragsteuer auf Dividendenauszahlungen beim Fiskus ankommt“. Aufgrund von DBA-Ansprüchen könne es darüber hinaus weiterhin zur mehrfachen Erstattung nicht gezahlter Steuer kommen, so Heist in der Anhörung. Trotz verschiedener Maßnahmen der Finanzverwaltung – wie z.B. keine Steuererstattungen mehr an Briefkastenfirmen – bestehe Anlass zu der Annahme, dass CumEx mit veränderter Struktur bis heute weiterliefe. Der Journalist Oliver Schröhm berichtete im Ausschuss von „Mutationen von CumEx“, die weiterhin möglich seien.

 

Anders dagegen Prof. Tim Florstedt (Uni für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden). Florstedt kann akuten und dringlichen Handlungsbedarf nicht erkennen. Die gesetzlichen Maßnahmen und nicht zuletzt die strafrechtliche Aufarbeitung hätten die erhoffte Eindämmung des saisonalen Aktienhandels erbracht, so der Professor offenkundig reichlich optimistisch. Dubiose Fondsangebote mit besonderen Dividendenstrategien würden kaum noch vermarktet. „Die Volumina des steuermotivierten Aktienhandels scheinen spürbar zurückgegangen zu sein“, erklärte Florstedt. Abstrakte Gesetzeslücken würden vorauseilend und zügig geschlossen.

 

Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen FG, sieht Staat und Politik dagegen ebenfalls nicht so tatkräftig am Werk. Er erläuterte vor den Abgeordneten mehrere Urteile zu CumEx und CumCum. Es bestehe dringender Handlungsbedarf für die Finanzverwaltung, CumCum unter dem Gesichtspunkt des Gestaltungsmissbrauchs aufzugreifen, forderte Lotzgeselle in seiner Stellungnahme.

 

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, erklärte, wenn die Steuerfahndung energischer aufgestellt worden wäre und früher hätte durchgreifen können, würde man sich heute leichter tun. Die „Steuerakrobaten“ seien dem Fiskus immer voraus. Jörg Klöckner vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Düsseldorf wies darauf hin, dass es weitere CumEx-Verfahren geben werde. Er zeigte sich aber überzeugt, dass die Behörden am Ende erfolgreich arbeiten würden. Die umfassendsten Fälle sollten inzwischen aufgegriffen worden seien, hieß es vom Bundeszentralamt für Steuern auf Fragen nach drohender Verjährung.

 

Florstedt thematisierte Probleme mit seiner Ansicht nach überschießenden Regelungen, die z.B. die Wertpapierleihe unüberlegt einschränkte. Auch Prof. Heribert Anzinger (Uni Ulm) sprach die komplexe Steuergesetzgebung an: „Widersprüche im System der Kapitaleinkommensbesteuerung, etwa die unterschiedliche Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die unterschiedliche Behandlung von Dividenden und Dividendensurrogaten und das überkomplexe System des Kapitalertragsteuerabzugs mit seinem Zuständigkeitskonflikten, Ausnahmen, Rückausnahmen und Missbrauchsvorschriften bedarf zuletzt zur Abstimmung mit der Besteuerung von Arbeits- und Unternehmenseinkommen einer grundlegenden Reform.“ Anzinger forderte ein einfaches widerspruchsfreies Kapitalertragssteuersystem und eine folgerichtig ausgestaltete Kapitaleinkommensbesteuerung. Dies würde nicht nur zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips beitragen, sondern wesentlich auch die Vollzugskosten und die Gestaltungsanfälligkeit des deutschen Steuersystems verringern, so sein Fazit. Auch der Bundesrechnungshof regte Vereinfachungen an.

 

Anzigers Haltung klingt nach Meinung Kassandras ein wenig nach Entschuldigung. Kritik an überbordernder Komplexität im deutschen Steuerwesen: Ja! Diese als Entschuldigung für schwerste Kriminalität: Nein! Gleichwohl schockierend, dass die Bundesrepublik auch nach über einem Jahrzehnt und Schäden in Höhe Dutzender Mrd., die man sehende Auges hingenommen hat (und möglicherweise weiter hinnimmt) die Angelegenheit offenbar nicht endgültig in den Griff bekommt – aber wie denn auch mit einem Finanzminister, der sich gebiert wie es der Panorama-Beitrag darlegt und der nun auch noch ernsthaft Bundeskanzler werden will?!

 

Am Rande und zum Schluss: Die Fälle Wirecard und CumEx illustrieren ebenso viel über Deutschland als Finanz- und Governance-Standort wie der damit zusammenhängede Aufstieg eines Pizzalieferanten in den DAX über den Finanz- und Technologiestandort Deutschland aussagt.

 

Kassandra bei der Arbeit.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.