Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra

 

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Nicht Mord? Sondern nur fahrlässige Tötung?

 

Focus (17. Februar): „Raser von Moers wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.“

 

Die Berliner Justiz ging voran, es folgte Hamburg, neulich Darmstadt – und nun Moers in NRW:

 

Rücksichtslose Totraser müssen in Deutschland zunehmend damit rechnen, wegen Mordes abgeurteilt zu werden. Wenn es auch nach wie vor viel zu viele Fälle gibt, bei denen in Deutschland selbst die Vernichtung halber oder ganzer Familien mit Minimalstrafen geahndet wird, so kann man berechtigte Hoffnung auf eine Wende in der Rechtsprechung haben – die Kassandra übrigens für seit Jahrzehnten überfällig hält und rückhaltlos unterstützt (verbesserungswürdig ist die zu häufige Anwendung des Jungendstrafrechts).

 

Und was hat dies mit der bAV zu tun, so dass es in dieser Presseschau an erster Stelle steht? Viel. Kassandra erinnert hier an den sinnlosen Tod des Aktuars und Vorstands Norbert Heinen, der im April des Jahres 2019 unverschuldet bei einem Unfall in Troisdorf starb.

 

Die Art des Unfalls, den Heinen mit seinem Leben bezahlte, zeigt Analogien zu o.a. Fällen. Grund genug für LEITERbAV, sich nach dem Stand des Gerichtsverfahrens zu erkundigen. Und dieser Stand ist ernüchternd:

 

Wie das Amtsgericht Siegburg der LbAV-Redaktion auf Anfrage mitteilte, ist seitens der Staatsanwaltschaft Bonn u.a. wegen fahrlässiger Tötung Anklage vor dem Schöffengericht des AG Siegburg erhoben worden (AZ 231 Ls 42/19). Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn erklärte auf Nachfrage von LbAV, dass „die Frage, ob ein vorsätzliches Tötungsdelikt in Betracht kommt, stets eine Frage des Einzelfalls ist und im hiesigen Fall die Ermittlungen ergeben haben, dass dem Angeklagten lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf nachgewiesen werden kann.“

 

 

 

Institutional Money (25. Februar): „Techniker Krankenkasse geht mit Pensionsfonds an den Start.“

 

Die Techniker Krankenkasse hat nun ihren Pensionsfonds für ihre Mitarbeiter gegründet, wie die Institutional Money vermeldet. Personal dafür suchte und sucht man u.a. hier.

 

Schaut man im Geschäftsbericht der Kasse nach Pensions-bezüglichen Größenordnungen, findet man nicht viel mehr, als dass die Einrichtung 14.000 Mitarbeiter hat. Allerdings schreibt die Institutional Money, dass die TK per Jahresanfang mehr als zwei Mrd. Euro auf den neuen Pensionsfonds übertragen habe. Relativ zur Mitarbeiterzahl ist das eine beachtliche Größenordnung. Nimmt man mal an, dass diese zwei Mrd. Euro dem Verpflichtungsumfang entsprächen, ließe die TK mit dieser Größenordnung immerhin sieben Unternehmen aus dem DAX30 weit hinter sich.

 

Ob man für 14.000 MA einen eigenen Pensionsfonds braucht, darüber kann man streiten. Der Trend geht möglicherweise in eine andere Richtung. So haben mit MAN und RWE erst jüngst zwei Konzerne den Bestand ihrer Pensionsfonds ganz oder teilweise auf den von Wills Towers Watson ausgelagert.

 

Andererseits zeigt die Tatsache, dass eine Krankenkasse mit einem solch überschaubaren Personalbestand mal eben über zwei Milliarden Euro zur Deckung seiner Pensionslasten aufbringen kann, mal wieder vor allem eines: bAV ist teuer. Und nichts für Feiglinge.

 

 

 

Deutscher Bundestag (26. Februar 2020): Mögliche Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung der Rente – Antwort der Bundesregierung der Fraktion der FDP.“

 

Im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten tritt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, über die LEITERbAV Ende Januar berichtet hatte.

 

Eine doppelte Besteuerung, müsste gegebenenfalls korrigiert werden, so die Bundesregierung weiter. Ihr seien allerdings keine Fälle doppelter Besteuerung bekannt.

 

Kassandra hatte seinerzeit – und dazu musste sie keine Hellseherin sein – bereits geunkt, dass „die Große Koalition, deren Zukunft nach 2021 unklarer ist denn je, niemals mehr in dieser Restlegislaturperiode die Dynamik aufbringen wird, eine solche Giga-Baustelle anzufassen – daran würde sogar ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes nichts ändern. Wenn überhaupt, dann wird sich politisch mit diesem Thema nach 2021 befasst werden – von wem auch immer.“

Kassandra bei der Arbeit.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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