Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra

 

Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Sein Name war Enron…

 

cep (14. Januar): „adhoc – Die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit.“

 

Der eher liberale Freiburger Thinktank cep Centrum für Europäische Politik hat eine Analyse der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit erstellt. Kernaussagen:

 

Die EU-Taxonomie lässt keinen Raum für andere Definitionen von ‚Nachhaltigkeit‘, die strenger oder laxer hätten sein können oder andere Ziele hätten einbeziehen können. Das ist ineffizient, da die Präferenzen der Anleger nicht identisch sind. Offen ist, wie die abstrakten Kriterien der Taxonomie konkretisiert werden. Viele der zwischen den Mitgliedstaaten umstrittenen Fragen sind in der Verordnung nicht beantwortet worden.

 

Die Pflicht für größere Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Nachhaltigkeit ihrer Umsätze, Investitionen und Ausgaben offenzulegen, geht mit unverhältnismäßigem bürokratischen Aufwand einher und wird angesichts der dafür notwendigen Informationen auch die Kunden, Abnehmer und Zulieferer treffen.

 

Nachhaltigkeit‘ darf nicht als eigenständiges Ziel in die Finanzmarktregulierung aufgenommen werden. In diesem Fall drohen Konflikte mit dem risikoorientierten Ansatz der Finanzmarktregulierung. Das gefährdet die Finanzmarktstabilität.“

 

Es ist sicher nicht von allergrößter strategischer Bedeutung für die institutionellen Pensions-Investoren, doch soll hier gleichwohl nicht fehlen – die Frage der Klassifizierung der Atomkraft als nachhaltig.

 

Wie hier berichtet, hatte der grüne MdEP Sven Giegold nach einigem Hin und Her in dem politischen Verfahren aus dem Kompromisstext herausgelesen, dass „Atomenergie basierend auf Kernspaltung nicht ernsthaft widerlegen, dass die langfristige Abfallentsorgung erhebliche und langfristige Umweltrisiken mit sich bringen kann.“

 

Diese Interpretation ist offenbar nicht unstrittig. Zumindest hat das cep gegenüber LbAV erklärt, dass aus seiner Sicht Giegold seine Interpretation zu einer offenen Frage zum Besten gebe. „Richtig ist aber, das noch nicht endgültig entschieden ist und deshalb entschieden werden muss, ob Kernabfälle vereinbar sind mit dem Kriterium, das die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt [NICHT] erheblich und langfristig schädigen kann.“ Also würden technische (und politische) Experten beurteilen müssen, ob es Möglichkeiten gibt, den Abfall so aufzuarbeiten bzw. zu behandeln, dass das Risiko einer solchen Schädigung nicht erheblich ist. „Ausgemacht ist das unsere Erachtens nicht“, so das cep weiter zu LEITERbAV.

 

 

Deutscher Bundestag – öffentliche Anhörung des Finanzausschusses (29. Januar): „Doppelbesteuerung von Renten.“

 

Ende 2019 hatte Kassandra erneut grundsätzliche Kritik an dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung in der Altersvorsorge geäußert und über die verfassungsrechtlichen Vorbehalte eines BFH-Richters angesichts der partiellen Doppelbesteuerung im Zuge des Übergangs auf die nachgelagerte Besteuerung in der GRV berichtet.

 

Nun nimmt die Sache im Bundestag seinen – allerdings vermutlich ohnehin ergebnislosen – Lauf:

 

Die drei Oppositionsparteien AfD, Grüne und Die Linke haben angesichts der teilweisen Doppelbesteuerung Anträge eingebracht, um mit verschiedenen Maßnahmen derartige Effekte abzuwenden. Gestern nahmen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses dazu Stellung, Auszüge:

 

Die Vorsitzende Richterin am BFH, Prof. Jutta Förster, sagte den Abgeordneten, dass es etwa um den kommenden Jahreswechsel zu einer Entscheidung des BFH in dieser Sache kommen könnte. Angesichts dessen warfen laut Bundestagsbericht Koalitions-Abgeordnete die Frage auf, ob man vor politischen Entscheidungen nicht die juristische Klärung des jetzigen Zustandes abwarten solle. Das ist für Kassandra eine bemerkenswert armselig politische Haltung, aber keine neue. Kassandra äußert seit dem Jahr 2007, also seit sie sich mit der bAV beschäftigt, die Sorge, dass viel zu oft das Verfassungsgericht die Weichen – bspw. in der bAV – stellen muss statt des Gesetzgebers („…punktuelle Ausprägung einer übergreifenden Insuffizienz“). Beispielhaft dürfte jedem auf dem Parkett wohl die halblegale Einführung der Doppelverbeitragung in der bAV noch präsent sein, die gleich in zwei Schritten von Karlsruhe als verfassungswidrig verworfen werden musste – und das quasi mit Ansage, zumindest mit kassandrischer.

 

Entsprechend äußerte sich auch BFH-Richterin Förster in der Anhörung laut Bundestag: Wenn der Eindruck entstanden sei, dass es Doppelbesteuerung gibt, dann solle die Politik auch unabhängig von den Gerichten aktiv werden.“ Man lese nochmal: Unabhängig von den Gerichten aktiv werden möge die Politik? Wohlgemerkt: Das ist eine Mahnung, die eine Richterin an den Gesetzgeber richtet.

 

Übrigens kritisierte Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in der Anhörung, dass schon die nachgelagerte Besteuerung als solche viele Rentner überfordere. Das gelte besonders für Hinterbliebene, die plötzlich steuerpflichtig werden und oft schon sehr alt seien. Dies deckt sich mit der auch in diesen LbAV-Presseschauen geäußerten, oben verlinkten Kritik an der nachgelagerten Besteuerung.

 

Des weiteren hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage zu dem Themenkomplex an die Bundesregierung gestellt. Diese findet sich hier.

 

Und wie geht es nun weiter? Landestypisch gar nicht, sagt Kassandra. Denn die Große Koalition, deren Zukunft nach 2021 unklarer ist denn je, wird niemals mehr in dieser Restlegislaturperiode die Dynamik aufbringen, eine solche Giga-Baustelle anzufassen – daran würde sogar ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes nichts ändern. Wenn überhaupt, dann wird sich politisch mit diesem Thema nach 2021 befasst werden – von wem auch immer.

 

 

Deutscher Bundestag – öffentliche Anhörung des Finanzausschusses (27. Januar): „Mitarbeiterbeteiligung attraktiver machen.“

 

Nochmal Finanzausschuss, nochmal öffentliche Anhörung. Thema diesmal die Mitarbeiterbeteiligung. Diese müsse attraktiver werden, um internationale Spitzenkräfte für deutsche Technologie-Unternehmen zu gewinnen, so heißt es. Und wenn es um internationale Spitzenkräfte geht, hat dann der gemeine deutsche Betriebsrentner gefälligst in die allerletzte Reihe zurückzutreten – zumindest betreffend die steuerliche Förderung?

 

So erklärte Christian Vollmann vom Bundesverband Deutsche Startups in der Anhörung gem. Bundestagsprotokoll, dass im Erfolgsfall, etwa bei einem Börsengang, sich leicht fünf- bis sechsstellige Beträge ergeben können, bei denen dann auch ein höherer Freibetrag kaum mehr ins Gewicht falle. Ein weit größeres Problem sei, dass Mitarbeiterbeteiligungen nach dem Einkommenssteuer-Tarif versteuert werden und nicht gemäß der Besteuerung der Kapitalerträge.

 

Fünf- bis sechsstellige Beträge? Die kennt man in der bAV auf breiter Front eher selten, und wenn, dann meist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und dann noch Einkommensteuer darauf zahlen? Man vergleiche diesen Leidensdruck mit dem Förderrahmen des 3 Nr. 63 und mit der dort selbstverständlich später folgenden vollen nachgelagerten Besteuerung – die sich zuweilen noch mit einer doppelten Verbeitragung ebenso paaren kann wie mit einer (s.o.) doppelten Besteuerung in der GRV.

 

Rainald Thannisch vom DGB lenkte in der Anhörung zu Recht den Blick auf das Risiko, welches mit einer Mitbeteiligung bei Insolvenz des Unternehmens verbunden ist: Job UND Kapital weg! Thannisch wies auch darauf hin, dass 80 Prozent der Start-Ups nicht das dritte Jahr überlebten und mahnte zur Vorsicht bei steuerlichen Erleichterungen. „Wir würden abraten, mit Steuergeldern einen Anreiz zu riskanten Anlagen zu geben“, zitiert ihn der Bundestag.

 

Björn Hinderlich von Mercer Deutschland verwies in der Anhörung jedoch auf die Möglichkeit eines Insolvenzschutzes über den Pensions-Sicherungs-Verein oder die Verlagerung des Anlagerisikos auf eine Fondslösung. PSV? Der würde sich wahrscheinlich sehr freuen, wenn er künftig neben den gerade einzugliedernden PK-Zusagen noch die Klumpenrisiken der Mitarbeiterbeteiligungen covern darf. Und man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, dass dann die Gemeinschaft der Beitragszahler vor allem für insolvente Start-Ups mit den in Deutschland endemisch oft insuffizienten Geschäftsmodellen geradestehen dürfte.

 

Wie dem auch sei, bei dem Thema Mitarbeiterbeteiligung kann man sich anders als bei der nachgelagerten Besteuerung zur Abwechslung geradezu wünschen, dass die Koalition in ihrer chronischen Handlungsunfähigkeit verharrt. Kassandra war stets ein Gegner des Konzeptes der Mitarbeiterbeteiligung. Schon im Mai 2008, vor fast zwölf Jahren, kommentierte sie in der dpn:

 

Wenn Diversifikation eine der Grundregeln für erfolgreiches Vorsorgeinvestment ist, warum sollte man dann ein einzelnes Unternehmen übergewichten, und auch noch dasjenige, von dessen Existenz man ohnehin abhängt? In den USA hat kurz nach der Jahrtausendwende ein Unternehmen letzte Schlagzeilen gemacht, bei dem sich eben dieses milliardenschwere Klumpenrisiko für die Mitarbeiter fatal realisiert hat. Sein Name war Enron.“

 

 

OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN

 

Das Erste, Panorama (23. Januar): „Cum-Ex – US-Bank plünderte deutsche Staatskassen.“

 

Hier ein Bericht zu dem auch auf LbAV zuweilen kommentierten Themenkomplex Cum-ex und Cum-Cum, der zeigt, wie US-Institute hier in Deutschland vorgegangen sind. Daher sei noch einmal an das kleine kassandrische Gedankenexperiment erinnert: einfach mal ausmalen, was geschähe, hätten umgekehrt deutsche Banken es gewagt, in solchen Größenordnungen den US-Fiskus auf den Arm zu nehmen:

 

Internationaler Haftbefehl gegen Vorstände und Verantwortliche, Verbringung in die USA, persönlicher Auftritt vor einem texanischen Geschworenengericht mit anschließender Haft in US-Strafanstalten, irgendwann Bereinigung der Angelegenheit mit sehr viel Aktionärsgeld…

 

In der deutschen Realität dagegen ist die Perspektive vom Hornberger Schießen die wahrscheinlichste.

 

Kassandra bei der Arbeit.
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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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