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Nationale Aufsicht 2019:

Kapitalanlage und der Search for Yield

Erstmals hat die BaFin die Schwerpunkte ihres geplanten Aufsichtshandelns veröffentlicht. Sie will damit für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Priorisierung ihrer Themen sorgen. Das betrifft auch die bAV – und zwar ganz aktuell.

 


Die BaFin in Frankfurt am Main, Foto: Kai Hartmann.

Die BaFin gestaltet ihr Aufsichtshandeln jederzeit klar, nachvollziehbar und transparent“, nimmt die Anstalt für sich amtlich in Anspruch. Ob man diese Einschätzung teilt oder nicht, sei dahingestellt (in Zusammenhang mit den akuten Bedeckungsproblemen mancher Pensionskassen kann man ihr – je nach Sichtweise – zugute halten oder vorwerfen, dass sie hier mit Blick auf einzelne Einrichtungen eher diskret vorgeht).

 

Wie dem auch sei, im Sinne dieses Anspruchs hat die Anstalt Ende des vergangene Jahres erstmals ihre Aufsichtsschwerpunkte für das Folgejahr (also 2019) öffentlich gemacht.

 

Unter Verweis auf ihr „oberstes Ziel als integrierte Aufsichtsbehörde“, die „Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzplatzes zu sichern“ und darauf, dass sie „als risikoorientierte Aufsicht ihr Aufsichtshandeln sowohl nach dem gesamtwirtschaftlichen Gefährdungspotential als auch dem einzelwirtschaftlichen Risiko der von ihr beaufsichtigten Institute und Unternehmen sowie den kollektiven Verbraucherinteressen ausrichtet“, leitet sie für 2019 daraus zwei bereichsübergreifende Schwerpunktthemen ab:

  • Digitalisierung mit den Handlungsfeldern Aufsicht und Regulierung, IT-Aufsicht und –Sicherheit sowie Transformation der BaFin.
  • Brexit mit den Handlungsfeldern Wegfall des EU-Passes für das Neu- und Bestandsgeschäft, Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den UK-Aufsichtsbehörden, Sicherstellung des Verbraucherschutzes sowie Kommunikation zum Thema Brexit.

 

 

Die Asset-Seite ganz oben – und für was die Abkürzung ESG alles noch so steht

 


Frank Grund, BaFin. Foto: Frank Beer.

Darüber hinaus setzten die einzelnen Exekutivdirektorien eigene Schwerpunkte für 2019. Unter denen der Versicherungsaufsicht sind die ersten beiden auch für Einrichtungen der bAV brandaktuell:

  • Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds.
  • Analyse eines möglichen sog. Search for Yield – Verhaltens der Versicherungsunternehmen / Pensionsfonds in der Neuanlage von Kapitalanlagen.
  • Intensivierte Beobachtung der Prämiensituation der Rückversicherer im Bereich Nicht-Leben.
  • Prüfung von „versteckten“ (sog „Non-affirmative“) Cyber Risiken in Versicherungspolicen.
  • Durchführung von Prüfungen der stochastischen Bewertungsmodelle (SUM/BSM) von LVU mit Standardformel.
  • Vertiefte Prüfung, wie Versicherungsunternehmen, die die Standardformel anwenden, im Rahmen der Bewertung mit ESGs (economic scenario generators) umgehen.
  • Prüfung und Qualitätssicherung von versicherungstechnischen Rückstellungen in der Solvabilitätsübersicht bei Schaden-/Unfallversicherungsunternehmen.
  • Ausarbeitung zur effizienten Ermittlung einer risikogerechten Kapitalunterlegung durch Nutzung des Aufsichtsinstruments „Kapitalzuschläge“ – Capital Add-on.

 

Darüber hinaus wird die Versicherungsaufsicht auch ihre mehrjährigen Themen im Jahr 2019 weiterverfolgen, als da wären:

  • Wahrung der Belange der Lebensversicherten bei Run off inkl. Inhaberkontrollverfahren – Servicequalität bei Abwicklungsunternehmen.
  • Weiterer Umgang mit dem Niedrigzinsumfeld bei LVU und PK – Fortsetzung der intensivierten Aufsicht.
  • Praktische Ausgestaltung der gesetzlichen Informationspflichten der Versicherer bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und der Abschlussprüfer bei bestandsgefährdenden Risiken.
  • Vorbereitung der Überprüfungsverfahren von Solvency II (Long Term Guarantees-Review, S II-Review 2020).

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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