Aon (18.5.22.): Gehaltsumwandlung in der bAV: Arbeitnehmer bereit für automatische Modelle. Aon-Umfrage: Stay-in-Modelle kommen bei Arbeitnehmern gut an…
Erstmals hat die BaFin die Schwerpunkte ihres geplanten Aufsichtshandelns veröffentlicht. Sie will damit für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Priorisierung ihrer Themen sorgen. Das betrifft auch die bAV – und zwar ganz aktuell.
Die BaFin in Frankfurt am Main, Foto: Kai Hartmann.
„Die BaFin gestaltet ihr Aufsichtshandeln jederzeit klar, nachvollziehbar und transparent“, nimmt die Anstalt für sich amtlich in Anspruch. Ob man diese Einschätzung teilt oder nicht, sei dahingestellt (in Zusammenhang mit den akuten Bedeckungsproblemen mancher Pensionskassen kann man ihr – je nach Sichtweise – zugute halten oder vorwerfen, dass sie hier mit Blick auf einzelne Einrichtungen eher diskret vorgeht).
Wie dem auch sei, im Sinne dieses Anspruchs hat die Anstalt Ende des vergangene Jahres erstmals ihre Aufsichtsschwerpunkte für das Folgejahr (also 2019) öffentlich gemacht.
Unter Verweis auf ihr „oberstes Ziel als integrierte Aufsichtsbehörde“, die „Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzplatzes zu sichern“ und darauf, dass sie „als risikoorientierte Aufsicht ihr Aufsichtshandeln sowohl nach dem gesamtwirtschaftlichen Gefährdungspotential als auch dem einzelwirtschaftlichen Risiko der von ihr beaufsichtigten Institute und Unternehmen sowie den kollektiven Verbraucherinteressen ausrichtet“, leitet sie für 2019 daraus zwei bereichsübergreifende Schwerpunktthemen ab:
Die Asset-Seite ganz oben – und für was die Abkürzung ESG alles noch so steht
Frank Grund, BaFin. Foto: Frank Beer.
Darüber hinaus setzten die einzelnen Exekutivdirektorien eigene Schwerpunkte für 2019. Unter denen der Versicherungsaufsicht sind die ersten beiden auch für Einrichtungen der bAV brandaktuell:
Darüber hinaus wird die Versicherungsaufsicht auch ihre mehrjährigen Themen im Jahr 2019 weiterverfolgen, als da wären: