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BMAS will es wissen:

In allen drei Säulen

Erneut eine Umfrage zur Altersvorsorge, diesmal betreffend alle drei Säulen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will über 10.000 sozialversicherungspflichtige Personen zwischen 25 und 65 Jahre schriftlich zum Stand ihrer Altersvorsorge befragen lassen. Manfred Brüss berichtet.

 

Die Umfrage, die von dem Meinungsforschungsinstitut Infas durchgeführt werden wird, steht unter der Überschrift „Verbreitung der Altersvorsorge 2019“ (AV 2019).

 

Das Ministerium erklärte jetzt in Berlin, um die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland im Blick zu behalten, seien verlässliche statistische Informationen über die Vorsorge der Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung, der bAV oder über eine Riester-Rente erforderlich. Zu diesem Zweck wende sich Infas im Auftrag das BMAS an zufällig ausgewählte Beschäftigte in Deutschland. Mit der schriftlichen Befragung von über 10.000 Personen soll ein differenziertes Bild der obligatorischen wie zusätzlichen Versorgung der 25- bis unter 65-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ermittelt werden.

 

Das Ministerium versicherte, dass alle im Fragebogen gemachten Angaben vertraulich behandelt und ausschließlich anonym ausgewertet würden. Der Datenschutz sei selbstverständlich gewährleistet. Infas, das Institut für angewandte Sozialwissenschaft, hat mit www.infas.de/altersvorsorge2019 bereits eine gesonderte Internetadresse geschaltet. Dort werden zentrale Informationen bereitgestellt. Zudem gibt es Erklärungen zu den Fragen in den vier Hauptgruppen gegliederte Vorsorgeformen: gesetzliche Rente, bAV, Riester-Rente und schließlich Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD), bei Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden.

 

Von den Ergebnissen dieser breit angelegten Umfrage dürfte auch die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ sowie das Projekt der säulenübergreifenden Renteninformation profitieren.

 

Egal, ob schon aktiv oder nicht

 

Für Infas sei es besonders wichtig, dass möglichst alle ausgewählten Personen auch an der Umfrage teilnehmen und den Fragebogen kostenlos zurückschicken. Dies sollten sie auch dann tun, wenn keine ergänzende Vorsorge betrieben werde. Ziel sei es ja, ein realistisches Bild der Vorsorgesituation der Menschen zu ermitteln.

 

Es ist auch egal, ob Sie für Ihre Altersvorsorge schon aktiv geworden sind oder nicht“, schreibt Infas in den Erläuterungen. Es seien genau diese Unterschiede in der Bevölkerung, die herausgearbeitet werden sollten.

 

Laut Infas soll das Ausfüllen des Fragebogens im Schnitt runde 30 Minuten in Anspruch nehmen wird, wobei es auf den Einzelfall ankomme. Es sei zwar keine Vorbereitung notwendig, hilfreich wäre aber, wenn Informationsschreiben der Versorgungsträger bereit lägen. Infas bietet bei Schwierigkeiten eine kostenlose Telefon-Beratung an.

 

Informationsschreiben bitte bereitlegen

 

Ifas-Umfrage Musterschreiben einer PK-Versorgung.

Die Befragten sollten vor allem die jährlichen Informationsschreiben zurechtlegen. Dies sollte bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei Riester ebenso wenig ein Problem sein wie in der bAV bei der Entgeltumwandlung. Die Beiträge würden in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, und der Träger der bAV müsse einmal im Jahr ein Informationsschreiben zum aktuellen Stand der Altersvorsorge übermitteln. Allerdings erhalte man nicht unbedingt ein jährliches Informationsschreiben, wenn der Arbeitgeber eine bAV als betriebliche Sozialleistung allein finanziere, schreibt Infas. Empfohlen wird dann ein Blick in den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, ob eine bAV – in der Regel eine Direktzusage oder Unterstützungskasse – abgeschlossen worden sei.

 

Ein Problem könne auch sein, dass im Gegensatz etwa zu Riester es bei der Entgeltumwandlung keine standardisierten Jahresinformationen gebe. Diese könnten je nach Versorgungsträger völlig unterschiedlich aussehen. Infas hält hier exemplarisch einige Musterschreiben aus alle Säulen parat.

 

Wichtig sei auch, dass in dem Fragebogen die bereits erworbenen Anwartschaften angegeben würden und nicht die Hochrechnung eines Versorgungsträgers, welche Anwartschaften entstünden, wenn bis Rentenbeginn weiter Beiträge gezahlt würden.

 

Das Institut konnte gegenüber der Redaktion gestern allerdings nicht konkretisieren, in welchem Zeitraum die Befragung stattfinden soll und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist.

 

Das BMAS hatte erst im Februar die 75 Seite starke „Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung“ veröffentlicht, mit der neben der Verbreitung der bAV das Interesse von Pensionskassen, Pensionsfonds und Lebensversicherern an der Umsetzung des BRSG erfragt worden war.

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