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Sperrfeuer – der Kommentar auf LEITERbAV:

Im devoten Abwehrkampf gegen die Staatsfonds

Fünf-Punkte-Plan der Finanzwirtschaft, um zu retten, was zu retten ist; CDU-Parteitag, der einen Aufschub gewährt; und zahlreiche Modelle, die immer noch auf dem Tisch liegen. Detlef Pohl kommentiert die dynamische Gemengelage – und kann ihr wenig Positives abgewinnen.

 

Das passiert wahrlich nicht alle Tage: Die eigentlich bei der Riester-Rente miteinander konkurrierenden Verbände der Versicherer (GDV), Fondsgesellschaften (BVI) und Bausparkassen (VDPB und LBS) haben sich verbündet und einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, der das Riester-System radikal vereinfachen und dadurch zu mehr Verbreitung, höheren Renditen und niedrigeren Kosten für Sparer führen soll.

 

Das ist an sich vernünftig, doch lange war vom Reformwillen nichts zu spüren, obwohl die Probleme nicht neu sind. Der Zeitpunkt für den Aktionismus ist nicht zufällig gewählt, denn der Finanzbranche drohen bekanntlich die Altersvorsorge-Sparer und insbesondere die Riester-Kunden durch die niedrigen Zinsen abhanden zu kommen.

 

Zwar sieht der Koalitionsvertrag der GroKo unter dem Stichwort „Rente“ eine Stärkung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge vor. Dazu wollte die Bundesregierung den Dialog mit der Privatwirtschaft suchen, insbesondere zur „zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts“.

 

Doch geschehen ist bisher nichts. Nun haben die Verbände von Versicherern, Fondsgesellschaften und Bausparkassen Eile, dass die Bundesregierung diesen Dialog endlich auch suche und zu gemeinsamen Gesprächen einlade. Der O-Ton ist ungewohnt höflich, ja fast schon devot:

 

Die Verbände bitten die Bundesregierung, zeitnah zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialog mit den Anbietern einzuladen, um die dort vorgesehene Stärkung der privaten Altersvorsorge noch im ersten Halbjahr 2020 umzusetzen.“

 

Plötzliche Einigkeit und Eile nach Jahren der Agonie

 

Der Grund für die plötzliche Eile nach zwei Jahren Agonie ist klar: Es positionieren sich Interessengruppen, die mit Hilfe des Staates und ohne Einbeziehung der Finanzbranche vermeintlich einfache und günstige Lösungen anbieten. Als da vor allem drei an der Zahl wären:

 

  • Die Deutschland-Rente:

 

Der CDU-Parteitag in Leipzig. Foto: CDU / Tobias Koch.

Die Idee für den „Staatsfonds“ (mit Opting-out) stammt bekanntlich ursprünglich aus Hessen und wird auch vom Sozialflügel (CDA) der CDU unterstützt. Allerdings kam der Antrag sowie auf dem CDU-Parteitag letztes Wochenende nicht durch. Nun läuft es bei der CDU laut Medienberichten zufolge wie hier im Focus darauf hinaus, dass die Riester-Rente gemäß Kompromiss zwischen CDU-Mittelstandsvereinigung und CDA einige Verbesserungen erfährt und eine Gnadenfrist von drei Jahren erhält, um 30% mehr Verträge zu akkumulieren (von der grundsätzlich von der Gemengelage erfassten bAV ist anders als von Riester übrigens nie die Rede).

 

Wie auch immer: Die Deutschland-Rente hat viele Haken und Ösen. Der vielleicht wichtigste: Für Arbeitnehmer käme es zu einer neuen Pflichtvorsorge. Die Wahlfreiheit beschränke sich lediglich auf die Art des Vorsorgeproduktes, kritisiert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer Stellungnahme zu Recht.

 

Eine tatsächliche Wahlfreiheit bestehe für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht. „Am Ende läuft es auf eine Beitragserhöhung für Arbeitnehmer in einer Pflichtvorsorge hinaus – ohne paritätische Beteiligung der Arbeitgeberseite“, so ein DIA-Sprecher. Zudem besteht die Gefahr, dass damit Entgeltumwandlungen kannibalisiert werden. Ganz nebenbei: Ein Staatsfonds sieht anders aus. Norwegen speist in seinen echten Staatsfonds Einnahmen des Staates aus der Ölförderung ein, in Deutschland wären es private Einkommen von Arbeitnehmern, auf die obendrein noch SV-Beiträge entrichtet werden müssten.

 

  • Die Extrarente:

 

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) schlägt seine Extrarente als Zwangs-Altersvorsorge anstelle der Riester-Rente vor.

 

Die Extrarente soll ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt für die private Altersvorsorge sein. Verbraucher sollen dabei über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einbezogen werden, quasi als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-out. Zuständig wäre ein öffentlich-rechtlicher Träger, der über zeitlich befristete Ausschreibungsverfahren private Fondsmanager beauftragt, das Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Der Träger wäre von den Sparern ebenso zu bezahlen wie die Verwaltungsgebühren im Fonds und für die Information und Beratung.

 

Dass die unterm Strich billiger würde als bei der Riester-Rente, wie vom vzbv erhofft, ist kaum glaubhaft. Ordnungspolitisch würde die Extrarente in die bAV eindringen, was für eine privat deklarierte Vorsorge keinen Sinn ergibt. Auch die monatlichen Einzahlungen von 4% des Bruttolohns als Basisversion erinnern verdächtig an die bAV-Entgeltumwandlung. Arbeitgeber würden sich bedanken, wenn sie neben fünf bAV-Durchführungswegen auch noch auf die Organisation einer privaten Extrarente verpflichtet werden.

 

  • Der Bürgerfonds:

 

Den Bürgerfonds hatte das Münchener ifo-Institut schon im April als Zwangs-Altersvorsorge vorgeschlagen. Der Bund sollte dazu für die Dauer hoher Renditedifferenzen zwischen Bundesanleihen und anderen Kapitalmarktanlagen Schulden aufnehmen und die Mittel international breit diversifiziert anlegen.

 

Die Idee: Der Staat richtet den Fonds ein; die Fondsgesellschaft erhält von ihren Bürgern jedes Jahr 0,5% des Bruttoinlandsprodukts als „billigen“ Kredit und investiert jährlich 18 Mrd. Euro in „teure“ Aktien. Die Differenz zwischen Kredit und Börse soll zum Erfolg führen, weil ein Unterschied von 200 Basispunkten jedem Bürger in 50 Jahren eine Einmalzahlung von 16.000 Euro bescheren soll. Das ist nicht viel besser als nichts, denn die Ausbeute bliebe bei durchschnittlicher Lebenserwartung mit 74 Euro pro Person und Monat sehr übersichtlich Zudem funktioniert die ganze Sache nur auf Pump. Geht es schief, muss der Steuerzahler einmal mehr einspringen.

 

Finanzbranche will den Staat bei der Organisation raushalten

 

Thomas Richter, BVI.

Kein Wunder, dass die Finanzbranche angesichts dieser Perspektiven nun eine „Gesprächsgrundlage“ aus dem Hut gezaubert hat, die nicht nur einen Fünf-Punkte-Plan enthält, sondern Kritik an Vorschlägen wie Deutschland-Rente und Extrarente, die auf den Staat bauen, gleich mitliefert. An dieser Stelle sind die Gemeinsamkeiten der Verbände offenbar größer als die Unterschiede. Man will um jeden Preis einen „Staatsfonds“ verhindern. „Der brächte eine Wettbewerbsverzerrung nicht nur für die Anbieter von Riester-Produkten, sondern für den gesamten Anlagemarkt“, lässt sich BVI-Chef Thomas Richter zitieren, „die Verbreitung würde massiv sein, das würde auch andere Produkte verdrängen“. Und auch Sozialpartnermodelle wohl im Keim ersticken, möchte man hinzufügen.

 

Die Anbieter wollen das Riester-System nun radikal vereinfacht sehen. Der Plan in Kurzform:

 

1. Das Standardprodukt soll ohne komplizierte Wahlmöglichkeiten auskommen, einfach zu beraten und entsprechend kostengünstig sein.

2. Jeder selbst gezahlte Euro soll mit mindestens 50 Cent gefördert werden. Für Geringverdiener und Familien bleiben Grund- und Kinderzulagen erhalten.

3. Die Förderung wird auf alle unbeschränkt steuerpflichtigen ausgedehnt und gilt damit auch für Selbstständige.

4. Die gesetzlich vorgeschriebene 100%-Garantie für die Bruttobeiträge (= 0%-Verzinsung) wird gelockert, um die Ertragschancen zu erhöhen, ohne dabei die Sicherheitsbedürfnisse der Kunden aufzugeben.

5. Das Zulagenverfahren wird vereinfacht (erst prüfen, dann zahlen), um die rund 800.000 Zulagenrückforderungen pro Jahr um über 90% zu reduzieren. Der Weg: Alle Riester-Anbieter melden automatisch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres die Höhe der eingegangenen Beiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.

 

Die Reformansätze bieten Potenzial, um Kosten zumindest beim „Riestern“ zu senken. Die Verbände sehen in einer durchgreifenden Riester-Reform einen deutlich überzeugenderen Ansatz als bei einem Systemwechsel.

 

Georg Thurnes, aba und Aon.

Eine quasi-obligatorische Deutschland-Rente oder Extrarente würden die Arbeitgeber belasten, heißt es zu Recht in dem Plan der Finanzverbände. Die aba wird noch deutlicher: „Kosten rechnet man schön, weil der gesamte administrative Aufwand auf die Arbeitgeber verlagert und die Kosten der Auszahlungsphase negiert werden“, so aba-Chef Georg Thurnes am Rande der jüngsten aba-Vorstandssitzung, und man stelle Verbreitungserfolge in Aussicht, ohne die kannibalisierende Wirkung solcher Modelle zu berücksichtigen. Wohl wahr, denn beide Alternativen ignorieren, dass 70% der Arbeitnehmer bereits mit Riester-Verträgen oder bAV ausgestattet sind und auf die Nachhaltigkeit dieser Systeme vertrauen.

 

Ein radikaler Systemwechsel, ohne Mindestschutz für die Anleger, würde „neue Verunsicherungen in der Bevölkerung schaffen“, heißt es in dem Papier der Verbände. Kann sein, und die Unsicherheit wird ja von der Bundesregierung selbst laufend mit teilweise divergierenden Gesetzen geschürt. Da ist keine stringente Strategie erkennbar und somit auch keine strategische Altersversorgung für Anbieter, Arbeitgeber und Verbraucher möglich. Man denke nur an die schleichende Enteignung von Versicherungssparern, denen durch die Niedrigzinsen seit der Finanzkrise zunehmend die Überschüsse in den Verträgen abhandenkommen.

 

Nur ein erster Schritt bei Altersvorsorge mit Aktien

 

Richtig ist, dass Altersvorsorge mit einer radikalen Riester-Reform an einer brisanten Stelle mit Aktien zukunftsfest gemacht werden könnte. Dass dies überfällig ist, hat nicht zuletzt die Studie „Altersvorsorge mit Aktien zukunftsfest machen“ des Deutschen Aktieninstituts (DAI) gezeigt. Demnach müsste Deutschland zeitnah ein Ansparverfahren mit Aktien einführen. Derzeit werden nur 25% der Rente über das Ansparverfahren finanziert (75% über das Umlageverfahren). Dies liegt unter dem OECD-Durchschnitt von 31%.

 

Und dennoch fragt man sich, wie die Antworten vor allem der Lebensversicherer und deren Pensionskassen und Pensionsfonds (und übrigens auch der versicherungsförmig organisierten Pensionskassen außerhalb der Assekuranz) auf die künstlich niedrig gehaltenen Zinsen aussehen. Weiter wie bisher – dieses Motto kann nicht aufgehen. Schon jetzt knirscht es bei immer mehr Lebensversicherern und Pensionskassen. Nachdem die BaFin den Sanierungsplan abgelehnt hatte, darf etwa die „Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs“ kein Neugeschäft mehr zeichnen, bestehende Versicherungsverträge nicht erhöhen, keine weiteren Personen als Versorgungsberechtigte aufnehmen.

 

Die Versicherten müssen mit Leistungskürzungen im Bestand und Anwärter für die Zukunft rechnen.

 

Nicht viel besser sieht es bei der Kölner Pensionskasse und ihrer Schwester Caritas-PK aus. Bei diesen Kassen wurden zwar die Sanierungspläne von der BaFin akzeptiert, und die Neuaufstellung ist unter neuem Vorstand in Arbeit, doch Abstriche bei den Versicherungsleistungen gibt es auch hier.

 

Keine Wunder zu erwarten

 

Angesichts eines demnächst weiter abzusenkenden Garantiezinses in der Lebensversicherung von 0,9 auf 0,5% werden Wunder bei der Rendite klassischer Rentenversicherungen (auch in der bAV) ausbleiben. Außerdem dürften weitere Pensionskassen in die Abwärtsspirale driften. Und auf formidable Überschüsse sollte auch niemand hoffen angesichts steigender Aufwendungen in Digitalisierung, Datenschutz und der nicht signifikant sinkenden Kosten für Versicherungsbetrieb und -vertrieb.

 

Die Vernunft verlangt eigentlich nach Lockerung der Kapitalanlagevorschriften und damit Änderung des VAG und der erst 2016 verschärften Regelungen nach Solvency II. Seither bestehen für die Kapitalanlage von Versicherern unterschiedliche Vorschriften. Anbieter, die unter Solvency II fallen, müssen für ihre Kapitalanlagen einen eigenen internen Anlagekatalog erstellen, der die Anlageverordnung ersetzt und die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der gesamten Kapitalanlage sicherstellt. Für alle anderen Unternehmen (insbesondere kleinere Versicherer, Pensionskassen und Sterbekassen) gilt als Maßstab bei der Kapitalanlage weiterhin die Anlageverordnung. Diese legt die gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände für das Sicherungsvermögen fest.

 

Folglich sind Anbieter klassischer versicherungsförmiger Lösungen weiter gezwungen, sehr sicherheitsbewusst zu agieren. Theoretisch könnten viele ihre Aktienquoten zwar auf bis zu 35% hochfahren, doch müssten sie dazu im Gegenzug bis zu 49% ihrer Aktienanlagen mit Eigenmitteln unterlegen. Dafür fehlt es meist am nötigen Kapital. Praktisch legten sie 2018 deshalb laut GDV auch zu nur zu 4,8% in Aktien, zu 5,7% in Beteiligungen und zu 3,3% in Immobilien an, aber weiterhin zu 84,5% in Renten – die bekanntlich kaum noch Erträge abwerfen. Das scheint ein Teufelskreis zu sein, aber riskantere Kapitalanlage ist seit 2016 eben deutlich teurer als früher. Daher man hört die Versicherer wohl auch nicht laut nach höheren Aktienquoten rufen. Den Vorständen scheint zwar eine Anlagepolitik der ruhigen Hand zu gefallen, doch damit lässt sich das Geschäftsmodell nicht retten.

 

Mit voller Kraft in den Run-off?

 

Es braucht nicht viel Phantasie sich auszumalen, was in den nächsten zwei bis drei Jahren passiert. Angesichts sehr niedriger Nettoverzinsung der Kapitalanlagen in der Lebensversicherung von 3,6% (2017: 4,49%) könnten früher oder später weitere Bestände im Run-off landen. Damit wiederum dürfte sich die deutsche Vorsorgeindustrie einen Bärendienst in Sachen Vertrauen leisten. Insofern braucht die Branche dringend schlanke und renditestarke neue Produkte – der Autor kennt keine – oder muss sich eben doch einen „Staatsfonds“ gefallen lassen.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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