Aon (18.5.22.): Gehaltsumwandlung in der bAV: Arbeitnehmer bereit für automatische Modelle. Aon-Umfrage: Stay-in-Modelle kommen bei Arbeitnehmern gut an…
MFS (17.5.22): Strategie aktuell – Lieber den Spatz in der Hand…
Union Investment (15.5.22): Vereinfachung bei Riester-Zulagen greift erstmalig…
Junge Leute, das BRSG und die bAV: Hier gibt es...
Gestern Morgen in Bonn am Rhein, auf die aba-Tagung Aufsichtsrecht...
… und mehr: Der Versorgungsausgleich ist und bleibt zeitaufwendig –...
… nach wohin weiß man noch nicht genau. Dieser Tage...
14. Oktober 2021
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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen, finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".