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M&A – umfassende Due Diligence vermeidet Überraschungen:

Hoppla, bAV!

Wenn es nach einer Übernahme oder einer Fusion zu unerwarteten Entwicklungen in Sachen bAV kommt, dann sind es meistens keine guten – denn die Dimensionen im Pensionswesen sind regelmäßig zu groß und die Strukturen zu komplex, als dass hier Verwerfungen keine weitreichenden Folgen hätten. Priorisierung und frühzeitige Einbeziehung lauten mögliche Zauberwörter, zeigt eine Studie.

 

Die Erfahrungen sogenannter Serial Acquirers (auf deutsch: Unternehmen mit regelmäßiger M&A-Aktivität) legen nahe, dass die erfolgreiche Integration der betrieblichen Altersversorgung und der Benefits ein wesentlicher M&A-Meilenstein ist. HR-Abteilungen sollten daher in einem möglichst frühen Stadium des Deals einbezogen werden, um unliebsame Überraschungen am Tag 1 und in der Post-Merger-Phase zu vermeiden. Das jedenfalls ist die Schlussfolgerung, die Willis Towers Watson aus einer aktuellen Studie zieht, die der Consultant jüngst durchgeführt hat.

Doch eben dies ist offenbar noch nicht überall Standard. Die Betrachtung von Kosten und Risiken von Benefits und insbesondere von Pensionsplänen seien zwar mittlerweile etablierter Teil einer Due Diligence. Aufgrund umfangreicher Schutzvorschriften in Deutschland werde der potentiellen Harmonisierung von bAV und Benefits hierbei jedoch häufig wenig Beachtung geschenkt, so die Studienautoren von WTW.

 

Die Studie zeigt, wie die Marktpraxis im Einzelnen aussieht und über welche Erfahrung Unternehmen berichten. Hierfür wurden 45 Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen befragt – sowohl kleine lokale Firmen als auch große global agierende Konzerne. Die M&A-Aktivität war bei den großen Unternehmen (über 5.000 Mitarbeiter) erwartungsgemäß stärker ausgeprägt: Knapp 70 Prozent verzeichneten im Schnitt alle zwei Jahre M&A-Aktivitäten innerhalb des Konzerns.

 

Diskrepanzen kosten Geld

 

Die Due Diligence für die Bereiche bAV und Benefits hatte für 76 Prozent der Unternehmen mindestens eine mittlere Priorität (für 42 Prozent sogar hohe Priorität). Diese Unternehmen erlebten in 87 Prozent der Fälle auch nach dem Vollzug keine Überraschungen in Bezug auf bAV und Benefits. Hier dürften neben der reinen Kostenbetrachtung zusätzliche Risikoanalysen und teilweise auch Integrations- bzw. Harmonisierungsplanungen Teil der Due Diligence gewesen sein.

 

Sibylle Kampschulte, WTW.

Wurde hingegen die Due Diligence nur mit niedriger Priorität durchgeführt (immerhin bei 22 Prozent der befragten Unternehmen) kam es erheblich häufiger (in 43 Prozent der Fälle) zu signifikanten Diskrepanzen zwischen den durch die Due Diligence gesetzten Erwartungen und der Realität. Die auftretenden Diskrepanzen bezogen sich dabei u.a. auf eine höhere Komplexität und/oder den Umfang der bAV bzw. Benefits und auf damit eng verbundene, stets höhere Kosten. „Die Unternehmen sollten ihren Blick erweitern. Kosten und Risiken sind längst nicht alles in Due Diligence Phase, und die Post Merger Integration der Benefits muss von Anfang an mitgedacht werden, damit ein Deal erfolgreich wird“, bewertet Sibylle Kampschulte, Director, Global Services and Solutions, die Ergebnisse.

 

Post-Merger-Integration ist Standard – aber nicht so einfach

 

Thomas Kruse, WTW.

Bei 79 Prozent der befragten Unternehmen wurden die bAV bzw. Benefits zumindest teilweise integriert (bei 41 Prozent vollständig). Die Post-Merger-Integration lief bei der einen Hälfte der Unternehmen (52 Prozent) ohne Probleme ab, war jedoch bei der anderen Hälfte (45 Prozent) komplexer als gedacht. Wurden der bAV bzw. den Benefits in der Due Diligence eine mindestens mittlere Priorität beigemessen, fand auch häufiger eine Post-Merger-Integration statt (81 Prozent statt 60 Prozent). In diesen Fällen fiel die Zufriedenheit der Belegschaft (sowohl Stammbelegschaft als auch übernommene Arbeitnehmer) durchschnittlich höher aus (66 Prozent gegenüber 40 Prozent). Thomas Kruse, Associate Director, Retirement, kommentiert: „Unsere Studie belegt eindeutig: Werden bAV und Benefits im M&A-Prozess priorisiert, verläuft die Post-Merger-Integration stabiler, und Mitarbeiter sind zufriedener.“

 

Im weiteren Verlauf der Studie kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass der Einsatz externer Experten für die genannten Felder bAV und Benefits die Häufigkeit von Diskrepanzen zwischen den Erwartungen und der Realität massiv herabsetzen und damit zum Erfolg bei M&A sichtlich beitragen könne. Diese Erkenntnis mag dem eigenen Geschäftsmodell zugute kommen, dürfte aber für jeden, der in der bAV zuhause ist und um sie weiß, nachvollziehbar sein – mit oder ohne Studie.

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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