Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2022:

Hoffnung is not an Option

Bonn am vorvergangenen Freitag: Die Versicherungs- und Pensionsaktuare befassen sich am zweiten Tag ihrer hybriden Jahrestagung 2022 mit der Altersvorsorge. Der Druck zu einem Abschied von altgedienten Nominalgarantien scheint zu steigen, manchen steckt noch nicht genug Steuergeld in der GRV, und Verbraucherschützer argumentieren Richtung Kapitalmarkt. LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert Auszüge.

 

LEITERbAV befasst sich regelmäßig mit aktuariellen Fragen von EbAV, so auch zum Höchstrechnungszins von Lebensversicherern und Pensionskassen sowie den Garantien in der bAV. Beides gibt aktuell Anlass zur Sorge. Bislang blieb ein Gesamtkonzept des Gesetzgebers aus, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfester zu machen. Dies hatte bereits die E-Jahrestagung 2021 der DAV/DGVFM kritisiert.

 

Besser geworden ist seither wenig bis nichts. Die Reform hakt, zeigt die Plenary Session „Wohin steuert die Altersvorsorge?“. Doch der Reihe nach. Wegen der Dichte der Informationen dokumentiert LEITERbAVImpressionen von der Jahreskonferenz in seinem üblichen Telegrammstil (sämtlich im Indikativ der Referenten):


Adelhardt: Mehr Freiheiten bei Kapitalanlage nötig

 

Susanna Adelhardt, Evonik.

Susanna Adelhardt, Head of Benefits beim Spezialchemiehersteller Evonik Industries, eröffnet mit Spannungsfeld zwischen alten bAV-Zusagen (sehr gut) und bAV-Chancen für neue Mitarbeiter (kaum noch genug Gesamtbudget):


+++ an alten Zusagen kann fast nichts abgezweigt werden zugunsten der Jungen, weil Arbeitsrecht dagegen steht +++ Generationengerechtigkeit in bAV derzeit nicht gewährleistet, da arbeitsrechtliche Zusagen für gesamte Dauer vorgegeben und Anpassung nach unten kaum möglich +++ Dotierungsrahmen der Firmen für bAV insgesamt begrenzt, zumal globale Wirtschaftslage bAV nicht gerade höchste Priorität einräumt +++ Niedrigzins treibt Kosten für bestehende Zusagen in die Höhe, damit immer weniger Spielraum bei neuen Zusagen +++ bAV ist aber weiterhin wichtiges Benefit +++


+++ Politik könnte und müsste Regulatorik ändern und so mehr Freiheiten bei Kapitalanlage erlauben +++ damit würde Kapitalmarkt zusätzlicher wichtiger Beteiligter neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine nennenswerte Rentenhöhe aus bAV +++ auch Kommunikation mit Mitarbeitern braucht Paradigmenwechsel – weg von nominaler Orientierung und hin zu Orientierung in Warenkörben (Realwerte statt Nominalgarantien) +++ Politik sollte Arbeitgebern für bAV mehr Effizienz ermöglichen +++ nur so wird der wirkliche Wert der bAV im Bewusstsein aller Arbeitnehmer ankommen und nicht mehr massenhaft auf nominale Zusagen fixiert bleiben +++


Batz: bAV wird schwieriger, daher besser GRV stärken

 

Katharina Batz, VdK.

Katharina Batz, Vize-Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, richtet Blickwinkel naturgemäß auf ihre weniger betuchte Klientel, also Geringverdiener mit wenig AV-Spielraum und ärmere Rentner:


+++ GRV als Kern des AV-Systems gehört stabilisiert – alle müssen einzahlen, versicherungsfremde Leistungen raus und Steueranteil für GRV rauf +++ Aktienrente scheint aus Haushaltsmitteln zu gering dotiert zu werden +++ zudem fehlen Erfahrungen zur praktischen Entlastung bei Finanzen +++ daher erhöhter Steuerzuschuss für GRV sicherer +++


Anm. d. Red.:
DAV-Umfrage auf der Tagung zeigt dagegen: 71% halten Aktienrente grundsätzlich für gute Idee.

 

 

 

 

Das Sozialpartnermodell könnte den psychologischen Wechsel weg von der Garantie-Fixierung bewirken.“

 

 

 

 

+++ verpflichtende Zusatzvorsorge sinnvoll, am besten mit Opt-out in der bAV +++ Aktien in bAV von vielen älteren VdK-Mitgliedern nicht akzeptiert +++ auch Riester-Rente bei Geringverdienern nicht geschätzt („bringt nichts“) +++ Sozialpartnermodell könnte psychologischen Wechsel weg von Garantie-Fixierung bewirken +++ Risiken für zwischenzeitliche Rentensenkungen schrecken aber AN-Vertreter ab +++ bAV wird in Zukunft noch schwieriger, daher sollte Politik sich auf GRV konzentrieren +++

 

Lucius: Lockerungen des regulatorischen Korsetts bei Pensionskassen


Friedemann Lucius, Vorstandschef des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) und Vorstandssprecher des bAV-Beraters Heubeck, kommt aus Sicht der Aktuare schnell auf den Punkt:

 

Friedemann Lucius, IVS und Heubeck.

+++ Hoffnung ist auch in AV keine Rechnungsgrundlage +++ Versicherungsmathematiker muss dauernde Erfüllbarkeit sichern, also fachliche Antwort liefern, wie das bestehende System weiter finanzierbar ist +++ Politik muss praktischen Rahmen setzen +++ GRV-Reform kann nur gelingen, wenn nicht von vornherein praktisch alle Stellschrauben fest angezogen bleiben (Rentenniveau, Beitragssatz, Renteneintrittsalter) +++ letztlich lässt sich Versicherungsmathematik nicht ideologisch aushebeln +++ bei GRV-Aktienrente wird Kapitalmarkt zum Beitragszahler (zusätzlich zur Umlage) +++ soll sie auch auf der Leistungsseite Relevantes erbringen, wäre Kapitalstock von mehreren hundert Milliarden oder sogar einigen Billionen nötig +++ davon hätten Babyboomer nichts mehr, weil Wirkung der Aktienrente erst in 20 bis 30 Jahren einsetzt +++ System muss vorher stabilisiert werden, mehr Steuerzuschuss beißt sich aber mit stabilem Beitragskorridor +++

 

+++ ungebremste, durch Pandemie und Ukraine-Krieg angeheizte Staatsverschuldung steht einem deutlichen und nachhaltigen Zinsanstieg entgegen – vor allem dagegen müssen die Systeme der bAV gestärkt werden +++

 

 

 

 

Vor Volatilität muss nur der Kurzfristsparer Angst haben, aber kein langfristig orientierter Altersversorger.“

 

 

 

 

+++ goldene Zeit in der bAV mit hohen Leistungszusagen ist vorbei, Neueinsteiger leiden bei Finanzierung und Leistung +++ es muss ohne Garantien gehen, weil Versorgungslücken sich anders nicht nachhaltig schließen lassen +++ vor Volatilität muss nur Kurzfristsparer Angst haben, aber kein langfristig orientierter Altersversorger +++ bAV ist mehr als nur ein Sparvorgang – auch Langlebigkeit berücksichtigt und unkompliziertes Entsparen +++

 

+++ Lucius bestätigt Adelhardt: bAV-Zusagen, die als Leistung feststehende Nominalbeträge vorsehen, befinden sich im Zangengriff: Niedrigzinsen treiben Kosten für Finanzierung nach oben, während Inflation Leistung aufzehrt +++ Entkommen aus Zins- und Inflationsfalle aber möglich, wenn Kraft der Kapitalmärkte in geeigneter Weise entfaltet wird +++ Mittel der Wahl: renditeorientierte Anlage vor allem in Sachwerte und Dynamisierung der Leistungen entsprechend Wertentwicklung +++ Abschied von altbekannter versicherungsförmiger Nominalgarantie nötig, weil bei insgesamt negativer Realverzinsung Wertstabilität der eingezahlten Beiträge nicht mehr zu gewährleisten +++


+++ Umschwung gelingt am besten mit BoLZ +++ für Ableitung aktuariell begründeter Untergrenze für garantierte Mindestleistung fehlten objektive Kriterien, doch Untergrenze wird für Rechtssicherheit benötigt +++ sinnvoller als gesetzliche Vorgabe wäre, Betriebspartnern die Möglichkeit zu eröffnen, sich eigenständig auf eine Untergrenze verständigen zu dürfen +++


+++ auch bAV-Regulatorik braucht dringend Veränderung +++ Hintergrund: Sobald bAV-Versorgungsleistung gegen Zahlung eines festgelegten Beitrags der Höhe nach garantiert wird, schlagen Regulatorik und anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik mit voller Härte zu +++ Ist-Zustand: Da weder zugesagte Leistung nachträglich gekürzt noch der vereinbarte Beitrag im Laufe der Zeit erhöht werden darf, muss Beitrag mit erheblichen Sicherheiten kalkuliert werden, was ihn in die Höhe treibt +++ zusätzlich verlangt Aufsichtsrecht, dass Versorgungsverpflichtungen zu jeder Sekunde während des gesamten, oft jahrzehntelangen Versorgungsverhältnisses mit Vermögen bedeckt sein müssen +++ Folge: Beiträge schwankungs- und damit renditearm in meist festverzinsliche Anlagen investiert; verhindert echte Kapitalmarkt-Partizipation +++ Ausweg: besagte renditeorientierte Anlage vor allem in Sachwerte sowie Dynamisierung der Leistungen entsprechend Wertentwicklung +++


+++ für Bestandszusagen in bAV wünschen sich Aktuare mehr Gestaltungsspielraum in Kapitalanlage +++ durch derzeitige Rechtsvorschriften sind speziell Pensionskassen die Hände gebunden, in renditereichere Anlagen zu investieren +++ Unterdeckungen wegen Kapitalmarktschwankungen werden selbst bei mehreren Jahrzehnten Anlagehorizont nicht akzeptiert +++ zudem meint BaFin, dass vorhandene Eigenmittel bis zur Mindesthöhe der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen nicht als Risikopuffer für Kapitalmarktschwankungen, sondern nur für unvorhersehbare, dauerhaft ungünstige Entwicklungen verwendet werden dürfen +++ aus aktuarieller Sicht würden spezifische bAV-Rahmenbedingungen (lange Abwicklungszeiträume mit lebenslangen Rentenzahlungen, gesetzliche Einstandspflicht der Arbeitgeber) großzügigere Auslegung erlauben +++ Aktuare wollen Lockerung des regulatorischen Korsetts, damit Pensionskassen mehr Risiken in Kapitalanlage eingehen und Kraft der Kapitalmärkte besser für Finanzierung zugesagter Leistungen nutzen können +++


+++ Sparprozesse sollten kollektiv organisiert werden, weil Risiken besser zu puffern sind +++ Sozialpartnermodell ist zu Erfolg verdammt, damit Garantiehörigkeit erfolgreich aufgeweicht wird, die Deutsche offenbar mit der Muttermilch aufgesogen haben +++


Mohn: Falls Politik nicht von Garantien lässt, ist Zusatzvorsorge am Ende

 

Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzteams des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), widerspricht Lucius bei Garantiehörigkeit:


+++ Garantien wurden Leuten jahrzehntelang als wichtig verkauft, ohne über Kosten aufzuklären +++ Widerspruch zu Lucius: kollektive Organisation geförderter AV nicht besser als individuelle +++


Anm. d. Red.:
Aber: holprige Beweisführung mit Life Cycle-Modell, das Lucius kontert: Nichts anderes als Life Cycle-Modell macht doch gerade die Riester-Rente.


+++ VZBV will es aber deutlich billiger
und setzt mit eigenem Modell (Extrarente) auf Staatsfonds-Idee statt bAV +++ Arbeitgeber sollen Organisation übernehmen +++

 

+++ diese Art Aktienrente sieht VZBV aber nicht in GRV, sondern besser in dritter Schicht +++ erneute Forderung: Riester muss weg, alternativ individuelles, kapitalmarktorientiertes Produkt über Arbeitgeber +++ Obligatorium nur sinnvoll, wenn vernünftiges Produkt mit angemessener Rendite gefunden wird +++ individuelle Sparfähigkeit entscheidet über Zusatzvorsorge, bestätigt Mohn den VdK +++ falls Politik nicht von Garantien lassen will, sei Zusatzvorsorge am Ende +++ dann besser nur GRV stabilisieren +++ falls Kapitalstock in GRV nicht durchsetzbar, dann in dritter Schicht andocken +++

 

Kober: Abschaffung der 100%-Garantie erst Anfang 2023 auf Tagesordnung

 

Pascal Kober, FDP MdB.

Pascal Kober, Militärseelsorger sowie Arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-BT-Fraktion, lässt sich aus Berlin nach Bonn zuschalten:


+++ geplant sind Verbesserungen in allen drei AV-Schichten +++ in GRV gelingt mit Aktienrente vorerst nur Kompromiss über 10 Mrd. Euro +++ Mittel noch nicht haushälterisch verbucht, aber aktuell arbeiten hinter den Kulissen BMF und BMAS an Lösung +++ könnte sich bis Anfang 2023 hinziehen, da aktuell nur noch GRV auf Tagesordnung (48%-Rentenniveau fortschreiben) +++


+++ bAV muss einfach und attraktiv gemacht werden, wiederholt Kober +++ falls dazu Obligatorium nötig, 
dann unter Umständen Rahmen dafür schaffen +++

 

+++ für mehr Effizienz muss Anlagekapital stärker angezapft werden, auch durch Abschaffung der 100%-Garantie +++ auf Tagesordnung vermutlich auch erst Anfang 2023 +++ ähnliche Beschlusslage zur Riester-Rente („im Moment eingefroren“) +++ in Legislatur wollen Liberale weitere AV-Aspekte abhandeln +++ flexiblere Anlagevorschriften für berufsständische Versorgungswerke (1. Schicht) und Förderung selbstgenutzter Immobilien für mietfreies Wohnen im Alter +++

 

Fazit von LEITERbAV: Der Dank der Arbeitgeber ist gewiss


Die Diskussion ist diesmal pointierter
als noch im Vorjahr, als noch der Wahlkampf grassierte.

Passiert ist unter der Ampel bislang in Sachen AV gar nichts (zugegeben sei, dass seit Februar der Fokus der Politik angesichts der Geolage derzeit auch offenkundig ein anderer ist).

 

Dennoch: Es erstaunt, wie die politische Verbraucherlobby immer noch Ideen nachhängt und der Politik immer wieder einzuflüstern versucht, die von Experten seit mehreren Jahren auf Ablehnung stoßen. Zur Erinnerung: Die Extrarente soll laut VZBV ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt für die private Altersvorsorge sein. Verbraucher sollen dabei über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einbezogen werden, quasi als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt out. Zuständig wäre ein öffentlich-rechtlicher Träger, der über Ausschreibungsverfahren private Fondsmanager beauftragt. Der Träger wäre von den Sparern ebenso zu bezahlen wie die Verwaltungsgebühren im Fonds und für die Information und Beratung. Dass dies – auch wenn zugegebenermaßen die Vertriebskosten wegfielen, immerhin – unterm Strich billiger würde als Riester-Rente, ist kaum glaubhaft. Ordnungspolitisch würde die Extrarente in die bAV eindringen, was für eine privat deklarierte Vorsorge keinen Sinn ergibt. Arbeitgeber würden sich zudem bedanken, neben fünf bAV-Durchführungswegen auch noch auf die Organisation einer privaten Extrarente verpflichtet zu werden.

 

Der unmittelbare Appell an die Regierung wird wohl durch die Tagung selbst nicht allzu stark ausfallen, fehlten doch Rot und Grün auf dem Podium. Doch die politische Beschäftigung mit der Abschaffung der 100%-Garantie auf Anfang 2023 zu verschieben, auf die das Statement der FDP hindeutet, verkennt den Ernst der Lage. Vorgeblich will die Bundesregierung die bAV ja stärken, um die wachsenden Lücken in der GRV zu schließen. Alterssicherung in großem Stil auch über die Kapitalmärkte zu organisieren und dazu auch die regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen, ist nicht nur versicherungsmathematisch das Gebot der Stunde. Für Ideologien, die das bezweifeln und auch die Augen weiter vor der demographischen Herausforderung verschließen, ist keine Zeit mehr. Sonst rutscht Deutschland sehenden Auges weiter ins internationale Mittelmaß.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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