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Bis Anfang März:

Gutachten zum Dritten

 

Am Wochenende hat das BMAS mitgeteilt, ein Gutachten zur Weiterentwicklung seines Sozialpartnermodells vergeben zu haben. Der Zeitrahmen ist knapp bemessen.

 

 

Beauftragt mit der Gutachtentätigkeit hat das Bundesarbeitsministerium Prof. Peter Hanau von der Universität zu Köln und Rechtsanwalt Marco Arteaga (DLA Piper)

 

Vorliegen soll das Gutachten bereits Anfang März 2016. Das BMAS erwartet Vorschläge im Sinne einer Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, und zwar ob es Alternativen zu den gemeinsamen Einrichtungen gibt, wie bereits bestehende Einrichtungen von dem Modell profitieren und wie nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte optimal in das Modell eingebunden werden könnten.

 

Die parlamentarische BMAS-Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) teilte angesichts der Gutachtenvergabe und mit Bezug auf das zu erwartende BMF-Gutachten mit:

 

Gabriele Loesekrug-Moeller (SPD)
Gabriele Loesekrug-Moeller (SPD)

Das Sozialpartnermodell Betriebsrente lässt grundsätzlich Raum für Weiterentwicklungen, wie sie insbesondere von Gewerkschaften und Arbeitgebern in der Diskussion der letzten Monate angeregt worden sind. Mit dem Gutachten sollen solche Weiterentwicklungen ausgelotet und wissenschaftlich bewertet werden. Anschließend werden wir – auch auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse über eine optimierte Betriebsrenten-Förderung – darüber entscheiden, wie die bAV im Sinne des Koalitionsvertrages gestärkt werden soll.“

 

Angesichts der Komplexität der Materie und der Vielfalt der widerstreitenden Interessen der betroffenen Akteure ist nachvollziehbar, dass das BMAS externe Expertise sucht.

 

Marco Arteaga. DLA Piper.
Marco Arteaga.
DLA Piper.

Arteaga ist ein grundsätzlicher Befürworter des Sozialpartnermodells und hat auf LbAV bereits einen Vorschlag eines Netzes differenzierender Tarifverträge gemacht.

 

Nach dem erwähnten BMF-Gutachten (das für Februar 2016 erwartet wird) und der BMAS-Auftragsarbeit „Machbarkeitsstudie für eine empirische Analyse von Hemmnissen für die Verbreitung der bAV in KMU“ vom Sommer 2014 ist dies das dritte Gutachten, das die Bundesregierung in jüngerer Zeit zur bAV vergeben hat. Sollten dann also im Frühjahr die beiden noch laufenden Gutachten vorliegen, sollte sich ein legislatives Handeln der Bundesregierung – so sie sich dafür entscheidet – nicht zu lange hinziehen. Schließlich wird sie knapp, die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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