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BRSG im Kabinett:

Garantieverbot bleibt

 

Die Bundesregierung will an dem von ihr entwickelten Sozialpartnermodell im Wesentlichen festhalten und nimmt nur vereinzelte Anpassungen vor. Erste Reaktionen gibt es bereits.

 

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, der sich eng an den Referentenentwurf anlehnt. Die in der Experten- und Verbändeanhörung vorgetragenen Anregungen bleiben damit weitestgehend unberücksichtigt, wie eine erste Durchsicht des Gesetzentwurfes zeigt.

 

Es bleibt abzuwarten welche Veränderungen das Sozialpartnermodell, das das Parkett seit Monaten bewegt, noch im parlamentarischen Verfahren erfährt, wobei die SPD bereits Handlungsfelder identifiziert hat.

 

Arbeits- und Sozialministerin Andre Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble, die gemeinsam für das Gesetz verantwortlich zeichnen, zeigten sich nach dem Kabinettsbeschluss überzeugt, das man mit dem zentralen Anliegen einer stärkeren Verbreitung der bAV insbesondere unter – auch nicht tarifgebundenen – KMU und unter Geringverdienern voran kommen werde. Nahles erklärte, mit den neuen starken Anreizen für die Tarifpartner werde die bAV „einfacher und attraktiver“. Schäuble sagte, die zusätzliche private und betriebliche Altersvorsorge komme angesichts des demografischen Wandels eine immer größere Bedeutung zu: „Vorsorge heute ist zentral für Versorgung morgen.“

 

 

8 statt 7

 

Ein erster Vergleich zwischen dem Referentenentwurf (68 Seiten) und dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf (73 Seiten) zeigt, dass die Ressorts im wesentlichen am ursprünglichen Ansatz festgehalten haben. Dies überrascht nicht, wenn man sich etwa die deutlich unterschiedlichen Ansätze von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Erinnerung ruft. Eine Verbesserung soll es allerdings bei der Höhe des steuerlichen Dotierungsrahmen des 3 Nr. 63 EStG geben, der nun auf acht (statt sieben) Prozent angehoben werden soll. Vor allen Dingen wird am Garantieverbot festgehalten, obwohl GDV und Gewerkschaften und sogar die BDA hier Aufweichungen gefordert hatten.

 

Michael Karst, Leiter Recht im Bereich Pensions bei Willis Towers Watson, bedauerte in einer ersten Reaktion, dass „insbesondere in den Fragen, in denen in diversen Stellungnahmen auch Verbesserungen bekannter Schwachstellen des bestehenden bAV-Systems angemahnt wurden, sich praktisch nichts bewegt hat und damit leider insoweit keine Betriebsrentenstärkung vorgenommen worden ist“. Als wesentliche Unterschiede zum Referentenentwurf hob Karst neben der erhöhten Dotierungsgrenze hervor, dass:

 

  • die Legaldefinition der reinen Beitragszusage im Gesetz nachgeschärft wurde

  • die Vorgabe zur Beteiligung der Tarifvertragsparteien an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage etwas verallgemeinert wurde

  • die Weitergabepflicht in Höhe von 15 Prozent für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung klarer gefasst wurde.

 

 

Lob und Kritik

 

Lob kam vom Bundesarbeitgeberverband der Chemie (BAVC). Die neue Option der reinen Beitragszusage als Zielrente ohne Haftung des Arbeitgebers und ohne Garantien der durchführenden Einrichtung sei ein wichtiger Hebel für die weitere Verbreitung der bAV. Dieser müsse konsequent umgesetzt werden. „Voraussetzung für den Erfolg ist ein möglichst großer Spielraum für die Tarifparteien“, erklärte der BAVC.

 

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag sieht das ganz anders. Statt die gesetzliche Rente endlich armutsfest zu machen, sollten Geringverdiener nun auch noch ihr weniges Geld in hochriskante Betriebsrenten stecken, von denen man überhaupt nicht wisse, was hinten rauskomme, erklärte der rentenpolitische Sprecher Matthias W. Birkwald. Das Kapitalmarktrisiko sei mit einem Handstreich allein auf die Beschäftigten übertragen worden. „Das ist Rentenroulette und keine Vertrauen schaffende Rentenpolitik.“

 

Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfte im parlamentarischen Verfahren noch Veränderungen erfahren. SPD-Sozialpolitiker machten bereits deutlich, dass sie ein besonderes Augenmerk darauf legen wollen, welchen Zugang Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Regionen und Betrieben erhalten können. Auch müsse man nach Lösungen bei den auf Betriebsrenten entfallenen Krankenkassenbeiträgen suchen.

 

Der Regierungsentwurf findet sich hier.

 

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