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Einigung in Sachen BRSG:

„Garantieverbot bleibt unangetastet“

Es ging am Mittwoch bereits via dpa durch den Blätterwald: Die Koalitionsparteien haben sich offenbar in den strittigen Punkten der anstehenden bAV-Reform geeinigt. LEITERbAV hat dort nachgefragt, wo der Widerstand herkam.

 

Nachdem es infolge von Bedenken der CSU zu Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren des BRSG gegeben hatte, erklärte Stephan Stracke, stellv. Vorsitzender sowie arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, gegenüber LEITERbAV:

 

Stephan Stracke, MdB CSU.

Die Koalition hat sich gestern beim BRSG geeinigt. Wir als CSU haben uns in den Verhandlungen für mehr Verbindlichkeit für nicht tarifgebundene Betriebe eingesetzt, die von den Sozialpartnern mitgesteuerten Versorgungseinrichtungen zu nutzen. Davon profitieren am Ende alle Beteiligten.“

 

Zu der Kardinalfrage der Reform erklärte der CSU-Politiker wortwörtlich:

 

Das im Regierungsentwurf enthaltene Garantieverbot bleibt unangetastet.“

 

Daneben sei es der CSU wichtig gewesen, dass bestehende und gut funktionierende Betriebsrentensysteme nicht gefährdet werden, so Stracke weiter. Außerdem habe man sich auf eine weitere Verbesserung der steuerlichen Förderung für Geringverdiener verständigt.

 

Am Ende stehe ein guter Gesamtkompromiss, der die Chance biete, dass bAV vor allem in kleinen und mittleren Betriebe weitere Verbreitung findet, ist Stracke zufrieden.

 

Erst jüngst hatte zunächst Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf der aba-Jahrestagung in Berlin ihren Willen bekräftigt, die Reform zum Abschluss zu bringen; zwei Tage später erläuterte Peter Görgen, Leiter des BMAS-Referats IV b 4, von dem Fachkreis Betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung in der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte (VVB) die wesentlichen Streitpunkte, Änderungswünsche und Hintergründe, namentlich mit Blick auf den Widerstand aus der CSU.

 

 

Tagesordnungen up to date

 

Wie geht es nun weiter? Die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages sind bereits aktualisiert worden: Die 121. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales findet am kommenden Mittwoch nicht-öffentlich im Paul-Löbe-Haus statt und behandelt unter TOP 2 das BRSG.

 

Die 2. und 3. Lesung zum BRSG soll dann in der 237. Sitzung des Bundestages am 1. Juni erfolgen (TOP 11).

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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