Dass vor der Bundestagswahl im Herbst gesetzgeberisch noch viel in den drei Säulen der deutschen Altersversorgung passiert, ist nicht zuletzt wegen der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sehr unwahrscheinlich. Fest steht: Die Idee von den freiwilligen Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, mit denen Arbeitgebern ermöglicht werden sollte, bürokratie- und kostenfrei die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter via erster Säule aufzupeppen, wird jedenfalls von dieser Regierungskoalition nicht weiterverfolgt werden.
Hans-Ludwig Flecken, Leiter der Unterabteilung „Gesetzliche Rentenversicherung und zusätzliche Altersversorgung“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), bestätigte auf dem aba-Forum Arbeitsrecht am 10. April 2013 in Mannheim, dass der Vorstoß „bei den Abgeordneten von Union und FDP keinen Zuspruch gefunden hat.“ Deshalb sei die Überlegung aus dem Rentenpaket wieder gestrichen worden – abgesehen davon, dass das gesamte Rentenpaket erst in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden soll, so Flecken auf dem Podium.
Der Geist ist aus der Flasche
Die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rente wäre für die betriebliche Altersversorgung nicht ohne Pikanterie geblieben. Schließlich hätten die Arbeitgeber damit grundsätzlich die Option gehabt, über bürokratie- und abschlusskostenfreie Zusatzbeiträge ihren Mitarbeitern das Recht auf Entgeltumwandlung praktisch abzukaufen und so die bAV komplett außer Haus zu halten. Und warum sollte das für einen Arbeitgeber reizvoll sein? Weil er mit einer Verdrängung der bAV auch alle mit ihr einhergehenden Probleme und Komplexitäten vermeidet: Wo keine bAV, da muss man sich als Arbeitgeber auch nicht mit Abschluss- und Verwaltungskosten auseinandersetzen, nicht mit nationalen und europäischen Regulierungsvorstößen, nicht mit Beratungspflichten, nicht mit Versorgungsausgleich, Bilanzberührung und Kapitalanlage … die Liste ließe ich fortsetzen. Jedenfalls stellten die freiwilligen Zusatzbeiträge mit ihrer Einfachheit, Berechenbarkeit und Haftungsarmut selbst purste Defined-Contribution-Systeme anglo-amerikanischen Zuschnitts in den Schatten.
Ob die freiwilligen Zusatzbeiträge in der nächsten Legislaturperiode – gleich unter welcher Bundesregierung – wieder auf den Tisch kommen, ist unklar. Doch aus der Flasche ist der Geist nun mal. Dessen Lehre sollte jedoch sein, dass man mehr Altersversorgung nicht mit mehr Umlage erreicht, sondern nur mit einer betrieblichen Altersversorgung, die über stabile und verlässliche Regulierung und Rahmenbedingungen und über glasklare und signifikante Fördertatbestände attraktiv ist – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch die Tatsache, dass die bAV von nationaler und europäischer Politik nicht gefördert, sondern permanent unter regulatorischen und legislativen Druck gesetzt wird, spricht für sich. Und nicht für baldigen Erkenntnisgewinn.