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Fünf Kleine Anfragen der AfD (III):

Frage 5, Antwort 2

Erneut und damit zum fünften Mal in kurzer Zeit hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage genutzt, um von der Bundesregierung Auskunft betreffend die Altersvorsorge zu erhalten. Diese hat zwischenzeitlich eine weitere der AfD-Anfragen beantwortet.

 

LEITERbAV hatte jüngst über drei, dann insgesamt vier Kleine Anfragen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag berichtet, die mehr oder weniger mittelbar auch die bAV betreffen.

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine der vier Fragen, betreffend den Versorgungsausgleich, hat LEITERbAV bereits berichtet.

 

Das symmetrische Inflationsziel

 

Ulrike Schielke-Ziesing, AfD-Bundestagsfraktion.

Nun hat die AfD eine weitere Kleine Anfrage zur Altersvorsorge eingereicht: Die Bundestags-Drucksache 19/12537 „Neue Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen“ hat zwar keinen unmittelbaren Bezug zur bAV, fragt aber nach einem auch für diese entscheidenden Thema: den Niedrigzins und seine Wirkung auf das Vorsorgesparen.

 

Anlass für die Anfrage der AfD sind Medienberichte, nach denen die EZB ihr Zwei-Prozent-Inflationsziel künftig flexibler auslegen will.

 

Nachdem die AfD in drei Fragen die Haltung der Bundesregierung zu diesem Vorhaben der EZB abfragt (und am Ende noch drei Fragen zum Barkauf von Edelmetallen), stellt sie zwei Fragen zu den Folgen für die Vorsorge:

 

Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten des Vorsorgesparens für Privatanleger, insbesondere für die zumeist im Ruhestand befindliche Altersgruppe ab 65, in Hinblick auf das anhaltende Niedrigzinsniveau und das mutmaßlich von der EZB angestrebte neue ‚symmetrische‘ Inflationsziel?“

 

Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der Fragesteller überein, dass ein Inflationsziel von über 2 Prozent bei gleichzeitigem Nullzinsniveau für Einlagen dem Vertrauen der Verbraucher in die Preisstabilität und der Sparer in den Finanzmarkt abträglich ist?“

 

VBL: Zahlen zum Gesamtversorgungssystem

 

Mittlerweile liegt die – punktgenaue – Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD-Fraktion betreffend die VBL vor, mit der diese wissen wollte:

  • wie vielen Mitarbeitern eine Gesamtversorgung bis zur Schließung des Gesamtversorgungssystems Ende 2001 zugesagt worden ist (Antwort: 1.948.909 Pflichtversicherte, d.h. aktiv Beschäftigte, sowie 859.194 Versorgungsrentenberechtigte).

  • wie hoch diese im Schnitt und im Median sind (Antwort: Durchschnittliche Gesamtversorgung 1.245,23 Euro, Gesamtversorgung im Median 1.298,53 Euro).

  • wie es um den bisherigen und kommenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf (Sanierungsgeld) seit Umstellung auf das Punktesystem steht (Antwort: Abrechnungsverband West ab 2016 0,14 Prozent Gesamthöhe der Sanierungsgelder; Abrechnungsverband Ost ab 2004 ein Prozent Umlagesatz für den Arbeitgeber. Im Übrigen werden nach derzeitiger Einschätzung die Sanierungsgelder bis Ende 2022 weiterhin 0,14 Prozent der dynamisierten zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Pflichtversicherten im Jahr 2001 entsprechen. Für den ab 2023 beginnenden Deckungsabschnitt ist die Gesamthöhe der Sanierungsgelder noch nicht bestimmt).

  • wie viele Betriebsrenten (einschließlich Hinterbliebenenrenten) 2018 gezahlt wurden, welche sich ganz bzw. teilweise auf Anwartschaften aus der Zeit vor der Schließung des Gesamtversorgungssystems beziehen (Antwort: 1.324.313).

  • wie hoch die aus der Zeit vor der Schließung der Gesamtversorgung herrührenden Alt-Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen Stichtag Schließung der Gesamtversorgung und Stichtag 31. Dezember 2018 sind (Antwort: Zum Stand 31. Dezember 2001 beliefen sich die Renten der VBL für 2001 auf insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro inklusive Versicherungsrenten. 2018 wurden geschätzt Renten von rund 4,5 Mrd. Euro geleistet, die nur auf Altverpflichtungen beruhen).

 

Diese Antwort der Bundesregierung mit der Drucksachen-Nummer 19/12550, die weitere numerische Details zur VBL enthält, findet sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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