Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Das BMAS zu Perspektiven in der Altersversorgung:

„Es hat nicht an dem Gesetz gelegen“

Auf der Jahrestagung der Gesellschaft der Versicherungsnehmenden Wirtschaft ging es jüngst auch um die bAV – denn vertreten war auch das BMAS. Utta Kuckertz-Wockel war dabei und dokumentiert für LEITERbAV die wichtigsten Aussagen des BMAS-Vertreters – rund um PEPP, Riester, Staatsfonds, komplexe Probleme und eine Gretchenfrage

 

1. Juni 2022 in Köln: Die GVNW Jahrestagung bAV und Employee Benefits eröffnete Peter Görgen. Der Leiter des Referats zusätzliche Altersversorgung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläuterte in seinem Vortrag die Altersvorsorgepläne der Ampelkoalition – und dort wurde auch die betriebliche Altersversorgung bedacht.

 

Wie regelmäßig auf LEITERbAV alle Aussagen im Indikativ des Referenten.

 

Die drei Rentenpakete der Ampelkoalition

 

Peter Goergen, BMAS, hier auf einer vergangenen HB-bAV-Tagung. Foto: Dietmar-Gust.

Görgen stellt zu Beginn seiner Ausführungen die Reformpläne der Bundesregierung für die Gesetzliche Rentenversicherung vor:

 

Im Jahr 2022 werden für die GRV verschiedene Rentenpakete auf den Weg gebracht.

 

Bestandteil des Rentenpaketes I, das bereits verabschiedet worden ist, sind die Rentensteigerung zum 1. Juli 2022 (5,35% im Westen, 6,12% im Osten Deutschlands), die Wiedereinführung des Nachholfaktors und erhebliche Verbesserungen im Bestand der EU-Renten.

 

Im Rentenpaket II soll das Mindestsicherungsniveau der Renten auf 48% festgeschrieben werden. „Das ist eine wichtige Maßnahme, deren Finanzierung aber noch nicht geklärt ist“, so Görgen. Teilweise sollen die Kosten der GRV über die neu zu gründende sog. „Aktienrente“, ebenfalls Bestandteil des Rentenpaketes II, finanziert werden.

 

Das Rentenpaket III ist für nächstes Jahr angedacht und regelt die Alterssicherung für neue Selbständige, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.

 

Zusätzliche Altersvorsorge: Rückblick auf die letzte Legislatur

 

Nach Vorstellung der Rentenpakete geht Görgen zunächst nochmal auf die gesetzlichen Maßnahmen und Pläne der großen Koalition in der letzten Legislaturperiode ein. Dazu zählten:

 

Optimierung der Riesterrente

 

Bei der Betriebsrente: PSV-Absicherung für Pensionskassen

 

Geringverdienerförderung § 100 EstG

 

Krankenversicherungs-Doppelverbeitragung.

 

Für die Reform der Riesterrente konnte sich die große Koalition auf keine Lösung einigen, wobei besonders die Kosten- und Garantiefrage problematisch war. Parallel zu den Gesprächen über die Änderungen bei der Riesterrente hat es den PEPP-Prozess auf EU-Ebene gegeben. Hier konnten neue Lösungen für Kosten und Garantien entwickelt werden. Das Garantieproblem wurde mit einer mathematisch komplexen Risiko-Minimierungstechnik gelöst.

 

Eine Überlegung der großen Koalition war es, so Görgen, dieses Instrumentarium auch für die Riesterrente zu nutzen. Für das PEPP-Produkt ist der Startschuss vor einigen Wochen gefallen, die Produktanbieter können somit an den Start gehen. Aber: Görgen erwartet hier wenig Bewegung am Markt.

 

Pläne der Ampel in der privaten und betrieblichen Altersversorgung

 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die private Altersvorsorge grundlegend reformiert wird. Geprüft werden soll, ob die Einführung eines Staatsfonds mit Abwahlmöglichkeit sinnvoll ist.

 

 

 

Die Tarifpartner sind grundsätzlich gegen die Einführung eines Staatsfonds.“

 

 

 

Das Bundesministerium der Finanzen ist hier in der Verantwortung und noch in der Findungsphase. Das EU-Wettbewerbs- und Beihilferecht spielt bei der Entwicklung des Staatsfonds eine große Rolle und Barriere. Und: „Die Tarifpartner sind grundsätzlich gegen die Einführung eines solchen Staatsfonds, kombiniert mit einem Opting-Out“, berichtet Görgen.

 

Die Bundesregierung plant auch eine Stärkung der bAV, höhere Renditen für dieselbe und die Umsetzung des Sozialpartnermodells. Im Koalitionsvertrag steht: „Die bAV wollen wir stärken, u.a. durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.“ Die zweite Hälfte des Satzes ist interpretationsfähig. Vermutlich ist die Garantiefrage thematisiert. Florian Tonca, parl. STS im BMF, hatte auf der aba-Tagung im Mai allerdings auch die Überlegung vorgestellt, Änderungen im Finanzaufsichtsrecht für EbAV vorzunehmen.

 

Die Gretchenfrage nach der Garantie …

 

In seinen weiteren Ausführungen widmet sich Görgen dem Garantiethema und fragt, ob es notwendig sei, eine neue Zusageart zu schaffen, die die aktuellen Probleme der Praxis abbilden könnte. Görgen sieht die Garantiefrage bislang zu sehr aus Anbietersicht beleuchtet:

 

In der bAV gilt das Arbeitsrecht und regelt das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Risiko einer Garantiezusage unter 100% liegt beim Arbeitgeber. Kann der bAV-Dienstleister nach langjähriger Anlage die 100prozentige Beitragszusage nicht erwirtschaften, weil die Kosten höher als der Ertrag sind, ergibt sich ein zusätzliches Risiko. Ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer für dieses Risiko verantwortlich sind, ist ein politisches Thema. Görgen fragt in diesem Zusammenhang, wo denn die Untergrenze für die Garantien unter 100% liegen solle.

 

 

 

Was zugesagt ist, kann nicht mehr weggenommen werden“.

 

 

 

Dann wendet sich Görgen der Frage der Generationengerechtigkeit zu: Die Niedrigzinsphase führt dazu, dass junge Beschäftigte in Unternehmen nur noch geringere Versorgungszusagen erhalten. Ältere Beschäftigte hingegen können ihre Zusagen unverändert behalten. Görgen erläutert, dass das Thema Generationengerechtigkeit aus der ersten Säule kommt und nicht aus dem Arbeitsrecht. „Im Privatrecht gilt der Grundsatz: Was zugesagt ist, kann nicht mehr weggenommen werden“.

 

Die Diskussion resultiert u.a. aus der Senkung des Höchstrechnungszinses durch die BaFin für EbAV, während der Arbeitgeber an dem zugesagten höheren Zins für den Bestand festhalten muss. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit bAV widerrufen werden kann. „Eine Regelung für dieses Problem führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer größeren rechtlichen Unsicherheit und ist somit nicht unbedingt zielführend“, so Görgen unzweideutig.

 

und die nach den Sozialpartnermodellen

 

Es sieht so aus als stünden gleich zwei Sozialpartnermodelle vor der Türe. Eines in der Energie- und das andere in der Chemiebranche“, berichtet Görgen. Die Diskussion um das Modell hat somit eine andere Grundlage erhalten. „Es hat nicht an dem Gesetz gelegen, sondern an der Praxis, dass bisher noch kein Sozialpartnermodell zustande gekommen ist“, sagt Görgen. „Tarifverhandlungen sind eine schwierige Angelegenheit. Die Gewerkschaften haben erkannt, dass derzeit nur aus dem Sozialpartnermodell vernünftige Renten für ihre Mitglieder resultieren“, so Görgen, und „ein Produkt ohne Garantien und Arbeitgeberhaftung hatte anfangs große Vorbehalte bei den Gewerkschaften hervorgerufen.“

 

Die allgemeine Einführung des Sozialpartnermodells auf Betriebsebene sieht Görgen skeptisch. Diesbezügliche Verträge sind komplex und sollten daher von Tarifpartnern mit Fachkompetenz ausgehandelt werden.

 

Um möglichst vielen Unternehmen eine Beteiligung an künftigen Sozialpartnermodellen zu ermöglichen, ist es laut Görgen eine Option, das Einschlägigkeitserfordernis im Gesetz zu modifizieren. Sobald mehrere Branchenmodelle existieren, könnten die Gewerkschaften dafür Bereitschaft zeigen. Insbesondere für die freien Berufe wäre es sinnvoll, das Einschlägigkeitserfordernis zu streichen, damit bspw. Rechtsanwälte und Steuerberater ein gemeinsames Sozialpartnermodell gründen können.

 

Für den Herbst kündigte Görgen einen Austauschprozess mit bAV-Experten zur Stärkung der bAV an. Ziel ist es, die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Aufsichtsrecht auszuleuchten und auf Verbesserungen zu prüfen. Ein Gesetzgebungsverfahren könnte dann im kommenden Jahr folgen.

 

Utta Kuckertz-Wockel, Lurse.

Die Autorin ist Senior Managerin bei Lurse

 

Von ihr und anderen Autorinnen und Autoren der Lurse sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz:
Von der Übergangszeit zur Automatisierung
von Dr. Stefan Birkel, 16. Februar 2024

Lurse Round Table:
Wenn drei Große gleichzeitig schwächeln …
von Utta Kuckertz-Wockel, 23. Januar 2024

Lurse-Webinar am 7. Dezember:
Neugestaltung einer bAV nach Konzernausgliederung
von Utta Kuckertz-Wockel, 21. November 2023

Lurse Round Table „Frauen in der bAV“:
Update aus der Wilhelmstraße
von Utta Kuckertz-Wockel, 26. Juli 2023

Betriebliche Altersversorgung:
Ordnung ist das halbe ...
von Miroslaw Staniek. 5. Juli 2023

Lurse Round Table „Frauen in der bAV“:
Munter“ in das Jahr
von Utta Kuckertz-Wockel, 6. Februar 2023

Lurse Round Table „Pension Asset Management“:
In dieser Form noch nicht erlebt“
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Dezember 2022

Kostenloses Webinar zu Zeitwertkonten:
Viele Wege, keine Blaupause ...
von Utta Kuckertz-Wockel, 1. September 2022

Lurse Round Table Frauen in der bAV:
Viele offene Türen
von Utta Kuckertz-Wockel, 1. August 2022

Das BMAS zu Perspektiven in der Altersversorgung:
Es hat nicht an dem Gesetz gelegen“
von Utta Kuckertz-Wockel, 20. Juni 2022

In den Zeiten des Fachkräftemangels:
Multimediale bAV-Kommunikation stärkt Mitarbeiterbindung
von Adelheid Lanz, 24. März 2022

Rethinking Pension:
Inflation enteignet
von Utta Kuckertz-Wockel, 17. Februar 2022

Round Table Frauen in der bAV (II):Covid, Frauen, bAV ...
Corona vertieft Pension Gap
von Utta Kuckertz-Wockel, 12. Juli 2021

Round Table Frauen in der bAV (I):
Zwischen Eis und Pipeline
von Utta Kuckertz-Wockel und Isabel Noe, 8. Juni 2021

REthinking Pensions:
auch außerhalb eines Sozialpartnermodells
von Utta Kuckertz-Wockel und Matthias Edelmann, 8. Januar 2021

Studie: Das BRSG …
und der Verlauf der Entgeltumwandlung
von Miroslaw Staniek und Björn-Schütt-Alpen, 9. November 2020

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.