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Fachtagung „Die bAV der Zukunft“ (I):

Eine Reform der bAV? Ja. Wenn der Rahmen stimmt!

Für die Reformgedanken bezüglich der deutschen bAV gilt: So viele Experten, so viele Meinungen. Dies wurde auf der Fachtagung „Die bAV der Zukunft“ am vergangenen Donnerstag in Berlin-Dahlem erneut deutlich. LbAV-Autor Detlef Pohl war dabei.

 

Professor Mathias Ulbrich, Hochschule für angewandte Wissenschaft, Schmalkalden.

Geladen hatten die Freie Universität Berlin und die Hochschule Schmalkalden, gekommen waren viele der politischen bAV-Stakeholder aus Berlin. Der Rahmen für die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung muss stimmen, so deren einhelliger Tenor. Allerdings gab es im Detail deutliche Unterschiede über die Richtung der Reform. Die Diskussion entzündete sich vor allem auch an dem Modell der „Gemeinsamen Einrichtungen der Tarifpartner“.

 

Der Vorstoß des BMAS zu gemeinsamen EbAV der Tarifparteien (17b), erstmals vorgetragen im Herbst 2014, ist bis heute nicht über den Status eines Diskussionsvorschlages für das „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ hinausgekommen. Seither ist offiziell weitestgehend Ruhe eingekehrt, lediglich hinter den Kulissen wird nun auf die Gutachten des BMF und BMAS zur Verbreitung der bAV und Ansätzen für eine stärkere Durchdringung gewartet. Ob es dabei in absehbarer Zeit zu einer Lösung beispielsweise à la „Rosinenpickerei“ kommt, bleibt abzuwarten.

 

 

Die normative Kraft des Tarifvertrages

 

Hans Ludwig Flecken, BMAS.

Unverdrossen tritt das BMAS weiter für eine Tarifparteienrente ein. Es bleibe nicht alles beim Alten, ließ BMAS-Ministerialdirektor Hans-Ludwig Flecken in der Podiumsdiskussion anklingen. Seine Sympathie liegt unverhohlen bei der angedachten Sozialpartnermodell. Im Gesamtpaket könne es auch zu Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen, der Beseitigung von Ungerechtigkeiten bei der Verbeitragung und zu Entlastungen für Geringverdiener kommen. Allerdings ist – wie auch Flecken betonte – für die SV-Beiträge das Bundesgesundheitsministerium zuständig. (mehr Details zu den Aussagen Fleckens auf der Tagung in Kürze auf LEITERbAV).

 

Wie auch immer: Der Zukunftsdialog zu bAV führte immer wieder aus unterschiedlichen Blickwinkeln zum 17b zurück. Den tarifvertragsrechtlichen Ansatz des BMAS, also die Versorgung über „Gemeinsame Einrichtungen“ – kurz: GE – der Tarifpartner laufen zu lassen, sieht Professor Mathias Ulbrich von der Hochschule Schmalkalden kritisch. „Nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die GE wäre Leistungsschuldner und müsste subsidiär haften“, so Ulbrich, der als Rechtsanwalt für die Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr tätig ist, „und dies käme einem neuen Durchführungsweg gleich“. Eine normative Wirkung von Tarifvertrag und GE sei nur bei beiderseitiger Tarifbindung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Da komme die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages nach Paragraf 5 Absatz 1a TVG ins Spiel.

 

Ulbrich sieht die stärkere künftige Tarifanbindung der bAV grundsätzlich positiv, hält aber „GE nicht für nötig, die wohl mehr Probleme bringen als Vorteile“. Es reiche ein nach geltendem Recht geschlossener Tarifvertrag. Eine Beschädigung traditioneller bAV sei aber unbedingt zu vermeiden. „Und wenn es unbedingt GE sein sollen, dann ist die Sache mit den Neugründungen zum Glück nicht mehr so eng zu sehen“, ergänzte Versicherungsrechtler Professor Christian Armbrüster von der FU Berlin. Es könnten auch bestehende Pensionskassen und Pensionsfonds mit einer Tarifparteienrente beauftragt werden, was enorme Gründungskosten ersparte.

 

 

Das Frontend für die Arbeitgeber – und kein Opting-out

 

Peter Schwark, GDV.

Andererseits würden GE mehr Komplexität als bisher erfordern, bis hin zu Ausschreibungen, merkte Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. „Von einer dreigliedrigen Organisationsform kommen wir dann zu einem zusätzlichen Glied“, betonte Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung. In dieselbe Kerbe haute aba-Vorstandschef Heribert Karch: „Das Frontend muss für Arbeitgeber einfach sein.“ Er forderte, generell bei der bAV stärker vom Nutzer aus zu denken. „Eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages wird vor allem von bAV-starken Unternehmen als Staatseingriff empfunden und abgelehnt“, so Karch. Der Standard von bAV-Einrichtungen der Tarifpartner biete ausreichend Vorbildwirkung für Nachahmer.

 

Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA, äußerte sich moderat: „GE können sinnvoll sein, aber keinesfalls als Zwang.“ Sie böten letztlich nicht mehr oder wirklich Neues gegenüber den jetzigen Rahmenbedingungen. Er lehnte zugleich die Einführung obligatorischer Opting-out-Modelle für die bAV ab, könne sich aber vorstellen, dass Unternehmen auf freiwilliger Basis ihrer Belegschaft ein Opting-out anbieten, wenn dies rechtlich eindeutig geklärt sei. „Insgesamt brauchen wir kein Tarifpartnermodell, sondern der Fokus sollte auf der allgemeinen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die bAV liegen“, so Gunkel weiter.

 

 

Andere Sorgen

 

Kerstin Schminke, IG Metall.

Demgegenüber ergibt das Tarifpartnermodell für IG-Metall-Vorstand Kerstin Schminke Sinn. Es gäbe weniger Komplexität und noch mehr Vertrauen der Arbeitnehmer durch die tarifliche Regelung. „Lediglich Paragraf 4 BetrAVG müsste geändert werden“, sagte sie mit Blick auf die Übertragbarkeit von bAV-Ansprüchen bei Jobwechseln. „Allerdings ist hier die Portabilität innerhalb derselben Branche schon bei heutigen Sozialpartnermodellen gewährleistet“, so die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin, die jedoch auch mahnte, dass die Tarifvertragsparteien nicht die Rolle des Sozialstaates übernehmen können.

 

GE als Versorgungsschuldner, das wirft rechtliche Verwerfungen auf“, warnte Ulbrich abschließend, da nach geltendem Recht immer der Arbeitgeber hafte. Mehr Attraktivität der bAV sei eher durch bessere steuerliche Förderung von Arbeitgebern und Zuschüsse für Arbeitnehmer möglich, betonte schließlich Schwark. Und wo ließe sich so etwas effektiv festzurren? „Am besten auf einem Rentengipfel mit der Kanzlerin“, so der Wunsch vom Metallrente-Chef Karch.

 

Allerdings hat die ja derzeit andere Sorgen.

 

Weitere Berichterstattung zu der Tagung findet sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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