Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Sperrfeuer – der Kommentar auf LEITERbAV:

Dritter Senat, wir müssen reden!

Deutschland macht sich in schweren Zeiten an den Versuch, eine sehr wichtige Aufgabe zu bewältigen. Da sollten höchste Gerichte das Ganze im Auge haben, anstatt sich an Buchstaben festzuhalten. Statt der Presseschau gibt es heute Post aus Berlin: ein offener Brief von Kassandra an das Bundesarbeitsgericht.

 

Lieber Dritter Senat,

 

man findet auf dem Pensions-Parkett da draußen wohl keinen (einschließlich mir), der Euch und Eure Arbeit nicht ehrlich respektiert. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Anbieter – Ihr macht einen ausgewogenen, anspruchsvollen Job, und dass Ihr tendenziös wäret, kann man Euch kaum unterstellen (mit der kleinen Einschränkung, dass Ihr dort, wo Ihr 2009 zur Zillmerung in der bAV zu entscheiden hattet, Euch ein bisschen weggeduckt habt, na ja, sei's drum).

 

Aber, gleichwohl, lieber Dritter Senat, jetzt müssen wir reden!

 

Denn in jüngster Zeit habt Ihr zwei bemerkenswerte Urteile gefällt, die für Aufsehen gesorgt haben: Im Mai habt Ihr erstmal die in der Praxis bewährte, allgemein anerkannte und für die Akzeptanz der bAV wichtige versicherungsvertragliche Lösung in ihrer bisherigen Form verworfen.

 

Und dann habt Ihr diese Woche entschieden, die (versuchte) Klarstellung des Gesetzgebers zur Escape-Vorschrift des 16ers nicht rückwirkend zuzulassen, nachdem gerade Ihr diesen Stein mit den Urteilen vom September 2014 erst so richtig ins Rollen gebracht habt.

 

Und wo ist nun das Problem? Das Problem ist erstens, dass uns alle – auch abseits des Pensions-Parketts – die Folgen dieser, mit Verlaub, fragwürdigen Urteile noch beschäftigen werden. Und zweitens, dass Ihr nicht irgendwer seid. Doch der Reihe nach.

 

 

Verzweifelt am Vorabend des demographischen Zusammenbruchs

 

Lieber Dritter Senat, ihr wisst es, alle wissen es: Deutschland macht sich am Vorabend seines demographischen Zusammenbruchs an eine wichtige Aufgabe, nämlich an die, sein im Vergleich der Industrienationen quantitativ retardiertes und qualitativ gehemmtes Betriebsrentensystem wenigstens halbwegs zukunftsfest zu machen, damit dieses im wankenden 3-Säulen-System der Altersvorsorge den dringend nötigen Beitrag zur Stabilität leisten kann. Das ist eine Frage, die unmittelbar, mindestens mittelbar jeden Menschen angeht, der seine Zukunft und die seiner Nachkommen in diesem Land sieht, nicht mehr und nicht weniger. Die Lage Deutschlands ist auf vielen Politikfeldern nicht einfach, sondern prekär, und die Rentenfrage ist eines dieser Felder. Für die Zukunftsfähigkeit eines jeden modernen Landes, auch des unsrigen, für seine soziale Balance, gar für den Fortbestand seiner freiheitlich demokratischen Grundordnung ist ein gerechtes, ausgeglichenes und nachhaltiges Altersvorsorgesystem ein wichtiger Baustein, und so ist es die bAV.

 

Kassandra ist wohl über jeden Verdacht erhaben, den politisch Verantwortlichen in diesem Land zu nahe zu stehen, doch seien wir ehrlich: Was BMAS und BMF derzeit schon fast verzweifelt angreifen, ist nicht weniger als eine echte Mammutaufgabe, die ebenso schwierig wie undankbar ist. Denn die bAV ist juristisch (Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Europarecht) ungewöhnlich komplex verästelt. Und politisch (Arbeitgeber, Industrie, Gewerkschaften, Verbände, Anbieter etc.) ist sie von Interessen geprägt, wie sie unterschiedlicher nicht sein könnten.

 

Dass Kassandra hier eine Lanze für sie bricht, soll die beteiligten Ministerien nicht für ihre wirklich zahlreichen Versäumnisse in der Vergangenheit entschuldigen (man hätte schon vor Jahren handeln können und müssen), und auch nicht für ihre fehlgeleitete Politik auf vielen anderen Feldern als dem der bAV. Doch eben für die bAV gilt, dass die zuständigen Beamten es allen Widerständen zum Trotz derzeit wenigstens versuchen. Wenigstens versuchen sie es!

 

Im Kern steht dabei bekanntlich ihr Bestreben, die bAV dort zu verbreiten, wo sie am dringendsten gebraucht wird: in KMU und bei den Geringverdienern. Und was benötigen diese, um sich neben ihrem Kerngeschäft, das im deutschen Alltag (glaubt mir bitte), schwer und mühsam genug ist, mit der für sie völlig fachfremden bAV überhaupt auseinandersetzen zu können? Richtig: Einfachheit und Rechtssicherheit.

 

Und was benötigen diejenigen größeren und großen Konzerne, die trotz Globalisierung und trotz politisch induzierten Minizinses, trotz schwieriger Finanzierungsfragen und trotz dauernder Regulierungsvorstöße immer noch an der bAV festhalten und hier teils sehr beachtliche Strukturen aufgebaut haben? Richtig: Einfachheit und Rechtssicherheit.

 

Und was brauchen sie nicht? Richtig: dass Dinge, die seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten reibungslos funktionieren, beste Übung sind und von so gut wie allen Beteiligten, auch vom Gesetzgeber, für klar und rechtens geregelt gehalten werden, auf einmal (und zuweilen rückwirkend) für unrechtmäßig erklärt werden.

 

 

Die Paragrafen nicht lesen, sondern sie schmieden

 

Nun zu Euch. Ihr seid nicht irgendwer. Ihr seid eines unserer höchsten Gerichte. Und deshalb kommt Euch in unserer Demokratie eine wichtige, nicht zuletzt auch politische Funktion zu. Euch muss ich nicht die Vertragstheoretiker erklären, (Ihr habt Locke und Montesquieu sicher im Original gelesen, ich nicht), haben doch diese das Fundament entwickelt, auf dem unsere Grundordnung in Deutschland (und der ganzen westlichen Welt) beruht.

 

Und in diesem Fundament habt Ihr die Funktion, im Sinne der Gewaltenteilung als höchste Judikative zu denken und zu handeln. Das ist eine explizit politische Aufgabe, und der seid Ihr, so sieht es Kassandra, nun zweimal nicht nachgekommen. Mit den beiden Urteilen habt Ihr der bAV und damit der Altersvorsorge in Deutschland einen Bärendienst erwiesen, denn just in der Phase, in der die Politik sich an der beschriebenen Mammutaufgabe versucht, eröffnet Ihr an zwei Stellen wirklich überflüssige Nebenkriegsschauplätze, mit denen nicht zuletzt diejenigen erheblich verunsichert werden, die heute für die bAV gewonnen werden sollen und die sie morgen dringend brauchen werden.

 

Der Autor wiederholt hier, was er schon in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Pensions- und Investmentnachrichten im Oktober anlässlich des Urteils zur versicherungsvertraglichen Lösung geschrieben hat:

 

Ausgerechnet diejenigen, welche die Politik mit ihrer Reform erreichen will, erleben, dass selbst einfachste Dinge auch rückwirkend der Unkalkulierbarkeit der höchsten Rechtsprechung ausgesetzt sind. Wie so Vertrauen in die bAV entstehen soll, bleibt schleierhaft.“

 

Das gilt jetzt verstärkt, seit Ihr am Dienstag mit dem neuen Urteil zum 16er hier nochmal nachgelegt habt, und das, obwohl der demokratisch legitimierte Gesetzgeber seinen Willen zur Klarstellung der Problematik in der Gesetzesbegründung wie in der Fachöffentlichkeit deutlich zum Ausdruck gebracht hat – und der im Übrigen derzeit in der bAV wirklich wichtigeres zu tun hat, als hier immer neue, möglicherweise vor allem aus formalen Gründen aufgemachte Baustellen zu bearbeiten.

 

Die rechtliche Unsicherheit auf dem Parkett ist mittlerweile so groß, dass manche Beobachter schon vermuten, das Urteil vom Dienstag könnte eine Retourkutsche von Euch gegenüber dem Gesetzgeber gewesen sein, da dieser mit der ausführlichen Gesetzesbegründung zur 16er-Klarstellung Eure Urteile vom September 2014 praktisch kassiert und Euch damit als kleinkariert desavouiert habe. Gehen wir davon aus, dass es nicht solche Motive der Eitelkeit sind, die Euch leiten. Doch allein die Tatsache, dass es auf dem Parkett Leute gibt, die Euch das zutrauen, ist kein gutes Zeichen und sollte zu denken geben.

 

Um Missverständnisse zu vermeiden: Keiner verlangt von Euch Rechtsbeugung oder ähnliches, und keiner verlangt von Euch, dass Ihr der Politik nach dem Munde entscheiden solltet. Aber es drängt sich bei den beiden hier diskutierten Rechtsfragen ein wenig der Verdacht auf, als haltet Ihr euch etwas sehr genau an dem Wortlaut des Gesetzes fest (besonders gilt das für die Urteile vom September 2014), obwohl Ihr doch ganz genau um die anderslautende Ratio Legis der Gesetzgebers in diesen Fällen wissen dürftet (übrigens sind die Angelegenheiten auch formaljuristisch nicht eindeutig. Es gibt auf dem Parkett renommierte Rechtsgelehrte, die in beiden Fällen eine andere Auffassung vertreten als Ihr).

 

Also, lieber Dritter Senat, bei allem gebotenen Respekt ein kassandrischer Weihnachtswunsch: Mögen unsere höchsten Gerichte die Paragrafen nicht lesen (das überlasse man den Amtsrichtern), sondern die groben und unscharfen Eisen, welche die Legislative erschafft, zu scharfen und klaren Leitplanken schmieden, die die Richtung weisen. Und zwar im Sinne der Sache. Im Sinne des Ganzen.

 

Und eben in diesem Sinne grüßt Euch aus Berlin nach Erfurt

 

Eure Kassandra

 

 

UPDATE 9. Februar 2017: Zwischenzeitlich liegt das Urteil 3 AZR 342/15 zur Anpassung laufender Leistungen respektive Rückwirkung des Paragrafen 16 BetrAVG vor.

 

Die Parallelentscheidungen finden sich hier und hier.

 

 

 

 

 

Kassandra bei der Arbeit.
Kassandra bei der Arbeit.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.