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IORP-II, Mobilität, Finanzaufsicht:

Drei Updates aus Brüssel

 

Ende letzter Woche kam es bei drei die bAV mittel- oder unmittelbar betreffenden Regulierungsvorhaben der Europäischen Union zu neuen Entwicklungen.

 

Die Vorlage der Pensionsfondsrichtlinie durch die Europäische Kommission war gerüchteweise für den 12. März erwartet worden. Bekanntlich ist dieser Termin verstrichen. Doch nun haben sich Verbandsvertreter in Berlin, London und Brüssel gegenüber Leiter-bAV.de übereinstimmend auf den 19. März respektive die Tage danach festgelegt. Am 19. März findet ein Treffen der beteiligten Kommissare statt, und anschließend könnte der Richtlinienvorschlag erfolgen. Es wird weiter davon ausgegangen, dass die Vorlage im Rahmen eines Paketes erfolgt, welches neben der IORP-II-Richtlinie einen Vorschlag für eine neue Shareholder Right Directive und ein Papier zum Long Term Investing enthält.

 

UPDATE heute 10 Uhr 51: Heute morgen erreicht Leiter-bAV.de die Nachricht, dass die Kommission das Paket rund um die IORP-II-RL nun doch erst am oder nach dem 27. März vorlegen will und dies nun auch erstmals schriftlich kommuniziert hat. Dies würde bedeuten, dass auf der von der Kommission für den 26. März anberaumten Pensions-Konferenz mit Vertretern aus ganz Europa der Richtlinienvorschlag selbst faktisch nicht sachgerecht diskutiert werden kann.

 

 

Mobilitätsrichtlinie erneut im Ausschuss

 

Der Richtlinienvorschlag mit dem beschaulichen Titel „Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen“ – kurz Mobilitätsrichtlinie und weiland Portabilitätsrichtlinie genannt – befindet sich bereits seit Ende September 2013 in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und der Kommission. Der Entwurf, der mitten im Trilog noch einen erheblichen Bürokratieschub erhalten hat, wird am morgigen 18. März erneut im zuständigen EMPL-Ausschuss des EP besprochen. Die endgültige Annahme im EP soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, hiermit ist dem Vernehmen nach in der letzten Sitzungswoche ab dem 14. April zu rechnen.

 

 

Europaparlament einig zur Aufsicht

 

Das EP hat am 11. März in Straßburg den Initiativbericht seines Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) mit Empfehlungen an die Kommission zur Überprüfung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) unverändert angenommen. Aus Sicht der bAV stehen besonders die Kompetenzen der Frankfurter Aufsichtsbehörde EIOPA im Fokus. So warnte Wolf Klinz, finanzpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament und Schattenberichterstatter für die liberale Fraktion, mit Blick auf alle drei europäischen Aufsichtsbehörden:

 

„Unlimitierte Vermittlungsbefugnisse der EBA, ESMA und EIOPA gegenüber nationalen Behörden oder der EZB als Bankenaufseher sind nicht zielführend. Hier geht es schließlich um Entscheidungen, die eine maßgebliche fiskalische Konsequenz für den Steuerzahler der jeweiligen Mitgliedsstaaten haben können.“

 

Grundsätzlich steht Klinz hinter dem Bericht, sieht aber – besonders bezüglich der Bankenaufsicht – die Gefahr, dass nach Übertragung der Aufsicht an die EZB nun die EBA mit immer weiterreichenden Befugnissen ausgestattet wird, die am Ende in einen Kompetenzkonflikt mit der EZB münden.

 

„Diese Tendenz war und ist beim Berichterstatter zu erkennen“, so Klinz gegenüber Leiter-bAV.de.

 

Der vom EP angenommene Bericht findet sich hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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