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ECON-Bericht zum EU-Finanzaufsichtssystem:

Doppelt gemoppelt?

Im Zuge der Überarbeitung des EU-Finanzaufsichtssystems (Review of the European System of Financial Supervision – ESFS) zeigt derzeit das Europäischen Parlament Initiative: Jüngst hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des EP seinen Bericht verabschiedet.

Das Europäische System der Finanzmarktaufsicht besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) und dreier europäische Aufsichtsbehörden (ESA): der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA) sowie der Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority ESMA). Hinzu tritt der Gemeinsame Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden.

Schon bei der Installation des Systems hatte man auf europäischer Ebene vereinbart, dass dieses drei Jahre nach der Anfang 2011 erfolgten Arbeitsaufnahme auf den Prüfstand gestellt werden sollte.

Der nun vorliegende ECON-Bericht wurde am 13. Februar im Ausschuss angenommen und stellt die Grundlage eines Initiativberichts des EP dar, der sich in erster Linie mit dem Beitrag der neuen Aufsichtsbehörden zur Vollendung des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen in Europa beschäftigen wird.

Die Kernforderungen des ECON-Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Mehr Transparenz für die Stakeholder Groups bei allen ESAs sowie mehr Verbraucherschützer in diesen Gremien
  • Stimmrechte für die Vorsitzenden einer ESA in dem Supervisory Board der jeweiligen ESA
  • Neuer Präsident für das ESRB (Hintergrund ist der Machtzuwachs des EZB-Präsidenten nach der Einführung des Single Supervisory Mechanism SSM)
  • Eigene Budgetlinie für ESAs; unabhängig von der Generaldirektion Binnenmarkt und von nationalen Beiträgen
  • Direkte Aufsichtsbefugnisse für EIOPA über größte Versicherungsunternehmen in der EU.
Wolf Klinz, MdEP (FDP)
Wolf Klinz, MdEP (FDP)

Außerdem fordert der ECON-Bericht einen direkten Zugang der ESAs zu den Informationen von Finanzunternehmen. Der deutsche Europaparlamentarier Wolf Klinz (FDP), ansonsten mit den Kernforderungen des ECON d’accord, beurteilt diesen Punkt kritisch, da redundant: „Sollten die europäischen Aufsichtsbehörden ein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Finanzunternehmen erhalten, könnte dies zu einer Doppelbelastung der Unternehmen führen, da sie dann gegenüber zwei Aufsichtsbehörden – der europäischen und der nationalen – direkt auskunftspflichtig wären“, so Klinz gegenüber Leiter-bAV.de

 Die aba wiederum bemängelt, dass „die gesamte Diskussion geführt wird, ohne die Besonderheiten von EbAV zu sehen oder gar zu berücksichtigen.“ Entsprechend befürchtet der Verband durch eine mögliche Reform des ESFS „nachhaltige Konsequenzen für die EbAV“, nicht zuletzt durch eine „nachrangige Rolle des nationalen Gesetzgebers/BaFin.“

Das Plenum wird über den Initiativbericht auf Basis des ECON-Berichts in der zweiten Märzwoche abstimmen. Der eigentliche legislative Prozess startet jedoch erst, wenn die Kommission den Vorschlag einer Abänderungsverordnung vorlegt. Dies dürfte wohl frühestens im zweiten Halbjahr 2014 der Fall sein, hieß es auf dem Brüsseler Parkett.

Derzeitiges Fazit: Unmittelbar ist die bAV derzeit wenig betroffen. Doch jede Ausweitung der Kompetenzen und der finanziellen Ausstattung der EIOPA wird mittel- bis langfristig auch Folgewirkungen für die Aufsichtspraxis von Einrichtungen der bAV haben.

Der ECON-Bericht findet sich hier.

Eine aba-Analyse des ECON-Berichtes findet sich hier.

Weitere Hintergründe zu der Thematik finden sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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