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Bericht der europäischen Aufsichtsbehörden:

Die Risiken des Banken-Exposures der EbAV. Wohin mit dem Cash? (I)

 

Der Gemeinsame Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden hat seinen „Report on Risks and Vulnerabilities in the European Union’s Financial System – Autumn 2013“ vorgelegt. Dort kommt auch die bAV vor.

 

Wenn der 33 Seiten starke Bericht auf EbAV eingeht, dann im Wesentlichen im Rahmen von Risiken, die sie mit den Versicherern gemein haben, und hier weist der Report in erster Linie auf das hohe Banken-Exposure von Versicherern, aber auch von EbAV hin:

 

Due to the large share of investments held in sovereign and financial bonds, any materialisation of this risk will have large impacts. […] large European insurers are estimated to hold 20 per cent of their investment portfolio in bonds issued by financial institutions. Cash and deposits accounted for 6 per cent of the investments in early 2013, of which two thirds are estimated to be in deposits. This means that the total exposure to the banking sector for large European insurers is 25 % of their investments. In the pension fund sector, the exposures are generally somewhat smaller. National authorities that were able to report the split of assets in their jurisdiction for 2012 reported that pension funds on average held 11 % of their portfolio in financial bonds. Overall, ECB reports that insurers and pension funds hold around 13% of all euro area bank debt. Insurers and pension funds, as institutional investors, have to manage this credit risk and carefully assess how the assets they hold match the liabilities on the balance sheet.“

 

Bemerkenswert ist, dass der Report auch die 4 Prozent Deposits bei Banken ausdrücklich erwähnt, obwohl ein Performance-Risiko hier naturgemäß nicht vorliegt. Der Report spricht also offenbar das Insolvenz-Risiko an. In diesem Zusammenhang sei hier an die Maßnahmen in Zypern erinnert, bei denen Einlagen über 100.000 Euro verloren gingen. Auch die geplante EU-Bankenunion sieht entsprechende Obergrenzen für Einlagen vor. Nicht nur als Aktionäre und Bondholder, sondern auch als Kontoinhaber könnte eine Bankenpleite künftig Versicherer und EbAV treffen. In der Tat geht der Report im weiteren Verlauf auf die Problematik ein:

 

Following the resolution and winding-down of the two largest banks in Cyprus in March 2013, both domestic insurers and pension funds took losses on deposits similar to other large depositors (in the case of pension funds, the political issue of post write-down reimbursement is still open). Had the foreign-owned insurance sector in Cyprus been larger, it would also have been possible that losses by domestic solo companies could have affected the solvency position of groups. However, in the case of Cyprus, such effects were minimal.“

 

Nun, wenn Cash in Form von Deposits also schon so gefahrenbehaftet ist, dass dies hier in diesem Report erwähnt werden muss, müssen dann zumindest die Versicherer, die Solvency II unterliegen werden, ihre Cash-Bestände dann demnächst sicherheitshalber mit Eigenkapital unterlegen? Fragt sich dann nur, wo.

 

Außerdem spricht der Report die Mark-to-Market-Bewertung in Zusammenhang mit dem Niedrigzins an:

 

Low interest rates also introduce solvency pressures on insurers and defined-benefit pension funds from higher present value of long-term liabilities and depressed reinvestment returns, especially visible where market valuation is already in use. It also creates incentives for search for yield behaviour by institutional investors.“

 

Das ist erstmal nichts besonders. Interessant ist aber, dass die Bewertung zu Marktpreisen – zentrales Element von Solvency II und ebenso des derzeit auf Eis liegenden Holistic Balance Sheets – von dem Report dort, wo sie bereits angewendet wird, trotz der außerordentlichen Langfristigkeit der bAV nicht als Teil des Problems gesehen wird. Vielmehr mache sie dieses nur „sichtbar“.

 

Zu dem Report, der nur in englischer Sprache vorliegt, geht es hier.

 

Hintergrund zu den Aufsichtsbehörden: Das Europäische System der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervisors ESFS) – in Kraft seit Januar 2011 – umfasst neben dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board ESRB) und den nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die BaFin) vor allem die drei europäischen Aufsichtsbehörden European Banking Authority EBA, European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA und European Securities and Markets Authority ESMA. Ebenfalls Teil des ESFS ist besagter Gemeinsamer Ausschuss (Joint Committee) von EBA, EIOPA und ESMA, der der cross-sektoralen Koordination zwischen den drei Behörden dient.

 

 

Alle zwischenzeitlich veröffentlichten Teile der auf Leiter-bAV.de erschienenen Serie zu der Thematik finden sich – in chronologischer Ordnung – hier:

 

Bericht der europäischen Aufsichtsbehörden:

Die Risiken des Banken-Exposures der EbAV. Wohin mit dem Cash? (I)

 

 

Banken Bail-in:

100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (II)

 

 

Sperrfeuer – der Kommentar auf Leiter-bAV.de:

100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (III)

 

 

Banken Bail-in:

Keine 100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (IV)

 

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