Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:

Die Operation am offenen Herzen …

lässt offenbar weiter auf sich warten – und warum Garantien für garantiefreie Sicherheit widersinnig wären: Beim diesjährigen aba-Forum Arbeitsecht traten nicht nur ein Ministerium, eine Gewerkschaft und ein Bundesgericht an das digitale Rednerpult. Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger fassen für LEITERbAV die Tagung zusammen.

 

 

Johannes Teslau, VW.

In der Vorosterwoche, am Donnerstag, dem 25. März (und einen Tag nach dem aba-Forum Steuerrecht), hat wieder das diesjährige aba-Forum Arbeitsrecht stattgefunden – im Stil der Zeit online und nach dem Ausscheiden von Frau Birgit Uebelhack erstmals moderiert von Johannes Teslau, Leiter Grundsätze bAV der Volkswagen AG. Im Folgenden dokumentieren Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger für LEITERbAV wichtige Aspekte:

 

Zufrieden

 

Der Tradition des aba-Forums Arbeitsrecht folgend berichtet zunächst Thomas Kaulisch, seit Sommer 2020 als neuer Leiter der „Abteilung Sozialversicherung, Alterssicherung“ im BMAS Nachfolger Hans Ludwig Fleckens, über die Entwicklung der bAV aus der Perspektive des Gesetzgebers.

 

Sein Bericht fällt differenziert aus. Die konkreten Auswirkungen von COVID-19 auf die bAV stünden noch nicht fest; die Pandemie werde sich in jedem Fall auf das Zahlenwerk der Sozialversicherung und der bAV auswirken, das unmittelbar an die Entwicklung der Wirtschaft gekoppelt ist.

 

Thomas Kaulisch, BMAS.

Eher positiv ist Kaulischs Einschätzung zur Verbreitung der bAV, wie sie im Alterssicherungsbericht aus dem vergangenen Jahr zum Ausdruck kommt. Es sei ein moderater Anstieg der absoluten Zahlen um knapp 0,5 Mio. auf 21 Mio. bAV-Anwartschaften im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 festzustellen, während der prozentuale Anteil wegen des proportional noch höheren Anstiegs der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leicht auf rund 54 % gesunken sei.

 

Das BMAS ist offenbar weiter von dem Qualitätsversprechen der bAV („passgenau, vertrauenswürdig, effektiv und kostengünstig“) überzeugt. Das Ministerium sieht die bAV auch weiterhin auf freiwilliger Grundlage, so der Beamte.

 

Kaulisch zeigt die wichtigsten Vorhaben auf, die in der Legislaturperiode im Bereich der bAV erreicht worden sind: Freibetrag statt Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung, Insolvenzschutz für Pensionskassen-Zusagen, Erhöhung der steuerlichen Geringverdienerförderung. Für Kritik an dem schleppenden Start des Sozialpartnermodells sei es seiner Auffassung nach noch zu früh, sein Fazit: „Das Potential des BRSG ist noch nicht ausgeschöpft“.

 

Verloren

 

Bedingt durch das anhaltende Niedrigzinsniveau zieht sich das Thema „Absenkung von Garantien“ wie ein roter Faden durch die Veranstaltung. Dabei reicht die Stimmung von Fatalismus bis hin zu einer vorsichtigen Zuversicht.

 

Die Referenten Cisch, Bauer und Schipp, alle Rechtsanwälte auf dem Gebiet der bAV, beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Niedrigzinsphase.

 

Theodor B Cisch, Förster & Cisch.

Theodor Cisch, Rechtsanwalt bei Förster & Cisch, gibt in seinem Vortrag die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) praktisch verloren, zumindest sofern der Gesetzgeber den Begriff der Mindestleistung nicht reformiere. Mit Hinweis auf Stellungnahmen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständige e.V. (IVS) und der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) sieht der Referent die BZML bereits als ein Auslaufmodell, da sich in der Zukunft keine Anbieter finden ließen, die bereit seien, in diesem gesetzlichen Rahmen noch eine derartige Zusagen bzw. dementsprechende Produkte anzubieten.

 

Allerdings besteht augenscheinlich wenig Hoffnung, dass der Gesetzgeber die von Cisch dargelegte Problematik in dieser Legislatur noch anfasst. In der Diskussion am Ende der Veranstaltung wird eine derartige Reform durch den Gesetzgeber von Teilnehmern als eine „Operation am offenen Herzen“ bezeichnet, vor der man sich anscheinend scheue.

 

Mehr Hoffnung gibt es laut Cisch dagegen, dass der im Rahmen der BZML gesetzlich geforderte Beitragserhalt nicht auf die beiden anderen gesetzlich definierten Zusagearten, d.h. die beitragsorientierte Leistungszusage (boLZ) und die Entgeltumwandlung, übertragbar ist.

 

Fehlentwicklung

 

Alexander Bauer, Heubeck.

Alexander Bauer, Leiter bAV-Rechtsberatung bei der Heubeck AG in Köln, fordert im Rahmen seines Vortrags zur Anpassung des Future Service bei arbeitgeberfinanzierten bAV, den Vertrauensschutz für noch nicht erdiente Anwartschaftszuwächse nicht zu überhöhen.

 

Bauer plädiert dafür, die nachhaltige Niedrigzinsphase und die Auswirkungen des massiven Zinsabsturzes als einen Rechtfertigungsgrund für einen Eingriff in den Future Service anzuerkennen. Es sei eine Fehlentwicklung gegeben, die zu einer unvorhersehbaren Belastung des Arbeitgebers führe. Es handele sich hierbei um tatsächliche Umstände einer Fehlentwicklung, die ebenso anerkennenswert seien wie bereits anerkannte Änderungen rechtlicher Umstände, beispielsweise in der gesetzlichen Rentenversicherung und des Steuerrechts, so dass ein Eingriff in die dritte Stufe unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers möglich sein müsse.

 

Als Fehlentwicklung sieht Bauer insbesondere das durch den massiven Zinsabsturz aus den Fugen geratene Preis-Leistungs-Verhältnis (Stichwort: Äquivalenzstörung) bei der boLZ. Hier sei ein schützenswertes Vertrauen der Arbeitnehmer auf hohe, weit unter dem aktuellen Zinsniveau liegende Garantiezinsen auch für Zuwächse in Frage zu stellen.

 

Bauer sieht diesen Eingriffsgrund unabhängig vom Durchführungsweg grundsätzlich auch bei einer mittelbar finanzierten Versorgungszusage (z.B. über Pensionskasse) gegeben, wenn durch eine Reduzierung von Zuwächsen beim durchführenden Versorgungsträger eine Opfergrenze überschritten wird. Ein überhöhter Vertrauensschutz für Bestandszusagen gefährde in der anhaltenden Niedrigzinsphase die Generationengerechtigkeit zu Lasten der Jüngeren.

 

Ungestört

 

Bertram Zwanziger, Dritter Senat. Foto: BAG.

Bertram Zwanziger, Vorsitzender des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts, hört zwar die Forderungen an die BAG-Rechtsprechung, mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung von bAV zuzulassen, lässt jedoch auf der Tagung nicht erkennen, ob die Argumente in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Beachtung finden würden.

 

Zwanziger erläutert in seinem Vortrag eine kürzlich ergangene Entscheidung, nach der sein Senat im Rahmen einer Rentenanpassung die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) für nicht ausreichend gehalten hat, eine Störung der Geschäftsgrundlage zu begründen. Das BilMoG hatte dazu geführt, dass die Pensionsrückstellungen insbesondere durch Berücksichtigung eines realistischeren Rechnungszinses in der deutschen Handelsbilanz erheblich angestiegen sind. Wie schon im Urteil bekräftigt Zwanziger in seinem Vortrag, dass „dies nichts an der Belastung der Unternehmen ändert, sondern sie nur anders darstellt“.

 

Vor dem Hintergrund einer solchen Klarstellung sollten die diesbezüglich von den Referenten an das BAG gestellten Erwartungen nicht allzu optimistisch ausfallen.

 

Widersinn

 

Georg Thurnes.

Die Notwendigkeit und Höhe von Garantien stellt eine kritische Weichenstellung für die bAV dar. Zum einen wird in einem überhöhten Vertrauensschutz ein Hindernis für mehr Generationengerechtigkeit gesehen.

 

Zum anderen stehen Garantien im Widerspruch dazu, durch chancenreiche Kapitalanlage eine auskömmliche Vorsorge anzusparen, so wie das bei der reinen Beitragszusage möglich ist. Diese bietet Sicherheit auch ohne Garantien und eröffnet den Berechtigten Chancen auf höhere Renditen.

 

Eine solche Gestaltung ist angesichts des Zinsumfelds und der Perspektiven für die nächsten Jahrzehnte nach Meinung von Georg Thurnes, Vorsitzender der aba, alternativlos. Die reine Beitragszusage sei daher ein idealer Ansatz, die Verbreitung der bAV zu fördern. Aktuar Thurnes bringt das Dilemma in der Abschlussdiskussion der Tagung auf den Punkt: „In der bAV ist Sicherheit ohne Garantien möglich. Wenn Sie wollen, dass für diese Sicherheit ohne Garantien dann doch wieder garantiert wird, das wäre widersinnig.“

 

Knackpunkt

 


Martin Diller, Gleiss Lutz.

Prof. Martin Diller, Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz, diskutiert in seinem Vortrag, inwieweit die Befristung und Bedingung von Beitragszusagen eine Lösung für mehr Flexibilität darstellt. Sein Fazit fällt gemischt aus:

 

Obwohl er grundsätzlich die Möglichkeit einer Befristung einer bAV für zulässig hält, deutet er auch auf mögliche Fallstricke hin.

 

Den wesentlichen Knackpunkt benennt Kerstin Schminke, Politische Sekretärin für Tarifpolitik/Tarifrecht mit Schwerpunkt auf bAV der IG Metall: Befristete Versorgungszusagen seien nicht geeignet, bei den Arbeitnehmern das notwendige Vertrauen in die bAV zu erzeugen.

 

Vertretungsorgan

 

Christian Betz-Rehm, maat RAe.

Christian Betz-Rehm, Rechtsanwalt bei maat Rechtsanwälte, referiert über die richtige Einbindung der Kollektivpartner bei der Gestaltung von bAV.

 

Neben den weitgehend bekannten allgemeinen Kollision- und Ablösungsprinzipien stellt Betz-Rehm anschaulich dar, inwieweit der Arbeitgeber durch die Festlegung, auf welcher Ebene er bAV in seinem Unternehmen gestalten möchte, die Auswahl des zuständigen betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsorgans bestimmen könne.

 

Wichtig sei, dass aus Gründen der Rechtsquellenklarheit bei der Gestaltung von Regelungen eindeutig ist, welches Vertretungsorgan handelt. Ansonsten sei die Rechtsmäßigkeit der Regelung gefährdet.

 

Falle?

 

Erika Biedlingmeier, Allianz.

Erika Biedlingmeier diskutiert rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG für Altzusagen bis zum Ende dieses Jahres.

 

Neben technischen Fragestellungen wartet die Justiziarin der Allianz Lebensversicherung mit der Forderung auf, kommunikative Fehltritte zu vermeiden und bAV nicht immer mit vertrauensgefährdeten Begriffen, wie zum Beispiel „Haftungsfalle“, in Verbindung zu bringen.

 

Dies ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Aus Sicht der Autoren sollten etwaige Haftungsrisiken allerdings nicht vernachlässigt werden, sondern stets Gegenstand einer vollumfänglichen Beratung sein.

 

Die Veranstaltung endet mit einer Diskussion über das Für und Wider von Garantien im Rahmen der bAV und den Schwierigkeiten der Gewerkschaften, ihren Mitgliedern das Thema näher zu bringen. Anscheinend steht eine fehlende Risikobereitschaft der Deutschen auch bei der bAV smarteren Lösungsansätzen im Wege.

 

Carsten Hölscher, Aon.

Carsten Hölscher ist Partner von Aon, Wiesbaden.

 

 

Alexandra Steffens, Aon.

Alexandra Steffens ist Senior Legal Consultant im Legal Consulting Team von Aon, München.

 

Roland Horbrügger, Aon.

Roland Horbrügger ist Senior Legal Consultant im Legal Consulting Team von Aon, Mülheim an der Ruhr.

 

 

 

 

 

Von ihnen beziehungsweise anderen Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich auf LEITERbAV:

 

Contractual Trust Arrangements:
Warum mehr Aufmerksamkeit gut täte
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Pascal Stumpp, 10. April 2024

Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024

Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023

aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023

Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 14. November 2022

Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.

aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020

Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020

Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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