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bAV-Prax-Advertorial – einfach, renditestark, flexibel:

Die „Neue bAV“ denken. Und machen!

Viel ist derzeit die Rede von Reformen der bAV, deren Umsetzung allerdings einen Komplettumbau des deutschen betrieblichen Pensionswesens nötig machen würde – mit dem entsprechenden Zeithorizont. Demgegenüber strukturiert Klaus Mössle Leitgedanken einer „Neuen bAV“, die sich in der heutigen Praxis bereits durchzusetzen beginnt.

 

Dr. Klaus Mössle
Dr. Klaus Mössle

Unstrittig ist, dass die bAV künftig stärker zu den Alterseinkünften der Rentner in Deutschland wird beitragen müssen. Dass sie dazu in ihrem derartigen Zustand nicht in der Lage ist, auch. Aktuell zeichnet die bAV hierzulande nur für fünf Prozent des durchschnittlichen Alterseinkommens verantwortlich. Das ist nichts anderes als ein Schattendasein. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung, vor über zehn Jahren eingeführt, läuft offenkundig ins Leere − und das, obwohl die bAV grundsätzlich die mit Abstand effizienteste Form des Vorsorgesparens ist. Um diesem Handlungsbedarf gerecht zu werden, muss betriebliche Altersversorgung neu gedacht werden, und zwar in dem Dreiklang aus Einfachheit, Renditestärke und Flexibilität.

 

Dieser Dreiklang realisiert sich in der Entgeltumwandlung in einer automatischen Teilnahme mit Ausstiegsmöglichkeit für Arbeitnehmer, in einer renditestarken Geldanlage ohne jährliche Zinsgarantie, einer Trennung von Einzahlungs- und Auszahlungsphase und in flexiblen Auszahlungsmöglichkeiten sowie für Arbeitgeber in überschaubarem Aufwand und kalkulierbaren Risiken. Im Einzelnen:

 

Die „Neue bAV“ ist einfach für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

 

Opting-out: Die „Neue bAV“ basiert auf einem gesetzlichen Automatismus in der Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer, die sich nicht gegen das Enrolment aussprechen, nehmen automatisch teil, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Sie profitieren vom Finanz-Know-how ihres Arbeitgebers und des beauftragten bAV-Partners sowie von den günstigen Konditionen, die diese mit den Anbietern aushandeln können. Wo tarifliche Automatismen oder Branchenlösungen existieren, haben diese Vorrang.

 

DC: Die „Neue bAV“ ist beitragsorientiert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Umwandlung eines bestimmten Betrags in eine Anwartschaft. Der Arbeitgeber garantiert den Erhalt des eingezahlten Kapitals, darüber hinausgehende Zusagen macht er nicht, so dass er von nicht kalkulierbaren Risiken (Zins, Langlebigkeit) befreit ist. Kleine und mittlere Unternehmen können auf standardisierte Produkte zurückgreifen. Diese sind schon heute umsetzbar – auch im „Zehn-Mann-Betrieb“. Arbeitsrechtliche Risiken werden durch adäquate Anlagekonzepte und klare Kommunikation vermieden. Die mit dem Anspruch auf Entgeltumwandlung im Gesetz vorgesehene Direktversicherung stellt dabei nur die „Minimallösung“ dar.

 

Die „Neue bAV“ ist renditestark

 

Anlage, Märkte und Wachstum: Die „Neue bAV“ ist eine grundsätzlich stark aktienbasierte Form der Vorsorge. Durch gezielte und langfristige Investments in Produktivkapital bietet sie den Arbeitnehmern Teilhabe am globalen Wirtschaftswachstum. Die Entwicklung der Kapitalanlagen ist für die Arbeitnehmer jederzeit transparent online einsehbar.

 

Lebenszyklus: Die „Neue bAV“ kann in der Ansparphase die für jede Alterskohorte beste Anlagestrategie wählen. Für jüngere Arbeitnehmer, die Vermögen aufbauen wollen, wählt die „Neue bAV“ mehrheitlich Aktien, so dass bei höheren Renditen kurzfristige Wertschwankungen über die langen Laufzeiten ausgeglichen werden können. Für Ältere steht der Vermögenserhalt im Fokus, hier wird sukzessive in weniger schwankungsanfällige Anlagen – festverzinsliche oder Geldmarktprodukte – umgeschichtet.

 

Abkehr von falsch verstandenem Sicherheitsdenken: Die „Neue bAV“ verzichtet auf Zinsgarantien, die besonders in Zeiten des Niedrigzinses viel Geld kosten und damit die Rendite der Anleger schmälern.

 

Die „Neue bAV“ ist flexibel in der Anspar- und Auszahlungsphase

 

Portabilität: Die „Neue bAV“ ermöglicht Arbeitgebern und Beschäftigten Lösungen, die zu ihren Ressourcen, ihren Biografien und ihren Bedürfnissen passen. In der Ansparphase müssen Beschäftigte die Möglichkeit haben, ihr in der bAV angespartes Kapital bei einem Jobwechsel mitzunehmen. Das Vermögen kann entweder beim bisherigen Arbeitgeber stehen bleiben oder auf den neuen übertragen werden. Bei sehr kleinen Firmen kann sich die Direktversicherung oder der Pensionsfonds als Vorsorgevehikel anbieten.

 

Kein „One-Size-Fits-All“: In der Auszahlungsphase haben Rentner die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, wie sie das angesparte Vermögen nutzen möchten: als Einmalzahlung oder Ratenzahlung – zusätzlich oder als Alternative zur Rente. So bietet sie künftigen Rentnern maximale Flexibilität.

 

Fazit: Nachhaltigkeit. Nebeneffekte. Und kein Hexenwerk.

 

Die Vision einer „Neuen bAV“ steht für mehr Breite und Höhe in der deutschen bAV, für gezieltes, langfristiges Investment, für die Teilhabe am globalen Wirtschaftswachstum und in der Summe damit für die nachhaltige Verbesserung der Vorsorgesituation künftiger Rentnergenerationen in Deutschland.

 

Hinzu tritt auf Arbeitnehmerseite, dass gerade junge Beschäftigte ihr wirtschaftliches Verständnis und Wissen ausbauen und Zusammenhänge besser verstehen lernen, die für ihre Vorsorgesituation von zentraler Bedeutung sind, und Interesse für ihre Vorsorgesituation im Speziellen entwickeln – ein Nebeneffekt, für den es in Deutschland sicher Nachholbedarf gibt. Für die künftige Debatte um die Vorsorge im Speziellen, aber auch Wirtschaftsverständnis im Allgemeinen wäre das ein Gewinn, dessen Wert kaum zu überschätzen ist.

 

Für die Arbeitgeber schließlich kann eine „Neue bAV“ den Unterschied im Employer Branding machen, vor allem, wenn sie die Sozialbeiträge, die sie durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter einsparen, als zusätzliches Incentive in deren bAV einzahlen. So lassen sich nicht nur zusätzliche Vermögen mit der bAV ansparen, sondern auch High Potentials gewinnen und wichtige Mitarbeiter binden.

 

Solcherart moderne Konzepte sind dabei kein Hexenwerk, sondern anders als die derzeit diskutierten Reformvorschläge bereits gelebte Realität. Es sind Unternehmen wie Daimler, BMW, Henkel oder Fidelity in Deutschland, die ihre Versorgungswerke in den letzten Jahren bereits in Richtung einer „Neuen bAV“ weiterentwickelt haben.

 

Der Autor ist Leiter des institutionellen Geschäfts bei Fidelity Worldwide Investment in Deutschland.

 

Von ihm beziehungsweise Fidelity International sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

 

„… und neuer Schwung für die drei Akteure“, 25. Juli 2017

 

Von Strahlkraft, Verantwortung Mitleid und mehr…“, 21. Oktober 2019

 

Der Weg zum Ruhestand, 4. November 2019

 

Von 0 auf 150? Sechs Regionen auf dem Prüfstand, 28. Juli 2020

 

Pandemie verstärkt ESG-Fokus – bei Unternehmen und Anlegern, 8. April 2021

 

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei, 28. Juli 2021

 

15. Villa Mumm Konferenz am 9. September online aus Kronberg, 26. August 2021

 

Nachbericht – 15. Villa Mumm Konferenz:

Von seltenen Tieren, goldenen 20ern, ökonomischem Long Covid …, 1. Oktober 2021

 

 

Kontakt:

Holger Schwarze

Head of Workplace Investing Marketing

Fidelity International

Kastanienhöhe 1

61476 Kronberg im Taunus, Deutschland

 

Tel.: +49 6173 509 3250

Mobil: + 49 151 54428539

Email: holger.schwarze@fil.com

www.fidelity.de

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

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Weitere Informationen unter: www.fidelity.de/bAV

 

 

 

 

 

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