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Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

Regelmäßig Freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: So sicher wie das Amen in der Kirche!

 

 

Handelsblatt (25. Juni): „Bundesverfassungsgericht will Ende Juli über EZB-Anleihekäufe verhandeln.“

 

Schon vor zwei Jahren, als das Bundesverfassungsgericht entschied, die Rechtmäßigkeit der EZB-Anleihenkäufe von dem EuGH überprüfen zu lassen, stellte Kassandra klar, dass das Luxemburger Verfahren ausgehen werde wie das Hornberger Schießen.

 

Offenkundig würde der EuGH niemals amtlich feststellen, dass es sich um verbotene Staatsfinanzierung handelt und das gesamten QE-Volumens rückabgewickelt werden müsste. Um zu erkennen, dass das irreal ist, muss man kein Experte sein. Eine Rückabwicklung, ja nur ein Stopp des QE wäre nicht nur ökonomisch unmöglich, sondern auch politisch unerwünscht. Ebenso offenkundig ist, dass das Bundesverfassungsgericht den EuGH in erster Linie angerufen hat, um sich eine Art Rückendeckung für sein absehbares Grünes Licht zu holen.

 

Das BVerfG wird also – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche – kein anderes Urteil fällen als das eines „Weiter so“, vielleicht etwas garniert mit ein wenig von dem heute üblichen „Ja, aber“. Genau hier aber könnte das BVerfG zwar nicht das Ruder herumreißen, doch wenigstes ein paar Weichen stellen. Diese Weichenstellung hat Kassandra (vermutlich als einziger Journalist Deutschlands) bereits mehrfach angemahnt, doch da nun die Verhandlung vor dem BVerfG laut Handelsblatt unmittelbar bevorsteht, sei dies hier samt Fazit wiederholt:

Das oberste deutsche Gericht könnte im Zuge seines erwartbaren „Ja, aber“-Urteils der Bundesregierung und der Bundesbank auftragen, mit dem Druckmittel des Ausstieges die EZB bzw. die anderen Euroländer immerhin zu zwingen:

 

Das wären Punkte, die zu fordern das Rückgrat des BVerfG ausreichen sollte. Ein solches Urteil würde zwar in Brüssel, Paris, Rom, Madrid und Lissabon für Ärger sorgen, ebenso in dem schicken neuen Glaspalast im Frankfurter Ostend, doch schließlich bliebe dort nichts weiter übrig, als zähneknirschend zu akzeptieren. Damit wäre schon sehr, sehr viel gewonnen, und das wäre das Maximale an Dienst, den die Verfassungsrichter ihrem Land noch erweisen können.

 

Käme es so, dann reden wir also von rund 800 Milliarden Euro Target-II-Salden, welche die EZB per Knopfdruck an die Bundesbank und damit an die Bundesrepublik Deutschland zu überweisen hätte. Was tun damit?

 

Der Aufgaben gäbe es genug: Infrastruktur sanieren, bAV fördern oder noch besser: einen nationalen Pensionsfonds speisen, der nach norwegischem Vorbild im Ausland Real Assets erwirbt. Ergebnis: Deutschland bekäme seine Export-Überschüsse zur Abwechselung einmal wirklich bezahlt, und als Nebeneffekt wäre damit auch die Leistungsbilanz wieder ausgeglichen, also genau das, was u.a. Donald Trump, Brüssel und Paris stets lauthals fordern (das Dümmste, was man mit dem Geld machen könnte, wäre übrigens Schuldentilgung in einem Nullzinsumfeld).

 

Fazit: Wenn man schon nicht verhindern konnte, dass der QE-Kuchen völlig über Gebühr aufgeblasen worden ist und nun weiter aufgeblasen werden muss, dann sollte man wenigstens dafür sorgen, dass das eigene Land seinen Anteil an dem Kuchen erhält, anstatt ihn fast komplett zu bezahlen.

 

Und was wird am Ende passieren? Deutschland-typisch wahrscheinlich gar nichts.

 

Kassandra bei der Arbeit.

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