Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

 

Jeden Freitag bringt Leiter-bAV.de eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Chuzpe oder Rechtslage?

 

 

Versicherungsjournal.de (22. Januar): „Lebensversicherungen – Streit um Beitragspflicht.“

 

Lage: Neurentner, freiwillig gesetzlich krankenversichert, Auszahlung einer Direktversicherung mit Kapitalleistung, ergo Beitragspflicht zur GKV per 120er-Regelung. Anschließend Einzahlung der Rest-Kapitalleistung in eine Sofortrente, Folge: erneute Beitragspflicht zur GKV!

 

Dieses Vorgehen der Krankenkasse, mit Urteil des 5. Senats des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz vom 3. Dezember 2015 im Namen des Volkes für Rechtens entschieden: Nennt man das nun Chuzpe und/oder Rechtslage? Auf jeden Fall zeigt der Fall den politischen Handlungsbedarf in dieser Frage nochmal überdeutlich auf.

 

 

 

EIOPA (28. Januar): „Fausto Parente elected as the new Executive Director of EIOPA.“

LbAV hatte berichtet: Das Board of Supervisors der EIOPA hat am 1. Oktober die Stelle des Executive Director der Behörde öffentlich ausgeschrieben, da es den Spanier Carlos Montalvo zurück in die Heimat zieht.

 

Nun hat das Board Fausto Parente, den derzeitigen Head of Supervisory Regulation and Policy Directorate bei der italienischen Versicherungsaufsicht IVASS als Nachfolger berufen. Die noch notwendige Bestätigung durch das Europäische Parlament kann als Formalität gelten.

 

Die Amtszeit des Executive Director der EIOPA beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.

 

 

Deutscher Bundestag (27. Januar): „Rentner von Beiträgen möglichst entlasten.“

 

LbAV hatte berichtet: Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat eine öffentliche Anhörung zur Doppelverbeitragung durchgesetzt. Diese hat am Mittwoch stattgefunden, und der Bundestag berichtet von dem Verlauf (Auszüge):

 

Gesundheits- und Sozialrechtsexperten plädieren dafür, doppelte Beitragszahlungen zur GKV im Rahmen der bAV möglichst zu verhindern. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin gaben Sachverständige zu Bedenken, dass die Doppelverbeitragung für die Stärkung des Drei-Säulen-Modells von gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge nicht hilfreich sei. Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge zu beenden.

 

In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, seit einer gesetzlichen Änderung 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz) unterlägen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung erbrachten Versorgungsbezüge der vollen Beitragspflicht in der GKV, die von den Rentnern allein zu tragen sei. Die Beiträge fielen oft auch dann an, wenn zuvor auf die erbrachten Versicherungsbeiträge schon GKV-Beiträge abgeführt worden seien. Im Ergebnis müssten Millionen von Versicherungsnehmern auf ihre Lebens- oder Rentenversicherungen doppelte Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Betroffenen fühlten sich zurecht betrogen.

 

[…] Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wies in seiner Stellungnahme auf das 'beitragsrechtliche Sonderopfer' hin, das von Rentnern mit Versorgungsbezügen verlangt werde. Hier gebe es 'lange überfälligen gesetzgeberischen Korrekturbedarf'. Das grundlegende Problem seien nicht die Doppelverbeitragung der Direktversicherungen und Versorgungsbezüge, sondern die Beitragshöhe und die Frage, wer den Beitrag trägt. Bei der gesetzlichen Rente übernehme die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes. Eine solche Entlastung gebe es bei den Versorgungsbezügen nicht.

 

Bis 2004 hätten die Rentner nur die Hälfte des Beitragssatzes zahlen müssen, seither jedoch den vollen Satz. […]

 

Nach Ansicht des Sozialverbandes kann der jetzige Missstand durch die Rückkehr zur hälftigen Beitragspflicht aus den Versorgungsbezügen beseitigt werden. […]

 

Der Arbeitgeberverband BDA hält die Forderung der Linken ebenfalls für richtig und folgerte: 'Daher sollten tatsächlich vorliegende Fälle von Doppelverbeitragungen, insbesondere im Rahmen der Riesterförderung bei bAV, beseitigt werden'. So würden derzeit 'bei Inanspruchnahme der Riesterförderung innerhalb der bAV sowohl die Beiträge als auch die späteren Leistungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet'.

 

Bei Direktversicherungsverträgen und Pensionskassenzusagen, die vor dem Jahresende 2004 begonnen hätten, könne es auch zu einer Doppelverbeitragung kommen, jedoch dürfte dies 'eher ausnahmsweise als regelmäßig der Fall sein'. Belastbare Daten, wie viele Verträge von einer doppelten Beitragspflicht betroffen sind, erklärte der Arbeitgeberverband, fehlten allerdings. Eine gesetzliche Korrektur dürfte zudem angesichts der großen Zeiträume, um die es gehe, schwierig werden. Auf dieses Problem machten auch andere Experten aufmerksam.

 

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind Doppelverbeitragungen bei Versorgungsbezügen selten. Sie könnten zwar nicht ausgeschlossen werden, seien aber 'atypisch' und angesichts der geringen Menge 'eher zu vernachlässigen'. Zu Doppelverbeitragungen könne es kommen, 'wenn Arbeitnehmer über den maximalen Entgeltumwandlungsbetrag hinaus den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung betreiben'. In der 'klassischen' Konstellation sei dies ausgeschlossen. Würde eine Doppelverbeitragung gesetzlich ausgeschlossen, wäre damit ein nicht unerheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden, warnte der Spitzenverband.

 

Der DGB sprach sich 'gegen jede Doppelverbeitragung' aus, weil damit die notwendige Altersvorsorge unattraktiver werde. Der Gewerkschaftsbund sieht zwar gesetzgeberischen Handlungsbedarf, was Direktversicherungen und Pensionskassen betrifft, die Lösung des Problems dürfte aber 'mit erheblichen Schwierigkeiten' verbunden sein, auch weil die nötigen Daten fehlten. Nach Ansicht des DGB sollte zur alten Regelung von vor 2004 mit der hälftigen Beitragspflicht zurückgekehrt werden, weil durch die Verbeitragung mit dem vollen Beitragssatz die Rentner übermäßig belastet würden. Dem schlossen sich mehrere andere Experten in ihren Stellungnahmen an.

 

Mehrere Sachverständige machten auf die Ungleichbehandlung bei privat fortgeführten Direktversicherungen und Leistungen aus Pensionskassen aufmerksam. Während bei den Direktversicherungen nur jener Anteil mit Beiträgen belegt sei, der auf die Beitragszahlung im Beschäftigungsverhältnis zurückgehe, würden bei fortgeführten Pensionskassenverträgen immer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Dieser formalistisch begründete Unterschied sei nicht nachvollziehbar.

 

[…] Zahlreiche Rentner verfolgten die einstündige öffentliche Anhörung im Bundestag von den Zuschauertribünen aus. Zwischendurch kam es aus den Zuschauerreihen zu lautstarken Unmutsäußerungen.“

 

 

 

Deutscher Bundestag (27. Januar): „Finanzmarkt wird weiter reguliert.“

 

LbAV hatte berichtet: Die Umsetzung des europäischen OGAW-Regelwerks schreitet voran. Bei einer öffentlichen Anhörung am 11. Januar in Berlin hatte sich gezeigt, dass das Vorgehen der Bundesregierung im Wesentlichen die Zustimmung des Parketts findet.

 

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes mit der beschaulichen Bezeichnung „zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli1 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen“ angenommen.

 

Der Bundestag berichtet weiter:

 

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit noch einige Änderungen durchgesetzt. Damit werden unter anderem Investitions- und Handlungsmöglichkeiten für spezielle Fonds wie zum Beispiel Alternative Investmentfonds (AIF) erweitert. So können offene Spezial-AIF in Zukunft unverbriefte Darlehensforderungen, in die sie investieren, effektiver verwalten.

 

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass mit dem Gesetz ein Rahmen für die Darlehensvergabe durch die AIF (offene Immobilienfonds, Hedgefonds und Private-Equity-Fonds) geschaffen werde. Dadurch könne diese nicht bankengestützte Finanzierungsform einen Beitrag für die Finanzierung der Realwirtschaft leisten. Außerdem hob die CDU/CSU-Fraktion hervor, dass Genossenschaften aus dem Kapitalanlagegesetz herausgenommen würden. Genossenschaften seien kein Investmentvermögen. Die SPD-Fraktion hob die verschärften Sanktionsmöglichkeiten hervor.

 

Die Linksfraktion kritisierte die mögliche Ausweitung der Kreditvergabe durch die Fonds. Es würden Zweifel bestehen, ob AIF angesichts der ausgeweiteten Kreditvergabemöglichkeiten für Privatanleger geeignet seien. Auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam Kritik an der Ausweitung der Kreditvergabe. Die Regelungen 'überzeugen uns nicht', sagte ein Sprecher der Fraktion. Es sei außerdem 'völlig unverständlich', dass Zertifikate nicht reguliert würden. Es gehe um ein Volumen von 70 Milliarden Euro. Forderungen nach einer Zertifikate-Regulierung hatte die Koalition zurückgewiesen. Die Frage stelle sich im Moment nicht, hieß es von der SPD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion ergänzte, Zertifikate seien keine OGAW, sondern Schuldverschreibungen. Dieses Gesetz sei der falsche Ort für Veränderungen im Zertifikate-Bereich.“

 

 

 

Westdeutsche Zeitung (27. Januar): „Landtag beschließt speziellen Pensionsfonds für Beamte.“

 

Abseits der Mandate, die vielen LbAV-Lesern dort winken könnten: Man wird sehen, wie das rot-grüne NRW mit diesem Fonds umgeht. Es gibt Länder in Deutschland, die hier echt funden (zum Beispiel Sachsen-Anhalt) und welche, die hier übelste Finanzalchemie japanischer Art betreiben, indem sie die von ihnen ohnehin zu tragenden Beamtenpensionen (also ihre Schulden) einfach mit eigenen Landesanleihen (also Schulden) unterlegen (zum Beispiel Rheinland Pfalz und Thüringen – in Erfurt ist man übrigens auch unter CDU-Regierung schon so vorgegangen).

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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