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Gerhard Kieseheuer im Interview:

Die Geschichte einer langwierigen Benachteiligung

Die Diskussion über die Abmilderung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Gerhard Kieseheuer, Bundesvorsitzender von Direktversicherungsgeschädigte e.V., erklärt im Interview mit Detlef Pohl die Zusammenhänge aus seiner Sicht.

 

Herr Kieseheuer, die Geschichte der Direktversicherung begann 1973 offenbar in der privaten Altersvorsorge, also in der dritten Säule, obwohl die Arbeitnehmer Gehaltsumwandlung beziehungsweise Gehaltsweiterleitung betrieben. Wie war das möglich, obwohl ein Jahr später das BetrAVG beschlossen wurde?

 


Gerhard Kieseheuer, Direktversicherungsgeschädigte e.V.

Wir haben damals alle die dritte Säule der Altersvorsorge bedient, die private Altersvorsorge. Aber auch im Betriebsrentengesetz vom 19. Dezember 1974 stand dann unmissverständlich: „Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bleiben anrechnungsfrei, soweit sie auf eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen (zum Beispiel Leistungsteile bei Pensionskassen und Direktversicherungen).“ Der Gesetzgeber hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts teilweise im BetrAVG nachvollzogen.

 

Was war der Unterschied zur heutigen Entgeltumwandlung, die es erst seit 2002 gibt?


Entgeltumwandlung wird heute immer mit Bruttolohn gezahlt. Das heißt, der Arbeitnehmer hat hierbei eine nachgelagerte Besteuerung und muss 120 Monate Sozialbeiträge zahlen. Er verliert dadurch rund 50 Prozent der Kapitalauszahlung. Außerdem hat er weniger Rentenpunkte, da er durch die Bruttozahlung weniger in die Rentenkasse einzahlt.

Wir dagegen hatten eine Gehaltsumwandlung oder Gehaltsweiterleitung, vom Arbeitnehmer bezahlt. Das Geld wurde pauschaliert besteuert, bis 1992 mit zehn Prozent, bis 1996 mit 15 Prozent und danach dann bis heute mit 20 Prozent; nach Paragraf 40b EStG.

 

Wie wirkte sich das bei den Sozialabgaben aus?


Wenn ein Arbeitnehmer aus der zweiten Säule eine Rente bekam, hatte er keinen Pfennig oder Cent dazu bezahlt. Er bekam eine Betriebsrente, im Volksmund auch „goldene Fessel“ genannt. Alles von seinem Arbeitgeber finanziert. Wer dann diesen betrieblichen Versorgungsbezug bekam, bezahlte bis 2004 seinen normalen Sozialbeitrag. Wenn er sich, nachdem der Versorgungsbezug eingetreten war, eine Kapitalabfindung auszahlen ließ, musste er 120 Monate Sozialabgaben zahlen. Hatte er aber vor Eintritt des Versorgungsbezugs eine Kapitalabfindung vereinbart, dann wurde ihm die ganze Summe brutto für netto ausgezahlt. Der Arbeitnehmer brauchte keine Sozialabgaben zu zahlen.

 

Betriebsrentner zahlen heute den vollen gesetzlichen Kranken- und Pflegebeitrag auf diese Rente, obwohl sie schon in der Berufsphase SV-Beitrag gezahlt hatten – Stichwort Doppelverbeitragung. Warum ist das ungerecht?

 

Es ist ungerecht, weil hier gegen den Vertrauensschutz verstoßen wurde, weil bestehende Verträge rückwirkend geändert worden sind. Es ist auch ungerecht, weil Arbeitnehmer ja schon ihren Beitrag in der Berufsphase bezahlt haben und in der Auszahlungsphase noch einmal den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil bezahlen müssen. Es ist auch ungerecht, weil gutverdienende Privatversicherte von der Beitragszahlung befreit sind. Damit fehlen gesetzlich versicherten Betriebsrentnern, deren Altersvorsorge bis Silvester 2003 beitragsfrei war, 18 bis19 Prozent der Betriebsrente.

 

Das soll sich ja demnächst bald ändern, ginge es nach dem Willen von SPD, CDU und Linken?

 

Warten wir es mal ab. Im Gesundheitsausschuss gab es 2018 ja mehrfach keine Einigung. Also bleibt es vorerst bei der Doppelverbeitragung. Im Gespräch ist lediglich die Rückkehr zum halben Beitragssatz in der Rentenphase und die Änderung der Freigrenze in einen Freibetrag. Bis Ende 2003 zahlten pflichtversicherte Rentner auf ihre Betriebsrente, vom Arbeitgeber finanziert, den halben Beitrag. Freiwillig Versicherte allerdings auch damals schon den vollen Beitrag. Auszahlungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen, abgeschlossen vor 2002, waren beitragsfrei, sind dann aber über das Gesundheits-Modernisierungsgesetz ebenfalls mit dem vollen Beitrag belastet worden.

 

Wieviel Direktversicherte sind ungefähr von der Doppelverbeitragung betroffen?

 

Über 6,3 Millionen Menschen.

 

Sind nur Direktversicherungen aus Entgeltumwandlung betroffen oder auch solche, die vom Arbeitgeber finanziert wurden?

 

Von der Doppelverbeitragung in der Auszahlungsphase sind alle Arten von Direktversicherungen betroffen: Erstens die mit Bruttolohn finanzierte Entgeltumwandlung, zweitens die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung und drittens die vom Arbeitnehmer finanzierte Direktversicherung, die pauschaliert besteuert wurde und bis Silvester 2003 bei Einmalzahlungen, zum Beispiel durch Weihnachtsgeld, beitragsfrei war.

 

Wie kamen Sie als Fleischermeister überhaupt zu einer Direktversicherung, die ja vorrangig für Arbeitnehmer gedacht ist?

 

Ich habe als Fleischermeister 35 Jahre als Angestellter Fleischereien beraten.

 

Wie sieht es denn bei Ihrem eigenen Vertrag mit der Einbuße seit der Regelung von 2004 aus?

 

Ursprünglich waren mal fast 77.000 Euro Ablaufleistung prognostiziert worden, die durch die Kapitalmarktentwicklung letztlich auf 55.624 Euro schrumpften. Da kann man nichts machen. Durch die Pauschalsteuer unterschiedlicher Höhe habe ich zudem 7.775 Euro gespart, pro Jahr gut 299 Euro. Soweit, so gut. Doch dann schlug die Krankenkasse, bei der ich freiwilliges Mitglied bin, mit dem Höchstbeitrag auf Kapitaleinmalleistung zu – in meinen Augen völlig unberechtigt: mit 120 Raten à 85,40 Euro, also insgesamt 10.248 Euro. Blieben unterm Strich 45.376 Euro. Eingezahlt hatte ich in den 26 Jahren monatlich 122,71 Euro, also insgesamt 38.286 Euro. Bleiben von der Direktversicherung letztlich 7.090 Euro Gewinn – plus der Steuervorteile. Die Sozialversicherung hat also nachträglich und unberechtigt 59,1 Prozent des gesamten Ertrages gekostet – ein Unding.

 

Was können Betroffene nach einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, die eine volle Verbeitragung von Versorgungsbezügen als Regel erlauben, jetzt noch hoffen?

 

Das Bundesverfassungsgericht hat ja eindeutig entschieden, dass unsere Kapitaleinmalleistung nicht zu den Versorgungsbezügen gehört. Dennoch müssen wir seit 2004 gemäß Paragraf 229 SGB V ein Hundertzwanzigstel als monatlichen SV-Beitrag bezahlen. Wir erhoffen letztlich den Stopp der Verbeitragung und eine angemessene Rückzahlung unseres Geldes. Als erstes Etappenziel sehe ich aber 2019 die Streichung des von uns zu zahlenden Arbeitgeberanteils sowie eine Änderung der Freigrenze für kleine Betriebsrenten in einen Freibetrag.

 

Was ist politisch das gravierendste Hemmnis, zur Regelung, die bis 2003 galt, zurückzukehren?

 

Bis zum CDU-Parteitag im Dezember 2018 war es der Großteil der Abgeordneten der CDU/ CSU. Mal sehen, ob sich dies nun ändert. Es sind ja neue Debatten und Abstimmungen im Bundestag geplant.

 

Wäre die Einführung eines SV-Freibetrages für kleine Betriebsrenten statt der bisherigen SV-Freigrenze eine gute Alternative statt der Halbierung der Doppelverbeitragung?

 

Nein. Kleine, von Arbeitnehmern finanzierte Betriebsrenten sind ja Stand 2018 nur bis zu 152,25 Euro pro Monat beitragsfrei. Alle anderen müssten dann weiter für den darüber hinaus gehenden Rententeil doppelten SV-Beitrag – mit Arbeitgeberanteil – bezahlen.

 

Der GDV plädiert nun vehement für eine Beseitigung der Doppelverbeitragung. Kommt das nicht ein bisschen spät?

 

Die Versicherer haben es natürlich schon seit 2004 gewusst und für falsch gehalten, sahen aber keine Möglichkeit, das zu ändern. Gegen den Geldbedarf der damals klammen Krankenkassen kam keine Lobby an. Aber heute sind die Kassen ja mehr als voll – mit 2,5 Milliarden Überschuss 2018.

 

Was plant der Verein zu Beginn 2019 für Aktionen?

 

Wir werden unseren Kampf gegen die ungerechtfertigte Zwangsverbeitragung unverändert beibehalten, weil wir damit sehr erfolgreich sind und immer neue Mitglieder gewinnen. Unsere Gruppen vor Ort, unsere sogenannten „Stammtische“, werden weiter ausgebaut. Wir wollen Arbeitnehmer auf die ungerechten Abgaben bei der Altersvorsorge aufmerksam machen, damit sie nicht auf falsche Versprechen reinfallen. Natürlich werden wir weiter das Gespräch mit Politikern suchen und setzen auch die Demonstrationen fort.

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