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BMAS-Bericht zum neunten (I):

Die deutsche bAV in Zahlen

Dieser Tage hat das BMAS seine bekannte Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der bAV in Deutschland vorgelegt. LEITERbAV dokumentiert im Stakkato in zwei Teilen einige der wichtigsten Ergebnisse. Heute Teil I: Von Trägern, Durchdringung und Größenordnungen.

Im Auftrag des BMAS hat Kantar (ehemals TNS Infratest Sozialforschung) 2020 zum neunten Mal (nach 2003, 2004, 2006, 2008, 2011, 2013, 2015 und 2017) eine empirische Untersuchung zur Situation und Entwicklung der bAV in Deutschland durchgeführt, bekannt als „Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2019“ (BAV 2019)“.

Der Bericht ist äußerst detailliert, beleuchtet die Lage quantitativ aus vielfachen Blickrichtungen, umfasst demzufolge über 100 Seiten und wird darüber hinaus begleitet von einem 80-Seiten starken Methodenbericht.

Im Folgenden daher nur einige der Kernergebnisse extrahiert:

Die Zahlen der Aktiven insgesamt

  • 21,004 Mio. Stand Dezember 2019 (+ 509.000 bzw. 2,5% zu Dezember 2017, aber inkl. Mehrfachanwartschaften innerhalb der Durchführungswege).

  • 18,198 Mio. aktive bAV-Anwartschaften (+2,3%) bei Herausrechnung der MFA zwischen den DFW sowie zwischen bAV und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.

  • Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten allerdings um 3,5% auf 33,760 Mio. gestiegen. Folge: Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, die aus einem aktiven Arbeitsverhältnis eine Anwartschaft auf eine künftige bAV erwerben, ist von 54,6% 2017 um 0,7 Prozentpunkte auf 53,9% gesunken.

  • Aktive Anwartschaften nach DFW (inkl. MFA) 2019:

    • Pensionskassen: -64.000 bzw. -1,3% von 4,805 Mio. 2017 auf 4,741 Mio.

    • Pensionsfonds: +64.000 bzw. + 13,9% von 462.000 auf 526.000.

    • Direktversicherungen: +262.000 bzw. + 5,3% von 4,918 Mio. 2017 auf 5,18 Mio.

    • Direktzusagen und U-Kassen: +14.000 bzw. +0,3% von 4,733 Mio. 2017 auf 4,747 Mio.

    • ZÖD: + 4,2% bzw. + 233.000 von 5,577 Mio. 2017 auf 5,810 Mio. (davon nur 3,011 Mio. Beschäftigte des unmittelbaren öffentlichen Dienstes).

  • Frauenanteil an aktiv Versicherten: bei Pensionskassen nur 35%, bei Pensionsfonds 26%, bei öffentlichen Versorgungsträgern 68%.

  • Rentner, die Ende 2018 eine eigene und/ oder eine Hinterbliebenenleistung der bAV bezogen haben: 8,607 Mio. (Näherungswert, da inkl. MFA).

Anmerkung I: Die Zahlen beziehen sich auf aktive Anwartschaften. Beispiel Direktversicherung: Anzahl der Verträge insg.: 8,345 Mio.; aus aktiven Anwartschaften 5,18 Mio..

Anmerkung II: Für die Direktzusagen und U-Kassen gibt es keine Trägerstruktur und damit auch keine trägerbasierten Statistiken, daher wird auf PSV-Daten zurückgegriffen.

Anmerkung III: Nicht erfasst vom Bericht sind offenbar berufsständische Versorgungswerke.

Quelle: BMAS. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

1) Ohne Mehrfachanwartschaften innerhalb der Durchführungswege, aber einschließlich Mehrfachzählungen aufgrund von Anwartschaften in mehreren Durchführungswegen.

5) Ohne Mehrfachzählungen bei Anwartschaften mit mehreren Durchführungswegen.

Anm. d. Red.: Das BMAS spricht in Text wie Grafiken bedauerlicherweise durchgängig von „BAV“ statt unverwechselbar von „bAV“).

 

Riester richtig randständig

  • Riester-Förderung nach §§ 10a bzw. 82 ff. EStG m Rahmen der bAV weiter randständig. Anteil bei Pensionskassen 2%, bei Pensionsfonds 1%, bei Direktversicherungen 0,1%. In der ZÖD mit 3,4% etwas höher.

Hohe Höhe im ÖD

  • Durchschnittliche Höhe der Beiträge pro aktiv Versichertem inkl. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile:

    • Pensionskassen 90 Euro pro Monat.

    • Pensionsfonds 108 Euro pro Monat.

    • Direktversicherungen 106 Euro pro Monat

    • ZÖD 224 Euro pro Monat (allerdings inkl. Umlagen und Sanierungsgelder)

  • In allen DFW mit Ausnahme der Pensionsfonds durchschnittliche Beiträge für Frauen unter denen der Männer (Pensionskassen 77 vs. 119 Euro, Direktversicherungen 101 vs. 109 Euro, ZÖD 207 vs. 291 Euro). In diesen Unterschieden spiegeln sich zum einen die unterschiedlichen Höhen der Entgelte von Männern und Frauen, zum anderen die höheren Anteile teilzeitbeschäftigter Frauen wider.

Mehrheitlich Matching

  • in 68% der Betriebsstätten Kombination aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV realisiert. Ausschließlich Arbeitgeber-finanzierte bAV in 24%, ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte bAV in 20%.

Befragung zum Sozialpartnermodell

Das BMAS hat außerdem die Träger der Privatwirtschaft nach dem Stand ihrer Planungen bzgl. der Durchführung reiner Beitragszusagen (Zielrenten) gefragt. Die Ergebnisse finden sich in der Tabelle. Allerdings haben sich die zwei Aussagen zu existierenden Modellen auf Nachfrage als vorschnell herausgestellt.

Quelle: BMAS. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Dass die bAV im System der deutschen Altersvorsorge eine beachtliche und stabile Rolle spielt, ist bekannt. Dass sie in ihrer Entwicklung mehr Dynamik an den Tag legen könnte (und die Gründe, warum sie das nicht tut bzw. kann), weitestgehend auch. Ihre Stellung im Verhältnis zum System der deutschen Altersvorsorge insgesamt hat jüngst auch der aktuelle Alterssicherungsbericht der Bundesregierung dargelegt.

Die „Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung 2019“ (BAV 2019)“ findet sich hier. 

Der dazugehörige Methodenbericht findet sich hier.

Die LbAV-Berichterstattung zu den Ergebnissen des Berichts betreffend die Arbeitgeber findet sich zwischenzeitlich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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