Wie jedes Jahr um diese Zeit hat Joachim Schwind die Verteilung der Deckungsmittel in der bAV für das vorvergangene Jahr ermittelt. Der Zuwachs liegt bei knapp 18 Milliarden Euro.
Die rückstellungsfinanzierte Direktzusage bleibt für das Jahr 2013 mit 279 Milliarden Euro (plus 8 Milliarden Euro) der dominierende Durchführungsweg. Laut aba entfielen von den 279 Milliarden Euro rund 156 Milliarden auf laufende Renten, 123 Milliarden auf unverfallbare Anwartschaften. Insgesamt hatten fast 8 Millionen Arbeitnehmer eine bAV-Anwartschaft im Rahmen einer Direktzusage oder erhalten bereits eine Betriebsrente.
Der Direktzusage folgen die Pensionskassen mit gut 135 Milliarden Euro (plus knapp 8 Milliarden Euro), die Direktversicherungen mit knapp 59 Milliarden Euro (plus 1 Milliarde Euro) und die U-Kassen mit 37 Milliarden Euro (plus 1 Milliarde Euro) an Deckungsmitteln. Der Pensionsfonds bleibt mit rund 28,5 Milliarden Euro (plus 600 Millionen Euro) weiter der nach Deckungsmitteln kleinste der fünf deutschen Durchführungswege. In der Summe macht dies rund 538,5 Milliarden Euro Deckungsmittel deutscher betrieblicher Altersversorgung.
Neben eigener Recherche greift Schwind, Chef der Hoechster Pensionskasse, zur Ermittlung der Daten regelmäßig auf Veröffentlichungen der BaFin, des GDV und des PSV zurück.
Bilanzsumme versus Kapitalanlagen
Auch für Stand Ende 2014 sind die Zahlen bereits teilweise verfügbar: Laut BaFin-Jahresbericht lagen zum Stichtag 31. Dezember 2014 in deutschen Pensionsfonds Assets in Höhe von 31,3 Milliarden Euro (VJ. 28,2 Milliarden Euro).
Der Kapitalanlagebestand der von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen erhöhte sich 2014 laut Jahresbericht von rund 131,1 auf fast 139 Milliarden Euro. Der Wert für Ende 2013 von 131,1 Milliarden Euro liegt damit rund 4 Milliarden geringer als die von Schwind ermittelten, oben erwähnten gut 135 Milliarden Euro. Bei Pensionsfonds liegt der Unterschied nur bei rund 300 Millionen Euro. Die Diskrepanzen ergeben sich daraus, dass Schwind bei Pensionskassen wie -fonds auf die Bilanzsummen abstellt, die BaFin dagegen nur die reinen Kapitalanlagen betrachtet.
Ein Fazit am Rande
Bemerkenswert ist zunächst, dass die Pensionskasse relativ deutlich stärker wächst als die Direktzusage, deren Anteil am Gesamtvolumen weiter rückläufig ist. Dabei ist bei der Direktzusage zu beachten, dass ihre Größenordnung – je nachdem, ob nach Steuer-, Handels- oder IFRS-Bilanz betrachtet – maßgeblich vom gewählten Diskontsatz abhängt.
Außerdem ist die Summe von rund 538,5 Milliarden Euro Deckungsmittel der deutschen bAV ein an sich stattlicher Wert (zu addieren wären die Zusatzversorgungskassen), doch – wie im Vorjahr schon von LbAV kommentiert – „pro Kopf und im Vergleich mit Ländern wie den Niederlanden, Kanada oder Australien kümmerlich, erst recht angesichts einer völlig ungedeckten ersten Säule und angesichts weitgehend ungefundeter Beamtenpensionen. Korrekterweise muss man jedoch bei Staaten, die über vorgeblich sagenhaft große Pensionsfonds beispielsweise für ihre Beamten verfügen, den Anteil des Fundings herausrechnen, der sich auf Staatsanleihen eben dieses Staates gründet. Bei dem staatlichen japanischen Pensionsfonds sind das immerhin gut 60 Prozent. (bei manch deutschem Bundesland übrigens 100 Prozent).“
Denkt man die Gedanken konsequent zu Ende, kommt man ohnehin nicht daran vorbei, dass inländische Pensionsvermögen am Ende des Tages nur einen innerstaatlichen Verteilungsschlüssel darstellen und nur ausländische Assets echtes zusätzliches Funding bedeuten. Doch dies auszuführen wäre eine eigene Diskussion wert…