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BMF zum BRSG:

Detailfragen bitte zusenden!

Ungeachtet zahlreicher offener Punkte durchläuft die bAV-Reform derzeit das parlamentarische Verfahren. Sobald das Gesetz den Bundesrat passiert hat, will das BMF beginnen, diese Detailfragen zu beantworten. Ein erstes BMF-Schreiben wird nicht lange auf sich warten lassen. Ein zweites nur wenig länger.

 

Gestern in Berlin: Auf der Euroforum-Fachkonferenz „Zusatzversorgung 2017“ zeigte sich in der Diskussion über das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), dass es im Detail noch Klärungsbedarf gibt. Die Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen (BMF) Christine Harder-Buschner forderte in diese Zusammenhang das Parkett dazu auf, ihr solche Detailfragen zukommen zu lassen. Die Diskussion solle offen geführt werden. Sobald der Bundesrat „Grünes Licht“ zum BRSG gegeben habe, was hoffentlich am 7. Juli passiere, werde man im Ministerium mit den Arbeiten für ein erstes BMF-Schreiben beginnen, das sich mit der betrieblichen Altersversorgung befasse. Dies hoffe man im Herbst fertig gestellt zu haben. Der zweite Teil, der sich den Verbesserungen bei der Riester-Rente widmen werde, könne dann im kommenden Jahr folgen.

 

 

Zweifel bleiben auch unter den Stakeholdern

 

Der Tarifexperte der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Oliver Dilcher, zeigte sich eher skeptisch über die Erfolgschancen der neuen Betriebsrente, bei der Garantien verboten sind. „Eine Leistungszusage ist besser als eine Beitragszusage“, sagte er auf der Fachtagung, „und ich sehe eine ganze Menge an Diskussionen auf uns zukommen“. Vor allem ver.di sei durch das neue BRSG gefordert, da die Gewerkschaft auch gerade für Branchen zuständig ist, in denen die bAV nicht prominent vertreten ist.

 

ver.di-Chef Frank Bsirske hatte erst vergangene Woche deutlich gemacht, dass die gesetzliche Rente wieder eine lebensstandardsichernde Höhe erreichen müsse. Deshalb kämpft die Gewerkschaft für die Rückkehr zu einem Rentenniveau von 50 Prozent, das der Staat über 30 Milliarden Euro höhere Zuschüsse in die Rentenkasse absichern solle.

 

 

Arbeitgeber sollten Förderangebot von Geringverdienern annehmen

 

Harder-Buschner dagegen äußerte sich optimistisch, dass das neue BRSG gerade bei Geringverdienern auch ankommen werde. Zum einen sende das Gesetz das Signal, dass sich Eigenvorsorge auf jeden Fall lohne, da es künftig auf die Grundsicherung einen Freibetrag von bis zu rund 200 Euro geben werde.

 

Dies unterstrich auch der seinerzeit in die Konzeptionierung des Sozialpartnermodells und der damit verbundenen Zielrente eingebundene bAV-Fachanwalt Marco Arteaga, da es kaum nachvollziehbar wäre, wenn jemand ohne Eigenleistung genau so viel Grundsicherung erhalten solle wie jemand, der etwas für Alter zusätzlich zurückgelegt hat. Hinzu komme die Erhöhung der Riester-Grundzulage auf 175 von 154 Euro, ergänzte Harder-Buschner. Auch dies ziele auf Geringverdiener ab. Und bei Riester werde in der bAV die Doppelverbeitragung abgeschafft; auch dies solle ein Signal sein.

 

Entscheidend sei die neue steuerliche Förderung von Arbeitgebern, die ihren Geringverdienern (Brutto-Monatseinkommen maximal 2.200 Euro) einen jährlichen Zuschuss zwischen 240 und 480 Euro gewähren können. Dann bekämen sie einen Steuerzuschuss von 30 Prozent (72 bis 144 Euro). Allerdings geht dieser Weg nur für kapitalgedeckte versicherungsförmige Verträge – für die „einfachen Durchführungswege“, wie Harder-Buschner sagte.

 

 

Fünf Jahre: Wenn kein Erfolg, dann weg damit

 

Christine Harder-Buschner (BMF) auf der Euroforum-Konferenz gestern in Berlin. Foto: Brüss.

Die Finanzbeamtin riet den Arbeitgebern außerdem, den Jahrbeitrag nicht ratierlich, sondern auf einmal zu leisten. Wird im Monat der Überweisung der Verdienst von 2.200 Euro nicht überschritten, könne der Arbeitgeber den Steuerzuschuss schnell erstattet bekommen. Damit entfalle dann auch eine aufwändige monatliche Überprüfung. Und würden die 2.200 Euro überschritten – „dann fällt das Beil“. Das BMF will in den kommenden fünf Jahren die Daten sammeln und auswerten. „Wenn es keinen Erfolg zeigt, schaffen wir es wieder ab.“

 

Da es bei der neuen Betriebsrente keine Garantien geben darf, sollen (nicht müssen) die Arbeitgeber einen Sonderbeitrag leisten – quasi als Gegenleistung für die Enthaftung –, damit über einen Kapitalpuffer eine Absenkung der Betriebsrente im Leistungsfall möglichst vermieden werden kann. Solange diese Leistungen nicht individualisiert zugerechnet würden, seien diese auch steuerfrei, erläuterte Harder-Buschner.

 

Marco Arteaga, DLA Piper.

Schließlich bilanzierte Arteaga, dass die neu erweiterte Riester-Förderung eigentlich ein Angebot sei, das man nicht ablehnen dürfe. Auch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die den Tarifpartnern eingeräumt würden, seien zu begrüßen. Die Zielrichtig des BRSG auf die kleinen und mittelgroßen Betriebe sei völlig richtig. Manche Kritiker würden zwar bemängeln, dass es kein Obligatorium gebe, sagte Arteaga. Aber damit werde ja gerade im Gesetz gedroht, wenn sich das BRSG als Fehlschlag erweisen sollte.

 

Am Donnerstag befasst sich der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) abschließend mit dem zweiten Rentenpaket der Bundesregierung und damit auch mit dem BRSG.

 

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