Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

DIHK-Umfrage – Pensionslasten drücken auf Investitionen:

Der Verzicht auf die Gretchenfrage

 

Der DIHK bringt sich mit einer Umfrage in die Diskussion um explodierende Pensionslasten infolge des Niedrigzinses ein. Die Ergebnisse sprechen für sich. Doch die Gretchenfrage stellt man lieber nicht.

 

 

Vorgestern – es ging bereits durch Online-Medien und Tagespresse – hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Umfrage unter mehr als 9.000 Unternehmen über die Folgen des Niedrigzinses vorgelegt. Heute eine Analyse auf Leiter-bAV.de.

 

Das Fazit der Studie ist knapp:

 

Die steigenden Pensionslasten werden inzwischen vielerorts auch zum Hemmschuh für das Investitionsverhalten.“

 

Die Ursache ist schnell gefunden, denn…

 

Zum Download der DIHK-Studie das Titelbild anklicken.
Zum Download der DIHK-Studie das Titelbild anklicken.

…zur direkten Belastung durch sinkende Kapitalerträge kommen potentiell negative Rückwirkungen steigender Rückstellungen auf den Finanzierungszugang und insbesondere ein Steuerrecht, das die Niedrigzinsphase völlig ausblendet und dadurch inzwischen Steuern auf Gewinne erhebt, die es überhaupt nicht gibt.“

 

Insgesamt – so der DIHK – muss fast jedes dritte Unternehmen, genaugenommen 31 Prozent, hier seine Rückstellungen aufstocken.

 

 

 

Die Details

 

Nach Unternehmensgrößen analysiert heißt das:

 

71 Prozent der antwortenden Unternehmen ab 1000 Beschäftigten müssen ihre Vorsorge erhöhen, ebenso wie 58 Prozent der Unternehmen mit 200 bis 1000 Mitarbeitern. […] Unter Unternehmen mit 20 bis 200 Angestellten muss immer noch praktisch jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) mehr Kapital für seine Rückstellungen in die Hand nehmen – der Anteil ist hier genauso hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Und selbst bei kleinen und Kleinstunternehmen, die weniger als 20 Beschäftigte haben, ist immer noch jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) betroffen.“

 

 

Die Folgen

 

Von den Unternehmen mit steigenden Pensionsrückstellungen müsse laut Studie jedes dritte Unternehmen deshalb Abstriche bei seinen Investitionsplänen machen. Auch wenn nicht jeder Pensionszusagen in der Bilanz hat, hieße das, dass in der Gesamtwirtschaft jedes zehnte Unternehmen wegen der Belastung durch die Niedrigzinsen weniger investiert. Unter den Großunternehmen ab 1.000 Beschäftigten wären es sogar ein knappes Viertel (23 Prozent), das seine Investitionspläne zurückfahren muss.

 

Das treffe (allen derzeitigen Erfolgsmeldungen der deutschen Wirtschaft zum Trotz) auf ein Deutschland, indem wegen ungünstiger Rahmenbedingungen und einer schrittweisen, aber doch merklichen Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit in wichtigen Bereichen ohnehin bereits deutlich weniger investiert werde als im Vergleich mit anderen Industriestaaten angemessen wäre, bemängelt der Verband.

 

 

Der Mechanismus

 

Und wie gewinnt der rein rechnerisch-bilanzielle HGB 253, der nur eine Krücke zur Abbildung der Realität ist und am Ende auf die tatsächliche Cash-Flow-Belastung durch die zu zahlenden Renten keinerlei Einfluss hat, Wirkung auf das real-operative Geschäft eines Unternehmens? Der DIHK erläutert in seiner Studie den Mechanismus, nach dem…

 

…Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen nach HGB erfolgswirksam sind, also auch den Jahresüberschuss und damit auch wichtige Erfolgskennzahlen verringern, die ebenfalls ratingrelevant sind. Ein sinkendes Rating kann dann wiederum z.B. zu höheren Zinsen, mehr Sicherheitsleistungen oder stärkeren geschäftspolitischen Auflagen bei der Kreditvergabe (Covenants) führen, die sich alle negativ auf die Investitionsmöglichkeiten des Unternehmens auswirken.“

 

Besonders bedeutsam sei dieses Problem naturgemäß für Unternehmen, die einen hohen Kapitalbedarf haben, so der DIHK weiter. Grund sei die stärkere Abhängigkeit von externer Finanzierung und der zudem oft auch bereits höhere Verschuldungsgrad, der sie anfälliger gegenüber Verschlechterungen beim Rating mache.

 

 

Die Zweischneidigkeit der Zinsermittlung

 

Trotz dieses Mechanismus verweist auch der DIHK auf den grundsätzlich rein bilanziellen Charakter der Problematik, denn es…

 

…kann kritisch hinterfragt werden, ob die aktuelle Form der Bilanzierung das Ausmaß der Belastung vollständig richtig wiedergibt. Die aktuellen Erfahrungen stellen dabei den siebenjährigen Durchschnitt als angemessene Prognose für das langfristige Zinsniveau in Frage. Im Bundestag wurde deshalb bereits erörtert, ob bei der Bestimmung des angemessenen langfristigen Zinssatzes für Pensionsrückstellungen nun eine noch längerfristigere Perspektive, z.B. zwölf Jahre, eingenommen werden sollte.

 

Auch die aba hat jüngst eine Anpassung der HGB-Bilanzierungsvorschriften angemahnt.

 

Doch korrekt weist der DIHK auf die Zweischneidigkeit der Maßnahme hin, nämlich…

 

…dass eine Verlängerung des Zeitraums, in welchem der Durchschnittszins ermittelt wird, aktuell zwar zu einem langsameren Absinken bzw. höheren HGB-Abzinsungssatz führen würde, jedoch bei einem späteren Anstieg der Zinsen auch zu einem langsameren Anstieg des Durchschnittzinses.“

 

 

Die Umkehrung des Maßgeblichkeitsprinzips und die Phantomgewinne

 

Für den DIHK ist ein viel verbreiteteres Investitionshindernis die unangemessene Behandlung der steigenden Pensionslasten im Steuerrecht mit der Diskontierung von 6 Prozent:

 

Die entsprechenden Zuführungen zu den Rückstellungen werden dort wie ein Gewinn des Unternehmens behandelt – und entsprechend besteuert. Das verletzt auch das objektive Netto-Prinzip als einen Grundsatz des deutschen Steuerrechts, nachdem für die Erzielung von Einnahmen notwendige Ausgaben auch tatsächlich in Abzug gebracht werden dürfen.“

 

Auf Basis der Bilanzstatistik der Bundesbank ermittelt der DIHK, dass allein mittelständische Unternehmen bereits mehr als 700 Millionen Euro an Steuern auf Phantomgewinne gezahlt haben sollen, die sie gar nicht gemacht haben – Tendenz weiter steigend samt weiterem Rückgang der Investitionen. 82 Prozent der Unternehmen, die wegen steigender Pensionsrückstellungen weniger investieren können, haben in der Umfrage die steuerliche Zusatzbelastung als wichtigen Grund genannt.

 

Der DIHK fordert die Politik hier zu einem schnellen Umsteuern auf:

 

Ein wichtiges Signal wäre es, den steuerlichen Zinssatz schon kurzfristig zumindest in Richtung des HGB-Satzes abzusenken und damit die Kostenbesteuerung zumindest zu reduzieren. Zwei parallele Rechnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke sind zudem insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auch eine große bürokratische Belastung. Gerade hier sollte deshalb schnellstmöglich eine vollständige Übernahme der handelsrechtlichen Bewertung erreicht werden.“

 

 

Die Würdigung

 

Über die Pathogenese der Niedrigzinsphase und über Sinn und Unsinn der zugrundeliegenden Politik der Notenbanken verliert der DIHK in der Stellungnahme zu der Studie kein Wort. Diese grundsätzliche Frage zu stellen und zu diskutieren vermeidet er also komplett; der Niedrigzins wird quasi als gegebenes Faktum hingenommen.

 

Dass es aus der Phase des fahrlässig eingeleiteten Niedrigzinses keine leichte und schnelle Exit-Strategie gibt (wenn es denn überhaupt eine gibt, Stichwort „Zahnpasta-aus-der-Tube“), ist zwar klar, doch die Problematik an sich in schon fast fatalistischer Hinnahme völlig unerwähnt und unkritisiert zu lassen, enttäuscht gleichwohl.

 

Im Gegenzug hätte man sich dann aber zumindest mehr Konsequenz bei der Umfrage selbst gewünscht, insbesondere, wenn man Druck auf den Gesetzgeber erzielen will. Denn nicht nur, dass man den Niedrigzins in seiner Grundsätzlichkeit nicht anspricht, spricht man auch die daraus folgende, gegenwärtig ständig drängendere Gretchenfrage für das Pensionswesen nicht an: die der Pleite von gesunden Unternehmen infolge steigender Pensionsverpflichtungen in der Bilanz. Investitionshemmnisse sind schließlich das etwas schwer zu fassende eine, echte Insolvenzen das harte, konkrete andere.

 

Nicht jeder ist hier so zurückhaltend. So hatte BDA-Chef Ingo Kramer politisches Handeln bereits auf der letzten bAV-Handelsblatt-Tagung im März in Berlin angemahnt. Dort hatte er neben anderen Rednern auch eben die Gefahr von Insolvenzen im deutschen Mittelstand infolge exorbitant anziehender Pensionsverbindlichkeiten angesprochen.

 

Auch in der letzten Presseschau wurde über einen größeren Beitrag auf tagesschau.de berichtet, in dem unter Hinzuziehung mehrerer Pensionsberater die Gefahr einer Pleitewelle thematisiert wurde, die gar in einer mögliche Instabilität des PSV münden könnte.

 

Ergo: Wenn man sich also schon die Mühe macht, 9.000 Unternehmen (hoffentlich anonym) zu einem solchen brisanten Thema zu befragen und Druck auf die Politik auszuüben, dann wäre um zu einem wirklich bestechenden Ergebnis kommen zu können eine echte Gretchenfrage von besonderem Interesse gewesen:

 

Halten Sie es grundsätzlich für realistisch, dass Ihr Unternehmen bei weiter anhaltendem Niedrigzins infolge steigender Pensionslasten Insolvenz wird anmelden müssen?“

 

Doch die Frage hat man nicht gestellt.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.