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Opt-in-AG-Zuschuss im Einzelhandel:

Der stehende Selbstläufer …

und die Trägheit der Masse: An höchster Stelle wird stetig um mehr bAV-Beteiligung gerungen, doch im Einzelhandel, bekanntlich eher kein Segment der Gutverdiener, nutzen Viele den schon 2001 fixierten Arbeitgeber-Beitrag nicht. Fakten und Hintergründe nennt eine Studie der Uni Kassel, die passenderweise an Halloween in Berlin vorgestellt wird. Details kennt LbAV-Autor Detlef Pohl, der zum Fachgespräch bei der Rentenversicherung dabei ist.

 

Das Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA), das zum Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund gehört, hat zu einem brisanten Fachgespräch geladen. „(Nicht)-Inanspruchnahme des tariflich fixierten Altersversorgungsbeitrags im Einzelhandel“ ist die Projektstudie überschrieben, deren Essentials Prof. Wolfgang Schroeder, Leiter des Fachgebietes „Politisches System der BRD – Staatlichkeit im Wandel“ der Universität Kassel, vorträgt. Im Anschluss diskutieren die zuständige Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband HDE über die Konsequenzen.

 

Zunächst die Fakten: Schon vor über zwei Jahrzehnten im Sommer 2001, schließt der deutsche Einzelhandel einen Tarifvertrag ab, der allen Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb der Branche eine ausschließlich (!) vom Arbeitgeber finanzierte bAV von 300 Euro p.a. garantiert. Voraussetzung: Der Mitarbeiter beantragt es beim Arbeitgeber (Opt-in) spätestens sechs Monate nach seiner Einstellung. Der Betrag steht den Beschäftigten also nicht automatisch zur Verfügung, sondern muss aktiv eingefordert werden. Weder an diesem Verfahren noch an der Höhe des Beitrags – umgerechnet 25 Euro pro Monat – hat sich seither etwas verändert.

 

 

Arbeitgeber bei Auskunft zu Arbeitgeber-Betrag abwehrend

 

 

Anfangs als „Selbstläufer“ verstanden, entfaltet das Angebot bis heute keine flächendeckende Wirkung, konstatiert nun das Forschungsprojekt. Vielmehr schränke es inzwischen den tarifpolitischen Handlungsspielraum für die Beschäftigten ein, denn mit dem Beitrag zur Altersversorgung reduziert sich der Spielraum für Lohnsteigerungen in den Tarifverhandlungen.

 

Wie dem auch sei, das Angebot wird von vielen der 3,6 Mio. Beschäftigten nicht in Anspruch genommen. Wie viele es genau sind, das muss die Studie schuldig bleiben. Denn: „Die befragten Arbeitgeber wollten sich dazu trotz mehrfacher Nachfrage in den Experteninterviews zur Studie nicht äußern“, gibt Schroeder auf Nachfrage von LEITERbAV zu Protokoll.

 

 

 

 

 

Offensichtlich haben viele Beschäftigte gar keine Kenntnis von der bAV in ihrem Betrieb.“

 

 

 

 

 

So bleibt nur eine Schätzung aufgrund der Stichprobe unter 43 Akteuren. Danach nehmen deutlich unter 50% der Arbeitnehmer im Einzelhandel das Angebot zur arbeitgeberfinanzierten bAV an. Selbst in großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels seien es nur 27% gewesen. Das ist erstaunlich, denn Arbeitnehmer verschenken damit bares Geld für „Zukunftslohn“, der ihnen laut TV zusteht.

 

 

Arbeitnehmer ohne Ahnung …

 

 

Die Gründe sind vielfältig. Als größte Hürde arbeitet die Studie heraus, dass jeder einen Antrag stellen muss (Opt-in). Die Beschäftigten müssen also selbst aktiv werden. „Offensichtlich haben viele Beschäftigte jedoch gar keine Kenntnis von der bAV in ihrem Betrieb oder sind falsch informiert“, mutmaßt die Studie. Dies liege auch an der hohen Fluktuation im Einzelhandel, der Vielzahl an Kleinbetrieben (46% haben nur ein oder zwei Beschäftigte), und der hohen Teilzeitquote (36,7%). Zudem begünstige das Antragserfordernis des Opt-in eher solche Verhaltensweisen, die zur Nichtinanspruchnahme beitragen. Vor allem das Aufschiebeverhalten (Prokrastination) sei stark ausgeprägt.

 

 

aber dafür mit Misstrauen?

 

 

Hinzu kämen, so die Studie weiter, auch ein generelles Desinteresse am Thema, Resignation vor der eigenen Alterssicherung sowie Misstrauen gegenüber Versicherern und Arbeitgebern. Bei jüngeren Beschäftigten sei das Interesse besonders gering und das Aufschiebeverhalten besonders stark ausgeprägt, meint Schroeder. Bei Teilzeitbeschäftigten trage der geringere Kontakt zu Betriebsräten dazu bei, dass das bAV-Angebot seltener bekannt ist (zu dem Punkt Misstrauen sei hier angemerkt, dass die Studien Legion sind, die das große Vertrauen der Arbeitnehmer in die Altersvorsorge über ihren Arbeitgeber bestätigen. Sollte das im Einzelhandel nicht der Fall sein, stellen sich dort wohl atmosphärische Fragen, die weit über die bAV hinausreichen).

 

Zudem, so die Studie, sei die Tarifbindung in den letzten Jahren deutlich gesunken, und listet Fakten auf: Lediglich 18% der Betriebe und 29% der Beschäftigten unterliegen noch einem Branchen- oder Haustarifvertrag (Stand: 2020). Damit sinkt auch die Zahl der nichttarifgebundenen Firmen, die sich gleichwohl am TV orientieren (32%). Außerdem existiert nur in 9% der Betriebe ein Betriebsrat, so dass nur 27% der Beschäftigten in einem mitbestimmten Betrieb arbeiten. Der hohe Frauenanteil (67%) bedingt die immer noch typisch niedrigen Einkommen gegenüber männerdominierten Branchen (Durchschnittsbruttoeinkommen: 3.100 Euro, mit Sonderzahlungen 3.338 Euro monatlich). Teilzeitbeschäftigte bekommen den AG-Beitrag in der bAV nur anteilig.

 

 

Kommunikation zwecklos?

 

 

Bislang hätten Informationsmaterial, und Infoveranstaltungen und persönliche Gespräche nichts am Ergebnis geändert. Betriebsräte übernähmen derzeit den Großteil der Aufklärungs- und Werbemaßnahmen. Die Unternehmen, Tarifparteien und Versicherungsträger verhielten sich laut Studie hingegen eher zurückhaltend. Unter den strukturellen Rahmenbedingungen des Einzelhandels müsse man davon ausgehen, dass mit einem Opt-in „eine hohe Inanspruchnahme-Quote des Angebots nur schwer zu erreichen ist“, so Schroeder.

 

 

Out statt in?

 

 

Kann man die Trägheit der Masse zwar nicht abstellen, aber vielleicht doch umkehren? Den wichtigsten Beitrag, die Situation zu ändern, könnten jedenfalls die Sozialpartner leisten, indem sie auf ein Opt-out mit Abwahlmöglichkeit umstellen, schlagen die Projektverantwortlichen vor. Das würde bedeuten, dass alle Beschäftigten automatisch im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung abgesichert werden. Eine Aktualisierung (Aufstockung) des Angebots in den Tarifverhandlungen könnte mehr Beschäftigte an der bAV interessieren.

 

 

Fehler im System?

 

 

Gelingt keine tarifliche Einigung auf ein Opt-out-Verfahren, bestehe auf betrieblicher Ebene die Möglichkeit, ein solches Verfahren über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen einzuführen, so der Wissenschaftler. Die Arbeitgeber könnten sich zudem stärker „an der Aufklärung und Verbreitung beteiligen“.

 

Prof. Wolfgang Schroeder, Universität Kassel. Foto: David Ausserhofer.

In der Diskussion in Berlin wird Schroeder noch deutlicher: „Das Opt-in-Verfahren ist ein Konstruktionsfehler, der die asymmetrische Machtstruktur nicht berücksichtigt.“ „Asymmetrische Machtstruktur? Respekt, große Worte – gemeint ist wohl ganz profan: Wenn Arbeitnehmer die bAV nicht aktiv einfordern, dann können die Arbeitgeber sich zurücklehnen und dabei Geld sparen. Folgerung der Studienautoren: Das bisherige Verfahren ist unter den strukturellen Rahmenbedingungen des Einzelhandels kein geeignetes Instrument, um das Angebot flächendeckend zu verankern. Gründe für dafür sind laut Studie passive Arbeitgeber (sagen 53% der Befragten), passive Betriebsräte (24%) und eine passive Gewerkschaft (17%). Die Verantwortung, etwas zu ändern läge damit vor allem bei den Arbeitgebern.

 

 

ver.di sieht Altersarmut …

 

 

An dieser Frage entzündet sich auch die Diskussion während des Fachgesprächs. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bei ver.di, bedauert, dass die tariflich zugesicherte, arbeitgebergetragene und an sich niedrigschwellig zu beantragende Altersvorsorgeleistung oft ungenutzt bleibt.

 

Zusammen mit gesetzlicher Rente soll die bAV nach ver.di-Beschluss eine lebensstandardsichernde Alterssicherung gewährleisten. Während im Öffentlichen Dienst 30% aus der Zusatzversorgung kommen, sei der Einzelhandel von einer solchen Quote noch weit entfernt. „Niemand ahnte 2001, dass das Antragserfordernis die Sache so schwer macht“, sagt Kerschbaumer, die damals schon bei den Tarifverhandlungen dabei war, wörtlich. Bei aktuell 1.100 Euro Monatsrente vor Steuern nach 40 Jahren Vollzeittätigkeit im Einzelhandel könne eigentlich niemand auf die bAV verzichten, da viele geradewegs in die Altersarmut steuerten.

 

 

und mehrere Stellschrauben

 

 

Dennoch sei es auch für die Gewerkschaften, die im Einzelhandel relativ wenige Mitglieder haben, schwierig, Einzelgespräche zur bAV in der Fläche zu organisieren. Hinderlich sei auch, dass es immer weniger freigestellte Betriebsräte gebe, die dazu erste Ansprechpartner wären. Laut Studie sind Betriebsräte auch häufig überfordert – angesichts der vielfältigen Problemfelder mit zahlreichen Krisen seit der Pandemie auch kein Wunder.

 

Judith Kerschbaumer, ver.di, hier bei der aba. Foto: Sandra Wildemann.

Kerschbaumer leitet aus der Studie drei Dinge ab: Erstens muss auch für die das Antragserfordernis umgestaltet werden: durch tarifliche Vereinbarung der automatischen Einbeziehung der Arbeitnehmer (von Opt-in zu Opt-out). Der Einzelhändler Kaufland habe dies bereits auf betrieblicher Ebene mit gutem Erfolg getan, führt die Juristin an. Zweitens sollten wegen des geringen Verteilungsspielraums die staatlichen Förderungen bewusster und aktiver genutzt werden, insbesondere die Geringverdienerförderung (nach § 100 EStG). Kerschbaumer plädiert dabei für eine Dynamisierung des geförderten Bruttolohns (bisher maximal 2.575 Euro) auf 3.200 Euro und des im Einzelhandel vereinbarten AG-Zuschusses (seit 2001: 300 Euro) auf 480 Euro. Zudem will sie Gespräche über die Installation eines Sozialpartnermodells im Einzelhandel vorantreiben und den HDE für eine gemeinsame Info-Kampagne zur bAV gewinnen.

 

 

HDE: AVE nicht zielführend …

 

 

Hintergrund: Im April 2023 beginnt die nächste Tarifrunde im Einzelhandel. Die dürfte schwierig werden, zumal angesichts hoher Inflationsraten der Zuwachs an Barlohn deutlich vor eine Stärkung des Zukunftslohns (bAV) gehen dürfte.

 

Steven Haarke, HDE. Foto: Hoffotografen.

Und was sagen die Arbeitgeber? Steven Haarke, Geschäftsführer Arbeit, Bildungs-, Sozial- und Tarifpolitik des Handelsverbands Deutschland (HDE), erinnert zunächst an die tariflichen Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Vollzeitbeschäftigte in der zentralen Tarifgruppe (Verkaufstätigkeit) bekommen demnach in der Endstufe monatlich über 2.700 Euro und haben zudem Anspruch auf 13,25 Gehälter im Jahr (samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld). „Trotz der Rekordinflation in diesem Jahr gab es für die Tarifbeschäftigten des Einzelhandels in den letzten zehn Jahren einen Reallohnzuwachs von über 3%“, so Haarke. Die Tarifbindung stabilisiere sich seit zwei Jahren auf niedrigem Niveau bei 28%. Man wolle die Tarifbindung stärken. Dazu benötige es insb. wieder mehr Handlungsspielraum für die Sozialpartner, passgenaue Tarifverträge durch mehr Öffnungsklauseln im Gesetz sowie auch eine modulare Tarifbindung.

 

Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge (AVE) lehnen die Einzelhandels-Arbeitgeber jedoch strikt ab. Dies sei ein Eingriff in die Tarifautonomie und hat habe Ausnahmecharakter. So seien weniger als 1% aller Tarifverträge in Deutschland AVE – siehe Grafik. „Eine Allgemeinverbindlichkeit würde zudem an den strukturellen Gründen für Nicht-Inanspruchnahme der tariflichen Altersvorsorge im Einzelhandel gar nichts ändern“, so Haarke weiter.

 

Quelle: WSI-Tarifarchiv, Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

und Opt-out auch nicht

 

 

Aus der Studie zieht der HDE andere Schlüsse als die Studienautoren und die Gewerkschaft. „Der Wechsel zu Opt-out im Tarifvertrag ist nicht zielführend“, so Haarke. Auf betrieblicher Ebene könne ein Opt-out bereits heute eingeführt werden – dies sei zunehmend ein wichtiger Wettbewerbsfaktor wegen des Fachkräftemangels. Opt-out könnte zudem „Bevormundungsgefühle“ bei Arbeitnehmern fördern und wäre damit kontraproduktiv.

 

 

 

 

Konsens mit der Gewerkschaft konnte aber nicht erzielt werden.“

 

 

 

 

Es ist Aufgabe der Sozialpartner, möglichst frei von staatlicher Einflussnahme attraktive und moderne Tarifverträge zu verhandeln“, meint der HDE-Geschäftsführer. Mit Blick auf die kommende Tarifrunde erinnert Haarke daran, dass die Einzelhandels-Arbeitgeber stets auch eine Anhebung des jährlichen Beitrags zur arbeitgeberfinanzierten bAV in die vergangenen Tarifrunden eingebracht hatten. „Konsens mit der Gewerkschaft konnte aber nicht erzielt werden, da man dort kurzfristige Lohnanhebungen bislang priorisiert hat“, spielt er den Ball an ver.di zurück.

 

 

Das ist kein Geschenk

 

 

Kerschbaumer würde diesen Punkt gern außerhalb der nächsten Lohn-Runde verhandeln, denn die bisherigen 300 Euro seine ja kein Geschenk der Arbeitgeber, sondern bereits verbriefter „Rechtsanspruch durch Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen und Tariferhöhungsvolumen“. Das könne nicht jedes Mal von neuem als Verhandlungsmasse diskutiert werden.

 

Könnte denn ein Sozialpartnermodell im Einzelhandel die bAV in absehbarer Zeit auf eine neue Stufe heben? „Nein, aktuell ist das nicht in Planung“, sagt Haarke auf Nachfrage von LEITERbAV. Die Umsetzung sei extrem komplex und aufwendig. „Das wäre aktuell aufgrund der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen für die Branche mit einer fortdauernden Pandemie, unsicheren Energiepreisen und einer historischen Konsumzurückhaltung einfach nicht realistisch“, begründet der HDE-Geschäftsführer. Hinzu komme, dass man mit der arbeitgeberfinanzierten bAV in den Tarifverträgen der Branche „eine gute Option“ anbiete.

 

 

Fazit von LEITERbAV

 

 

Das Arbeitgeber-Angebot der Einzelhändler scheint komplett aus der Zeit gefallen. So erfreulich jeder AG-Beitrag zur bAV für Arbeitnehmer ist, so bleibt die Höhe doch unter heutigen Maßstäben deutlich hinter den Erfordernissen für angemessene Altersversorgung einerseits und zur Fachkräftegewinnung andererseits zurück. 300 Euro pro Jahr haben seit 2001 kräftig an Kaufkraft verloren und sind heute allenfalls noch 220 Euro wert. Es sollte jedem Arbeitgeber in Fleisch und Blut übergehen, auch mit monetären Fakten (so betriebswirtschaftlich möglich) um Fachkräfte im Einzelhandel zu werben. Ein Opt-out scheint dabei das Mindeste, was verantwortungsbewusste Firmenchefs angehen sollten – siehe den Blick über die Grenzen in Westeuropa und den USA.

 

Ob der Betrag pro Person auf 480 Euro angehoben werden kann, wie von ver.di vorgeschlagen, muss die Tarifrunde im Frühjahr zeigen. Dann wird man auch sehen, ob die Gewerkschaft bei ihren Mitgliedern überhaupt das Votum für einen Kompromiss bei der Erhöhung von Barlohn im Verhältnis zum Zukunftslohn bekommt. Spätestens wenn krisenbedingt Arbeitsplätze auf der Kippe stehen, rutscht die bAV naturgemäß weit nach hinten im Forderungskatalog von Tarifverhandlungen.

 

 

Und ein Vorwurf bleibt nach Durchsicht der Studie: Wer es nicht schafft, Arbeitnehmer von der Nutzung tariflich abgesicherter Zukunftsleistungen zu überzeugen, muss seine Energie nicht in komplizierte neue Projekte und Modelle stecken, sondern erst einmal seine bisherige Kommunikationsstrategie überdenken. Da gibt es doch eine einfache Lösung: Schon in der ersten Lohnabrechnung könnten neue Mitarbeiter auf den fehlenden Antrag zur bAV aufmerksam gemacht werden. Ein kurzes Berechnungsbeispiel der Vorteile, von Arbeitgeber und/oder Betriebsrat bzw. Gewerkschaft übermittelt, sollte seine Wirkung nicht verfehlen.

 

Wer dann als Arbeitnehmer nicht mitzieht, dem ist eben nicht zu helfen.

 

Oder anders formuliert in den Worten des stets leicht kassandrischen Herausgebers von LEITERbAV:

 

Erstens ist ein Arbeitgeber ein Arbeitgeber (mit seinen ganz eigenen Nöten, Zwängen und Herausforderungen) und – mit Verlaub – kein Kindermädchen. Und auch Arbeitnehmer sind erwachsene, souveräne Bürger, denen man ein gewisses Engagement für ihre eigene Altersversorgung zumuten können sollte. Auch hier gilt der Karl-Schillersche Satz von den Pferden und den Tränken“.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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