Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Der BVV im SPM:

„Der gesetzte Partner sein“

Die Tarifpartner halten sich in Sachen Sozialpartnermodell noch zurück, doch auf der Anbieter- und EbAV-Seite werden weiterhin Strukturen geschaffen, um die Einsatzbereitschaft für den Tag X herzustellen – so auch neulich in Berlin. Und auch dort hat man sich auch schon Gedanken über das ideale Vehikel gemacht.

 

Jüngst erst hatte LEITERbAVüber das Geschäftsjahr2017 des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. berichtet und mit BVV-Vorstand Rainer Jakubowski über die Lage an den Märkten gesprochen.

 

Helmut Aden, BVV.

Nun haben am 6. Juli in Berlin die Mitgliederversammlungen des BVV stattgefunden. Und wie der Verein gegenüber LEITERbAVerklärte, haben die Mitglieder die entsprechenden Beschlüsse gefasst, die notwendig sind, um die zahlreichen Vorschriften, die mit dem BRSG einhergehen, in die bestehenden Abläufe und Systeme des BVV zu integrieren. Vorstand Helmut Aden machte im Rahmen der Mitgliederversammlungen die Ambitionen seines Hauses klar: „Ziel des BVV ist es, als Versorgungseinrichtung für die Umsetzung der reinen Beitragszusage in einer tarifvertraglichen Regelung für die Beschäftigten des privaten Bankgewerbes der gesetzte Partner zu bleiben.“ Der BVV sei hierfür bereits heute sehr gut aufgestellt.

 

Die Merkmale der traditionellen Pensionskasse wie Effizienz, Transparenz und Mitbestimmung sollten auch Merkmale bei der Umsetzung der rBZ sein, erklärte der Verein gegenüber LbAV. Die Kombination aus Pensionskasse und Pensionsfonds könne das ideale Vehikel zur Umsetzung der reinen Beitragszusage darstellen.

 

Der BVV wird mit seinem Pensionsfonds zwei Pensionsplanvarianten anbieten:

 

1. eine sicherheitsorientierte, die im BVV Versicherungsverein rückgedeckt ist und sich an dem bisherigen Leistungsspektrum anlehnt und

 

2. eine chancenorientierte mit eigener freier Kapitalanlage des BVV Pensionsfonds. Hierfür wird ein neuer Pensionsplan eingeführt. Dieser werde einerseits die gesetzlichen Anforderungen an eine rBZ erfüllen und andererseits Produktmöglichkeiten – insbesondere hinsichtlich der Kapitalanlage – abbilden.

 

Blickt man zurück auf die seinerzeit hin- und herwogende Diskussion um das Garantieverbot in der rBZ, das nach langem Ringen aus guten Gründen auch eine freiwillige Garantieübernahme durch bspw. Assekuranzen ausschloss, muss man konstatieren, dass es die zweite vom BVV genannte Variante ist, die im Sinne des Erfinders ist: nämlich in der deutschen bAV angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase endlich zu einem Paradigmenwechsel hin zu einer – auch industriepolitisch dringend nötigen – Real-Asset-orientierten Kapitalanlage zu kommen.

 

Auf dem Parkett sind mittlerweile mehrere Plattformen eingerichtet worden, um den Tarifpartnern die Infrastruktur zur Umsetzung des Sozialpartnermodells zu bieten. Entsprechend aufgestellt haben sich bereits das auf die Direktversicherung setzende Konsortium Rentenwerk, dann das gleich zwei Pensionsfonds nutzende Konsortium Deutsche Betriebsrente aus Zurich und Talanx, Metzler ebenfalls mit dem Pensionsfonds sowie die Kooperation von Union Investment und der R+V, die ebenfalls den Durchführungsweg des Pensionsfonds einsetzen.

 

Übrigens gibt es im Rahmen der Mitgliederversammlungen beim BVV auch Personelles zu vermelden. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden aus der Gruppe der Mitglieds- und Trägerunternehmen:

 

  • Michael Boldt, Vorsitzender des Vorstandes, SEB AG in Frankfurt am Main.

  • James von Moltke, Mitglied des Vorstandes, Deutsche Bank AG in Frankfurt am Main.

  • Georg Rohleder, Leiter Personal, UniCredit Bank AG und Vorsitzender des Aufsichtsrates, Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in München.

  • Jan Wilmanns, Mitglied des Vorstandes, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG in Düsseldorf.

 

Als Vertreter der Mitgliedsangestellten wurde Marcus Bourauel, Commerzbank AG in Frankfurt am Main, neu in den Aufsichtsrat gewählt.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.