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Am 25. April in Berlin – und danach (III):

Der Ball liegt bei der Union

Im Rahmen der auf Initiative der Linksfraktion durchgeführten Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zum Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten gab es in der rechtlichen Bewertung wenig Neues. Diskutiert wurde als Alternative zur Rückkehr zur halben Verbeitragung auch die Idee der Einführung eines Freibetrags. Doch die SPD hat weiter ein anderes Ziel. Nach der Anhörung wurde deutlich, wer nun am Zug ist. Manfred Brüss war dabei.

 

Ralf Kapschack, MdB SPD.

Der SPD-Sozialexperte Ralf Kapschack, der in der Anhörung des Gesundheitsausschusses den Übergang von einer Freigrenze in einen Freibetrag ins Spiel gebracht hatte, sagte LEITERbAV im Nachgang zu der Anhörung, das Thema Freibetrag sei diskussionswürdig. „Ziel ist aber nach wie vor der halbe Krankenkassenbeitrag.“ Eine Freibetragslösung würde aber zumindest denjenigen helfen, die nur eine kleine Betriebsrente bekämen. Eine Reaktion der Union auf die vorliegenden Kompromissvorschläge gebe es dabei bislang nicht, so Kapschack weiter zu LbAV.

 

Die Union hatte sich in der Anhörung bei den eingeladenen Professoren vornehmlich um die Aufklärung der (verfassungs)-rechtlichen Situation in der Folge des 2003 beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) bemüht, ohne dass es hier zu neuen Erkenntnissen gekommen wäre, zumal die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten schon Thema einer früheren Anhörung gewesen war.

 

Der Ball liegt damit jetzt ganz offensichtlich bei der Union. Nach der Anhörung wird es im Gesundheitsausschuss eine weitere Debatte über die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten geben. Eine erneute Behandlung im Plenum des Bundestages dürfte wohl noch dauern, vermutete der linke Abgeordnete Matthias W. Birkwald im Gespräch mit LbAV. Birkwald hofft, dass sich bei der Union endlich die Blockade löse und man wenigsten zum halben Beitragssatz zurückkehren könne.

 

 

Stiefermann rechnet vor

 

Letztlich geht es um viel Geld. Die Rückkehr zum halben Beitragssatz würde bei der GKV zu Beitragsausfällen von rund 2,6 Milliarden Euro führen. Bei der Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag wären es in etwa eine Milliarden Euro, wie aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann in der Anhörung vorgerechnet hat.

 

Kapschack hatte ihn dort gebeten, aufzuzeigen, wie sich eine Umwandlung der Freigrenze von derzeit 152,25 Euro im Monat (rund 1.800 Euro im Jahr) in einen Freibetrag auswirkte. Stiefermann sagte, es fehle zwar an konkretem Datenmaterial. Aber wenn man eine Größenordnung circa fünf Millionen Betriebsrentnern annehme, dann würden bei einem Freibetrag von 150 Euro rund neun Milliarden Euro nicht der Verbeitragung unterworfen. Dies entspräche wiederum Beitragsausfällen in der GKV von 1,6 Milliarden Euro.

 

Klaus Stiefermann, aba.

Damit war die Rechnung aber noch nicht zu Ende. Denn man wisse nicht, so Stiefermann weiter, wie viele der Betriebsrentner privat krankenversichert seien. Außerdem bezögen heute bereits rund 25 Prozent der Betriebsrentner nur kleine Renten von bis zu 100 Euro im Monat. Bei den Frauen seien es sogar bei 40 Prozent. Im Ergebnis ergäben sich infolge eines Freibetrages Mindereinnahmen in der GKV von etwa einer Milliarde Euro. Eine wirkliche Kompensation wäre dies aber nicht, betonte Stiefermann. Denn rechne man mit einer Betriebsrente von 500 Euro im Monat (bei einem Kapital von 60.000 Euro), dann wären bei dem angenommenen Freibetrag immer noch 350 Euro zur GKV zu verbeitragen. Stiefermann erklärte im Nachgang zu der Anhörung, dass bei einem Freibetrag von 250 Euro im Monat viele Betriebsrenten beitragsfrei blieben.

 

 

Die Farce der Lippenbekenntnisse

 

Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten hatte in der Anhörung mit Blick auf die seinerzeitige Einführung der Doppelverbeitragung von einer „Farce“ gesprochen. Noch in den 1980er Jahren hätten Politiker die Bürger dazu aufgefordert, selbst etwas für die Altersvorsorge zu tun und damit geworben, dass dies ohne Sozialabgaben und mit Steuervorteilen möglich sei. 2003 habe der Bundestag dann „die Regeln mitten im Spiel geändert“, und zwar ohne Bestandsschutz oder eine Übergangsregelung. Betroffen seien rund sieben Millionen Menschen.

 

Ein Sprecher des Vereins mutmaßte in der Anhörung, die meisten Betroffenen wüssten noch gar nicht, was auf sie zukomme. Der Verein erhalte jeden Tag Anrufe von Betroffenen, die sich „abgezockt“ fühlten. Das fördere Politikverdrossenheit. Der Sprecher erklärte, „Wir wollen keine Lippenbekenntnisse mehr hören, sondern Taten sehen.“

 

Einige der Sachverständigen betonten in der Anhörung die Vielfalt an unterschiedlichen Fallkonstellationen. Die Sachverständige Barbara Sternberger-Frey forderte dazu, verbraucherfreundliche Regelungen zu beschließen und Ungleichbehandlungen abzuschaffen. Auch sie monierte, dass es im Sozialversicherungsrecht „unzählige Stolperfallen“ gebe.

 

Die aba warb dafür, Betriebsrenten nicht in Finanzierungs- und Leistungsphase mit Beiträgen zu belasten und sprach von einem „außerordentlich wirkungsvollen Fehlanreiz“. Eine mehrfache Verbeitragung habe es aber schon vor der Gesetzesänderung 2004 gegeben, etwa bei sogenannten echten Eigenbeiträgen, bei der privaten Fortführung von Pensionskassenzusagen oder bei Überschreitung der Versicherungsfreigrenze von vier Prozent der BBG. Betroffen ist hier wohl vor allem die Chemische Industrie. Im Normalfall würden heute in der Finanzierungsphase keine Beiträge geleistet, in der Praxis träten aber abweichende Konstellationen auf. Dies sei „atypisch“, jedoch keinesfalls die Ausnahme, so Stiefermann weiter in der Anhörung.

 

Nach Meinung des GKV-Spitzenverbandes sei die beklagte Doppelverbeitragung bereits weitgehend ausgeschlossen. Es seien zwar noch Einzelfälle denkbar, die meisten Bezieher von Versorgungsbezügen würden aber nur einmal mit GKV-Beiträgen belastet. Der Verband erinnerte daran, dass eine Änderung der Bestimmungen zugunsten der Betriebsrentner zulasten der übrigen Beitragszahler ginge. Die Beitragsleistung der Rentner aus Versorgungsbezügen liege pro Jahr bei rund sechs Milliarden Euro.

 

Der DGB erklärte vor den Abgeordneten, die Doppelverbeitragung sei „weder wirtschaftlich noch sozialpolitisch zu rechtfertigen“. Vor allem die Geringverdiener hätten dadurch von den Sicherungssystemen der bAV nur geringen Nutzen.

 

Der Arbeitgeberverband BDA ergänzte, Doppelverbeitragungen müssten vermieden werden, „weil sie der Attraktivität und damit der notwendigen Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge schaden“. Eine Rückabwicklung sei gleichwohl kaum möglich, weil sich oft nicht mehr rekonstruieren lasse, in welchen Fällen und in welchem Umfang die ausgezahlten Betriebsrenten aus beitragspflichtigen Einzahlungen finanziert worden seien.

 

Mehrere Sachverständige plädierten dafür, zumindest die vor 2004 geltende hälftige Verbeitragung wieder einzuführen, um die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken. Die Beitragsausfälle in der GKV könnten aus Steuermitteln ausgeglichen werden.

 

 

Kurios: Bitte keine Rentenanpassung

 

Thomas Dommermuth, IVFP.

Der Vorschlag eine Freibetrages ist übrigens nicht ganz neu. So hatte dies Prof. Thomas Dommermuth vom IVFP gemeinsam mit Fabian von Löbbecke und Marco Westermann von der Talanx Pensionsmanagement AG unlängst in der BetrAV 2/2018 erläutert:

 

Gegenwärtig regelt § 226 Abs. 2 SGB V, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner nur zu entrichten sind, wenn die bAV-Leistungen ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße übersteigen (2018: 152,25 Euro monatlich). Dies führt dazu, dass bAV-Renten unterhalb dieser Grenze derzeit gar nicht mit Beiträgen belastet werden. Weil es sich aber um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt, werden bAV-Renten, die die genannte Grenze auch nur um einen Euro übersteigen, der vollen Beitragsbelastung unterworfen. Dies mündet in so kuriosen Sachverhalten, so die Autoren, dass manche Betriebsrentner gerne auf eine Rentenanpassung verzichten möchten, da sie hierdurch aufgrund des Überschreitens der Freigrenze eine geringe Rente bezögen als ohne Anpassung. Würde aus der Freigrenze hingegen ein Freibetrag, würden alle Betriebsrentner bis zu dieser Höhe keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner zahlen müssen, die bAV damit für alle Betriebsrentner deutlich lukrativer. Könnte sich der Gesetzgeber dann noch durchringen, den Freibetrag – dynamisch – zu erhöhen, wäre eine Vielzahl heutiger und künftiger Betriebsrenten SV-frei oder nur noch gering belastet.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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