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Aktuelle Analyse:

Den EU-Standard für grüne Bonds …

nicht verpflichtend einführen und auch nicht durch die Hintertür. Daher bitte nicht mit der Nachhaltigkeits-Taxonomie verknüpfen. Das fordert der Freiburger Thinktank cep.

 

Der Komplex ESG ist auf dem besten Weg, sich zu dem Top-Thema schlechthin im institutionellen Asset Management zu mausern. Das betrifft spätestens seit Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie die bAV im Speziellen, doch darüber hinaus das gesamte institutionelle Asset Management im Allgemeinen.

 

Nun steht der nächste Schritt an: Die TEG, die technische Expertengruppe der EU-Kommission, will am 18. Juni Empfehlungen für einen EU-Standard für grüne Anleihen vorlegen.

 

Jedoch: Es gibt es keinen überzeugenden Grund, einen öffentlichen EU-Standard für grüne Anleihen zu etablieren. Das zumindest ist die Haltung des cep, des Centrums für Europäische Politik, ein europapolitischer Thinktank der Stiftung Ordnungspolitik mit Sitz in Freiburg.

 

Bert Van Roosebeke, Fachbereichsleiter Finanzmärkte im cep.

Zu seiner Einschätzung kommt das cep in seiner Analyse der ersten Vorschläge der Expertengruppe (die sich auf 18 Seiten in englischer Sprache hier findet).

 

Hauptgrund für die Skepis der Analysten: Es gebe bereits von Marktakteuren entwickelte, private Standards, die breite Akzeptanz fänden. Wenn die Kommission trotzdem einen EU-Standard entwickelte, sollte dieser zum Wohle des Wettbewerbs freiwillig bleiben und nicht verpflichtend sein, so das cep.

 

Auch sollte verhindert werden, dass der EU-Standard mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen verknüpft werde, mahnt der Thinktank. Denn damit drohte der Standard durch die Hintertür verpflichtend zu werden und zu einem Instrument der Industriepolitik zu werden.

 

Die grüne Taxonomie

 

Exkurs: Am 28. März 2019 hatte das Europäische Parlament in erster Lesung Änderungen des Taxonomie-Vorschlags der EU-Kommission für den Rahmen zur Förderung nachhaltiger Investitionen beschlossen (der Kommissions-Vorschlag, der EbAV und Altersvorsorge ausdrücklich einbezieht, ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums, um die die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2016 und der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen).

 

Vor allem lehnt das EP den binären Ansatz der Kommission ab, wonach Aktivitäten entweder nachhaltig sein sollen oder nicht. Gleiches gilt für eine „braune Taxonomie“ zur Bestimmung „nicht-nachhaltiger“ Aktivitäten. Außerdem lehnt das EP Durchsetzungsbefugnisse der EU-Finanzaufsichten ab, da diesen das umwelt- und klimapolitische Fachwissen fehle. Das cep hat auch zu dem Verordungsvorschlag der Kommission sowie zu dem betreffenden Parlamentsbeschluss Analysen erstellt.

 

Systemische Bedenken

 

Zurück zu den Empfehlungen für einen EU-Standard für grüne Anleihen: Das cep äußert sich auch kritisch zu einigen der Überlegungen der technischen Expertengruppe, Anreize für die Nutzung des EU-Standards für grüne Anleihen zu schaffen. Nach Auffassung des cep können diese sich negativ auf den Anlegerschutz auswirken, auf die Fähigkeit der EZB, die Inflation zu begrenzen, auf die Stabilität der Finanzmärkte und auf die Interessen der Steuerzahler.

 

Grundsätzlich ist die stärkere, auch regulatorisch gesteuerte Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Asset Management auf dem deutschen Pensions-Parkett kaum umstritten. Das Wie jedoch umso mehr.

 

So hatte beispielsweise Bayers Stefan Nellshen auf der jüngsten aba-Pensionskassentagung im Herbst 2018 in Königswinter betont, dass es keinerlei behördliche Diskriminierung bestimmter Assets aufgrund von subjektiven ideologischen Überzeugungen und Wertvorstellungen geben dürfe. Jede EbAV sollte individuell definieren können, was für sie nachhaltig ist, und dies dann veröffentlichen – nicht der Gesetzgeber sollte dies festlegen. Denn: Der Existenzzweck einer EbAV sei schließlich die sichere Finanzierung der Leistungen.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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