Das Rundschreiben zu Derivaten und strukturierten Produkte bei „altregulierten“, kleinen Versicherern, Pensions- und Sterbekassen stand bis Ende Januar zur Konsultation und dürfte in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Paul Wessling analysiert für LEITERbAV die komplexe Materie.

Im Januar 2017 hat die Versicherungsaufsicht die Neufassung der Rundschreiben 3/99 und 3/00 in einem gemeinsamen Rundschreiben (R17/16) zum Einsatz von Derivaten und strukturierten Produkten zur Konsultation gestellt. Mithin zusätzlich aufgehoben, da nunmehr einheitlich geregelt, sind die Hinweise zum Einsatz von Credit Default Swaps (2005) und Inflations Swaps (2012) und zur Erhöhung der Vorkaufsquote (2013). Ebenfalls zur Konsultation gestellt wurde das neuen Nachfolge-Kapitalanlage-Rundschreiben zu R4/11 im Dezember 2016. Beide Konsultationen waren bis 31. Januar 2017 befristet.
Die Zusammenfassung der Regeln und Hinweise zum Einsatz von Derivaten und strukturierten Produkten ist sinnvoll und bestimmt den Rahmen für Unternehmen nach §§ 212-2017 VAG. Bisherige Regelungen wurden beibehalten und ergänzt um zwischenzeitlich erfolgte Anpassungen durch EMIR und erweiterte Meldepflichten finanzieller oder nicht finanzieller Gegenparteien.
Angetrieben und strategisch motiviert zur Durationssteuerung oder Zins- und Werteabsicherung bzw. taktisch zur Nutzung von Marktverwerfungen oder dem Kauf von Anleihen im Sekundärmarkt erfolgt die Umsetzung von Derivaten in der Direktanlage oder vermehrt im Fonds, insbesondere bedingt durch den umfangreichen Verwaltungsaufwand seit 2013.
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