Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):

„Das ist nicht hausgemacht“

Heute geht es weiter auf LEITERbAV mit der Berichterstattung zum derzeitigen Herbsttagungs-Marathon im deutschen Pensionswesen; nun zu der diesjährigen aba-Pensionskassentagung – infolge der Inhaltsdichte erneut in mehreren Folgen. Heute Teil I: von Wirtschaftslage über Wirtschaftsprüfung bis zu Aufsichtsfragen. Für LbAV berichten Detlef Coßmann, Matthias Lang und Jan Andersen.

 

Am 1. Oktober – kurz nach der aba-Mathetagung – hat die jährliche aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen stattgefunden, wie fast immer in diese Zeiten online.

 

Wirtschaft und Kapitalmärkte: im Bann der Corona-Krise

 

Im ersten Vortrag präsentiert Katharina Utermöhl, Europa-Volkswirtin der Allianz SE, den Ausblick für Konjunktur und Kapitalmärkte:

 

Katharina Utermöhl, Allianz.

Für 2020/21 stellt Utermöhl keine schnelle Konjunkturerholung in Aussicht. Nach dem dramatischen Wirtschaftsabsturz im Frühjahr hat die positive Entwicklung in den Monaten Mai-August zwar einiges wieder wettmachen können, aber bei weitem nicht alles. Mit dem Auslaufen stützender Nachholeffekte wird unmissverständlich klargestellt werden, dass die derzeitige Konjunkturerholung angesichts anhaltender Ansteckungssorgen, weiterhin stark erhöhter wirtschaftlicher Unsicherheit und der asynchronen globalen Entwicklung kein Selbstläufer ist. Auch ohne einen zweiten Shutdown sollte in den kommenden Quartalen fest mit Konjunkturrückschlägen kalkuliert werden, denn Corona versetzt die Wirtschaft in eine Art „Stop & Go“-Modus, bei dem die wirtschaftliche Erholung nur langsam vorankommt und immer wieder anhalten muss. Bei steigenden Fallzahlen, werden wieder mehr Einschränkungen kommen, bei sinkenden Zahlen Lockerungen – mit den jeweiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Unternehmen.

 

Insofern erwartet Utermöhl für 2021 einen Anstieg von Arbeitslosigkeit und Insolvenzen, mit einer nachhaltigen Erholung der Konjunktur rechnet sie erst ab der zweiten Jahreshälfte 2021 – unter der Voraussetzung, dass es einen Impfstoff in Aussicht gegen das Virus gibt.

 

Die uneinheitliche Corona-Erholung stellt laut der Referentin v.a. Exportländer vor Herausforderungen, der globale Handel wird das Vorkrisenniveau voraussichtlich erst wieder 2022 erreichen. Was die wirtschaftspolitische Antwort betrifft, erwartet Utermöhl, dass angesichts der zu erwartenden Wackelkonjunktur in den kommenden Monaten noch einmal kräftig nachgelegt wird.

 

Die Märkte: Obwohl wir uns in der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit befinden, hat der Aktienmarkt, nach extremem Kursverlust im März 2020, bereits wieder eine nahezu ebenso rasante Kurserholung hingelegt. Für Utermöhl sind die Erwartungen jedoch überzogen, erneute Rückschläge angesichts der stark erhöhten politischen als auch wirtschaftlichen Unsicherheit sehr wahrscheinlich. Die Zinsen hingegen dürften auch in den nächsten Jahren weiter auf sehr niedrigem Niveau verharren.

 

Utermöhls Fazit: Corona wird auch langfristig tiefe Spuren hinterlassen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der post-Corona Welt zeichnen sich damit wie folgt ab: Tiefzinspolitik auf lange Sicht, aktivere Rolle des Staats in Wirtschaftsfragen, anhaltend hohe Staatsschulden bei steigenden Vermögenspreisen und einer zunehmend verschwimmenden Grenze zwischen Geld- und Fiskalpolitik. Als positiv zu bewerten ist allerdings der enorme Digitalisierungsschub.

 

Bilanzierung: im Zeichen von Covid-19

 

Kristina Stiefel, PwC.

Kristina Stiefel, Wirtschaftsprüferin bei PwC Deutschland, erläutert in ihrem Vortrag die gegenwärtige Herausforderung für WP, Risiken im Rahmen der Berichterstattung von Pensionskassen sachgerecht darzustellen: Fragen zur richtigen Zuordnung (Anlage- oder Umlaufvermögen) bzw. der Feststellung, ob Wertminderungen dauerhaft sind, sind derzeit von entscheidender Bedeutung. Aufgrund des im Regelfall späten Aufstellungsdatums der Jahresabschlüsse von Pensionskassen, ist der Zeitraum der Wertbegründung bzw. Wertaufhellung länger, so dass wertbegründete bzw. wertaufhellende Aspekte von größerer Relevanz sein können.

 

Aktien oder Anteile an Investmentvermögen und andere festverzinsliche und nicht-festverzinsliche Wertpapiere sind grundsätzlich dem Umlaufvermögen zuzuordnen, es sei denn, dass sie dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Letzteres ist zu messen anhand Halteabsicht und Haltemöglichkeit; insb. zur letzteren ist auch aus PwC-Sicht eine erweiterte Liquiditätsplanung erforderlich. In begründeten Ausnahmefällen sind Veräußerungen denkbar, wenn die Gründe zum Zeitpunkt der Widmung zum Anlagevermögen noch nicht bekannt sind. Dazu zählen u.a. ZZR-Finanzierung, Ratingherabstufung oder auch Änderung der ALM-Strategie.

 

Entsprechend der Verlautbarungen zur 149. und 176. Sitzung des VFA muss das Wertpapier außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn eine dauernde Wertminderung oder ein Rating außerhalb des IG-Bereichs bzw. eine Herabstufung um zwei oder mehr Notches vorliegt. Die außerplanmäßige Abschreibung darf unterbleiben, wenn das Versicherungsunternehmen nachweisbar darlegt, dass die Wertminderung voraussichtlich nur vorübergehend ist.

 

Je nach Anlageklasse sind unterschiedliche Fragen zu beantworten – insbesondere auch hinsichtlich der Verfügbarkeit ausreichender Daten z.B. bei der Fondsdurchschau zur Ermittlung des beizulegenden Wertes bei Investmentfonds.

 

Stiefels Fazit: Mitunter sind in Vorbereitung des kommenden Jahresabschlusses je Anlageklasse viele Arbeiten notwendig, um den „richtigen“ Bilanzwert zu ermitteln und auch nur eine temporäre, solvenzseitige und handelsrechtliche Nichtbedeckung zu vermeiden.

 

Bericht der Fachvereinigung Pensionskassen: im Austausch mit der Praxis …

 

Über Themen, die seit Ausbruch der Covid-19-Krise im Austausch mit der BaFin bearbeitet worden sind, berichtet Jürgen Rings, Vorstandsvorsitzender der Höchster Penka und Leiter der Fachvereinigung:

 

Juergen Rings, Hoechster Penka.

Unterdeckung: Während eine Unterdeckung des Sicherungsvermögens nach Zeitwerten (sog. Unterwertigkeit) unter bestimmten Bedingungen wie „vorübergehend“ und „Haltemöglichkeit bis zur Endfälligkeit“ keine direkte Zuführung verlangt, gilt selbiges für eine Unterdeckung nach Buchwerten aufgrund von § 127 VAG nicht; auch eine Argumentation, dass sich Bedingungen verbessern könnten, ist nicht akzeptabel. BaFin und IDW stehen zu handelsrechtlichen Fragestellungen insb. zum Aufgreifkriterium nach § 341b Abs. 2 HGB im regelmäßigen Austausch.

 

Stresstest: Dieser ist grundsätzlich ein Frühindikator, der aber im Falle des Nichtbestehens nicht zwingend zu einer Umstrukturierung des Portfolios führen soll. Allerdings ist mit den Kassengremien hinsichtlich der Wahl geeigneter Maßnahmen wie z.B. die Abgabe einer Garantieerklärung zu diskutieren. Werden keine anderen Maßnahmen vereinbart, dann ist das Portfolio umzustrukturieren.

 

Anlageverordnung: Aufgrund der Kapitalmarktturbulenzen in Folge von Covid-19 wird eine passive Überschreitung der Immobilienquote temporär seitens der Bafin akzeptiert. Bei passiver Überschreitung anderer Quoten in Folge von Covid-19 empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Aufsicht.

 

und im Dialog

 

Rings weist im weiteren Verlauf darauf hin, dass die Folgen des Niedrigzinses und der verstärkenden Effekte aufgrund von Covid-19 kein „hausgemachtes“ Problem der Einrichtungen, sondern auf systemische Veränderungen zurückzuführen sind. Der Durchführungsweg „Pensionskasse“ ist hocheffizient, und neuere Verträge stehen auch nicht im Fokus. Rings fordert einen vernünftigen Umgang mit höheren Garantieleistungen älterer Tarifgenerationen ein. Dazu hat die aba initiativ den Dialog mit BaFin, BMAS und BMF verstärkt und Vorschläge zur Anpassung der Rahmenbedingungen (z.B. zu Bedeckungsvorschriften oder auch Teilkollektivbetrachtungen) unterbreitet.

 

Die Fachvereinigung hat sich intensiv die Konsultationsprozesse zu den Auslegungen / Rundschreiben zu SIPP, MaGo und ERB eingebracht, und dabei wesentliche Verbesserungen wie eine klarere Formulierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen oder auch eine Schärfung der Proportionalitätsaspekte erreicht; insbesondere können bei der ERB bisherige Risikobeurteilungen wie z.B. Stresstests, Bericht des Verantwortlichen Aktuars oder der Versicherungsmathematischen Funktion berücksichtigt werden.

 

Auch im Gesetzgebungsverfahren zum Insolvenzschutz von Pensionskassenzusagen hat die aba erfolgreich mitgewirkt, berichtet Rings. So gibt es eine Klarstellung zur „Beibehaltung“ der versicherungsvertraglichen Lösung, es konnte eine weitreichende Erfüllungsunterstützung seitens der Pensionskasse, eine Vereinfachung bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage sowie eine erstmalige Beitragspflicht erst für 2021 anstatt 2020 erreicht werden.

 

Nach der Theorie folgt die Praxis, d.h. die Fachvereinigung unterstützt nun durch Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen bei der Umsetzung der verschiedenen Anforderungen. Die Umsetzung bleibt anspruchsvoll, schließt Rings.

 

Soweit zu den ersten Inhalten der diesjährigen aba-PK-Tagung.

 

Teil II der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

 

Teil III der Berichterstattung findet sich zwischenzeitlich auf LEITERbAV hier.

 

 

Detlef Coßmann, Aon.

 

 

Detlef Coßmann ist Aktuar, Principal bei Aon sowie Vorstand der Pensionskasse der Schülke & Mayr GmbH VVaG.

 

 

 

 

 

Jan Andersen, Aon.
Jan Andersen, Aon.

 

 

Jan Andersen ist Principal bei Aon und dort Chef des deutschen Legal Consulting Teams.

 

 

 

 

 

Matthias Lang, Aon.

 

Matthias Lang ist Aktuar und Principal bei Aon.

 

Von ihnen bzw. anderen Autorinnen und Autoren von Aon erschienen zwischenzeitlich auf LEITERbAV:

 

 

 

Erfurt bringt Licht ins Dunkel der Invaliditätsversorgung:
Die Ausnahme ist nicht die Regel
von Roland Horbrügger und Alexandra Steffens, 14. Februar 2024

Anpassungsprüfung und Rententrends:
Die Anpassung hat Methode
Jan Andersen und Dr. Christian Rasch, 5. Dezember 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Abwarten …
von Andreas Kopf, Rainer Goldbach und Bianca Ermer, 13. November 2023

aba-Pensionskassentagung (II):
Funding for nothing?
von Bianca Ermer, Rainer Goldbach und Andreas Kopf, 6. November 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (II):
Lieber beim Index bleiben
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 17. August 2023

aba-Forum Arbeitsrecht 2023 (I):
Der Ruf nach dem Gesetzgeber ...
von Roland Horbrügger und Jan Andersen, 10. August 2023

Neulich in München – mit Blick nach Erfurt:
Leitplanken Made in Erfurt
von Florian Große-Allermann und Roland Horbrügger, 17. April 2023

aba-Pensionskassentagung (III):
Mucksmäuschenstill ...
von Tanja Grunert und Ingo Budinger, 18. November 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von Staatsfonds und Stresstest ...
von Andreas Kopf und Rainer Goldbach, 14. November 2022

Entgeltumwandlung und Arbeitsvetrag:
Stay in statt Opting out
von Jan Andersen und Roland Horbrügger, 26. August 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (II):
Wie weit lässt sich die Tür öffnen …
von Roland Horbrügger und Carsten Hölscher, 4. April 2022

aba-Forum Arbeitsrecht 2022 (I):
Gewisse Skepsis, weniger Strenge
von Carsten Hölscher und Roland Horbrügger, 21. März 2022

aba-Pensionskassentagung (II):
Von 3V, VAIT und Großer Koalition
von Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger, 11. November 2021.

aba-Pensionskassentagung (I):
Zwischen zweifelhaft, nicht durchdacht und Kannibalen
von Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang, 8. November 2021.

aba-Forum Arbeitsrecht 2021:
Die Operation am offenen Herzen …
von Carsten Hölscher, Alexandra Steffens und Roland Horbrügger, 30. April 2021.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (III):
Bier ist bAV…
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 6. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (II):
How to do Insolvenzschutz?
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 3. November 2020.

Deutschland im Herbst – aba-Pensionskassentagung (I):
Das ist nicht hausgemacht“
von Detlef Coßmann, Jan Andersen und Matthias Lang, 2. November 2020.

Digitale Rentenübersicht:
Auf dem richtigen Weg
von Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, 14. September 2020

Die EbAV-Regulierung schreitet voran:
Von SIPP und EGA
von Wolfram Roddewig, 8. Juni 2020

Aon EbAV-Konferenz 2019:
Von MaGo, ORA, SIPP und mehr...
von Detlef Coßmann, München, 6. Januar 2020

Im September in Köln (III) – aba-Mathetagung 2019:
Weniger als Null wird es nicht
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 27. November 2019

Im September in Köln (II) – aba-Mathetagung 2019:
Ein flüchtiges Wesen namens Zins
von Björn Ricken und Dr. André Geilenkothen, Köln, 20. November 2019

aba-Forum Arbeitsrecht:
Von klein-klein, Textform, Vernachlässigung und mehr…
von Thomas Obenberger, Christine Gessner und Sophia Alfen, München; Mannheim, 30. April 2019

aba-Mathetagung:
Mathe fast schon magisch
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 18. Dezember 2018

Auch das noch (II):
Informationsbedürfnis versus zumutbare Beratung
von Gregor Hellkamp und Aida Saip, Mülheim an der Ruhr und München, 11. Dezember 2018

aba-Fachforum Arbeitsrecht:
Auf den Punkt gebracht!
von Carsten Hölscher, Mannheim, 30. Mai 2018

EIOPA Stresstest 2017 (III):
Von Bären und Diensten
von Dr. Georg Thurnes, München, 21. Dezember 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Von Chancen und Hybriden. Von HFA 30 und vier Vaus.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 27. Oktober 2017

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Von Rätseln und Mega-Themen.Von Püfferlis und Evergreens.
von Dr. André Geilenkothen, Mannheim, 26. Oktober 2017

aba-Forum Arbeitsrecht:
Teilentschärfung
von Carsten Hölscher, Mannheim, 5. Mai 2017

BGH zu VBL-Startgutschriften für Rentenferne:
Nicht pauschal abziehen!
von Andreas Kasper, München, 8. Juni 2016

Die Steuerbilanz nach den Anpassungen im 253 HGB:
Der Staub der Jahrzehnte
von Dr. André Geilenkothen, Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016

Vorlage der EIOPA-Stresstest-Ergebnisse (III):
Von Löchern und Lücken
von Dr. Georg Thurnes, München, 11. Februar 2016

 

 

 

Anm. der Redaktion: Die Berichterstattung zu Veranstaltungen erfolgt auf LEITERbAV regelmäßig im Indikativ der Referentinnen und Referenten, nicht im Konjunktiv.

 

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