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bAVPrax Advertorial: Rente mit 63 – auch in der bAV?

Das hat dort nichts zu suchen!

Seit einiger Zeit liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem noch in der ersten Jahreshälfte die Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) eingeführt und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) ausgeweitet werden soll. Das hat zunächst gar nichts mit der bAV zu tun. Oder doch? Thomas Hagemann hinterfragt, bewertet und appelliert.

 

 

Thomas Hagemann. Mercer.

Sieht man in den Gesetzentwurf, dann findet man dort eine auf den ersten Blick unscheinbare Ergänzung im Betriebsrentengesetz, die da lautet:

 

In § 2 […] werden die Wörter „, in dem“ durch die Wörter „der Vollendung des 65. Lebensjahres, falls“ ersetzt.

 

Fast ist man geneigt, einfach weiterzulesen. Doch ein genauerer Blick lohnt.

 

Derzeit ist im Betriebsrentengesetz vorgesehen, dass Mitarbeiter, die eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen auch in der betrieblichen Altersversorgung bessergestellt werden müssen. Abgesehen davon, dass nicht einzusehen ist, warum Wohltaten der Bundesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt zu höheren Kosten für Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung führen sollen, enthält die bisherige Regelung schon einige Unklarheiten. So gilt sie nur in dem Fall, dass ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Mitarbeiter, der bis zur Rente im Unternehmen arbeitet, wird also gar nicht erst erfasst.

 

Eine Gelegenheit verstreicht

 

Nun möchte die Bundesregierung die Altersrente für besonders langjährig Versicherte auf das Alter 63 ausweiten. Und statt diese Gelegenheit zu nutzen, die unklare und bisher recht unbedeutende Regelung im Betriebsrentengesetz zu streichen, wird sie ausgedehnt – und die Liste der Unklarheiten deutlich verlängert.

 

Nimmt man den Gesetzentwurf wörtlich, wäre es in bestimmten Konstellationen beispielsweise möglich, dass ein Mitarbeiter seine Betriebsrente erhöht, indem er ein paar Tage vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheidet, weil der Kürzungsfaktor für das vorzeitige Ausscheiden dann größer als 1 wird. Und Personen, die eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst im Alter 66 oder 67 in Anspruch nehmen, werden gegenüber dem derzeitigen Rechtsstand noch einmal bessergestellt, weil sie so behandelt werden, als wären sie schon im Alter 65 ausgeschieden – allerdings gilt diese Verbesserung nur in der bAV; in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt für diese Personen alles beim Alten.

 

Wer schrieb was?

 

Erhellend ist der Blick in die Gesetzesbegründung:

 

Die zeitlich befristete Sonderregelung, nach der für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ein abschlagsfreier Rentenbezug ab dem Alter von 63 Jahren ermöglicht wird (Paragraph 236b SGB VI), soll nicht für Betriebsrenten gelten.“

 

Das kann man nur uneingeschränkt unterstützen. Leider hat diese Gesetzesbegründung inhaltlich nichts mit der geplanten Gesetzesänderung zu tun, in der Abschläge ja gar keine Rolle spielen. Ob Gesetzesänderung und Gesetzesbegründung von unterschiedlichen Personen geschrieben wurden?

 

Möge das Gesetz der Begründung folgen

 

Im weiteren Verlauf der Gesetzesbegründung heißt es:

 

Die Stärken der betrieblichen Altersversorgung liegen in betriebsbezogenen und passgenauen Versorgungslösungen. Eine Übertragung der als Übergangsregelung angelegten Sonderregelung würde diese Flexibilität einschränken, zu einer weiteren Verkomplizierung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung beitragen und insbesondere für kleinere Betriebe zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Kostenaufwand und damit zu geringerer Akzeptanz führen.“

 

Liebe Frau Nahles, genauso ist es. Behalten Sie die Gesetzesbegründung bei und passen Sie den Gesetzentwurf daran an. Streichen Sie die ohnehin unklare Regelung für besonders langjährig Versicherte aus dem Betriebsrentengesetz – sie hat dort nichts zu suchen. Und nutzen Sie damit die Gelegenheit, einen weiteren kleinen Schritt bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages zu machen:

 

Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können.“

 

Der Autor ist Chefaktuar der Mercer Deutschland GmbH.

 

Von ihm bzw. anderen Mercer-Autoren sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:

Time is on your side

von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

 

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:

Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …

Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

 

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):

Von der Teilzeitfalle …

von Dr. Judith May, 2. März 2023

 

Pensions in their Markets: Was war da los in London?

Von Doom Loops zu Lessons learned

von Olaf John, 14. Oktober 2022

 

Pensionsrückstellungen nach HGB:

Frühzeitig und schnellstens“

Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

 

Pensions in their Markets:

Tektonik in der Taktik

Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

 

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:

Es gibt viel zu tun!

von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

 

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:

All's Well That Ends Well

von Olaf John, 28. April 2022

 

Die Inflation und der Pensionsinvestor:

Hedge me if you can

von Olaf John, 8. Februar 2022

 

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:

Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV

von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

 

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:

Time is on my Zeit

von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

 

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:

Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect

von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

 

Forum „bAV“ der VVB:

My sweet fifteen

von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

 

Erfurt, Teilzeit und die bAV:

Kein Taschenrechner in Eigenregie

von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

 

aba-Forum Steuerrecht 2021:

Alles außer Schaumweinsteuer

von Thomas Hagemann, 26. April 2021

 

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):

Resümee der zweiten Welle

Von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

 

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:

Wenn alte Liebe rostet ...

von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

 

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:

Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten

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bAV in der Corona-Krise:

Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss

von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

 

Übersterblichkeit und Covid-19:

Man stirbt nur einmal!

von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

 

Prioritäten in der Krise: So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

 

Aufsicht: Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

 

bAV in den Zeiten des Virus‘: Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

 

BaFin-Merkblatt: Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

 

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt

von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

 

Was heißt hier „lediglich“?

von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

 

Alles auf Reset beim Wertguthaben?

von Judith May, 23. April 2019

 

In beiden Fassungen?

von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

 

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 

von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

 

Zumutung und Kostenbelastung

von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

 

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“

von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

 

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben 

von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

 

Nicht genug dazu gelernt

von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

 

Spannung jenseits des BRSG

von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

 

bAV statt Resturlaub?

von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

 

Das hat dort nichts zu suchen!

von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

 

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen! 

von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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