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bAV-Prax-Advertorial – Endlich Zielrenten in Deutschland?

Das Ende des Systemfehlers

Unter dem Druck des Niedrigzinses macht sich die Politik daran, die deutsche bAV aus dem überkommenden Korsett der Garantien zu befreien und den Arbeitnehmern die Teilhabe am Produktivkapital zu ermöglichen. Damit ist sie auf dem richtigen Weg, schreibt Christof Quiring.

 

Christof Quiring.
Fidelity International.

In der heißen Phase der Diskussion um die Reform der deutschen bAV zeichnet sich nicht weniger ab als ein Paradigmenwechsel: Nachdem im hiesigen System der betrieblichen Altersversorgung seit Menschengedenken Garantien eine zentrale Rolle gespielt haben, dürfte die Politik im Rahmen ihres kommenden Sozialpartnermodells erstmals in Deutschland Zielrentensysteme – endlich – möglich machen. War zu Beginn der Diskussion noch geplant, die Haftung für die Mindestleistung vom Arbeitgeber auf die tarifliche bAV-Einrichtung zu übertragen, ist dieses Modell, bei dem sich im Übrigen die komplexe Frage der Ausfallsicherung beispielsweise über einen PSV-II gestellt hätte, vom Tisch.

 

Zielrentensysteme – international unter der Bezeichnung Defined Ambition (DA) bekannt und üblich – zeichnen sich dadurch aus, dass sie vorab bestimmte Leistungs- und Rentenhöhen anstreben, jedoch ohne diese zu garantieren. Sind diese Modelle in Großbritannien und den Niederlanden bewährt und etabliert, dürfte in Deutschland die Kommunikation gegenüber den Berechtigten eine der zentralen Herausforderung sein, dessen ist sich auch die Politik bewusst. Als Grund werden häufig vorgebliche Garantie-affine Eigenheiten der deutschen „Mentalität“ angeführt; das Wort „Gewohnheit“ dürfte wohl realitätsnäher sein. Wie dem auch sei, das alles ändert nichts an dem zugrundeliegenden Handlungsbedarf.

 

Das Paradoxon der sich selbst blockierenden Garantien

 

Nach nunmehr acht Jahren politisch induzierter, konzertierter Niedrigzinspolitik der westlichen Notenbanken und einem bereits noch länger andauernden fundamentalen Trend zu einem rückläufigen Zinsniveau sind die Garantien heute endgültig an den Grenzen ihrer Sinnhaftigkeit angekommen. Im Gegenteil, mittlerweile ist die Zinslage derart prekär, dass eine Garantie ein Asset Management verlangt, welches die potenzielle Erfüllung ihrer selbst zunehmend unwahrscheinlicher macht. Die Einschnitte, die wir im jüngst im Future Service von Pensionskassen gesehen haben, sind möglicherweise erst der Anfang. Das gilt umso mehr, als nicht damit gerechnet werden kann, dass die Notenbanken in absehbarer Zeit einen Politikwechsel einleiten werden (man kann darüber diskutieren, ob sie es angesichts der durch die Politik des billigen Geldes erzeugten Effekte in Staatshaushalten sowie in Real- und Finanzwirtschaft überhaupt noch können).

 

Ohnehin kann man fragen, wie sinnvoll die bis heute üblichen Garantien, die sich in den letzten Jahrzehnten scheinbar bewährt haben sollen, unabhängig von der Zinslage auch grundsätzlich überhaupt sind. Wie werthaltig sind Garantien, die 60 Prozent des risikolosen Zinses von Staatsanleihen garantieren? Und ins Wanken geraten, wenn die Zinslage sich ändert?

 

Der Systemfehler, die Illusion vom Ausbau der zweiten Säule und der richtige Weg

 

Allerdings bedeutet dieses Paradoxon nicht nur geringe Leistungshöhen und verschenktes Renditepotenzial für die Berechtigten, sondern führt darüber hinaus auf Seiten der Arbeitgeber zu einem ständig intensiver werdenden, von Skepsis und Rückzug geprägten Nachdenken über die bAV. Das überrascht nicht, schließlich kann von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden, neben seinem Kerngeschäft völlig fachfremd finanzielle Garantien fast im Stil der Assekuranz aussprechen zu müssen – erst recht nicht in Zeiten, in denen selbst die Versicherer als große, hochspezialisierte Finanzdienstleister jede Möglichkeit ergreifen, sich aus garantiegestütztem Geschäft zurückzuziehen. Eingeschränkte Renditepotenziale gepaart mit Zurückhaltung des dritten Akteurs in der bAV – des Arbeitgebers – sind aber ein Mix, der, solange er weiter existiert, jede Hoffnung der Politik auf einen Ausbau der zweiten Säule der Altersversorgung illusorisch macht.

 

Damit lassen sich Garantien in der Altersvorsorge, auch wenn sie in Deutschland seit Jahrzehnten zum determinierenden Standardrepertoire in der bAV gehören und demzufolge im Vorsorgebewusstsein der Menschen fest verankert sind, als deutlicher Systemfehler identifizieren. Will die Politik die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule im Vorsorgesystem stärken, bisher nicht erreichte Bevölkerungsschichten vor allem in KMU erreichen und diesen trotz teils vorhandener Beschränkungen in der möglichen Beitragshöhe ein relevantes Leistungsniveau ermöglichen, so ist sie mit dem Paradigmenwechsel hin zu Zielrentensystemen zweifelsohne auf dem richtigen Weg.

 

Lebenszyklusfonds als Mittel der Wahl

 

Bleibt die Frage, wie das Asset Management innerhalb der DA-Modelle gestaltet werden kann, denn auch wenn keine formalen Garantien gegeben werden, wollen die Zusagen gleichwohl bestimmte Leistungskorridore erreichen. Ein Mittel der Wahl können Lebenszyklusfonds sein, derer sich viele Unternehmen bereits seit Jahren bedienen. Diese Fonds können einerseits eine alternative Risikoabsicherung leisten, andererseits attraktive Renditen erwirtschaften. Das Prinzip ist bekannt und muss hier kaum erläutert werden: Die Asset Allocation richtet sich nach dem Alter des jeweiligen Mitarbeiters. Je weiter der zu erwartende Renteneintritt in der Zukunft liegt, desto stärker investiert der Fonds in wachstumsorientierte Investments, beispielsweise in globale Aktien. Ab circa 20 Jahre vor Auszahlung schichtet der Fonds das angelegte Kapital sukzessive in weniger volatile Anlagen um.

 

Die Beispielrechnungen, inwiefern garantiegestützte Produkte (sei es mit 0-Prozent-Mindestleistung oder mit einem Garantiezins) gegenüber beispielweise Lebenszyklusfonds underperformen, sind längst Legion.

 

Den Weg weitergehen!

 

Ob es einem gefällt oder nicht: Die Zeit der Garantien, ein in der deutschen Altersvorsorge von Anfang an eingewebter Systemfehler, läuft endgültig ab. Alle Beteiligten tun gut daran, dies zu akzeptieren – je früher, je besser. Eine weitere Aufrechterhaltung ihrer Existenz würde nicht nur den Ausbau der bAV hemmen, sondern selbst das bestehende Niveau gefährden – durch die Abkehr der Arbeitgeber von der bAV und durch eine fehlgeleitete Asset Allocation. Angesichts der erwähnten Geldpolitik muss man gar fragen, ob es nicht politisch fahrlässig ist, mittels überholter Garantiesysteme den Menschen eine Beteiligung am nationalen und internationalen Produktivkapital zu erschweren und in insuffiziente Zinspapiere ohne jeden Real-Assets-Charakter zu zwingen. Mit der Einführung der Nicht-Versicherungsförmigkeit in der Rentenphase des Pensionsfonds hat die Politik bereits bewiesen, dass sie zu einem Umsteuern entschlossen ist.

 

Insofern sei ihr Mut gewünscht, auf dem Weg zum Paradigmenwechsel und zur Abkehr vom Systemfehler nicht innezuhalten und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen.

 

Der Autor ist Leiter Investment- und Pensionslösungen von Fidelity International.

 

 

Von ihm beziehungsweise Fidelity International sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

 

„… und neuer Schwung für die drei Akteure“, 25. Juli 2017

 

Von Strahlkraft, Verantwortung Mitleid und mehr…“, 21. Oktober 2019

 

Der Weg zum Ruhestand, 4. November 2019

 

Von 0 auf 150? Sechs Regionen auf dem Prüfstand, 28. Juli 2020

 

Pandemie verstärkt ESG-Fokus – bei Unternehmen und Anlegern, 8. April 2021

 

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei, 28. Juli 2021

 

15. Villa Mumm Konferenz am 9. September online aus Kronberg, 26. August 2021

 

Nachbericht – 15. Villa Mumm Konferenz:

Von seltenen Tieren, goldenen 20ern, ökonomischem Long Covid …, 1. Oktober 2021

 

 

Kontakt:

Christof Quiring

Leiter Investment- und Pensionslösungen

Fidelity International

Kastanienhöhe 1

61476 Kronberg im Taunus

Tel.: +49 6173 509-3208

Email: christof.quiring@fil.com

www.fidelity.de

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

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Weitere Informationen unter: www.fidelity.de/bAV

 

 

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