Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Serie zur Historie – 750 Jahre bAV:

Das Dritte Reich – zwischen Diktatur und Polykratie

1933: Die Weimarer Republik endet, die Nationalsozialisten ergreifen die Macht. Auf die schweren Zeiten der Wirtschaftskrise folgen die dunklen des Totalitarismus. Das macht auch vor der bAV nicht halt. Doch zumindest der totalen Gleichschaltung kann sie sich entziehen. In einer mehrteiligen Serie blickt Nikolaus Bora zurück. Teil III: Die dreißiger Jahre.

 

Die Nationalsozialisten hatten in ihrem Parteiprogramm den „Abbau der Arbeitslosigkeit“ und den „großzügigen Ausbau der Altersversorgung“ versprochen – und damit Wahlen gewonnen. Direkt nach ihrem Regierungsantritt Ende Januar 1933 erließen sie erste arbeitsmarktpolitische Gesetze. Bald folgten weitere. In der Rentenpolitik entwickelte das NS-Regime bis 1940 dagegen, von marginalen Verbesserungen abgesehen, keine Initiativen.

 

Renten und Arbeitslosenunterstützung waren bereits durch die Notverordnung der Regierung Brüning vom Juni 1931 drastisch gesenkt worden, und sie blieben auf niedrigem Niveau. Das galt auch für die Leistungen der Ersatzkassen. Doch es gab Ausnahmen:

 

Der Gebr. Arnhold´sche Pensionsverein in Dresden (siehe dpn, vierte bAV-SonderausgabeEndlich CDC!, No. 7, 2017) ignorierte die Verordnung; er zahlte weiter in voller Höhe.

 

Rentner der Reichs- und Länderverwaltungen erhielten Zuschüsse von der Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL), aus der 1951 die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde.

 

 

Nach der Wirtschaftskrise

 

Insgesamt waren 1933 mehr als vier Millionen Haushalte (damals in der offiziellen Statistik „Parteien“ genannt) auf Unterstützung durch Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen und betriebliche Sozialleistungen angewiesen. Diese Hilfen, gleich ob Renten oder einmalige Zahlungen, waren sehr niedrig. Auch die betriebliche Sozialarbeit litt unter den Folgen der Wirtschaftskrise. Wie viele betriebliche Fonds und Pensionskassen geschlossen worden oder mit ihrem Trägerunternehmen untergegangen waren, wie viele ihre Leistungen gekürzt oder vorübergehend eingestellt hatten, ist nicht bekannt.

 

Anfang Juni ist die fünfte Print-Sonderausgabe bAV der dpn in Kooperation mit LEITERbAVerschienen, aus der dieser Beitrag stammt. Der gesamte Beitrag findet sich als pdf zum Download hier (Ausdruck tonerintensiv):

 

 

Der erste Teil der Serie findet sich hier.

 

Der zweite Teil der Serie findet sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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