Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

bAV-Prax Advertorial – „HDI bAVberater“:

Corona als Digitalisierungs-Booster

Die Transformation der Versicherungsbranche ist im vollen Gange. Angetrieben von gesellschaftlichen, technologischen und regulatorischen Veränderungen des Marktumfeldes und befeuert durch die Pandemie, hat sich dieser Prozess deutlich beschleunigt. Die Nachfrage nach einfachen, effizienten und digitalen Prozessen gewinnt an Bedeutung. Am Ende dieser Entwicklung erwarten Kunden einen noch effizienteren und innovativeren Versicherungspartner an ihrer Seite. Fabian von Löbbecke erläutert.

Fabian von Löbbecke, HDI Pensionsmanagement.

Die umfassende digitale Vernetzung der modernen Welt verändert die Ansprüche der Kunden an die Versicherungsunternehmen und ihre Produkte und stellt die Versicherer vor neue Herausforderungen.

Mit Blick auf die Marktsituation hat HDI auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) reagiert und eine ganzheitliche digitale Plattform in Kooperation mit XEMPUS entwickelt.

Mit der Verbindung der Beratungssoftware für Vermittler und dem Tool zur bAV-Verwaltung bietet HDI effiziente Prozesse bei größtmöglicher Flexibilität. Von der Beratung über den Vertragsabschluss bis hin zur Datenverwaltung erfolgt die Abwicklung komplett digital.

Quelle: HDI. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Digitaler Fortschritt bringt Kundennähe

Verändertes Kundenverhalten erfordert eine Individualisierung bei der Beratung. Mit der Automatisierung der Geschäftsprozesse setzt HDI die Weichen für mehr Kundenfokussierung. Denn: Der digitale Fortschritt bringt mehr Kundennähe – wenn aktuell auch überwiegend virtuell, davon ist der Versicherer überzeugt.

 

 

HDI setzt dabei auf einen hybriden Ansatz und ermöglicht, dass die bAV vollständig digital erlebbar ist – oder auf Wunsch weiter im persönlichen Kontakt.“

 

 

Durch die orts- und zeitunabhängige Beratung ist es deutlich einfacher, auf die individuellen Kundenwünsche in der Beratung einzugehen. Die Datenvernetzung erhöht die Interaktion des Vermittlers mit seinem Kunden und schafft damit Nähe.

HDI setzt dabei auf einen hybriden Ansatz und ermöglicht, dass die bAV vollständig digital erlebbar ist – oder auf Wunsch weiter im persönlichen Kontakt. Unabhängig davon, ob die Beratung persönlich oder digital stattfindet, im Fokus stehen die Bedürfnisse der Nutzer.

Wettbewerbsfähiges Zukunftsmodell: die ganzheitliche Plattform „HDI bAVberater“ verknüpft:

  • Konfiguration und Onboarding der Vermittler, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer durch HDI

  • Persönliche Beratung und Abschluss durch den Vermittler

  • Verwaltung und After Sales für Vermittler und Arbeitgeber

  • Möglichkeit zur Selbstberatung und Onlineabschluss für Arbeitnehmer

Quelle: HDI. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Digitaler Leuchtturm in der bAV

Der technologische Fortschritt ermöglicht eine neue Kundenansprache und verbessert gleichzeitig die Servicequalität. Der Fokus richtet sich dabei auf Flexibilität, Komfort, Einfachheit und Effizienz.

In Zahlen ausgedrückt: Die Prozesszeit verringert sich von bislang von zwei bis drei Wochen auf wenige Stunden – teilweise können Änderungen auch sofort vorgenommen werden. Und mit der implementierten elektronischen Signatur (eSignatur) ist der Abschluss einer bAV volldigital möglich – das spart nicht nur viel Zeit und Aufwand, sondern ist durch den Verzicht auf Papier auch besonders nachhaltig.

Hochrechnungen von HDI ergeben, dass mit der digitalen Verwaltung aller HDI bAV-Verträge durch die Arbeitgeber und dem Empfang der turnusmäßigen Briefe in der digitalen Postbox jährlich 3,6 Tonnen Papier eingespart werden.

Das mit der digitalen Transformation in der bAV verfolgte Ziel ist ambitioniert: HDI will im Bereich der bAV erster Ansprechpartner sowohl für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertriebspartner als auch für seine eigenen Mitarbeiter werden. Mit der digitalen bAV-Plattform hat HDI nicht nur einen Meilenstein gesetzt, sondern auch einen Maßstab im Markt definiert.

Digitaler Aktenschrank: Entlastung für den Arbeitgeber

Bei der Entwicklung der neuen Plattform hat HDI, neben der verringerten Prozesslaufzeit, insbesondere die Entlastung des Arbeitgebers bei der Verwaltung der bAV im Blick.

 

 

Die digitale bAV-Akte sorgt für Transparenz, Schnelligkeit und verbessert gleichzeitig auch den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.“

 

 

Personalabteilungen können nun die Vielfalt an Versicherungsverträgen und -tarifen einfacher und effizienter verwalten.

Die digitale bAV-Akte sorgt für Transparenz, Schnelligkeit und verbessert gleichzeitig auch den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.

Von voraussichtlich Juni 2021 an haben die Unternehmen zusätzlich die Möglichkeit, ihren Beschäftigten einen Zugang zur digitalen Selbstberatung an die Hand zu geben. Über die intuitive Anwendung können sich Arbeitnehmer, online über ihre Absicherungsmöglichkeiten informieren. Immer mit einem persönlichen Ansprechpartner im Hintergrund, wenn dies gewünscht ist.

Quelle: HDI. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Alle Services im neuen „HDI bAVberater“ stellt HDI seinen verschiedenen Zielgruppen komplett kostenfrei zur Verfügung. Gerade in Corona-Zeiten, wenn Makler nicht mehr persönlich vor Ort sein können, und für große Unternehmen mit komplexen Strukturen über verschiedene Standorte hinweg, bietet das einen großen Mehrwert:

  • Veränderungen bestehender bAV-Verträge können schnell, einfach online erfasst und transparent gemacht werden

  • bAV-Formulare müssen nicht mehr ausgefüllt und per Post versandt werden – Prozesslaufzeiten verringern sich von Wochen auf Tage

  • Zusätzliche Entlastung des Arbeitgebers bei der Verwaltung durch übertragbare Lese- und Schreibrechte (z.B. Steuerberater oder Vermittler)

  • Zugleich digitaler Aktenschrank, in dem alle Informationen und Vertragsdokumente gebündelt online zur Verfügung stehen

Der Autor ist Diplom-Mathematiker und Betriebswirt bAV (FH), Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich.

Von HDI-Autoren sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

Altersversorgung:
Die Kraft der Kapitalmärkte nutzen!
Von Fabian v. Löbbecke, 21. März 2024

Unternehmerversorgung:
Keine Lösungen von der Stange!
von Fabian von Löbbecke, 13. Dezember 2023

Kleine im Versorgungswerk:
Auch kleine Jobs tragen zum Unternehmenserfolg bei!
von Fabian von Löbbecke, 8. November 2023

bAV-Prax Advertorial – „HDI bAVberater“:
Corona als Digitalisierungs-Booster
von Fabian von Löbbecke, 11. Mai 2021

Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV:
Mit HDI den bAV-Nettojoker ziehen
von Fabian von Löbbecke, 19. November 2020

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen:
Bilanzieller Befreiungsschlag
von Fabian von Löbbecke, 1. Oktober 2020

Soli-Wegfall als Chance für die bAV:
Im Osten geht die Sonne auf
von Fabian von Löbbecke, 16. September 2020

Fair und transparent ist am Ende meist günstiger
von Dr. Peter Doetsch und Fabian von Löbbecke, 18. Juni 2020

In der Spitze über 7 Prozent Rendite
von Prof. Thomas Dommermuth und Fabian von Löbbecke, 14. Mai 2020

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

Kontakt:

Email: fachcenter-bav@hdi.de

Tel.: +49 221 144-3615

 

 

 

 

 

Disclaimer:

Alle Inhalte auf LEITERbAV, und damit auch der vorliegende, einschließlich der über Links gelieferten Inhalte, richten sich an bAV-Verantwortliche in Industrie, Politik, Behörden und bei Verbänden sowie an bAV-Berater und bAV-Dienstleister und damit nur an institutionelle Marktteilnehmer. Die Inhalte und die Werbeinhalte einschließlich der von Gastautoren gelieferten Inhalte und einschließlich der über Links gelieferten Inhalte sind weder in Deutschland noch außerhalb Deutschlands als Kauf- oder Verkaufsangebot irgendeiner Art oder als Werbung für ein solches Angebot (bspw. von Fondsanteilen, Wertpapieren oder zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen) zu betrachten und stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung, oder ein Angebot hierzu dar. LEITERbAV (PB), Herausgeber und Redaktion sowie Gastautoren übernehmen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Korrektheit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte gleich welcher Art. Dasselbe gilt für die Verwendung dieses Artikels oder dessen Inhalt. Auch jegliche Haftung für etwaige IT-Schäden, Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus der Nutzung dieser Inhalte, beispielsweise zu Anlageentscheidungen (handeln oder nicht handeln), resultieren könnten, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn LEITERbAV (PB) oder Gastautoren in diesem Werk auf Werke oder Webseiten Dritter verweisen. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder und sind subjektiver Natur. Es handelt sich dabei nur um aktuelle Einschätzungen, die sich ohne vorherige Ankündigung ändern können. Die Texte sind damit vor allem für jegliche Form des Vertriebs, der Beratung oder der Finanzdienstleistung nicht vorgesehen. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. LEITERbAV und seine gesamten Inhalte und Werbeinhalte und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlicht werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb von LEITERbAV in den USA sowie dessen Übermittlung an oder für Rechnung von US-Personen oder an in den USA ansässige Personen sind untersagt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

© 2021 Pascal Bazzazi – LEITERbAV. Die hier veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch nicht auszugsweise, auch nicht in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Pascal Bazzazi.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.