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Neuer Tarifvertrag

Chemisch gepflegt

Bekommt die bAV zunehmend Konkurrenz, weil Arbeitnehmer auch andere Benefits ihrer Arbeitgeber zu schätzen wissen? Der neue Tarifvertrag der Chemiebranche könnte hierfür jedenfalls ein weiterer Beleg sein. LbAV-Autor Detlef Pohl hat sich nach dem Stand der Vorbereitungen für „CareFlex Chemie“ erkundigt.

 

Kreative Benefits gewinnen für die Mitarbeiterbindung offenbar zunehmend an Bedeutung. Wie die Studie „Benefits und Employer Branding“ der HR-Strategieberatung Lurse jüngst zeigte, gehören dazu flexible Arbeitszeitmodelle (bieten 96% der befragten Unternehmen an), Gehaltsfortzahlung bei Krankheit über die gesetzliche Sechs-Wochen-Frist hinaus (50%), Verpflegungszuschüsse (82%) oder Zuschüsse zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (66%) und schließlich zu immerhin 100% die Betriebsrente. Mittlerweile gibt es aber auch arbeitsplatzferne Dinge wie Netflix- oder Spotify-Abo, Personal-Trainer und Hunde-Sitter(LEITERbAV berichtete).

 

Es gibt sie also in vielen Varianten, die zur bAV konkurrierenden Benefits. Dies hatte kürzlich auch Karin Steinhauser, Head of Global Benefits & Pensions bei Siemens Healthineers, in einem Aon-Webinar berichtet. Die bAV werde zwar wahrgenommen und geschätzt, sei aber nicht von oberster Priorität für Mitarbeiterinnen. „Die Frauen schätzen am meisten Work-Life-Balance, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten“, berichtet Steinhauser.

 

Zur Rente tritt Pflege

 

Nun kommt ein weiteres Konkurrenzangebot hinzu – vorerst nur in der Chemie- und Pharmabranche: Im jüngsten Tarifabschluss von Chemie/Pharma des Chemie-Arbeitgeberverbandes (BAVC) und der IG Bergbau Chemie Energie (IG BCE) von Ende 2019 steht zwar wieder einmal die Barlohnerhöhung im Vordergrund (ein Plus von 1,5 Prozent ab Juli 2020 und noch mal 1,3 Prozent mehr Entgelt ab Juli 2021). Zur bAV gibt es (fast) gar nichts Neues, wobei der Grundstock dort ja auch gut entwickelt ist, etwa über den Chemie-Pensionsfonds, der eng in die Tarifverträge eingebunden ist.

 

Kai Beckmann, BAVC und Merck.

Doch ab Juli 2021 gibt es erstmals in Deutschland für sämtliche Tarifbeschäftigte der Chemie- und Pharmabranche eine vom Arbeitgeber bezahlte betriebliche Pflegefallabsicherung. Kostenpunkt: 33,65 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Dafür wird es 300 Euro Pflegegeld pro Monat bei ambulanter Pflege geben und 1.000 Euro bei stationärer Pflege. Das Produkt nennt sich „CareFlex Chemie“ und wird von einem Konsortium aus Barmenia (20 Prozent Anteil), DFV Deutsche Familienversicherung (35 Prozent) und R+V (45 Prozent) bereitgestellt. Die Geschäfte führen R+V und DFV; letztere ist zudem für Produkt und Bestandsführung verantwortlich.

 

Damit greifen wir ein Thema auf, das zu oft unter dem Radar fliegt. Gut, dass unsere Beschäftigten ab Mitte 2021 besser abgesichert sind“, sagt BAVC-Präsident Kai Beckmann, im Hauptberuf Mitglied der Geschäftsleitung des Pharmaherstellers Merck. Zugleich habe „CareFlex Chemie“ das Zeug, ein weiteres schlagkräftiges Argument für unsere Branche im Wettbewerb um die besten Köpfe zu werden.

 

Michael Vassiliadis, IG BCE. Foto: Helge Krückeberg.

Wir sichern unsere Leute gegen das Pflegerisiko ab – ohne dass sie dafür bezahlen oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen. Gleichzeitig stabilisieren wir das Pflegesystem“, ergänzt IG BCE-Vorsitzender Michael Vassiliadis.

 

Kein Einblick in den Tarifvertrag erlaubt

 

Aktuell hat bereits die Umsetzung in den Unternehmen begonnen – zunächst in einigen Pilotbetrieben, darunter BASF, Bayer, Clariant, Evonik oder Hesse Lignal. Ab September sei dann die Registrierung aller Firmen möglich. Ab Januar 2021 können die Daten der Arbeitnehmer in das Unternehmensportal hochgeladen werden. „Jeder angemeldete Mitarbeiter kann seinen vertraglichen Status über das Mitarbeiterportal jederzeit passwortgeschützt einsehen“, erklärt Petra Lindemann, BAVC-Geschäftsführerin Tarifpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsmarkt.

 

Gleichzeitig starten die Chemie-Sozialpartner derzeit eine bundesweite Kampagne, um Betriebe und Mitarbeiter über die Leistungen und Optionen der neuen Pflegezusatzversicherung zu informieren. „Die Unternehmen können zudem entscheiden, ob sie gut 130.000 außertariflich Beschäftigte und Führungskräfte zu identischen Konditionen wie die 450.000 Tarifarbeitnehmer versichern wollen“, sagt Lindemann. Nach Gewerkschaftsangaben seien „vieler Piloten bereits in der Abstimmung, wie dies erfolgen soll“. Für die Arbeitgeberseite sei „es aber noch zu früh, einen generellen Trend daraus abzuleiten“, wieviele AT-Angestellte und Führungskräfte in die Pflegeabsicherung tatsächlich einbezogen werden, heißt es auf Nachfrage von LEITERbAV.

 

In den Rahmenverträgen mit den Versicherern sind zahlreiche Detailfragen geregelt, ist zu hören. So Fragen zur Meldung/Abmeldung der Mitarbeiter, von Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Optionen einer zeitweisen beitragsfreien Ruhendstellung sowie die zentrale Frage für die Konsorten, nach welchen Rahmenbedingungen sich die Entwicklung der Beiträge und Leistungen in den nächsten Jahren vollziehen wird. Genau da wird es spannend: Die Versicherer garantieren den kollektiven Beitrag von 33,65 Euro pro Monat sowie die dargestellten Leistungen nur bis zum 31. Dezember 2023. Anpassungen des Beitrags oder der Leistungen sind ab 2024 möglich, wenn ein externer Treuhänder dies nach Prüfung objektiver Rahmenbedingungen bestätigt.

 

Und wenn die Kalkulation ab 2024 nicht aufgeht?

 

Genau das ist bei den privaten Pflegetagegeldversicherungen zahlreicher Versicherer in den letzten Jahren reihenweise passiert – teilweise mit Beitragssprüngen von 20% und mehr. „Für die Tarifvertragsparteien BAVC und IG BCE ist es entscheidend, dass sich diese Anpassungen nicht automatisch vollziehen, sondern eine Beitragserhöhung oder alternativ eine Reduzierung der Leistungen in jedem Fall der Zustimmung beider Tarifvertragsparteien bedarf“, stellt Lindemann klar. Das Auffangen von Mehrkosten durch die Arbeitgeber könnte im Zusammenhang mit einer künftigen Tarifrunde erfolgen. Da alles innerhalb eines Gruppenvertrages organisiert wird und damit keine individuellen Gesundheitsprüfungen nötig sind, dürfte es auf besonders solide Kalkulation seitens der Versicherer ankommen. Sie werden dazu auch nach dem Start ständig die Entwicklung des versicherten Kollektivs, die Sterbetabellen, Leistungsfälle usw. beobachten, heißt es.

 

Klar ist: Die Sozialpartner betreten tarifpolitisches Neuland. Einen Einblick in den Tarifvertrag wollten beide Tarifpartner der Redaktion nicht gewähren. „Der Text ist grundsätzlich nur für die Mitglieder der vertragsschließenden Parteien verfügbar“, hieß es unisono vom Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft. Lediglich eine Zusammenfassung ist öffentlich.

 

Wichtig: Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber bezahlte obligatorische Pflegerente mit zwei Modulen freiwillig und individuell aufzustocken („Aufstockung“ bzw. „Familie“): Im ersten Fall kann der Arbeitnehmer das Pflegegeld aufstocken, etwa für die stationäre Pflege von 1.000 Euro auf 1.500 Euro im Pflegefall.

 

Einen 45-Jährigen kostet dies etwa 10 Euro monatlich. „In den ersten sechs Monaten nach Beginn der obligatorischen Versicherung wird dazu keine vollständige Gesundheitsprüfung fällig, sondern nur eine ‚Mini-Gesundheitsprüfung‘ mit wenigen Fragen“, erklärt Lindemann. Gefragt wird unter anderem nach dem BMI (muss größer als 17 und kleiner 35 sein), nach Grad einer Behinderung, früheren Anträgen auf Pflege oder BU-Rente, angeratenen Operationen und schweren Erkrankungen der letzten fünf Jahre.

 

Beim Modul „Familie“ lassen sich auch nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern absichern – auf eigene Kosten. Soll zum Beispiel ein 50-jähriger Ehepartner für Leistungen der ambulanten Pflege abgesichert werden, würde dies knapp 39 Euro im Monat für Tagegelder zwischen 130 Euro (Pflegegrad 1) und 730 Euro (Pflegegrad 4) kosten. Auch hier wäre erst sechs Monaten nach der Ersteinführung der obligatorischen Versicherung eine verkürzte Gesundheitsprüfung erlaubt. Als Vorbild solcher Module dient ein Pilotmodell, das die IG BCE Anfang 2019 mit dem Dax-Konzern Henkel vereinbart hatte (Versicherer: DFV).

 

Zukunftskonto mit individueller bAV-Option

 

Ebenfalls zum Chemie-Tarifabschluss gehört ein neu vereinbartes „Zukunftskonto“. Für 2020 erhalten Tarifbeschäftigte einen Zukunftsbetrag von 9,2 Prozent eines tariflichen Monatsentgelts, der für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann. Bis 2022 steigt der Betrag auf 23 Prozent eines Monatsentgelts. Über die Verwendungsmöglichkeiten entscheiden die Betriebsparteien. Sie wählen bis 30. September 2020 mindestens zwei von acht tariflich vorgegebenen Optionen aus. Sie können sich diesen Betrag auszahlen lassen, in freie Tage umwandeln, für Weiterbildung nutzen oder ihre Absicherung aufstocken, sei es die neue Pflegeversicherung, BU bKV oder auch die bAV. Also: Ein ganz klein wenig kommt sich nun doch zum Zuge, die bAV.

 

Portabel

 

Petra Lindemann, BAVC.

Die Anbindung der neuen Betriebspflege erfolgt rein elektronisch über ein Portal – also ohne jeden „Papierkram“, die Bürokratie soll sich für Arbeitgeber in Grenzen halten. Das Unternehmensportal führe in wenigen Schritten durch den Anmeldeprozess, das Hochladen der Mitarbeiter, also die Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, erfolge automatisch. „Der Arbeitgeber muss zuvor nur die anmeldeberechtigten Mitarbeiter identifizieren“, so Lindemann. Jederzeit bestehe der Überblick über den aktuellen Meldestatus. „Änderungen können entweder einzeln oder auch mit einer Verknüpfung automatisch im Portal vorgenommen werden“, blickt Lindemann voraus.

 

Und was passiert, wenn der Arbeitnehmer später den Arbeitgeber oder gar die Branche wechselt? Dann kann er seinen Pflegeschutz mitnehmen und privat fortführen. Bleibt er innerhalb der Chemietarifvertrages, zahlt sein neuer Chef nach sechs Monaten Wartezeit den Beitrag weiter. In der Zwischenzeit kann er die Police privat fortsetzen oder beitragsfrei stellen.

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