Der parteiübergreifende Reformwille
Noch bevor die neue Regierung steht, haben die politischen Parteien...
Das Bundesarbeitsministerium hat jüngst in bemerkenswerter Kurzfristigkeit einen Referentenentwurf zu einem Einbezug von Pensionskassenzusagen in den PSV-Insolvenzschutz vorgelegt. Cornelia Rütters, Ina Niebur und Andreas Fritz kommentieren den Regierungsvorstoß. mehr →
Das neue Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat bei manchen auf dem Pensions-Parkett Kritik hervorgerufen. Silke Stremlau dagegen attestiert der Aufsicht, dass sie ihren grundlegenden Aufgaben nachkommt, der Frage des nachhaltigen Investierens die ihr zustehende Bedeutung verschafft, die Akteure zu selbständigem Denken und Handeln veranlasst und dabei mit Augenmaß vorgeht. mehr →
Zeit für Klartext: Die Sozialpartnermodelle kommen nicht vom Fleck, und die bAV an sich auch nicht mehr so recht. Dafür gibt es Gründe, und die sind nicht vom Himmel gefallen. Leisten kann sich Deutschland das nicht. Doch ist der Leidensdruck offenbar schlicht noch zu gering. Da hilft der Politik auch bluffen nicht. Pascal Bazzazi kommentiert.
Der moderne Pensionsinvestor ist politischen Krisen ausgesetzt – großen wie kleinen, realen wie denkbaren, auf der Makro- wie auf der Mikroebene. In der konkreten Ausprägung zeigt sich das derzeit bei den Pensionskassen. Pascal Bazzazi kommentiert.
Der erneute hessische Vorstoß zu einer Deutschland-Rente geht nicht nur fachlich fehl, sondern kommt auch zur Unzeit. Kritik kann man unter zahlreichen Gesichtspunkten äußern – bis hin zum Vorwurf der Sabotage. Ein Kommentar.
Nicht die passende Methodik, falsche Schlussfolgerungen, einseitige Kommunikation: Auch der europäische bAV-Verband PensionsEurope übt Kritik an dem jüngsten EbAV-Stresstest der EIOPA – und betont eine spezielle Rolle, die EbAV in ihrem ökonomischen Umfeld spielen können.
Ein für die deutsche bAV ereignisreiches Jahr ist vorbei. Mittels der wichtigsten Schlagzeilen blickt LEITERbAV zurück – und beendet damit seine redaktionelle Weihnachts-Pause.
Besieht man sich Systematik und Ergebnisse des jüngsten Stresstests der europäischen Behörde sowie den Umgang mit diesen genauer, muss man fragen, ob angesichts der Wirkung auf die bAV und die Altersvorsorge insgesamt die Aufsicht überhaupt verantwortungsvoll handelt. Georg Thurnes nimmt Stellung.
Auf juristischem Wege wird sich die Finanzierung der Euro-Staaten mit der Notenpresse nicht stoppen lassen, weder in Luxemburg noch in Karlsruhe. Doch sollte das Bundesverfassungsgericht wenigstens so viel Rückgrat haben, ein paar wichtige Weichen richtig zu stellen, schreibt Pascal Bazzazi.
Wer die andauernde Notenbankpolitik des billigen Geldes unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten kritisiert, liegt richtig. Wer glaubt, dass es hiervon keine Exit-Strategie gebe, könnte aber zu kurz denken. Denn das Spiel aufs Ganze kann am Ende aufgehen, konstatiert Pascal Bazzazi.
So begrüßenswert es ist, dass die Politik die große bAV-Reform durchsetzt, sind gleichwohl zu den bestehenden Defiziten der Reform kurz vor Schluss weitere hinzugefügt worden – und die hätte man sich sparen können. Und wird ein kleines Wort vielleicht noch zum Problem werden?
Die Assekuranz setzt sich für eine Aufweichung des Garantieverbotes im BRSG ein. Als offenkundigen Versuch der Versicherungswirtschaft, den bAV-Markt vom Wettbewerb zu bereinigen, sieht dies Peter Hadasch, und er findet klare Worte.
Die erste Lesung hat das BRSG im Bundestag hinter sich, morgen beginnen die Beratungen im A+S-Ausschuss. Abgesehen von den vielen positiven Elementen im Steuer- und Sozialrecht, die die bAV voranbringen werden, bleibt das Verbot jeglicher Arten von Garantien, selbst für Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen und in der Rentenphase, streitig. Peter Schwark nimmt Stellung.
Jüngst erst hat der Gesetzgeber mit der Umsetzung von Solvency II die Pflicht zu einer Risikoaversion für einige Durchführungswege der bAV in ein Regularium gegossen. Im Sozialpartnermodell will er aber nun explizit mehr Risiko verankern. Manfred Hoffmann sieht einen Bruch mit bewährten Systemen.
Deutschland macht sich in schweren Zeiten an den Versuch, eine sehr wichtige Aufgabe zu bewältigen. Da sollten höchste Gerichte das Ganze im Auge haben, anstatt sich an Buchstaben festzuhalten. Statt der Presseschau gibt es heute Post aus Berlin: ein offener Brief von Kassandra an das Bundesarbeitsgericht.
Der BFH hat ein Urteil zur GGF-Versorgung gefällt, das Raum für Interpretationen lässt. Möglicherweise ist es nur auf den zugrundeliegenden Einzelfall anwendbar, meint Markus Klinger. Im Kern steht die Frage, wie ein DFW-Wechsel zu bewerten ist. Eine Rolle spielt aber auch hier der Niedrigzins, der unscharfe Umgang des Gesetzgebers mit ihm und die Folgen für den Barwertvergleich.
Wer Vorstand einer Pensionseinrichtung ist oder als Leiter der bAV ein Versorgungswerk in der Großindustrie verantwortet, hat es nicht einfach, und das schon seit Jahren nicht. Von verschiedensten Seiten türmen sich die Herausforderungen ständig neu auf, und deren Windstärke nimmt eher zu denn ab. Doch der Reihe nach.
Eintreten für die individualisierte Riesterrente, wenig Engagement in der gegenwärtigen Diskussion zur bAV-Reform, Sorge um tarifpolitische Verwerfungen: Das organisierte Arbeitgeberlager zaudert bislang, so Bernhard Wiesner, und er rät zu mehr Mut und mehr Positionierung.
bAV 2016: Politik, Parkett und Markt diskutieren über die stagnierende Verbreitung der zweiten Säule in der deutschen Altersversorgung. Im Zentrum steht das Sozialpartner-Modell des BMAS mit der ungelösten Frage des Insolvenzschutzes. Cornelia Rütters und Andreas Fritz kommentieren – und machen einen Vorschlag.
„Betriebsrenten vor Kollaps“: Wie warnt man vor einer Fehlentwicklung und mahnt den Gesetzgeber zum Handeln, ohne Panik zu erzeugen? Die deutschen Aktuare müssen sich im Spagat üben, zumindest kommunikativ.
Alle drei Säulen der Altersvorsorge stehen unter Druck. Doch will der Bürger die entstehenden Lücken schließen, wird es für ihn ungleich teurer als in der Vergangenheit. Alfred E. Gohdes kommentiert.
Statt Wünschen nach Kosmetikmaßnahmen wie jüngst im HGB zu folgen, sollte der Gesetzgeber fundamentale Weichen stellen – insbesondere auch bei perspektivisch zu Ende gehendem Lebenszyklus der Direktzusage, schreibt Bernhard Wiesner, und empfiehlt den Tarifparteien konsequentes Handeln für die KMU.
Über die Notwendigkeit, auch die ertragsteuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Paragrafen 6a EStG den veränderten Gegebenheiten anzupassen, schreibt André Geilenkothen.
Mit dem hessischen Vorstoß zur Deutschland-Rente ist die Debatte um die Reform der bAV in eine neue Runde gegangen. Unverändert aktuell ist auch noch das Sozialpartner-Model. Bernhard Wiesner nimmt Stellung.
Die Diskussion um das Sozialpartnermodell des BMAS stockt ebenso wie die bAV an sich, nicht zuletzt infolge der zahlreichen widerstreitenden Interessen der Akteure. Helfen könnte ein Netz „differenzierender Tarifverträge“, schreibt Marco Arteaga.
Die regulierten Pensionskassen der Industrie fürchten sich offenbar vor der Konkurrenz der Lebensversicherer. Dies brachte der VFPK kürzlich auf den Punkt und warnte die Politik, bei der Neugestaltung des Paragrafen 17b BetrAVG nicht die Fehler der Vergangenheit fortzuführen. Dabei stecken die Tücken des Modells ganz woanders: Das gesamte bAV-System – samt Angeboten der vom VFPK kritisierten Lebensversicherer – droht zu kippen, wenn mit der Tarifparteienrente ein völlig neues Zwangssystem installiert würde. Insofern springt die Kritik des VFPK viel zu kurz und reibt sich an falschen Feindbildern. LbAV-Autor Detlef Pohl kommentiert.
Die deutsche bAV steht vor möglicherweise entscheidenden Weichenstellungen. Kein Wunder, dass die verschiedenen Interessenlagen auch innerhalb der aba dabei deutlich zutage treten.
Am 9. März geht in Berlin die Diskussion um den Vorschlag des BMAS zur gesetzlichen Regelung von Tarifparteien getragener EbAV in die zweite Runde. Markus Klinger bezieht Stellung aus Sicht des Versicherungswesens.
In der Diskussion um den Vorstoß zu tarifparteilich getragenen EbAV haben viele Spieler mitzureden. Und die meisten haben ambivalente Interessenlagen. Ein Kommentar.
Mit einer vom BMAS eingeleiteten Diskussion um sozialpartnerschaftlich getragene EbAV rückt eine grundlegende Weiterentwicklung der deutschen bAV und ihrer Verbreitung in greifbare Nähe. Ein Kommentar von Bernhard Wiesner.
Der Streit um die Krankenkassenbeitragspflicht bei Betriebsrenten aus privat fortgeführten Pensionskassen ist mehr als nur eine taktische Einzelfrage. Er ist Symptom eines politischen Defizits im Umgang mit der zweiten Säule. Der vorliegende Beitrag (hier Teil III) ist jüngst als Kommentar in der aktuellen aba-Zeitschrift BetrAV 06/2014 erschienen.
Der Streit um die Krankenkassenbeitragspflicht bei Betriebsrenten aus privat fortgeführten Pensionskassen dürfte beizeiten vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden sein, betrifft die Gesamtheit der Problematik doch in abgestufter Schärfe weite Teile der deutschen Betriebsrentnerschaft. Der vorliegende Beitrag (hier Teil II) ist jüngst als Kommentar in der aktuellen aba-Zeitschrift BetrAV 06/2014 erschienen.
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom Sommer zur Krankenkassenbeitragspflicht bei Betriebsrenten aus privat fortgeführten Pensionskassen ist nicht nur kontraproduktiv, sondern irritiert inhaltlich und strategisch. Der vorliegende Beitrag (hier Teil I) ist jüngst als Kommentar in der aktuellen aba-Zeitschrift BetrAV 06/2014 erschienen.
Gestern berichtete Leiter-bAV.de über die Tatsache, dass Einrichtungen der bAV als Bankkunden im Falle einer Abwicklung gemäß kommender europäischer Regulierung nicht besser geschützt sind als andere Kontoinhaber auch, nämlich bis 100.000 Euro. Ein Kommentar.
Das Bundessozialgericht in Kassel wird sich am morgigen 23. Juli mit der Krankenkassenbeitragspflicht bei Betriebsrenten aus Pensionskassen beschäftigen, die privat fortgeführt worden sind. Es ist eine Klage der Gelackmeierten, um sich wenigstens partielle Gerechtigkeit zu verschaffen.
Vorgestern hat Arbeitsministerin Andrea Nahles auf der aba-Jahrestagung in Berlin erläutert, dass sie der weiter nicht ausreichenden Verbreitung der bAV bei kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem mittels der Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen begegnen will. Ein Kommentar.
Vor Ostern hat Leiter-bAV.de über die ersten Gedanken im BMAS berichtet, wie die Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht grundsätzlich aussehen könnte. Doch gerade die Mobilitätsrichtlinie – neben IORP-II das wichtigste gegenwärtige europäische Regulierungsvorhaben in der bAV – zeigt eine geradezu beispielhafte Historie ihrer Pathogenese.
Kurz vor Toresschluss hat die Mobilitätsrichtlinie im Trilog noch einen Bürokratieschub erfahren. Das ist bedauerlich, doch reiht sich dies in das große Bild nahtlos ein.
75 Jahre aba: Im aktuellen BetrAV-Editorial lässt aba-Chef Heribert Karch es nicht an klaren Worten fehlen. mehr →
Neulich in Berlin, 25. April, Jahrestagung der Deutschen Aktuar Vereinigung. Auf dem Podium unter anderen Felix Hufeld, der neue Chef der deutschen Versicherungsaufsicht. Und der zeigt eine offensichtliche Lust an der Veränderung: mehr →
Erinnern Sie sich noch? Die 519 Seiten Antwortentwurf der Eiopa auf den Call for Advice der EU-Kommission zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie? Oder die 439 Seiten Kommentare auf der EIOPA erstes dazugehöriges Kommentierungsersuchen 2011/2012, ausschließlich in feinstem Bürokraten-Englisch verfügbar, und Tretminen aller Art sauber zwischen den Zeilen versteckt? Überbordende Komplexität als Teil einer Ermattungsstrategie, so war man bei dem Vorgehen von EIOPA und EU-Kommission geneigt zu vermuten. Oder in den Worten eines dänischen Prinzen: Der Wahnsinn hat Methode.