BNP PARIBAS (6.7.22): BNP Paribas Asset Management veröffentlicht ersten Biodiversitäts-Fußabdruck seiner Investments (pdf zum Download)…
Zur Jahresmitte ist derjenige unter Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern in den Ruhestand getreten, der für die deutsche bAV in den vergangen Jahren maßgebliche Weichen gestellt hat: Bertram Zwanziger – der im Zuge seiner Laufbahn bekanntlich gleich zwei Mal in den Dritten Senat eingetreten ist.
Bekanntlich haben EbAV eine eigene Risikobeurteilung durchzuführen und der Aufsicht darüber zu berichten. Die BaFin hat diese Berichte jüngst ausgewertet – und dabei prompt Klärungsbedarf und Optimierungspotenzial festgestellt – und dass Manches für viele EbAV neu zu sein scheint. Jedenfalls sieht sie sich veranlasst, eine kleine Nachhilfe zu leisten. Und zeigt Konzilianz.
Wie angekündigt, findet in diesen Stunden der kleine Kongress des Eberbacher Kreises statt. Auf dem Podium das zuständige Ministerium, Tarifparteien, Fachleute sowie Kernbotschaften aus drei reifen Pensions-Ländern. LEITERbAV dokumentiert nur einige der Aussagen.
Auf der Jahrestagung der Gesellschaft der Versicherungsnehmenden Wirtschaft ging es jüngst auch um die bAV – denn vertreten war auch das BMAS. Utta Kuckertz-Wockel war dabei und dokumentiert für LEITERbAV die wichtigsten Aussagen des BMAS-Vertreters – rund um PEPP, Riester, Staatsfonds, komplexe Probleme und eine Gretchenfrage …
Mit dem Nachweisgesetz droht deutschen Arbeitgebern neue Bürokratie. Diese kommt ausnahmsweise nicht aus Brüssel, sondern ist hausgemacht. Nun befasst sich der zuständige Bundestagsausschuss mit der Sache. Und die aba bringt sich ein – auch unaufgefordert.
Heute in Köln, Mitgliederversammlung des PSV. Es ging um Höchstrechnungszins und Beiträge, schwierige Märkte, Schadenaufkommen und die Wirkung des Krieges. Zu Alarmismus besteht kein Anlass. Eine Mahnung der Kölner an den Gesetzgeber gab es gleichwohl.
… von Reputation, rechnerisch unendlicher Rendite und mehr: Ein Schwerpunkt auf der neulichen Tagung der Arbeitsgemeinschaft war das Thema Veräußerte Rentnergesellschaft. Die Referenten beleuchteten den Komplex aus der Perspektive von Beratung, Unternehmen und Insolvenzsicherung. LbAV-Autorin Susanne Jungblut war dabei.
Schnellen Schrittes scheinen die Chemie-Tarifvertragsparteien ihrem Sozialpartnermodell entgegenzustreben. Jedenfalls zeigten die Verantwortlichen neulich in Berlin auch in dieser Frage diejenige Form des konstruktiven Miteinanders, für die ihre Branche oft beneidet wird. Der Zeitplan ist ambitioniert, die Architektur soll offen sein. LbAV dokumentiert im schnellen Telegrammstil die wichtigsten Aussagen – und den einzigen Wunsch.
Und es kann auch teuer werden: Das IDW hatte 2021 einen Rechnungslegungshinweis zur bilanziellen Abbildung rückgedeckter Zusagen veröffentlicht und damit unter anderem Fragen nach seiner Legitimation hierzu hervorgerufen. Nicht weniger wichtig ist jedoch die der Umsetzung, und diese hat jüngst die DAV beantwortet. Stefanie Beyer und Thomas Hagemann fassen die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.
Neulich in Berlin: Wie stets standen bei der diesjährigen Jahrestagung auch Positionen der zuständigen Politik auf dem Programm. LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert Statements und Debatte im schnellen LbAV-Stakkato: Von Schönrechnern, idealen Infra-Investoren, geschenktem Geld für alle und mehr … Außerdem: Das Parkett in Bewegung.
Erneut hat das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben die bAV angefasst – nicht ganz freiwillig, sondern infolge eines BFH-Urteils. Zeit liess man sich in der Wilhelmstraße durchaus, bis man mit kurzem Schreiben und langem Titel die Frage der divergierenden Endalter bei Direktzusagen klarstellte.
Um das lang erwartete Durchstarten der Sozialpartnermodelle zu ermöglichen, ist noch viel Arbeit nötig. Doch wenn sie einmal laufen, könnte ihrer Performance enorm sein, erwartet einer ihrer Schöpfer. Heute Teil II eines Interviews mit Marco Arteaga: Über Fußballmannschaften vor dem Anpfiff, den Blick ins Ausland, kleine gallische Dörfer – und Hühner, die aufgeregt mit den Flügeln schlagen.
Er ist einer der maßgeblichen Entwickler von Sozialpartnermodell und reiner Beitragszusage und damit einer möglicherweise wegweisenden Reform des deutschen Pensionswesens. Doch die Realisierung stockt. Ein Interview mit Marco Arteaga in zwei Teilen. Heute Teil I: Über Ministerauftritte, über Kollisionen und über Kernaufgaben der Tarifvertragsparteien, um die man sie nicht beneiden muss.
Bonn am vorvergangenen Freitag: Die Versicherungs- und Pensionsaktuare befassen sich am zweiten Tag ihrer hybriden Jahrestagung 2022 mit der Altersvorsorge. Der Druck zu einem Abschied von altgedienten Nominalgarantien scheint zu steigen, manchen steckt noch nicht genug Steuergeld in der GRV, und Verbraucherschützer argumentieren Richtung Kapitalmarkt. LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert Auszüge.
Auch wenn die Aufmerksamkeit der Fiskalpolitik sich derzeit maßgeblich auf die Kosten künftiger Verteidigung fokussiert, sollte man die weiteren – meist kostspieligen – Reformprojekte, welche auf der Tagesordnung der Bundesregierung stehen, nicht übersehen. Peter König analysiert die geplante Aktienrente – und sieht durchaus Licht, aber auch signifikant Schatten.
Das Bundesarbeitsgericht hat gestern eine offene Frage geklärt, die zu den meistdiskutierten der bAV gehört(e), und damit nach einer jahrelangen Serie von Auseinandersetzungen zwischen den Gewalten schlussendlich für Rechtssicherheit gesorgt.
Erst im vergangenen August hatte sich das BMF per Schreiben umfassend zahlreichen Steuerfragen in der bAV gewidmet. Nun musste das Ministerium punktuell nachlegen – doch dies teils mit erheblichen Folgen. Henriette Meissner erläutert Einzelheiten.
… und der Tag der Wahrheit? In Erfurt steht mit dem 16er mal wieder einer der berüchtigtsten Intensivtäter der bAV-Welt vor Gericht. Und erneut geht es hier um eine offenbar nicht totzukriegende Frage in Zusammenhang mit Escape-Klausel und Anpassungsprüfpflicht – nämlich um die rückwirkende Anwendung der seinerzeitigen Gesetzesänderung. Der Fall ist bereits zum zweiten Mal in Thüringen zu Gast.
Neulich hatte sich das höchste deutsche Finanzgericht mit der Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zu befassen – weil Lohnsteuerprüfer einen Blick auf die Dinge hatten, welcher weder in einschlägigen BMF-Schreiben noch in dem offenkundigen Willen des Gesetzgebers eine Grundlage hat und zuweilen schlicht Unmögliches fordert. Nun hat das Finanzministerium nachgelegt. Für LEITERbAV begrüßt das Claudia Veh.
Die deutsche Wirtschaft wird für 2021 nur mit einem geringen Beitrag zur bAV-Insolvenzsicherung belastet. Die Zukunft erscheint im Schatten des Krieges dafür unsicherer denn je. Heute Morgen hat der PSV Zahlen und Fakten zum vergangenen Jahr vorgelegt – und gleichzeitig einen Ausblick gewagt.
Seit mehr als einem Jahr prüft die BaFin das erste Sozialpartnermodell. Genehmigung? Nicht in Sicht. Wie wirkt sich das auf den Markt aus? Wo genau hakt es? Was müsste passieren, damit es endlich läuft? LEITERbAV hat sich umgehört. Und erfahren, dass der Gesetzgeber wohl nachbessern muss, will er das Modell noch zum Leben erwecken. Von Exklusivität, besonderen Anliegen und wie man böse Überraschungen vermeidet, berichtet Michael Müller.
Pläne gibt es schon einige, fortgeschrittene Strukturen auch, doch ein Durchbruch lässt auf sich warten. Weiter geht es trotz allem mit dem Sozialpartnermodell: Gestern haben sich die Tarifparteien einer der wichtigsten deutschen Industrien auf die Inauguration eines solchen geeinigt. Das Projekt könnte Leuchtturmcharakter bekommen.
Gestern, Frankfurt: Die EU-Aufsicht unternimmt den Auftakt zum vierten europäischen Stresstest für Pensionseinrichtungen. Der Test wird die EbAV bei den bekannten Überthemen der Zeit unter den üblichen Druck setzen. Wer hierzulande reinkommt, das entscheidet der Türsteher aus Bonn.
… wenn der richtige Schlüssel sie aufgeschlossen hat? Dies ist nur eine der vielen Fragen, die von den Vortragenden des aba-Forums Arbeitsrecht – in diesem Jahr erneut am digitalen Rednerpult – diskutiert wurden. Roland Horbrügger und Carsten Hölscher waren dabei. Teil II einer zweiteiligen Berichterstattung.
Infolge der Verschiebung der RTS der Offenlegungsverordnung sehen sich die europäischen Aufsichten veranlasst, ihre Vorgaben zu dem Umgang der Markteilnehmer mit der schon geltenden Verordnung zu aktualisieren. Die BaFin gibt weitere Hinweise hierzu.
Die deutsche Versicherungswissenschaft befasst sich auf ihrer E-Jahrestagung intensiv mit der Resilienz der Versicherungsbranche im Umgang mit Klima-, Cyber- und Pandemierisiken. Das Thema Nachhaltigkeit betrifft nicht nur, aber maßgeblich die Kapitalanlage. LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert Auszüge zweier Redner. Nicht zuletzt die berichteten Größenordnungen – und ihrer Relationen – sind bemerkenswert.
BMAS, BAG, BVV … wie stets diskutierten auch auf dem diesjährigen aba-Forum Arbeitsrecht nicht zuletzt die Schwergewichte die Themen der Zeit. Roland Horbrügger und Carsten Hölscher dokumentieren die wesentlichen Aussagen – rund um Quasi-Flächendeckung, Einstandspflicht sowie Beirat vs. Aufsichtsrat. Teil I einer zweiteiligen Berichterstattung.
Im Herbst hatte sich der das höchste deutsche Finanzgericht mit der Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zu beschäftigen – und erteilte der hier forsch vorgehenden Finanzverwaltung prompt eine Abfuhr. Das Urteil dürfte, so erwartet es ein Beratungshaus, auf die anderen Durchführungswege der bAV ausstrahlen.
Der 15-Prozent-Zuschuss stand gestern vor dem Bundesarbeitsgericht – und wurde prompt zurechtgestutzt, zumindest ein wenig. Möglicherweise hat das Gericht aber die Gelegenheit verstreichen lassen, umfassende Klarheit bei weiteren offenen, störenden Fragen zu schaffen, obwohl die Verfahren das hergegeben hätten.
Der Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG, der den berühmt-berüchtigten 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung regelt, hat in den letzten Jahren Wissenschaft, Debatte und Praxis in der bAV intensiv und kontinuierlich beschäftigt. Nun wird die umstrittene Regelung erstmals vor ein oberstes Gericht gezerrt.
… ein Ende durch Nichtanfassen, und der Handlungsdruck ist schneller: Die Koalition schaut in der Altersvorsorge vor allem auf erste und dritte Säule. Wieviel gesetzgeberischen Enthusiasmus sie noch für die bAV aufbringen wird, bleibt abzuwarten. Hier äußert sich der Koalitionsvertrag eher vage. Womit zu rechnen ist, skizzieren für LEITERbAV Michael Karst und Johannes Heiniz.
In die Reihe virtueller Veranstaltungen fürs hiesige Parkett hat sich jüngst auch die Fachtagung der Pensions-Akademie e.V. mit breiter Themenpalette eingereiht. Zudem wurden zwei ESG Pension Awards verliehen. Und zwei aktuelle Überthemen dringen weiter vor. Frank Vogel hat für LEITERbAV nur einige der Inhalte dokumentiert.
… bis zum Ruhestand oder als Erwerbsunfähigkeitsrente? Und damit nicht beitragspflichtig oder doch? Das wollten eine Stewardess und ein Steward wissen, beide flugunfähig geworden. Die Vorinstanzen hatten uneinheitlich geurteilt – und sich zur Rechtsfindung von den Wolken gar bis unter Tage begeben. Das oberste deutsche Sozialgericht hat beide Fälle in einem abgearbeitet.
Ein Consultant hat die neue Rentenpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag und bAV-Vertreter der Versicherungswirtschaft an einen Tisch gebracht. Die Politikerin referiert die Pläne ihrer Fraktion, und die Versicherer wollen Taten sehen – und zwar bevor die Gerichte es der Politik befehlen. Utta Kuckertz-Wockel dokumentiert für LEITERbAV die wichtigsten Aussagen.
Ende vergangener Woche hat sich der deutsche Fondsverband BVI gleich zu mehreren aktuellen politischen Fragen geäußert. Das betraf die Taxonomie, die Kapitalmarktunion, die Standortpolitik Deutschlands, aber auch die Altersvorsorge.
Jüngst ist das bAV-Jahr 2022 tagungsseitig eingeleitet werden. Über Politiker und Verbände wurde schon berichtet; heute wird es amtlich: LbAV-Autor Detlef Pohl dokumentiert die Aussagen der Vertreter von BMF, BMAS und BAG. Teil II einer zweiteiligen Berichterstattung.
… erwartet die deutsche Finanzaufsicht, dass betroffene EbAV zackig handeln und ihr unverzüglich alles mitteilen, was sie wissen muss. Zur technischen Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschrift hat die BaFin nun einen kleinen administrativen Schritt unternommen.
Wenn im Zuge einer Unternehmensinsolvenz die CTA-Sicherungstreuhand handlungsfähig bleiben soll, dann muss diese schon im Vorfeld entsprechend aufgestellt werden. Heute der Rückblick auf eine Diskussion, die Lurse und LEITERbAV von Fachleuten führen ließen.
2022 wird spannend wie jeher – denn die aktuellen Themen pressieren weiter. Gleich zu Jahresbeginn wurden einige davon live diskutiert: Niedrigzinsphase, Beitragsgarantien, Sozialpartnermodell sowie die bAV im politischen Blick der neuen Koalition. LEITERbAV-Autor Detlef Pohl war dabei. Teil I einer zweiteiligen Berichterstattung.
… ist keine mit Long-COVID einhergehende Entzündungserkrankung, sondern eine Folge nur einiger der Akronyme, hinter denen sich das regulatorische Aufgabenheft deutscher Pensionskassen und -fonds für dieses Jahr verbirgt. Die aktuelle To-do-Liste, nahende Stichtage und wie man eine Kasse ungewollt unter verschärfte Aufsicht bringt, all das erläutern für LbAV Miriam Sautter, Thomas Obenberger und Rafael Krönung.
Immer wieder Fünftelungsregelung: In zwei Durchführungswegen ist sie möglich, in dreien nicht – wenn es nach der Finanzverwaltung geht. Wechselhaft ist die Lage dagegen, wenn es nach den Finanzgerichten geht. Wichtig sind hier stets die zwei Prädikate „außerordentlich“ und „mehrjährig“. Eines davon wurde in München geregelt, bei dem anderen scheiden sich die Geister weiter. Claudia Veh beobachtet die unklare Entwicklung.
Pensionskassen, Versorgungswerke & Co kommen mit Masse offenbar weitere recht gut durch die turbulenten Zeiten. Doch könnten sie sich durchaus besser aufstellen? Über erreichte Ziele, nicht ausgeschöpfte Spielräume, verschenkte Renditepotenziale, First-Mover- Advantages und mehr …
Mit nachhaltiger und widerspruchsfreier Kapitalanlage können Unternehmen der Regulierung vorbeugen, Reputationsrisiken senken und Bewertungen verbessern. Das betrifft namentlich Pensionsvermögen, bei denen die Regulierung derzeit noch hinterherhinkt. Doch eben dies wird nicht so bleiben, schreibt Jan Rabe.
Die Altersvorsorge im Allgemeinen und die bAV im Speziellen kommen auch im Koalitionsvertrag vor. Der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung hat das Papier einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Spannbreite seines Kommentars reicht von Mut bis zu Daumenschrauben.
Wohl kaum ein Phänomen steht so oft auf der Agenda des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts wie die Liebe – genauer: wer ihrer wegen was wann wieviel an wen zahlen muss. Unzweideutig pocht das höchste deutsche Arbeitsgericht darauf, dass Arbeitgeber sich in ihren Versorgungsordnungen klar ausdrücken müssen. Nicht zum ersten Mal übrigens.
Zum dritten Mal innerhalb weniger Monate hat des Bundesarbeitsgericht mit einer Entscheidung zur Ermittlung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche bei Teilzeitarbeit für Aufsehen gesorgt. Der Sachverhalt war außergewöhnlich, die Ableitungen des Gerichts sind naheliegend, die Grenzen der Entscheidung aber – und das mag beunruhigen – möglicherweise unklar. Judith May und Thomas Bader analysieren.
…, ob die Kapitalleistung aus einer zur Sicherung seiner Pensionszusage verpfändeten Lebensversicherung bei Privat-Insolvenz des ehemaligen GGF geschützt ist? Vanessa Angel gibt Antwort.
Der herbstliche Tagungs-Marathon im Pensionswesen ist auf LEITERbAV noch lange nicht zu Ende. Heute geht es erneut weiter mit der neulichen Fachtagung zum Aufsichtsrecht. Cornelia Schmid und Verena Menne dokumentieren in zwei Teilen für LEITERbAV die wichtigsten Inhalte. Heute Teil II:Nachhaltigkeit und mehr – der Blick des BMF, der BaFin, der EbAV, der WP und der Industrie.
… hieß es jüngst in Bonn, zumindest für diejenigen der Teilnehmer, die vor Ort sein konnten. Verena Menne und Cornelia Schmid dokumentieren in zwei Teilen für LEITERbAV die wichtigsten Inhalte der aba-Tagung Aufsichtsrecht. Heute Teil I: die informellen Kontakte der EbAV-Staaten sowie die MaGo in der Praxis eines Pensionsfonds.
Erneut berichten Matthias Lang, Andreas Kopf und Ingo Budinger für LEITERbAV von der neulichen aba-PK-Tagung. Heute Teil II: DigiRÜ schreitet in Theorie, Praxis und Technik voran, Gerichte haben viele bAV-Fragen klar gestellt, die dafür wiederum bei einer anderen – grundsätzlich endlich geklärten – Sache immer noch offen sind.
Die deutsche Wirtschaft scheint – warum auch immer – stabiler als häufig gedacht. Jedenfalls konnte der PSV heute in Köln für 2021 einen Wert nahe dem Rekordminimum festlegen. Dabei waren die Aussichten eigentlich nicht durchgängig rosig.
Der übliche herbstliche Tagungsmarathon auf LEITERbAV ist noch lange nicht vorbei. Heute berichten Ingo Budinger, Andreas Kopf und Matthias Lang für LEITERbAV von der neulichen aba-PK-Tagung – wegen der Inhaltsdichte in zwei Teilen. Teil I: die Lage der Gesetzlichen, warum die bAV vieles kann, der Aufwand der ERB und wie das Geld nach Köln kommt.
Weiter geht es auf LEITERbAV mit dem herbstüblichen Tagungs-Marathon des deutschen Pensionswesens, und weiter mit den Aktuaren – denn heute mit der Berichterstattung zum turnusgemäßen Treffen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen. Es berichten für LbAV Christoph Poplutz und Daniel Fröhn.
In den Herbst-Tagungsmarathon dieses Jahres hat sich vorgestern außer der Reihe auch die Handelsblatt-Tagung zur bAV eingereiht, deren heutige Berichterstattung auf LEITERbAV sich chronologisch ein klein wenig vordrängelt. LbAV-Autor Detlef Pohl hat zugehört – und dokumentiert Auszüge einiger Referenten aus Aufsicht, Industrie und Beratung.
Die mahnenden Stimmen der Verbände sind nicht erhört worden, und wenn die Renten-BBG abgesenkt wird, wie das Gesetz es befiehlt, dann wird es für die bAV keine Ausnahmeregelung geben. Das ist nun amtlich. Michael Hoppstädter gibt ein kurzes Update.
In einer Pensionszusage soll sich ein Unternehmen zu unklar ausgedrückt haben, Finanzverwaltung und Finanzgericht reagierten drakonisch. Von einem Einzelfall dürfte angesichts der Üblichkeit der verwendeten Klauseln kaum auszugehen sein. Claudia Veh bewertet das Urteil – und fragt sich, wohin einen derartige Rechtsprechung noch führen soll. Jedenfalls erstmal nach München.
… und viel mehr. Zum Beispiel, welche Fragen sich Arbeitgeber mit Blick auf die Digitale Rentenübersicht stellen. Dritter und letzter Teil der Berichterstattung zu der aba-Mathetagung von Günter Hainz und Caroline Braun auf LEITERbAV.
Weiter geht es auf LEITERbAV mit der enorm inhaltsdichten aba-Tagung der Mathematiker. Heute berichten Caroline Braun und Günter Hainz über Regulierung und Unregulierung im De-Risking. Und kann man als Arbeitgeber die bAV in ein Profitcenter wandeln? Indem man sie los wird?
… sagte sich offenbar ein Ex-Ehemann, als er das Einkommen seiner Verflossenen pfänden ließ. Doch hat er die Rechnung ohne die Tücken des deutschen Betriebsrentenrechts gemacht. Das Bundesarbeitsgericht maß der bAV jedenfalls eine höhere Bedeutung zu – und das, obwohl diese erst nach dem Pfändungsbeschluss entstand. Übrigens war es trotz bAV nicht der Dritte Senat, der mit dem Fall befasst war.
Der herbstübliche Tagungsmarathon der bAV ist in vollem Gang, ein fachliches Highlight hier stets die Treffen der Aktuare. Für LEITERbAV berichten Caroline Braun und Günter Hainz über die Tagung der Pensions-Rechner – wegen der enormen Inhaltsdichte in mehreren Teilen.
Die zum Jahreswechsel anstehende Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze West zieht in der bAV einen ganzen Rattenschwanz an Folgewirkungen mit entsprechendem Aufwand für alle Beteiligten nach sich. Umso rätselhafter, warum das zuständige Ministerium dies offenbar übersieht. Die Versicherer schlagen derweil Pragmatismus vor. Michael Hoppstädter erläutert.
Gestern Morgen in Bonn am Rhein, auf die aba-Tagung Aufsichtsrecht folgt turnusgemäß die aba-Pensionskassen-Tagung – ebenfalls hybrid, also in Teilpräsenz. LEITERbAV wird von beiden Tagungen beizeiten ausführlich berichteten, gibt aber schon heute einige der Aussagen eines der wichtigsten Redner wieder.
Heute Morgen in Bonn, ein klein bisschen kämpft sich die Normalität auch in der bAV zurück: Die aba-Tagung Aufsichtsrecht findet – wie die morgige aba-Pensionskassen-Tagung – hybrid statt, also in Teilpräsenz. LEITERbAV wird von beiden Tagungen beizeiten ausführlich berichteten, gibt aber schon hier und heute einige der Aussagen eines der wichtigsten Redner wieder.
Ein auf Pensionsinvestoren spezialisierter Asset Manager setzt bei der etwas überraschend schnell nötig gewordenen Neubesetzung seiner Deutschland-Spitze auf eine interne Lösung. Und ein deutscher Aufseher hat – erneut – ein Auge auf die europäische Aufsicht.
Im Fall einer Unternehmensinsolvenz ist das CTA-Vermögen bei sachgerechter Gestaltung vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Im Zuge der Abwicklung des Treugebers muss jedoch die operative Handlungsfähigkeit der Sicherungstreuhand gegeben sein – im Umfeld der Gemengelage rund um die Insolvenz des Trägerunternehmens keine triviale Angelegenheit. Wie man sich hier im Vorfeld aufstellt, darüber diskutieren berufene Fachleute mit Lurse und LEITERbAV.
Konsequent angefasst wurden die Geburtsfehler besonders der ersten Säule der deutschen Altersvorsorge nie. Das dürfte nach der Bundestagswahl nicht besser werden – im Gegenteil. Ein Kommentar von Nikolaus Bora.
Am Dienstag hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit der Wirksamkeit einer Altersklausel in einer bAV-Versorgungsordnung zu befassen, und das nicht zum ersten Mal. Das Gericht blieb seiner Rechtssprechung im wesentlichen treu – auch wenn diese unter Umständen vom üblichen Pfad abweichen kann.
Das Bundesfinanzministerium hat das Thema Steuern in der bAV neu angefasst: Folgeauslagerungen, AG-Zuschuss, Beitragsschuldner, Novationen und viel mehr … die Liste des Angefassten ist lang. Einiges wird klargestellt, doch offene Fragen bleiben nach wie vor. Martin Knappstein hat das jüngste BMF-Schreiben zur bAV analysiert – und freut sich schon.
Dass der Gesetzgeber sich im über Jahrzehnte selbstgeschaffenen Dickicht der Verästelungen des Pensionswesens zuweilen verheddert, ist schon Legion. Nun droht erneut eine an sich unspektakuläre Kleinigkeit in der bekannt rattenschwänzigen deutschen bAV unabsehbare Folgen nach sich zu ziehen. Selbst die ewigen Untoten Doppelverbeitragung und 15-Prozent-Zuschuss sind wieder mit an Bord. Für LEITERbAV kommentiert Andre Cera.
Gesetzlich Aktienrente, volle Portabilität Übrigens müssten auch unter FDP Selbständige mit neuen Pflichten rechnen. Susanne Jungblut sprach kurz vor der Bundestagswahl mit dem arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Sprecher der FDP im Bundestag, Johannes Vogel. Teil II eines zweiteiligen Interviews.
Deutschland, September 2021: Wahlkampf in der heißen Phase. Themenvielfalt: Überschwemmungen, vierte Wellen und Corona, Afghanistan und Bundeswehr, Haushaltsdefizit und Steuern, Mindestlohn und Mietendeckel … Doch man vergesse nicht die Altersversorgung, und erst recht nicht die bAV: Wohl als Thema nicht wahlentscheidend, gleichwohl zentral für die weitere Entwicklung des Landes. Darüber sprach Susanne Jungblut mit dem arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Sprecher der FDP im Bundestag, Johannes Vogel. Teil I eines zweiteiligen Interviews.
Die Regulierung trifft alle. Nicht nur EbAV, Aktuare und Consultants können sich über zuwenig zusätzlichen Aufwand nicht beklagen, sondern auch die Aufgaben für die Aufsichtsbehörden selbst nehmen ständig zu. Doch hier schafft sich die BaFin etwas Erleichterung.
… aber eine eine 6a-Rückstellung bilde ich trotzdem. Das sagte sich ein Arbeitgeber im Westfälischen und stieß damit auf den Widerstand seines Betriebsprüfers. Vor Gericht unterlag die Beamtenschaft zwar im Wesentlichen, doch findet sich diese damit nicht ab – so geht die Sache beizeiten in die nächste Runde.
Gewerkschaften sind nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Arbeitgeber. Als solche führen sie die bAV durch – und die dabei auftretenden Konflikte sind die üblichen. So ging es jüngst vor dem Bundesarbeitsgericht mal wieder um Anpassungsprüfung und drei Stufen. Doch hier gelten für eine Gewerkschaft besondere Bedingungen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit der Regelung zur Höhe von Nachzahlungszinsen mit dem Grundgesetz werden Stimmen laut, auch die artverwandte Regelung zur Steuerbilanzierung von Pensionsverbindlichkeiten entsprechend anzupassen. Doch man darf skeptisch sein.
Zum Jahreswechsel tritt eine der operativ kompliziertesten Verpflichtungen, die Arbeitgeber in ihren Versorgungswerken umzusetzen haben, in ihre finale Phase: Der 15-prozentige Zuschuss zu Entgeltumwandlungen wird auch im Bestand verpflichtend. Michael Ries, Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger haben das Thema auf einer Tagung seziert.
Der Durchführungsweg der Pensionskassen steht in diesen Zeiten vor besonderen Herausforderungen. Einige davon waren Thema dem turnusgemäßen Pensionskassentag von Willis Towers Watson, der im Frühsommer stattgefunden hat. Rafael Krönung skizziert die wesentlichen Ergebnisse für LEITERbAV.
Der neue IDW-Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ dürfte spürbare Wirkung auf die Handelsbilanzen von Arbeitgebern haben, welche Rückdeckungsversicherungen einsetzen. Die neue Regelung ist spätestens für Stichtage ab 31. Dezember 2022 anzuwenden. Claudia Veh und Andreas Johannleweling rechnen vor.
… und Kampf dem Greenwashing! Gestern Aufsicht und Nachhaltigkeit auf LEITERbAV, heute Aufsicht und Nachhaltigkeit auf LEITERbAV: Die BaFin konsultiert eine Richtlinie zu nachhaltigen Investmentvermögen; und der neue Anstalts-Chef hat sein Amt angetreten. Er dürfte sich auskennen.
… sind nicht genug, denn nun kommen nochmals deren sechse hinzu: Die offizielle Verabschiedung der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung verzögert sich weiter, wie die BaFin unter Verweis auf die Europäische Kommission mitteilt. Berücksichtigen sollen die Markteilnehmer sie wie gehabt gleichwohl.
Das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichs tritt übermorgen in Kraft. Die ohnehin komplexe Thematik verkompliziert sich damit weiter, nicht zuletzt betreffend die externe Teilung. Förderlich für die bAV ist das nicht. Michael Karst und Andreas Hufer bewerten die Lage.
Wie auch immer die politischen Verhältnisse nach der anstehenden Wahl aussehen werden, in der kommenden Legislaturperiode muss auf der Agenda der Regierung neben dem Klimaschutz auch die Altersvorsorge weit oben stehen. Beides ließe sich sogar verknüpfen, insbesondere in der bAV – siehe ESG. Ein Blick auf drei Vorreiter in der bAV ist dabei hilfreich, um auch hierzulande neue Perspektiven zu schaffen beziehungsweise für mehr Tempo und Nachhaltigkeit zu sorgen, schreibt Holger Schwarze.
Zwischen Hochwassern und Delta: Die siebente Ausgabe der Tactical Advantage wird Anfang August auf Ihrem Tisch liegen. Themen diesmal: die boLZ und ihre Kernfrage und wie sie von Theorie, Praxis und Politik beantwortet wird – oder auch nicht. Außerdem Gesundheit als Asset-Klasse, das Inflationsgespenst, Kölner Einblicke, 750 Jahre bAV und mehr …
Eingriffe in den Future Service gehören für deutsche Pensionskassen in den Zeiten des Nullzinses schon beinahe zum guten Ton – zumindest dem des Risikomanagements. Warum die Senkung des Tarifzinses aber nicht zwingend zur Einstandspflicht des Arbeitgebers führen muss und inwiefern unterschiedliche Tarifgenerationen mit divergierenden Zinssätzen eine Rolle spielen, erläutert René Döring.
Auch wenn ein Arbeitgeber sich in einer Versorgungsordnung an sich klar ausdrückt, muss er aufpassen, dass Gerichte nicht eine Bezugnahme auf bloße Verfahrensvorschriften erkennen – so wie es gestern das höchste deutsche Arbeitsgericht unternahm. Könnte das Folgen haben?
Anfang Juni hat in Wien Barbara Bertolinis Institutioneller Altersvorsorge- und Investorengipfel stattgefunden, der sich wie stets mit dem österreichischen wie deutschen Pensionswesen beschäftigte. Dabei eine politische Runde, die eine Frage diskutierte, die – obwohl Dauerthema – beklemmend aktuell ist.
Ein Arbeitnehmer erhielt eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung, allerdings befristet – wie das Gesetz es befiehlt. Grund genug für den Arbeitgeber, die Voraussetzungen nicht erkennen zu können. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt.
Schon mehrfach hatte sich das höchste deutsche Arbeitsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und wie Teilzeitbeschäftigungen und Versorgungsordnungen in Einklang gebracht werden können – oder eben nicht. Judith May analysiert für LEITERbAV die Lage anhand der jüngsten Rechtsprechung des BAG.
Wie ihre größere Schwester kann auch die Kölner Pensionskasse – die anders als diese wegen ihres offenen Mitgliederkreises allerdings rechtlich ein großer Verein ist – sich aus ihrer Schieflage weiter herausarbeiten. Vor allem konnte die Solva weiter gestärkt werden. Billig ist so einen Sanierung übrigens nicht zu haben.
… und mehr: Jüngst hat ein Consultant seine turnusgemäße Veranstaltung durchgeführt, in der vor allem Versicherer ihre Positionen gegenüber der Politik diskutieren. Doch zuvor gab es einen Blick genau auf diese. Und nach England auch. LEITERbAV dokumentiert Auszüge.
Ja, die Rede ist vom Pensionschef der BASF. Und nein, der Vorstand des PSV wird nicht erneut umgebaut, sondern Richard Nicka tritt in den Aufsichtsrat des Vereins ein. Dies und zahlreiche weitere Informationen und Neuigkeiten rund um die deutsche bAV-Insolvenzsicherung gab es gestern auf der virtuellen Mitgliederversammlung 2021, darunter erstaunlich gute.
Lange wurde von verschiedenen Seiten – vor allem von Verbänden und Aktuaren – gewarnt, dass infolge der Zinslage die Versicherer sich aus Riester und der Beitragszusage mit Mindestleistung zurückziehen könnten, wenn die Politik nicht die Problematik der Beitragsgarantie anfasst. Doch diese reagierte nicht. Die Anbieterseite nun schon.
In Köln gehen die Dinge ihren geplanten Gang – zumindest wenn man sich die in Sanierung befindliche Pensionskasse der Caritas ansieht. Jüngst hat die Vertreterversammlung die Jahresbilanz 2020 verabschiedet, und im ersten Pandemiejahr könnte sich die EbAV weiter stabilisieren. Und „Teilungspläne“ hat man in Köln auch.
Anfang Juni hat in Wien Barbara Bertolinis Institutioneller Altersvorsorge- und Investorengipfel stattgefunden, der sich wie stets mit dem österreichischen wie deutschen Pensionswesen beschäftigte. Auf der Tagung gab es auch tiefe Einblicke, wie in Schieflagen geratene Pensionskassen saniert werden können – im Video dokumentiert auf LEITERbAV.
Bei zwei virtuellen Tagungen traf sich jüngst das Parkett: Zum einen Industrievertreter, um zu diskutieren, wie CTAs für den Insolvenz-Ernstfall wetterfest aufgestellt werden – zum anderen Chefs von Pensionskassen, um sich über die nicht einfache Gesamtlage auszutauschen. LEITERbAV dokumentiert einige Auszüge.
… und das bemerkenswert zügig und klar. Mit seinem Beschluss hat der BGH im März die Weichen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur externen Teilung von Versorgungsanwartschaften gestellt. Für LEITERbAV unternimmt Jan Hartloff eine Analyse und erwartet bei der Mehrzahl der zu teilenden Anrechte eine unkomplizierte Anwendbarkeit des Urteils – aber nicht bei allen.
Über regulatorische Anforderungen, Auswirkungen der aktuellen Zinslandschaft und Klimaneutralität: Alles, was die bAV-Welt ingesamt bewegt, ist auch für Arbeitgeber in der Finanzdienstleistung deutlich spürbar. In einer dreistündigen digitalen Veranstaltung trafen sich am 20. Mai die Verantwortlichen für Personal, Finanzen sowie Compensation and Benefit von über 100 Banken. Eingeladen hatte wieder der BVV. Mirko Buchwald dokumentiert für LEITERbAV einige der Inhalte.
Die Legislaturperiode geht nun schnell dem Ende entgegen, die Politik schaltet in den Wahlkampfmodus. Jedoch gibt es bAV-relevante Projekte, welche noch vor der Wahl die Gesetzgebung durchlaufen haben werden. Umgekehrt gilt, dass so manch brandaktuelle Frage von durchaus strategischer Bedeutung von dem derzeitigen Gesetzgeber nicht mehr angefasst werden wird. Eine Fachfrau das BMAS gab jüngst einen Überblick, den Utta Kuckertz-Wockel und Isabel Noe für LEITERbAV dokumentieren.
Die Führung der europäischen Aufsichtsbehörde wird neu besetzt; das Ergebnis dürfte für die LbAV-Leserschaft wenig überraschend sein – und eher positiv. Außerdem geht mit dem Blick auf den Pensions-Megatrend De-Risking das personelle Aufrüsten der Akteure weiter, und auch im Bereich Fixed Income und im Versicherungswesen werden Spitzenposten neu besetzt.
Die Frage nach dem Umgang mit Pensionsrisiken wird die gesamte deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren sichtlich intensiver beschäftigen. Jüngst haben Experten das Thema in einem Webcast auf LEITERbAV diskutiert, rund um die Aspekte Insolvenzsicherung, Rentnergesellschaft, IAS 19 und BetrAVG 16 – und mehr …