Die Doppelverbeitragung in der bAV von Mitgliedern in der GKV wird zwar häufig als Hemmschuh für den Ausbau der bAV kritisiert, politisch tut sich aber nichts. Selten hat man Anlass, die Linksfraktion zu loben, doch mit ihrem Antrag zur Abschaffung der Doppelverbeitragung zwingt sie den Koalitionsfraktionen zumindest eine Debatte auf. Im Januar wird es eine öffentliche Anhörung geben.
Auch wenn der Antrag der Linksfraktion letztlich – wie alle anderen Anträge der Linken auch – von den Koalitionsfraktionen verworfen werden wird, müssen sich die Gesundheits- und Sozialpolitiker der Koalition nun am 27. Januar der Diskussion im Plenum stellen. Und das Ärgernis der Doppelverbeitragung ist den Akteuren wohl bekannt.
In dem von den gesundheits- und rentenpolitischen Sprechern der Linksfraktion, Harald Weinberg und Matthias W. Birkwald, formulierten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge beende“. Sollten bereits in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürften in der Leistungsphase oder für die Kapitalabfindung keine Krankenversicherungsbeiträge mehr fällig werden.
Als die rot-grüne Regierungskoalition die Neuregelung im Jahre 2004 eingeführt hatte, gab es für Altverträge keinen Vertrauensschutz. Ausgehandelt hatten die Regelung seinerzeit CSU-Parteichef Horst Seehofer und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Damals waren die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung leer. Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind von der Problematik nicht betroffen.
Es geht um Milliarden
Es geht letztlich um viel Geld. Weinberg und Birkwald verweisen auf Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), nach denen es allein über 7,6 Millionen Direktversicherungsverträge gibt. Welch finanziellen Sprengstoffe in möglichen Änderungen liegen könnten, kann auch an einem einfachen Beispiel deutlich gemacht werden:
Bei einer Auszahlungssumme von 120.000 Euro werden über zehn Jahre (120 Monate) hinweg volle Beiträge für die GKV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) fällig. Das heißt, dass jeden Monat auf 1.000 Euro bis zu 155 Euro (bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent) zu zahlen wären. In der Summe sind dies 18.600 Euro. Da der Betriebsrentner bereits über den normalen gesetzlichen Rentenbezug Beiträge zur GKV leisten dürften, gilt als Obergrenze der nach der Beitragsbemessungsgrenze zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag. So soll eine Überforderung des Beitragszahlers begrenzt werden.
Der Antrag der Linksfraktion wurde gestern im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags beraten. Das Votum für eine öffentliche Expertenanhörung fand das erforderliche Quorum, wie die Links-Fraktion mitteilte. Dem Antrag der Linksfraktion wird allerdings auch deshalb kein Erfolg beschieden werden, weil im zweiten Teil erneut die Einführung einer solidarischen Bürgerkrankenversicherung gefordert wird.
Der Antrag der Linken findet sich hier.