Aon (18.5.22.): Gehaltsumwandlung in der bAV: Arbeitnehmer bereit für automatische Modelle. Aon-Umfrage: Stay-in-Modelle kommen bei Arbeitnehmern gut an…
In ihrer heutigen Sitzung hat die Länderkammer die bAV-Reform passieren lassen. Damit kann das Gesetz wie geplant Anfang 2018 in Kraft treten.
Nach dem empfehlenden Votum des federführenden Bundesrats-Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik Ende Juni war mit diesem Ergebnis zu rechnen. Das Gesetz hatte bereits – mit Änderungen – Anfang Juni die Zustimmung des Bundestages erfahren.
Der Bundesrat begann seine heutige Sitzung, in der er auch dem BRSG zugestimmt hat, mit einer Gedenkminute an Helmut Kohl. Foto: Frank Bräuer.