Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Tagung im BMAS zum Sozialpartnermodell:

Berliner Geheimniskrämerei

 

Ja oder nein?“ wollte die Politik am 19. August von den Sozialpartnern zur bAV-Reform wissen. Antwort erhielt sie zwar, doch geben sich die Beteiligten gegenüber der Öffentlichkeit zugeknöpft. LbAV-Autor Detlef Pohl hat sich trotzdem umgehört.

 

 

Letzten Freitag in der Berliner Wilhelmstraße: Die Spitzenvertreter der Gewerkschaften (DGB, IG BCE, IG Metall und ver.di) und der Arbeitgeber (BDA, Gesamtmetall und BAVC) tagen am Dienstsitz des BMAS auf höchster Ebene mit den Experten des Arbeits- und des Finanzministeriums, um die endgültigen Weichen für das Sozialpartnermodell zu stellen.

 

 

Maulfaul

 

Offenbar suchte die Politik ein klares und grundsätzliches Bekenntnis der Stakeholder zu einer bAV-Reform – oder eben die finale Ablehnung. Allerdings möchten die Beteiligten die gespannte (Fach-)Öffentlichkeit vorerst im Dunkeln über das Ergebnis des Treffens lassen. „Die regierungsinternen Gespräche zur Weiterentwicklung und Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge laufen intensiv“, ließ eine Sprecherin des BMAS LEITERbAV auf Nachfrage wissen. Man nehme aber zu interministeriellen Beratungen nicht im Detail Stellung, weder zu Terminfragen, noch zu möglichen Inhalten.

 

Ähnlich maulfaul gaben sich die Tarifpartner, sofern sie sich überhaupt zu einer Antwort herabließen. Der DGB bestätigte immerhin, dass das Treffen stattgefunden habe, betonte aber laut einer Sprecherin, dass man sich „nicht über Details und Inhalte äußern“ wolle. Das klingt abgesprochen. BDA und IG Metall ließen ausrichten, dass man sich mit Nachfragen besser an das BMAS wenden soll.

 

 

Seid Ihr dabei? Ja, schon…

 

Die Akteure auf dem Parkett wollen offenbar den kleinsten gemeinsamen Nenner für einen baldigen Koalitionsentwurf nicht durch Indiskretionen gefährden. Gleichwohl erhielt LEITERbAV einige Informationen aus informellen, aber für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen bezüglich dieses gemeinsamen Nenners:

 

Demzufolge scheinen die Spitzen der Tarifparteien während des Treffens dem Vorstoß des BMAS zum Sozialpartnermodell ihre grundsätzliche Unterstützung gegeben zu haben. Dies soll eine Zustimmung zu den wesentlichen Kernelementen des Modells beinhalten.

 

Das bedeutet laut besagten Kreisen, dass der Zug weiterfahren dürfte Richtung entschärfte Arbeitgeberhaftung via Defined-Ambition-Modelle ohne PSV-II, bAV-Förderbetrag mit Abzug von der Lohnsteuer, Einbeziehung der bisher nicht sozialversicherungsfreien 1.800 Euro in den 3.63 EStG, Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Riester-bAV und (legislativ komplex zu handhabenden) Milderungen bei der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung.

 

 

Zeitplan bleibt eng

 

Man kann also weiterhin damit rechnen, dass die Ministerien unter Federführung des BMAS Anfang September einen Diskussionsentwurf vorlegen (einige der Gesetzesvorschläge sind offenbar bereits vorformuliert). Nach einer kurzen Kommentierungsfrist für die Stakeholder könnte im Oktober der Referentenentwurf, Anfang November der Regierungsentwurf folgen. Alle Beobachter sind sich einig, dass die Bundesregierung bestrebt ist, die bAV-Reform bis zur Landtagswahl in NRW am 14. Mai 2017 abzuschließen.

 

Fazit bleibt: Aufgrund der faktischen Nachrichtensperre können die Akteure auf dem Parkett derzeit nur spekulieren respektive sich auf informelle Quellen stützen, ob und in welcher Stoßrichtung das Sozialpartnermodell nun konkret vorangetrieben wird. Öffentlicher Kontrolle durch mediale Diskussion wollen sich die Verantwortlichen offenbar – zumindest vorerst – entziehen.

 

Derzeit aktuell auf pensions.industries hrservices

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.